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Vorsorgevollmacht

********enta Frau
17.719 Beiträge
Themenersteller 
Vorsorgevollmacht
*hand* Patientenverfügung?
*hand2* Vorsorgevollmacht?
*hand3* Betreuungsverfügung?


Wer von Euch "musste" sich schon Gedanken über diese Themen machen?

Aktuell in meiner Familie:
Meine Mutter (76) bekam im Februar 2000 eine Mitralklappe (künstliche Herzklappe). Mit ihrem Minilabor kann sie jederzeit ihre Blutwerte überprüfen. So weit - so gut.

Nun steht bei ihr bald eine Kniegelenk-OP an. Diese schiebt sie schon seit Jahren vor sich her, seit sie das Leid bei unserem direkten Nachbar mitbekam: OPs mit zu starker Narkosen, die das Hirn schädigten, als Folge vier Schlaganfälle in kürzester Zeit, Pflegefall...

Panik hat meine Mutter vor der Narkose - wegen der Narkose muss sie ihr Blut Wochen vor der OP von Marcumar auf Heparin umstellen, sonst besteht Verblutungsgefahr. Angst hat sie auch vor Folgeschäden, z. B. Schlaganfall und dass sie außer Gefecht gesetzt wird.

Eine Bekannte, die die Vorsorgevollmacht aus dem Internet (vom Bundesministerium der Justiz) ausdruckte und mit ihrer Mutter ausfüllte, erkundigte sich anscheinend nicht gut genug. Ein Betreuer wurde eingesetzt, die Tochter musste das gemeinsame Haus verkaufen, die Mutter lebt im Heim. Ihr Rechtsanwalt konnte nichts dagegen machen...

Die Formulare habe ich, ABER:
Sollte man diese in Gegenwart eines Fachanwalts ausfüllen?
Sollte man die Papiere bei Gericht beglaubigen lassen?
Wie verhindert man, dass man einen "Betreuer" bekommt - trotz Vollmacht?
Wie sichert man sich am besten ab, dass unser Haus - gegen unseren Willen - verkauft wird (falls etwas passiert)?
Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht?

http://www.caritas.de/hilfeu … rfuegungundvorsorgevollmacht
MagicMagenta
Ich habe vorsorglich schon eine Patientenverfügung ausgestellt wo alle Maßnahmen getroffen werden für den Fall der Fälle.
Wenn es um Imobilien bzw. Eigentumswohnungen oder Häuser geht sollte man diese schon rechtzeitig den Erben überschreiben damit diese nicht in der Pflege vereinnahmt werden.
Am besten sich von einen Rechtsanwalt beraten lassen.

LG. insider28199
Die sicherste Version ist, alles notariell beglaubigen zu lassen, dabei wird meines Wissens auch eine Kopie beim Amtsgericht hinterlegt.

Das muss aber in regelmäßigen Abständen (ich glaube jährlich) aktualisiert werden.
*******geur Mann
21.809 Beiträge
Über dieses ...
... Thema haben wir in der Gruppe http://demenz-alzheimer.joyclub.de/ auch schon geschrieben.
Da findet ihr ggf. auch den einen oder anderen kleinen Tipp.
Vorsorgevollmacht
hallo zusammen,

wir haben schon, seit wir zusammen sind, all diese Vollmachen und Verfügungen uns gegenseitig ausgestellt, was ja keine Frage des Alters ist

und wie verschiedene Medienberichte und vor allem ein aktueller Fall aus der Familie zeigt, sind diese Verfügungen unbedingt notwendig und sollten für jeden selbstverständlich sein.

Eine Beglaubigung durch einen Notar ist nicht unbedingt notwendig, aber sie kostet nicht viel und man ist auf alle Fälle auf der sicheren Seite

liebe grüße
inn_paar
**********hotel Mann
1.304 Beiträge
in unserem rechtssystem wird vollkommen emotionslos entschieden, wenn was niedergeschrieben wurde, es zählt exakt das, was niedergeschrieben wurde.... und unglückliche formulierungen können am ende schon einmal genau das gegenteil bewirken, was der verfasser vielleicht damit erreichen wollte....

meine empfehlung : grundsätzlich zum notar.... damit genau das formuliert, was der verfasser erreichen will.... und damit auch beurkundet ist, dass der verfasser zum zeitpunkt der niederschrift noch im besitz seiner geistigen urteilsfähigkeit war.....
ein wichtiges Thema
Man sollte diese Verfügungen besser vorm Notar machen. Dann wird das Dokument automatisch bein Vormundschaftsgericht hinterlegt.

LG von L_C
Die Bundesnotarkammer
hat ein zentrales Vorsorgeregister bei dem man automatisch eingetragen ist wenn man alle diese Dinge ordnungsgemäß über einen Notar geregelt hat.

Von dort bekommen die im gemeinsamen Vertrag eingetragenen Personen eine ID-Kart/Ausweis die man immer bei sich tragen sollte und mit der man identifiziert werden kann woraus sofort Rückschlüsse zu ziehen sind das dort was hinterlegt ist.

Es reicht nicht aus wenn man sich gegenseitig so etwas ausgestellt hat obwohl das natürlich sinnvoll ist und richtig.

Mann sollte bei der Erstellung dieser Verträge auch berücksichtigen das beide bei einem Unfall schwer verletzt werden können.
Und was ist dann?

Wir haben unsere Kinder zusätzlich mit entsprechenden Rechten, so dieser Fall eintritt, ausgestattet.
Sie haben ebenfalls so eine ID-Kart für die Bundesnotarkammer mit der sie umgehend ihre Berechtigung ausweisen können.

Eine Sache die sehr sinnvoll ist.

Dieser Bereich ist so voll mit Haken und Ösen und mit Dingen, so man die nicht über diesen Weg gheregelt hat, das glaubt mancher nicht.
Vermeintliche Selbstverständlichkeiten sind nicht unbedingt selbstverständlich auch wenn man das glaubt.

Was wenn zum Beispiel eine komplette Familie nebst Kindern schwer verunglückt.
Da könnt ihr, wenn ihr das nicht vorher eindeutig geregelt habt, heftigste Überraschungen erleben.
Vor allem auch die Großeltern.


Also wenn, dann macht alles über einen Notar.
Es ist bezahlbar.


Liebe Grüße


Malt of Scapa
********enta Frau
17.719 Beiträge
Themenersteller 
http://www.joyclub.de/my/2003637.maltscapa.html

Danke *blume*
Wahrscheinlich werden wir es demnächst über einen Notar regeln - noch vor der OP meiner Mutter.

Man sollte bei der Erstellung dieser Verträge auch berücksichtigen, dass beide bei einem Unfall schwer verletzt werden können. Und was ist dann?

Das ist eher unwahrscheinlich. Wir sind niemals alle gemeinsam unterwegs.

Wir haben unsere Kinder zusätzlich mit entsprechenden Rechten, so dieser Fall eintritt, ausgestattet.

Mit meinen Töchtern (23 und 16,5 Jahre) haben wir das auch vor. *ja*

Bei einem Notar ist man doch besser aufgehoben - grad bei den Geschichten, die man von "Betreuern" (oder Veruntreuer?) liest... *zwinker*
@MagicMagenta
Ich stand jetzt vor dem Problem , da meine Mutter ins Heim sollte ,ich bin das einzigste Kind ,deshalb obliegt mir alles. Zum Glück hatten wir eine Betreuungsvollmacht ,Kontovollmacht und Patientenverfügung. Ich hatte mich im Vorfeld beim Amtsgericht erkundigt , alle Vollmachten ensprachen der Genüge, da sie nicht unmittelbar kurz vor dem Geschehen und mit voller Zurechnungsfähigkeit unterzeichnet wurden. Auch so wurden Sie vom Krankenhaus und später vom Heim akzeptiert. Allerdings wurde ich darauf hin gewiesen, ,wenn Immobilien vorhanden sind und hohes Vermögen ,wäre es sicher alles vom Notar beglaubigen zu lassen.
Unsere Tochter ist beim Notar tätig, sie hat schon so einiges erlebt und ist der Meinung ,man ist immer auf der Sicheren Seite alles beglaubigen zu lassen.
********enta Frau
17.719 Beiträge
Themenersteller 
http://www.joyclub.de/my/1242320.merci55.html

Schon wegen unseres Hauses werden wir nicht ohne Notar auskommen - danke. *g*
**********immts Mann
635 Beiträge
Meiner Meinung nach wurde fast alles wichtige hier schon geschrieben. Aber
Ich denke, dass der Hausarzt da mit einbezogen werden sollte. das macht sich auch wegen der Bestätigung der Geschäftsfähigkeit des Patienten optimal, denn er kennt seinen Patienten in der Regel schon lange.
Dann aber ist der Weg zum Notar die richtige Entscheidung.

PS:) Schlaganfälle gehören zwar zu den OP-Risiken, sind aber auch nicht sooo häufig.

Viel Glück für die OP!


Daumen drückend
Frau alleweil
Ich musste mich das erste Mal damit auseinander setzen, nachdem meine Mutter mit einem Herzinfarkt in der Klinik lag und nicht handlungsfähig war.
Sie hatte eine Vorsorgevollmacht aus dem Internet ausgefüllt. Es stellte sich dann heraus, dass diese nicht überall anerkannt wurde.

Bei uns gibt es bei der Stadtverwaltung ein Vorsorgeamt. Dorthin habe ich mich dann gewandt.
Der Beamte war so nett, dass er sogar zu meiner Mutter ins Krankenhaus gekommen ist, um mit ihr gemeinsam eine Vollmacht auszufüllen, die dann durch den Verwaltungsstempel anerkannt wird. Ist auf alle Fälle preiswerter, als eine notarielle Vollmacht.
********er66 Paar
26 Beiträge
Vollmacht
meiner meinung nach reicht die vollmacht
link. http://www.justiz.nrw.de/BS/ … /Vorsorgevollmacht/index.php

voll aus
Gruß joe
*****gra Frau
5.757 Beiträge
Notar oder nicht
ich bin beim Notar eher skeptisch. Da wird Geld verdient und dennoch kann was schief gehen.
So ist uns das passiert mit einem sogenannten Behinderten-Testament.
Das erste hat uns ein Notar gemacht und es war für die Tonne. Im Falle unseres Todes hätte unser behinderter Sohn nichts gehabt und das Sozialamt alles.
Erst ein Fachanwalt aus HH hat das für uns Lebenshilfe-Eltern dann hieb- und amtsfest gemacht.

Meine Mutter hat eine Patientenverfügung gemacht und von ihrer Hausärztin unterschreiben lassen.
Die persönlichen Daten hat sie handschriftlich eingefügt.
Alle Bevollmächtigten, die sie eingesetzt hat, haben ein Original.

So werden mein Mann und ich das auch machen, dazu dann auch noch eine Vorsorgevollmacht aufsetzen und unterschreiben.

Wir haben unserer ältesten Tochter eine notarielle Generalvollmacht gegeben. Damit ist sie im Fall der Fälle handlungsfähig.

Ich finde das Thema hier gut - warte aber irgendwie noch auf die ganz klare Antwort zur Sachlage.
**********immts Mann
635 Beiträge
In jedem Fall
.. ist es sicherer, alle drei
Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
beizeiten zu regeln. wer die dann alljährlich mit seiner und einer Zeugenunterschrift neu dokumentiert, hat dann später auch kein Problem damit, die Regelungen durchzusetzen.
Klar sollte jeder, der bevollmächtigt wird, ein Exemplar für den Notfall haben. und - last but not least, ein Vermerk bei den persönlichen Papieren, dass Vollmachten erteilt wurden, ist immer hilfreich. Denn wer kann schon vorher sagen, wann er diese mal dringend braucht. Ich hab das beim Personalausweis. Da findet das Polizei oder Rettungsdienst immer.

Liebe Grüße
Frau alleweil
Wichtig
Ich finde dies ein ganz wichtiges Thema.

Vor acht Jahren habe ich alles wichtige für mich nieder geschrieben und bin danach zum Notar.

Dort wurde dann im "Rechts-deutsch" das festgeschrieben, was mein Wille ist. Ein Exemplar wird beim Amtsgericht hinterlegt. Ich selber habe eins und meine Tochter und meine Schwester wissen wo dies zu finden ist. Ein Hinweis auf meine Verfügung habe ich immer bei mir.

Das muss aber in regelmäßigen Abständen (ich glaube jährlich) aktualisiert werden.

So viel ich weiß, muss ich nur bei Veränderungen aktiv werden.
****_th Paar
298 Beiträge
danke
euch allen, das habe ich auch gesucht und jetzt gefunden.
Wenn wir in den Urlaub fliegen möchte ich immer vorher alles regeln.
Ist sehr beruhigend
*******ahn Paar
3.168 Beiträge
Notare, Rechtsanwälte, Internet
Vorsorge, General- und Betreuungsvollmachten greifen u..u. sehr tief in die Rechte und Befugnisse der beteiligten Personen ein.

Insbesondere da, wo Wohneigentum oder andere Immobilien sowie ggf. größere Vermögenswerte im Spiel sind, ist man gut beraten, sich von einem guten Anwalt und/oder von einem guten Notar beraten zu lassen. Auch ist es von Bedeutung, wem man diese Vollmachten einräumen will, denn solche Vollmachten können, sind sie einmal erteil , auch mißbraucht werden.
Auch ist im Auge zu behalten, welche Erbkonstellationen gegeben sind.

Viele Vollmachtsentwürfe aus dem Internet sind so pauschal, dass sie im "Ernstfall" böse Lücken aufweisen können, weil sie einfach die gegebenen Umstände nicht erfassen.

Viel Ratschläge hier im Thread, wirbeln einiges ziemlich wild durcheiannder und mischen Regeln unter, die für Testamente von Bedeutung sind.
Aber die hier angesprochenen Volmachten und Verfügungen haben erst einmal nichts mit Testamenten zu tun!
Hier geht es um das, was zu Lebzeiten passiert.
Und es ist leider richtig, dass Gerichte Betreuer bestellen können, wenn eine unklare Situation eintritt, wo Entscheidungen zu treffen sind. Gibt es da keine Regelung vorab, kann das ein riesiges Problem werden. Inwieweit da aber Entscheidungen zu Immobilien getroffen werden können, ziehe ich erst mal vorsichtig in Zweifel, aber auschliessen will ich da auch nichts.

Wir haben uns entschlossen, das vom Notar beurkunden zu lassen und der Beurkundung ging eine sehr umfassende Beratung voraus.
Die Hinterlegung dieser Niederschrift an zentraler Stelle ist kein Fehler, muss aber auch nicht sein. Es ist hilfreich, wenn die zur Betreuung bevollmächtigten Personen u.U. schwer erreichbar sind.
Es genügt aber im Krankenhaus vor der OP auch der protokollierte Hinweis, dass entsprechende Verfügungen bestehen und bei welchem Notar sie hinterlegt sind.
Bevor man hier mit Halbwissen und Vermutungen und "Erfahrungen guter Bekannter" hantiert, sollte man sich doch besser kompetenten Rat einholen.
Guter Rat ist teuer - stimmt schon, aber noch teurer wird es, wenn man alles auf sich zukommen lässt, ohne vorher Regelungen getroffen zu haben!

Zu teuer ist es aber auch nicht. Man kann das vor der Beratung hintefragen!
*******l966 Mann
709 Beiträge
Also ihr Lieben
Ich habe es am eigenen Leib erfahren. Immer die guten Dreier Vorsorge General und Betreungsvollmacht dabei. Werde nach 4 Schlaganfällen und einem Herzinfakt in einer Klinik aufgenommen, meine Gesamtmappe mit Krankheitsverlauf immer dabei selbst auf dem Beifahrersitz. Alle meine Ärzte wissen das und haben eine Kopie in meiner Patientenmappe liegen.
Es gibt bei uns in der Nähe nur DREI Kliniken,die die Krankenwagen anfahren, und allen habe ich mit meiner Versicherungskarte eine Kopie hinterlegt, somit bin Ich im Computersystem, wenn ich dort als NOTFALL eingeliefert werde.
Testamentarisch und alle Rechtlichen Pflichten habe ich damit erfüllt.
Sollte mir jetzt ein Arzt mehr als ich gewollt habe, durch Infusionen, zufügen wollen, hat meine Frau ( oder die ich im Testament genannt habe)alle Rechte gegen die Ärzte vorzugehen.
Ih möchte nicht durch Infusionen oder Beatmung am Leben gehalten werden.
Mittel zur Schmerzstillung ist das einzigste was mir verabreicht weden darf.
Ich möchte nicht mein Leben im Rollstuhl oder noch schlimmer als Schwerstpflegefall beenden.
Muss natürlich dazu sagen, das ich mittlerweile auf einen Rollator und mein Auto angewiesen bin.
Bedenkt immer was Ihr schreibt der Arzt hat bei seiner Zulassung einen EID geleistet, dasr alles Lebenswertes am Leben hält.
Das kann bei der direkten Einlieferung als Notfall keiner ändern es sei denn Eure Angehörigen sind vor Euch in der Klinik und legen diese Schreiben vor.
Das wars von mir zu dem Thema
lG
Der Ewiggeile
*******ahn Paar
3.168 Beiträge
Aufpassen!
Sollte mir jetzt ein Arzt mehr als ich gewollt habe, durch Infusionen, zufügen wollen, hat meine Frau ( oder die ich im Testament genannt habe)alle Rechte gegen die Ärzte vorzugehen.
Ih möchte nicht durch Infusionen oder Beatmung am Leben gehalten werden.
Hier wir soeben wieder Testament und Vorsorge, General und Betreuungsvollmacht verwirbelt.
Das hier geschriebene hat mit dem Testament nichts zu tun!

Das Testament soll das Notwendige nach dem Ableben regeln.
Was Du beschreibst ist die Regelung der Dinge zu Lebzeiten - und besonders dann, wenn man nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden.
********enta Frau
17.719 Beiträge
Themenersteller 
Ein Video zum Thema
http://dokumonster.de/sehen/ … -zum-albtraum-wird-ard-doku/

Danke, kuki56, für diesen Tipp *knuddel*
*******l966 Mann
709 Beiträge
@ Bieberzahn
genau so ist es verfast das noch nicht mal ein Mitglied gegen meinen Willen z.B. Herzlungenmaschine oder sonstiges anschliesen lässt.
Die Ärzte merken das doch als erstes.
Da ich es Familär erleben musste dasnach einer Herz OP angeschlosssen wurde und so das Sterben fast 2 Jahre gedauert hat, bis diese Person erlöst wurde. Bei einem guten Bekannten habe die Ärzte innerhalb einer Woche 7 x den Elektroschocker angesetzt nachdem die Person nach einem Spaziergang zusammen gebrochen war und selbst dort über 1 Std. wiederbelebt wurde.
Da waren die Hirnschäden schon eingetreten haben die Ärzte zumindest dann im Krankenhaus schon bekannt gegeben das wird oder ist ein Pflegefall.
Das Erbe ist extra geregelt im Testament.
l.G.
wirksame Vollmacht
Nach meinen Informationen kann man sich die Vorsorgevollmacht der Bundesnotarkammer im Internet herrunter laden und ausfüllen. Danach muss man sie an das zentrale Vorsorgeregister in Berlin schicken. Die bevollmächtigte Person wird dann über die Eintragung informiert und könnte diese auch ablehnen.
Wichtig ist dabei, dass die Bundesnotarkammer den Inhalt der ausgefüllten Vollmacht nicht überprüft. Sollten also beim Ausfüllen Fehler gemacht worden sein, ist die Vollmacht eventuell unwirksam.

Gibt es dazu anderes Wissen? Über richtigstellende Beiträge würde ich mich freuen, denn ich will diesen unangenehmem bürokratischen Verwaltungsakt auch für mich durchführen.

LG, sailway
*******ahn Paar
3.168 Beiträge
Vorsorge und Vollmachten
Wie schon vorher geschrieben, ist es einerseit extrem wichtig, sich dazu rechtzeitig Gedanken zu machen.
Andererseits ist es ein heißes Eisen, weil man eben auch vieles übersehen kann.
Die Vorsorgevollmacht kann verschiedene Dinge regeln, aber es kann auch schnell etwas vergessen werden. So ist vielleicht auch wichtig zu prüfen, ob die Erteilung einer Generalvollmacht sinnvoll ist.

Die Wenigsten überschauen dieses sehr komplexe Thema.

Das was Du meinst ist vermutlich die Anzeige bei der Bundesnotarkammer, dass eine Betreuungsvollmacht besteht. Schau Dir das Formular an und Du wirst sehen, dass da viele §§-Zeichen zu sehen sind, deren konkreter Hintergrund, Dir vermutlich verschlossen bleibt.
Diese Anzeige informiert z.B. über ein bereits bestehende Vollmacht und die Kammer prüft weder deren Gültig- noch Richtigkeit.

Alles in allen viel zu viel Platz für Mißverständnisse, Irrtümer und Fehler, als das man bei so einem wichtigen Thema Fehler riskieren sollte. Zu schnell verkehrt sich die gute Absicht ins Gegenteil, oder wird in diesem Sinne bestenfalls ungültig.
Beides wäre sehr fatal.

Mein Tipp - spare nicht an der falschen Stelle, wenn Du nicht hinreichend informiert bist...

LG
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