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Facebook-I-Like-Button, Rechtsproblematik

*****ect Mann
3 Beiträge
Themenersteller 
Facebook-I-Like-Button, Rechtsproblematik
Hallo allerseits!

Gleichzeitig mit dem Themenvorschlag stelle ich mich erstmals in dieser Gruppe vor.

Das jedoch tue ich in der Mitgliedervorstellung.


Jetzt direkt zum Thema:
Der allseits bekannte I-Like-Button, oder auch "gefällt mir"-Schaltfläche mit dem Daumen nach oben - auf der eigenen Website.
Es geht nicht um das Einbinden in Threads oder Diskussionen hier im Joyclub, wobei diese ebenfalls von der Thematik betroffen sind.

Nach dem Redesign meiner Website habe auch ich mich durchgerungen, die Möglichkeiten der sog. Social-Networks zu nutzen. Nicht zuletzt, um nicht als Dinosaurier zu gelten, bzw. einfach ein wenig mit der Zeit und den neuen technischen Möglichkeiten zu gehen.

Das Einbinden bringt jedoch Schwierigkeiten von bislang unerwarteter Seite mit sich: Erstellt man den Link direkt über die Facebook-Website, so wird ein Quellcode erzeugt, der dafür sorgt, daß jeder Besucher der eigenen Website automatisch und ohne sein Wissen Daten an Facebook überträgt. Das steht offenbar im Gegensatz zur Rechtsauffassung von einigen Datenschutzbehörden, namentlich voran der in Schleswig-Holstein. Andere ziehen nach. Es gibt bereits erste Abmahnungen, die empfindlich teuer sind.
Um nicht vorschnell Opfer eines wuchernden Abmahnwahns zu werden, habe ich mich soweit informiert, dass es Möglichkeiten gibt, diesen Link dergestalt einzubauen, daß erst mit Zustimmung des Nutzers Daten überztagen werden.

Ich möchte, will und kann und darf keine Rechtsberatung geben, ich bin kein Rechtsanwalt - dann dürfte ich es hier und andernorten in dieser Form auch nicht tun. Aber vielleicht gibt es eine Möglichkeit, bevor der eine oder andere von uns auf die Nase fällt, der eine eigene Website als Fotograf betreibt, das betrifft insbesondere die beruflich arbeitenden, Informationen zur Verfügung zu stellen, die das im Vorfeld verhindern. Ich stelle deshalb auch erst mal keinerlei Links oder Infos dazu ein, bevor nicht wenigstens ein Admin und idealerweise ein Justitiar vom JoyClub diese Infos geprüft hat.

Grüße aus Eitorf
Hanno
P.S. Seht mir bitte die Tippfehler nach! *tipp*
Titelbild
*********marek Mann
567 Beiträge
Danke für den Hinweis.
Das ist ein Thema bzw. könnte eins werden.

Die Crux ist doch, dass man dem Link nicht ansieht, dass er Daten versendet. Wenn ich ihn umbaue, sieht man ihm dann ja auch nicht an, dass er keine Daten versendet. Also könnte ein Abmahner mir trotzdem sein Briefchen senden. Ich bekäme im Zweifelsfall zwar Recht, hätte aber erstmal Ärger und Anwaltskosten.

Ich empfehle, nur einen normalen Link auf die entsprechende Facebook-Seite zu setzen. Dort kann man ja liken.
*****ect Mann
3 Beiträge
Themenersteller 
Lösungsansätze
In der Tat eine Crux. Und je länger man sich mit der Materie auseinandersetzt, stößt man darauf, daß die angebotenen Lösungsansätze neue Probleme generieren.

1. Die "2-Klick"-Methode.
Hier werden erst nach einer eingeblendeten Zwischenmeldung, wenn man über den Button fährt, Daten an FB übermittelt.
Es ist richtig, dem Button alleine sieht man nicht an, dass er lokal auf dem Server und nicht bei FB liegt. Man könnte das jedoch im Disclaimer klarstellen.

2. Der vermeinlich elegante Ansatz mithilfe des "Send-Buttons".
Auch dieser hat es in sich. Er könnte als rechtswidrige bzw. belästigende Werbung empfunden und angesehen werden.
Beachtet man bei der Erstellung jedoch bestimmte Punkte, grenzt man die Risiken dieser Funktion ein.

Ich werde weiter recherchieren und mich dann entscheiden, ob und wenn ja für welche Lösung.
Ich. Mal wieder ein Bild von mir...
*****hPi Mann
795 Beiträge
Technisch ist das Problem wirklich im extern generierten Inhalt, der dann auch noch die dort gespeicherten eigenen Daten auswertet. Der noch parallel angemeldete Besucher hat den Vorteil, darauf hingewiesen zu werden, dass er schon auf "gefällt mir" geklickt hat - und dafür hat er aber sagen müssen, dass er gerade diese spezielle Seite sich ansieht.

Die Statische Variante mit dem SEND-Button hat den Nachteil, dass dann nicht angezeigt werden kann, wie oft dieser Artikel/dieses Bild schon mit "gefällt mir" bewertet wurde. Zudem könnte ein urheberrechtliches Problem lauern, wenn man den Button einfach kopiert, der nach den Bedingungen nur dynamsich verwenden dürfte.

Die 2-Klick-Methode ist in Deutschland die optimale Wahl. Diese wurde mit den (eigentlich immer unzufriedenen) Datenschutzbeauftragten der Länder abgestimmt. Und in einschlägigen CMS sind die passenden Addons oder Plugins in einer bunten Vielzahl wieder zu finden.



In diesem Zusammenhang: Auch bei Google Analytics drohen Fallen wegen der externen Auswertung der Daten - man muss da den Nutzer darauf hinweisen und zusätzlich ein Anonymizer-Tool aktivieren, so dass nicht alle Daten erhoben werden können.
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