Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
FETISCH FOTOGRAFIE
5271 Mitglieder
zum Thema
F+ gezielt suchen oder durch Zufall finden?38
Gerade in der Corona-Zeit ist man als Single doch einsamer als sonst…
zum Thema
Bildbearbeitung ... wie findet Ihr das Ergebnis16
Was die erotische Fotografie betrifft sind wir absolute Anfänger und…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

?? Der Frage-Thread ??

08/2024
*****oto Mann
4.936 Beiträge
gerne. dann kann ich den link ja nun löschen...

ich hoffe, du kannst damit was anfangen.
****ma Mann
12 Beiträge
Digilux
Was ich bis jetzt gelesen passt vom Level....
Merci für den Tipp..
Studioblitz
Hallo,
vielleicht hat jemand Erfahrung mit Studioblitzen in Wohnräumen. Welche Leistung in Wattsekunden ist in einem "Wohnzimmerstudio" für Portrait/Akt zu empfehlen? Als weitere Beleuchtung denke ich an einen großen Reflektor zum Aufhellen und ein Dauerlicht für den Hintergrund.
also zuhause sind 250 ws dicke ausreichend!!

manchmal sogar fast zuviel

also ich habe einen broncolor 250ws und betreibe den (wenn ich nur eine lichtquelle benutze) auf der untersten leistungsstufe und komme bei iso 100, sorftbox und ca. 1,5m auf blende 8 (wobei ich den nur in 3 stufen regeln kann, voll, halb, viertel)

wenn man die kiste weiter wegstellen könnte, dann käme man auch auf niedrigere blenden, aber in kleinen buden geht das halt net...

gruß

der stef
danke für den Hinweis. 150Ws ist aber wahrscheinlich trotzdem zu wenig?
150Ws sind ok.

Du musst ja immer die Relation sehen.
Im Studio hast du normalerweise wesentlich höhere Decken, längere Räume.
Und ganz andere Umgebungsvariablen. Also homogene Wände, homogenen Hintergrund.

Ich würde übrigens zu hause eher zu Schirmen raten als zu Softboxen.
Warum Schirme? Besteht da nicht die Gefahr, das indirektes Licht, das hinten entweicht, unkontrolliert streut?
aus welchem grunde schirme??

reine platzgründe oder?

gruß

der stef
Schirme haben auf engem Raum (ausgeklappt während der Benutzung) einfach den Vorteil, dass der Kopf in die entgegengesetzte Richtung zeigen darf.

Und trotzdem lassen sich diverse Materialien auf den Schirm als Diffusor spannen.

Also sollte die Leistung trotzdem noch zu hoch sein, kann der Schirm noch etwas weiter entfernt werden.

Bei ner Softbox (gerade bei Kleinen, denn Große sind ja nichts für die Wohnung) wird das Licht dann wesentlich härter und es entstehen eher fiese Hautstellen die glänzen.
Aha! Danke!
150 ws reichen auf jeden fall, hab 300ws und bin auf meine kurzen instanzen bei 1/4 bei mindestens Blende 16


spyder express 2 ist zur kallibrierung super und relativ günstig

was mich ärgert ist einfach nach kalibrierung sehen die fotos auf meinem mac book pro bzw.auf dem pc super aus lass ich nun abzüge machen....meist poster ist das ergebniss in der regel um ca 1 blende unterbelichtet....man lernt ja dazu also zur vergrößerung am pc überbelichtet.....das kann es doch eigentlich nicht sein oder?
*******ght Paar
129 Beiträge
Also die 150 Ws dürften fürs Wohnzimmerstudio dicke ausreichen.
Alles was mehr Leistung hat ist auf kurze Entfernung zu leistungsstark.

Thema Kalibrierung vom Vorgänger:
Mit was arbeitest Du denn ?
Photoshop ?
Dann hol Dir doch von Deinem Ausbelichter eine Softproof Datei.
Jedes vernünftige Labor sollte das anbieten können.
Dann kannst Du Dir bzgl. der Helligkeit der Ausbelichtungen vorab in PS schon ein Bild machen.
am Pc photoshop
und auf dem mac lightroom
danke für den tipp das werde ich mal versuchen
Kommt drauf an wo du entwickeln lässt.
Aldi z.B. benutzt nur sRGB als eigenes Farbprofil, weil die von Consumer-Cams ausgehen.

Bei guten Laboren kannst du dein Farbprofil mit schicken, dass dann zum Ausbelichtet verwendet wird.
Dann haut auch Farbton und Helligkeite / Kontrast hin.
Hallo zusammen,
ein tolles Forum wo man sich eineige Tips holen kann zum bereich der mir bisher nich fehlt, die Blitz anlage.
Ich steh noch am Anfang mit meiner Fotografie aber ich denke ichbin auf einem guten Weg und glaube auch hier nch ein Paar sehr gute Tipps mir holen zu können das ich vielleicht auch mal ein richtig guter Fotograf werde.
Zur zeit weniger aktiv aber das wird sich auch bald wieder ändern wenn dann die Hintergrund konstruktion montiert ist fehlt wie angedeutet nur noch die Blitzanlage und dann kann es wieder losgehen,
werde also auch in absehbarer zeit mal eineige Fragen haben die ich dann hier einschreibe und hoffe das mir auch geholfen werden kann.
Bis dahin wünsche ich allen ein paar tolle Shootings.
LG
Thomas
Schnappschuß
Ist zwar nicht wirklich technisch, aber ich wußte nicht so ganz wo ich die Frage reinpacken solll... und da ich schon mal hier bin... *zwinker*

Also so Sachen wie ein Modellvertrag ist ja eine Sache...

Aber wie sieht das eigentlich aus wenn ich einen Schnappschuß von jemand mache den ich nur einmal sehe... zb eine Bedienung in einem Kaffee oder irgendeine Person die in der Öffentlichkeit arbeitet...

Angenommen ich habe da jetzt ein Bild welches ich verkaufen oder veröffentlichen will... aber ich kann mir im nachhinein keine Erlaubnis holen, weil ich an die fotografierte Person nicht mehr rankomme... weiß da jemand was, wie es dann rechtlich ist? Habe ich dann alle Rechte am Bild oder muß man da aufpassen?
am Besten sofort nach der Aufnahme/dem Schnappschuss die Person ansprechen und die Bildrechte abklären. Habe ich schon oft gemacht, z.B. bei Straßenkünstlern (Pantomime, Maler etc.)
**st
Ich rate dir: Lass die Veröffentlichung.
Wenn ein Mensch drauf ist, der dazu noch zu erkennen ist, würde ich nie ohne einen Vertrag veröffentlichen.

Es gibt natürlich noch einige Ausnahmen, zum Beispiel wenn es sich um journalistische Beiträge handelt. Oder, wenn die Person auf dem Bild weggelassen werden könnte und die Bildaussage dennoch unverändert bliebe.

Ich würde allerdings das Risiko nicht eingehen, dass sie sich irgendwann wiedererkennt, denn das kann echt teuer werden.

Corwin
...ok
danke für die schnelle Antwort...

umgesetzt in die Realität hieße das dann aber sich von jeden den man zb auf der Strasse Fotografiert und die Vermutung hat das könnte ein besonderes Bild die Adresse oder Telnum geben zu lassen...

Aber schonmal sehr gut zu wissen das man vorsichtig sein muß...
veröffentlichung ohne vertrag kannst du mega ärger bekommen also vergiss es
Das "Recht am eigenen Bild" verfällt sobald du mehr als 4-5 Personen mit ablichtest und sofern eine Person nicht das Hauptmotiv dar stellt.
Sehr interresant
Danke für diese Info.
Gruß Thomas
Noch als Info:

Das Gruppenrecht gilt übrigens nur(!) wenn die Personen nicht der Mittelpunkt der Aufnahme sind.
Ansonsten gilt auch hier das Recht am eigenen Bild.

---
Personen als Beiwerk § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG

Werden Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeiten abgebildet, ist eine Bildnisveröffentlichung ebenfalls ohne ihre Einwilligung zulässig. Die abgebildeten Personen darf jedoch nicht der eigentliche Zweck der Aufnahme sein, vielmehr darf sie lediglich als Staffage im Bild sein6.


Personen bei Veranstaltungen § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG

Desgleichen dürfen Personen die auf Abbildungen von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Hierunter fallen beispielsweise auch Demonstrationsteilnehmer. Die in Rede stehende Abbildung muß jedoch eine Menschenmenge darstellen. Es reicht also nicht aus, daß real eine Menschenmenge vorhanden ist, jedoch Einzelbilder von den Teilnehmern gemacht werden. Einzelbilder und insbesondere Portraitfotos fallen nicht unter die Abbildungsfreiheit.
OK...
gespeichert und gemerkt...
vielen Dank nochmal.
nur mal eine Frage...
Was haltet ihr von diesen Makrolinsen zur erweiterung für Standartobjektive zum vorne aufschrauben zur Alternative von einen Makroobjektiv?
Hat damit schon jemand Erfahrung gemacht?
LG. Mario
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.