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FETISCH FOTOGRAFIE
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Modelvertrag/-verträge

*******nDUS Mann
250 Beiträge
Themenersteller 
Modelvertrag/-verträge
hallo zusammen,

wie ist das bei euch.....habt ihr modelverträge die ihr den modellen zur duchsicht und unterschrift vorlegt oder seht ihr das als nicht notwendig an?
wenn ja....woher habt ihr sie und wieviel habt ihr dafür bezahlt?

ich freue mich auf eure beiträge und würde mich freuen, den ein oder anderen vertrag oder vertragsauszug zu lesen (-:
Unbedingt mit Vertrag
Da Du ja vorher oft nicht weißt, was Du anschließend mit den Bildern machen könntest, empfehle ich jedem und immer ganz klare vertragliche Regelungen zu treffen. Nur so schließt man dauerhaft jeglichen Ärger aus. Vertragsmuster kannst Du googlen, es gibt eine Menge, die alle kostenlos sind. Den von istock hänge ich Dir mal an.

Gruß
Dirk
unabhängig von inhalt über den man immer diskutieren kann ...

aber: "nur was man schwarz auf weiß besitzt ..."

wichtig ist es unbedingt alles VORHER zu besprechen und auch vor den ersten treffen die verträge samt daten auszutauschen.

das besprochene klingt dann doch (oft) anderes als das geschriebene wort ...

egal wie man sich einigt .. wichtig ist DAS eine einigung VORHER besteht und nicht beim treffen mit deteils begonnen wird.

ob man die standartverträge nutzen will oder kann spiel hierbei keine rolle ... es kommt halt imemr darauf an was die vertragsparteien wünschen ...

und ein vertrag ist ein rechtsgültiges papier .. das ist keine spielerei !

floskel wie "wir werden usn dann schon einig" oder "klar doch, ich mach alles was ihr wollt" .. oder auch "ich will eigentlich garnichts" ... das haben wir zu genüge als modell gehört ... aber wenn es dann darum geht genau das besprochene schriftlich zu vereinbaren, dann trennt sich die spreu vom weizen ...

wie gesagt ... unabhängib vom inhalt ... umer den kann (und muss) man reden evtl diskutieren auf jedefall alles klarstellen ...


hinweis an die Modelle: bitte unbedingt den vertrag , den im regelfall der fotograf vorlegt, VORHER genau lesen ... gerade bei TFP vertrgägen beilbt für das modell sehr wenig an rechten und zt sind diese auch ser schwammig formuliert. ... also aufassen udn lesen ... im zweifel nicht unterschreiben ... ein seriöser fotograf kommt mit dem vertrag nicht erst am tage des shooting auf euch zu sondern sendet euch den vertrag zu prüfung vorher zu ...
*******nDUS Mann
250 Beiträge
Themenersteller 
besteht bei diesem vertrag nicht die ungültigkeitserklärung weil er zu einseitig ist?

linke seite, zweiter absatz zum beispiel. gerade die ersten sätze dieses teils meine ich damit. das modell hat ja quasi überhaupt keine rechte und bekommt die bilder noch nichtmal ausgehändigt geschweige denn zu gesicht. und ansonsten hat das modell ja auch ne ziemliche arschkarte. gesetzt den fall die firma x kauft eines der bilder oder die lizenz eines der bilder und macht damit werbung. das produkt der firma verkauft sich auf einmal millionenfach, die firma x reibt sich die hände weil sie fürs bild nur 100 euronen gezahlt hat und das modell schaut in die röhre......
zumindest mit diesem vertrag als grundlage.
besteht bei diesem vertrag nicht die ungültigkeitserklärung weil er zu einseitig ist?

NEIN !!! => jeder hat das recht sich zu übervorteilen zu lassen ... mit anderen worten, müßet das modell dem fotografen eine "argwöhnische täuschung" NACHWEISEN ...

das könnte zb der fall sein, wenn der fotograf die bilder für einen sehr teuren auftrag, den er schon hatt erstellt, aber das modell "argwöhnisch täuscht" und vorgibt er macht das nur zum spaß ...

aber dass muß von einem gericht überprüft werden ... und dafür bedarf es eien klage ...

und natürlich gibt es auch hier den grundatz der verhältnissmäßigkeit ...

ein klassiker in diesem zusammengang ist der kinderchor auf dem pink-floyd stück "the wall" ... die kinder haben damals gratis gesungen ... waren sicher alle hell begeistert, dass sie da überhabt mitsingen durften .. aber vor kurzen hat ein gericht jedem einige 10.000 $ zugesprochen, da die kinder an dem erfolg maßgeblich beteilige waren aber keinen entsprechenden gegenwert erhalten hatten ... nun, das trifft sicher keinen armen ... aber es zeigt dass eine verhältnismäßigkeit auch trotz verträgen, die es damals auch gang, gewahrt bleiben muss ...



das ist da was ich in meinem ersten betrag meinte .. die verträge der fotografen sind (oft) serh sehr einseitig zu ihren gunsten ... das ist alles eine frage des "marktes" ... angebot und nachfrage ! ...

wenn ein fotograf "gut und beliebt" ist (warum auch immer) kann er mit anderen vorderungen kommen als ein anfänger .. gleiches gild für modelle ...

@*******nDUS

du hast den vertrag genau richtig verstanden ... aber genau so ist der entwurf !


ich möchte hier noch mal betonen, dass ein vertrag solage er nicht unterschieben ist, immer lediglich einen ENTWURF darstellt und somit verhandelbar ist ...


ein entwurf stellt (immer) den "wunsch" desjenigen dar, der den diesen vertragsentwurf unterbreitet ... er formuliert quasi seinen maximal-anspruch ... dieser ist wie alles im leben verhandelbar ...

oft reichen kleine "nachfragen" ... oft muß hart gepokert werden ... alles eine frage von angebot und nachfrage ...
****yes Paar
86 Beiträge
TFP oder kommerziell?
Nie wieder ein Shooting ohne Vertrag! Egal ob TFP oder kommerziell.

Ich besitze jede Menge Bilder die ich nicht veröffentlichen kann, weil ich kein Vertrag abgeschlossen hatte. Das ist Schade, deshalb IMMER EIN VERTRAG!!!
*******Man Mann
4.364 Beiträge
wenn bilder aus einem shooting ein riesen erfolg werden, dann ist es auch für das model gut. denn das gesicht wird aufeinmal bekannt...

siehe das alice model... von heute auf morgen fragte sich ein jeder wer ist denn diese frau? sie wird damals nicht so viel für die bilder und werbung bekommen haben, als sie es jetzt tut.

wer etwas tut wozu er nicht stehen kann, sollte es auch mit einem anders lautendem vertrag machen. denn eine 100 prozentige garantie gibt es nirgends.



ich habe vor einigen monaten mit einem anderen fotografen einen vertrag gemacht. es war alles in allem ein standart vertrag und er hat mir zugesagt, dass ich die bilder von ihm bekommen werde. bis zum heutigen tag ist noch nicht einmal eine antwort auf meine e-mail gekommen.

sowas spricht dann für bzw. gegen den fotografen.
@*****M77

dass ich die bilder von ihm bekommen werde. bis zum heutigen tag ist noch nicht einmal eine antwort auf meine e-mail gekommen.

sorry, aber dann taugt der vertrag nix ... für übergaben sidn fristen zu setzen nur die können dann geltend gemacht werden ..

also zb 4 wochen ...

das ist zwar dann noch immer keine sicherheit wirklich etwas außergerichtlich zu bekommen, dber eine klage ist sehr viel einfacher durchzusetzen ...

zb, wenn vereinbart wurde, dass das modell anch derbearbeitung x bilder bekommt ... dann hat der fotograf jahrelang zeit diese bearbeitung durchzuführen, solage keien fristen gesetzt wurden ...

ich bin zwar kein jurist (zum glück / leider) habe aber selber mit juristen seitenlage vertragäge ausgearbeitet ... das übt ! ...


@****yes

Ich besitze jede Menge Bilder die ich nicht veröffentlichen kann, weil ich kein Vertrag abgeschlossen hatte.

ein vertrag nützt die da noch gar ncits, es kommt darauf an was drin steht. ... es geht um die nutzungsrechte, dei geregelt sein müssen müssen (sollten)

wenn keien regelung hierzu besteht, "blockieren" sich die urheberrechte des fotografen mit den persönlichkeitsrechtes des modelles gegenseite gegen jeder art der nutzung für beide !

also haben auch modell ein interess an einem vertrag der die nutzun für das modell regelt. wenn dem modell nicht ausdrücklich nutzungsrecht zugesichter wurden, darfa uch das modell die bilder gegen das urheberecht des fotografen nicht nutzen ...

als bedeutet "kein vertrag" ganz sicher keine (egale) nutzung für keinen der beteiliten ...
*******Man Mann
4.364 Beiträge
wie heisst es so schön, man lernt aus seinen fehlern *zwinker*

die bilder als solches habe ich bereits "abgeschrieben" aber ich freu mich mal auf ein wiedersehen mit dem guten mann auf einem event *zwinker* und nein ich bin kein mensch der gewalt anwendet *lol*
Vertrag ja oder nein
Wenn du die Bilder nicht nur für dich machst sonder auch Veröffentlichungen, Wettbewerbe benutzen willst nur mit Vertrag.

Beachte auch von Freundin Frau usw. weil, wenn die Beziehung in die Brücke geht kannst du die Bilder nicht mehr für Werbezwecke verwenden.

Wichtig sind die Kontaktdaten und die Verwertung der Rechte.

Verträge gibt es auch ohne Kosten im Netz die den meisten Standart abdecken.

Gruß Fotomatze
Beachte auch von Freundin Frau usw. weil, wenn die Beziehung in die Brücke geht kannst du die Bilder nicht mehr für Werbezwecke verwenden.

ein ganz wichtiger hinweis !! ja - sicher sind alle meschen vor den gesetz gleich (na fast) und viorallem gild das auch für ex-partner ...

wobe es ischer schwierig ist noch während einer "beziehung" modellverträge abzuschließn für den fall dass die bezeihung scheitert ...

aber es wird noch komplizierter ...

wenn du zb jahrelang die bilder deiner frau oder freundin oder beider mit deren jeweiliger kenntniss vermarktet hast, so schötz dich nach einer treffenung das recht auf "treu und glauben" ... wenn etwas lange "geduldet" wurde, dann kannst du agrumentieren, dass das ganze wie eine mübndliche vereinbarung gild. denn niemand zwingt dich zu einem schriftlichen vertrag. alles ist mündlich MÖGLICH aber nicht immer sinnvoll. ... nach der trennung kannst du arbumentieren, dass dieser mündliche vertrag weiter besteht. allerdings wirst du dann die marktüblichen honorare evtl sogar nachzahlen müssen ...

gleiches gild düe das modell, welche die bilder ihres freundes zb für sich eingesetzt hat ... auch da schützt sie das "gewohneihtsrecht" ...
*******nDUS Mann
250 Beiträge
Themenersteller 
<ot an>
romantisches paar....ich will euch ja nichts böses aber mögt ihr nicht bevor ihr auf "antwort speichern" klickt, eure texte nochmal korrekturlesen? es ist manchmal etwas anstrengend euren recht interessanten kommentaren und meinungen zu folgen bzw sie zu entziffern. oft sinds ja nur buchstabendreher oder vertipper (einfach mal neben den richtigen buchstaben gehauen) und so...aber trotzdem teilweise leider etwas mühsam.
nichts für ungut *g* *blumenschenk*
<ot aus>

was ihr da sagt in bezug auf die verhandelbarkeit eines vertrages....man sollte diese änderungen aber auf jeden fall schriftlich festhalten. generell alles was geändert wird. ich ziehe jetzt mal den zugegeben etwas ungewöhnlichen vergleich zu einer baustelle. oft genug hab ich es während meiner ausbildung erlebt daß mein geselle mit dem architekten oder sonst jemand wichtigem gesprochen hat und etwas vereinbart hat, dann wurde das durchgeführt und hinterher mußten wir wieder zurückbauen weil auf einmal keiner mehr wußte daß es diese vereinbarung gegeben hat.....

beispiele :

Das Model darf Aufnahmen, die ihm missfallen, im Nachhinein von dieser Regelung ausschließen. Dies bedarf der nachträglichen schriftlichen Erklärung.

Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

usw...
vorab: ich werde vesuchen mich beim schreiben zu besser .. verspreche aber nix ...sorry

also immer nur alles 100% schriftlich insbesonderes wenn es un änderungen geht - also um abweichungen, die nicht dem entwurf entsprechen ... was einmal unterschreiben ist gilt ... immer und ewig

Das Model darf Aufnahmen, die ihm missfallen, im Nachhinein von dieser Regelung ausschließen. Dies bedarf der nachträglichen schriftlichen Erklärung.

das ist mist ! (sorry)

damit dürfen alle bilder ausgeschlossen werden, das modell kann ja sagen, dass ihm keines der bilder gefällt ...

solche "kann" regelungen sind immer ganz problematisch ...

wer sicher sein will (muss) der sollte so was anderes formulieren .. sicher gibt es sowas wie vertrauen .. aber wenn es wirklich hart auf hart geht nützt das nichts ...

"im nachhinein" ... das heißt als auch noch nach vielen jahren kann das modell sagen "das bild nicht"

da müßte zumindest eine frist genannt werden: zb innerhalb einer woche ... oder 4 wochen ...

stell dir vor du hast ihre bilder in einem buch und dann sperrt sie ihr bild, und das buch darf somit nicht verkauft werden ... schlimmer noch, wenn es zb eine gemeinschaftsausgabe ist und von dir nur ein teil des buches ist, dann haben die anderen zb fotografen und der verlang an dich schadensersatzansprüche ... da immer bei veröffendlichung schriftlich bestätig werden muss, dass auf den bilder "keine rechte dritter liegen" ... mit anderen worten mit so einer "im nachhinein" klausel ist der vertrag so wertvoll wie kein vertrag ...

bis zu einem gewissen grad ist das ganze ein zwickmühle ... wie man auch immer sich verhält alles kann nach hinten losgehen ...

daher sidn ja die klappsichen "fotografenverträge" so einseitig zu lasten der modelle, sie sind eben von fotografen für fotografen gemacht ... ob das gerecht ist oder nicht ist ein andere thema ...

je profssioneller doe partner in dem spiel sind um so komplexer werden auch die verträge ... einfache verträge habe allerdings oft den nachteil, dass sie entweder vieles "vergessen" haben oder aber so hart-eideutig sind dass es keinen spielraum gibt ...

also ... wieder der selbe hinweis: vertrag vorher lesen .. ein par tage oder besser woche vor dem treffen ... evtl mit einem dirtten zusammen durchgehen ... was heißt das wirklich ... spannen sind ja immer die dinge die nicht genannt werden ...

also zb "eine veröffendlichung wird auf deutschen erotik seiten im internet ausgeschlossen" ...

was weißt das ?

was sind deutsche seiten ? *.de ? oder server in deutschland ? oder beteiberfirma in de ? oder rechtsstand der firma ? ... wie ist das mit foren (zb joy) ? ist das hie eien erotik seite ?

ich will jetzt darauf nciht antworten .. aber es ist fragwürdig:

"erotik" ist in de nicht prono .. also auf FSK18 seiten darf veröffendlicht werden ...

besser ist da eine positive erklährung:

"einer veröffendlichung wird auf folgenden seiten zugestimmt: ...."
*******nDUS Mann
250 Beiträge
Themenersteller 
hm.....stimmt. den punkt hab ich nicht bedacht als ich den vertrag mit der anwältin meines vertrauens erstellt hab. tjoa.....einer von euch beiden ist nun auf dem holzweg und ich hoffe daß du es bist und nicht meine anwälting *ggg

der vollständige absatz lautet :

Das Model darf Aufnahmen, die ihm missfallen, im Nachhinein von dieser Regelung ausschließen. Dies bedarf der nachträglichen schriftlichen Erklärung. In diesem Fall ist der Fotograf verpflichtet, die digitalen Daten unwiederbringlich zu löschen bzw. analoges Aufnahmematerial in geeigneter Form zu vernichten. Die Gründe für die Ablehnung sind zu nennen. Die pauschale Ablehnung aller Bilder ist nur möglich, wenn die Aufnahmen nicht dem anerkannten Stand der Technik entsprechen.


da besteht wohl rücksprachepflicht mit ihr. werd sie mal ganz schnell kontaktieren *g*
Die pauschale Ablehnung aller Bilder ist nur möglich, wenn die Aufnahmen nicht dem anerkannten Stand der Technik entsprechen.

95% ablehnung .. sind nicht pauschal alle ... und wiegesagt .. das prpoblem ist die "fergessen" frist ... somit kann sie gerad das bild das du veröffendlichen willst "sperren" und dich damit "erpressen" ...
Also mir erscheinen der obrige Beispielvertrag sowie einige Diskussionspunkte etwas verkomplizierend:
Denn soweit ich im Bilde bin reicht es aus, sich vom Model schlicht und ergreifend sämtliche Nutzungsrechte zusichern/übertragen zu lassen. Es ist also nicht zwingend notwendig, jede Kleinigekeit en Detail zu klären.
Denn soweit ich im Bilde bin reicht es aus, sich vom Model schlicht und ergreifend sämtliche Nutzungsrechte zusichern/übertragen zu lassen.

aus sicht des fotografen reicht das natürlich "im rahmen des üblichen" aus. die frage gibt hier aber in eine andere richtung ... in richtung faires verhältnis zwischen fotograf und mudell, was sicher unterschiedlich betrachtet werden kann

und ,,, was ist wenn dieses maximalvorderungen (vertragsentwurd) nicht realisierrbar sind ...

solage das modell alles (ungelesen / unverstanden) unterschreibe ist es ja für den fotografen gut und für das modell schelcht ...

aber, wenn modell und fotograf gleichberechtigte partner sind was auch heißt dass sie gleichstart sind im beahupten ihrere vorderungen dann muss verhandelt werden ...

ich sagte hier schon oft ... das ist eine frage von angebot und nachfrage ..

oder ganz einfach : welche masimalvorderungen lassen sich durchsetzen ...

je tpo-er die modelle und/oder fotografen werden je komplexer auch die verträge ...

als beispiel ist es sicher für jeden nachvollzioehbar dass zb die weltweiten top-modelle mit einer 10.000 € tagesgage nicht mit stadart verträgen zu locken sind ... da steht viel mehr dirn ...

gleiches gild für die pot-fotografen ... auch die werden sich nciht die buitter von brot holen lassen ...

ebenangebot und nachfrage ..
@*******nDUS

wenn die Aufnahmen nicht dem anerkannten Stand der Technik entsprechen.

ich habe noch etwas sorge wegen dieser formulierung ...

was ist denn der "stand der technik" .. und was ist "der bekannte stand der technik" ..

durch das wort "bekannt" wird es sicher noch komplizierter ...

wie haben alle schon mal von der H3DII-50 gehört .. das ist eine 50 Mio Hasselblad für ca. 30.000€ ... (vielleicht gibt es noch was besseres) ... also ist das auf jedenfall der "bekannte stand der technik" ... denn sie ist zumindest bekannt und darüber haionaus problemlos zu erwerben ... also wäre alles was dieser kamera nicht enspricht bereis nach deinem vertragsentwurf als "nicht stand der bekannten technik" abzulehnen ... ohne dir zu nahe treten zu wollen, vermute ich dass deine kamera warscheinlich nicht diesem stand der bekannten technik entspricht ...

darüber hinaus ändert sich der stand der technik permanent ... vor 5 jahren waren 10 mega-pixel die krönung ... das war der stand der technik ... heute ist das amateurklasse ...

also: in deinem vertrag fehlt darüber hinaus der passtus zu welchem zeitpunkt der stand der technik zu definieren ist. zum zeitpunt der aufnahem oder zum zeitpunt der "reklamation" ?

mit anderen worten, wenn du heite mit diesem vertrag und der markbesten kamera bilder machen würdest, könnten das modell in 2 jahre ALLE bilder als nicht mehr dem stand der beaknnten technik ensprechen gesperrt werden ...

somit ist der ganze absatz wertlos, da er keine vertraghssicherheit schafft und "alles offen läßt" ... (soory)

sicher ist das alles theorie ... mann kann sagen das kommt eh nicht vor ... ja - vielleicht ... aber es ist ein rechtgültiger vertrag, wenn er unterschreiben wurde und somit gültig und einklagbar.

solange sich alle einig sind und es nicht um viel gld geht ist alles kein pronlem ...
solange sich alle einig sind und es nicht um viel gld geht ist alles kein pronlem ...

noch eine ergänzung ... (schon wieder)

auch modelle und auch fotografen haben rechtsnachfolger und/oder die rechte können weiterverkauft oder verpfändet werden ...

zb ...
dein modell stirbt und der erbe wille nun geld machen ...

oder das modell ist pleite, die ansprüche gehen an ein inkasso unternhmen über ... die suchen geld und finden es ... bei dir ...

oder dein modell heiratet "reich" (soll vorkommen bei modellen) und die 30 anwälte des neuen ehemanns möchte ihre job sichern ... was meinst du was die ich alles einfallen lassen um aktiv zu bleiben ...

ja, alles theorie, alles nicht warscheinlich ... aber eben nicht auszuschließen ...

sowas nennt sich restrisiko ...
http://de.wikipedia.org/wiki/Restrisiko


hier noch ein löink zu meinem beitag oben
http://de.wikipedia.org/wiki/Stand_der_Technik
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