vorab: ich werde vesuchen mich beim schreiben zu besser .. verspreche aber nix ...sorry
also immer nur alles 100% schriftlich insbesonderes wenn es un änderungen geht - also um abweichungen, die nicht dem entwurf entsprechen ... was einmal unterschreiben ist gilt ... immer und ewig
Das Model darf Aufnahmen, die ihm missfallen, im Nachhinein von dieser Regelung ausschließen. Dies bedarf der nachträglichen schriftlichen Erklärung.
das ist mist ! (sorry)
damit dürfen
alle bilder ausgeschlossen werden, das modell kann ja sagen, dass ihm keines der bilder gefällt ...
solche "kann" regelungen sind immer ganz problematisch ...
wer sicher sein will (muss) der sollte so was anderes formulieren .. sicher gibt es sowas wie vertrauen .. aber wenn es wirklich hart auf hart geht nützt das nichts ...
"im nachhinein" ... das heißt als auch noch nach vielen jahren kann das modell sagen "das bild nicht"
da müßte zumindest eine frist genannt werden: zb innerhalb einer woche ... oder 4 wochen ...
stell dir vor du hast ihre bilder in einem buch und dann sperrt sie ihr bild, und das buch darf somit nicht verkauft werden ... schlimmer noch, wenn es zb eine gemeinschaftsausgabe ist und von dir nur ein teil des buches ist, dann haben die anderen zb fotografen und der verlang an dich schadensersatzansprüche ... da immer bei veröffendlichung schriftlich bestätig werden muss, dass auf den bilder "keine rechte dritter liegen" ... mit anderen worten mit so einer "im nachhinein" klausel ist der vertrag so wertvoll wie kein vertrag ...
bis zu einem gewissen grad ist das ganze ein zwickmühle ... wie man auch immer sich verhält alles kann nach hinten losgehen ...
daher sidn ja die klappsichen "fotografenverträge" so einseitig zu lasten der modelle, sie sind eben von fotografen für fotografen gemacht ... ob das gerecht ist oder nicht ist ein andere thema ...
je profssioneller doe partner in dem spiel sind um so komplexer werden auch die verträge ... einfache verträge habe allerdings oft den nachteil, dass sie entweder vieles "vergessen" haben oder aber so hart-eideutig sind dass es keinen spielraum gibt ...
also ... wieder der selbe hinweis: vertrag vorher lesen .. ein par tage oder besser woche vor dem treffen ... evtl mit einem dirtten zusammen durchgehen ... was heißt das wirklich ... spannen sind ja immer die dinge die nicht genannt werden ...
also zb "eine veröffendlichung wird auf deutschen erotik seiten im internet ausgeschlossen" ...
was weißt das ?
was sind deutsche seiten ? *.de ? oder server in deutschland ? oder beteiberfirma in de ? oder rechtsstand der firma ? ... wie ist das mit foren (zb joy) ? ist das hie eien erotik seite ?
ich will jetzt darauf nciht antworten .. aber es ist fragwürdig:
"erotik" ist in de nicht prono .. also auf FSK18 seiten darf veröffendlicht werden ...
besser ist da eine positive erklährung:
"einer veröffendlichung wird auf folgenden seiten zugestimmt: ...."