Hi,
leider ist auch der von Hr. Dr. Ackermann nicht ganz einwandfrei bzw. teils sehr schwammig formuliert.
z.b. der letzte Satz,
Diese Vereinbarung gilt auch für evtl. folgende Shootings, wenn dafür nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wird.
Wäre z.b. auch gültig wenn der Fotograf sich nachts ins Haus des Modells schleicht und heimlich pornografische Fotos machen würde.
Er brauch blos behaupten es wären geplante voyouerfotos gewesen....
Da der Gesetzgeber (da gibts Urteile zu) verlangt das für jeden Tag an dem Fotos gemacht werden ein seperater Vertrag zu unterzeichnen ist, fällt das somit schon hinten über.
Vielleicht einfach nicht mehr ganz Zeitgemäß dieser Vertrag
Lg
flo