Die Hauptsaison für Motorradfahrer steht vor der Tür. Und schon jetzt wollen oder müssen einige Biker ihre Maschine benutzen. Doch Achtung: je nach Bundesland oder Region können die Regelungen unterschiedlich sein und auch an Ostern gibt es keine Lockerungen.
Ausflüge mit dem Motorrad sind nicht pauschal verboten. Ein Reiseverbot gibt es nicht, allerdings sollen nicht notwendige Reisen und Besuche wenn möglich unterlassen werden.
Kontaktbeschränkungen verhindern Gruppenfahrten
Aufgrund der bestehenden Kontaktbeschränkungen dürfen sich auch Biker aktuell neben den Haushaltsangehörigen mit Personen eines weiteren Haushalts (maximal bis zu 5 Personen) im öffentlichen Raum aufhalten. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einer Region unter 35 Neuinfektionen pro Woche und 100.000 Einwohner können drei Haushalte mit bis zu zehn Personen zusammen kommen. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt. Liegt die 7-Tage Inzidenz drei Tage lang über 100, so gilt in dieser Region wieder die Begrenzung auf eine weitere haushaltsfremde Person.
Motorrad-Spritztouren erlaubt
Es gelten aktuell bundesweit keine Ausgangsbeschränkungen. So wird zum Verlassen der Wohnung auch kein wichtiger Grund mehr benötigt. Daher können tagestouristische Ausflüge stattfinden. Auch reine Spritztouren sind gesetzlich erlaubt. Zu beachten ist jedoch, dass touristische Übernachtungen immer noch verboten sind und auf nicht notwendige Reisen verzichtet werden soll.
Wer lesen verstehen kann, hat mehr vom Leben!!!
Wo steht hier was von 500,00 Euro????
(Kannst aber auch gerne nachlesen, geb einfach in Google ein "Motorradfahren Corona 2021"