Mit Entsetzen haben wir gerade festgestellt,
dass unser Bild,nachdem es tagelang o.k. war, aus absurden Gründen gelöscht wurde.
Wenn man sich auf das Datenschutzgesetz beruft, sollte man auch damit umgehen können!
10 Jahre alte Nummernschilder (oder 30 Jahre alte Gesichter) sind wohl datenschutzrechtlich eher eine Lachnummer... auch schon deshalb weil Datum und Uhrzeit fehlen, sodass sogar bei Erkennbarkeit eines Kennzeichens, Rückschlüsse zu personenbezogenen Daten schlechterdings nicht möglich sind...
Soooo...jetzt noch einmal das Photo...und damit wir auch ganz brav sind auch noch mit verpixelten Nummernschildern!