Stand 8. Juni 2021
Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
Einreiseanmeldung
Nach den am 8. November 2020 in Kraft getretenen Anordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit müssen sich Reisende, unabhängig von dem genutzten Verkehrsmittel (privater PKW, Flugzeug, Zug etc.), vor ihrer Einreise nach Deutschland hier elektronisch registrieren, wenn sie sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Bitte halten Sie die dann generierte elektronische Anmeldebestätigung für den Fall einer Kontrolle (z.B. durch die Fluggesellschaft) bereit. Mit der Einreiseanmeldung erhalten die für den Zielort der Reisenden zuständigen Gesundheitsämter die notwendigen Informationen, um gegebenenfalls Infektionsketten nachverfolgen zu können. Den Gesundheitsämtern obliegt auch die Kontrolle, ob die bestehende Quarantänepflicht (mehr dazu unter Punkt c)) eingehalten wird. Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, müssen Sie stattdessen diese Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden.