Übrigens brauchst du für jeden Flug ausserhalb eines Modellflugplatzes eine sog. Aufsteigegenehmigung.
Blödsinn, ist aber so.
Sorry - das stimmt nicht. Ich habe mich wochenlang in das Thema eingelesen:
Die Aufstiegserlaubnis brauchst du nur wenn du in einem kontrollierten Luftraum fliegen möchtest und nicht im unkontrolliertem Luftraum G.
Der unkontrollierte Luftraum endet grundsätzlich bei 3000ft - wird aber, zum Beispiel bei Nähe zu Großflughäfen, herabgesetzt.
Willst zum Beispiel zwischen Appen und Uetersen fliegen ( bei uns im Norden ) beginnt der kontrollierte Luftraum erst ab 1000ft ( 304m ) - höher dürfte man eh nicht da man nur so weit/hoch fliegen darf wie man das Modell auch sehen kann - das ist bei 300 m Höhe schon nicht mehr möglich. Massgeblich sind die ICAO Karten auf denen die Lufträume eingezeichnet sind.
Würde ich in so einem hohen Bereich fliegen wollen stimmt es mit der Aufstiegsgenehmigung in In Hamburgs Stadtgrenzen hast du auch Recht - da darf man ohne Aufstiegsgenehmigung nicht mal 10 cm abheben.
Was man aber in jedem Fall benötigt ist eine Erlaubnis des Grundstückseigetümers von dem aus man startet, eine Haftpflichversicherung und das Modell darf nicht schwerer als 25 kg (Abfluggewicht sein ).