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Models & Fotografen / Verträge und Vertrauen

Der Fotograf als Urheber oder „Lichtbildner“
Der Fotograf eines sog. „Lichtbildwerkes“ ist als Urheber durch das Urhebergesetz geschützt, wenn es sich – wie bei den anderen Werkarten – um eine persönliche geistige Schöpfung handelt (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG). Dies ist allerdings nur bei solchen Fotografien der Fall, die sich gegenüber dem Alltäglichen durch Individualität, wie beispielsweise eine künstlerische Aussage, auszeichnen (Schulze in: Dreier/Schulze, UrhG § 2 Rn. 192).

Dem sog. „Lichtbildner“ stehen die Rechte eines Urhebers i.S.d. Urhebergesetztes zu. Denn nach § 72 UrhG sind auch bloße „Lichtbilder“ geschützt. Unter „Lichtbildern“ sind Fotos jeglicher Art zu verstehen, welche die Werkqualität (i.S.v. § 2 Abs. 2 UrhG) nicht erreichen, also z.B. alltägliche Familienfotos, Urlaubsfotos und sonstige Fotos, die immer wieder von diversen Sehenswürdigkeiten oder bei alltäglichen Gelegenheiten gemacht werden (Schulze in: Dreier/Schulze, UrhG § 72 Rn. 3). Geschützt wird dabei statt der schöpferischen Leistung die rein technische Leistung, die nicht einmal besondere Fähigkeiten voraussetzt.

demnach darf ich Sinn-less mit Ihrem Foto knipsen ohne dass ich dann die rechte am Bild habe,............oder seh ich das falsch??
******rld Mann
1.025 Beiträge
@Panther47
Schau einfach mal dort nach ...


http://hoesmann.eu/rechtsgeb … t/faq-foto-und-urheberrecht/
das hat mit "Armes Deutschland", "alles verkomplizieren", "im Hobbybereich ist es doch einfacher" und "wir sind doch hier nicht bei den Profis" nichts zu tun, sondern mit Lebenserfahrung und unzähligen irgendwo geschilderten Negativbeispielen, die eigentlich auch wieder jeder kennt

Wie sagte schon mein Oppa:"Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser."

Wenn nichts schriftlich festgehalten wird, gehört dem Fotograf das Foto und er hat das Recht, damit grundsätzlich zu machen, was er möchte - das Modell, gerade auch bei TFP, willigt zumindest billigend ein und gibt "das Recht am eigenen Bild" quasi stillschweigend auf - alles andere muss schriftlich festgehalten werden, wie auch immer, damit es hinterher keine Zweifel gibt, was bei Musterverträgen doch ganz einfach ist und keinen großen Aufwand darstellt (Lesen und Schreiben wird doch wohl jeder noch können) - ein gebrauchtes Auto kauft doch auch keiner ohne Mustervertrag, oder etwa doch?

Wenn ich jemanden fotografiere, damit dieser die Fotos hier im JC oder auf ähnlichen Plattformen einstellt oder sie sonstwie veröffentlicht (dazu gehört auch simpel ausgedrückt das mögliche Zeigen dieser Fotos im Kreise der Freundinnen beim Kaffekränzchen), würde ich als Fotograf immer darauf bestehen, diese auch selber für meine "Eigenwerbung" veröffentlichen zu dürfen. Vorher würde ich aber die Fotos sichten und den "Ausschuß" rigeros aussortieren und löschen - will sagen, ich als Fotograf bestimme, ob ich ein Foto "aus der Hand gebe" oder nicht - alles Weitere wird schriftlich festgehalten.

Wer Fotos, die nicht von einem selber gemacht wurden, veröffentlichen will, muss grundsätzlich den Fotograf mit angeben, sonst kann`s teuer werden, das nennt man "Urheberrecht".

Und nur, weil es auf Facebook & Cop. andauernd falsch gemacht wird, dieses aber oftmals irrtümlich als Standard angesehen wird, muss es nicht zwangsläufig rechtens sein.
*******geur Mann
21.799 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
@ http://www.joyclub.de/my/3192777.panther47.html

Wenn du etwas zitierst, nutze bitte die Zitatfunktion unter Angabe der genauen Quelle.
Gerade bei solchen Themen wie diesem ist es wichtig zu wissen, ob der Schreibende "nur " etwas aus dem Netz zitiert oder ob das Posting eigenem Wissen entspringt.

Als Beispiel:
Jedes Bild ist urheberrechtlich geschützt. Primär ist es egal, ob es sich um ein einfaches geknipstes Bild handelt oder um ein künstlerisches Werk.
(Dieser Teil entpringt eigenem Wissen, erworben durch kostenpflichtige Seminare)
Ein Kennzeichnen als Zitat ist also nicht nötig)

Jedoch:
... alle Fotos sind als Werk grundsätzlich durch das Urheberrecht geschützt. Die Fotos sind entweder als Lichtbildwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder im Sinne des § 71 Abs. 1 UrhG geschützt.
Quelle http://hoesmann.eu/

... ist ein Zitat und somit zu kennzeichnen.
**mo Paar
4.448 Beiträge
manomann.... , wenn ich das alles lese , bleibe ich bei den Motiven lieber bei Tieren und Blumen. Aber fuer den Fall , dass ich doch mal fuer eine Freundin Fotos machen soll , ist das hier gelesene sehr wertvoll. Also besser vorher alles klaeren.... , als hinterher Probleme zu bekommen.Aber reden hilft.....
Profilbild_sw
******030 Mann
99 Beiträge
Tierfotografie
gamo:
Wobei Ihr strenggenommen selbst beim Hund, der Gassi geführt wird, die Einwilligungen der Tierbesitzer einholen müsst - fürs Fotografieren UND fürs Veröffentlichen.
*****ess Frau
18.519 Beiträge
Ja, ich werde künftig auch mit meinen Kindern Verträge schließen, wenn wir uns beim Spazierengehen knipsen.
*lol*
Profilbild_sw
******030 Mann
99 Beiträge
Wer's genau wissen will ...
Genau. Und aufpassen, daß nicht irgendein Dritter erkennbar mit auf dem Foto ist oder sich im Hintergrund militärische Anlagen etc. befinden.

Sehr gute und leicht verständliche Informationen zu diesem Thema gibt es u.a. im Buch "Fotografie und Recht" von Daniel Kötz und Jens Brüggemann
****51 Frau
19.376 Beiträge
Menno armes Deutschland.

Da will jemand einfach nur das jemand den Auslöser Ihrer Kamera betätigt und hier wird ein riesen Akt draus gemacht.

Möchte nicht wissen, wieviele Bilder hier so entstanden sind. Ohne Vertrag nur mit der Bitte knipse mich mal-

Muss man immer alles vertraglich regeln?

Seid ihr alle misstrauisch.
Reicht das einschlagen bzw gib mir fünf als Einverständniserklärung meines Hundes ?
******rld Mann
1.025 Beiträge
@ gogo51
... das hat eigentlich weniger mit Misstrauen zu tun, als vielmehr damit, einer Sache, egal ob von einem "Knipser", einem Hobbiefotorafen oder einem Profi einen Wert bei zu messen!

... und zum anderen auf Grund gemachter Erfahrungen!

Leider geht in einer Zeit de Bilderfluten unter, das es hier Rechte und Pflichten gibt für beide Seiten.
****51 Frau
19.376 Beiträge
Aber man kann doch nicht jedesmal einen TFP Vertrag abschliessen wenn man ein Foto macht ? *headcrash*

Da kann ich die Kamera direkt einmotten.

Einen TFP Vertrag schliesse ich nur, wenn ich mit einem Hobbyfotografen ein Shooting mache. Mich als Model zur Verfügung stelle. Das regele ich auch vertraglich.

Für alles andere sollte eine einfach mündlich Vereinbarung auch reichen.
Oder sagen wir mal so, MIR würde das reichen wenn es sein muss.
******rld Mann
1.025 Beiträge
@ gogo51
... wie gesagt es geht um Rechte und Pflichten für beide Seiten und um Sicherheit für beide Seiten.

... du kannst gerne drauf verzichten ... jeder ist seines Unglückes Schmied!
****51 Frau
19.376 Beiträge
Man muss nicht immer seine eigenen schlechten Erfahrungen auf andere übertragen.

Die meisten hier in der Gruppe sind "Freizeitknipser" und keine Fotografen.

Treu und Glauben halte ich in Ehren und viele andere sicher auch hier in der Gruppe.

Wiki sagt :Treu und Glauben ist ein Begriff der Rechtswissenschaft und bezeichnet das Verhalten eines redlich und anständig handelnden Menschen.
Seinen historischen Ursprung hat der Grundsatz von Treu und Glauben in der bona fides im römischen Recht: Ein römischer Bürger hielt viel auf seine gute Treue; gemeint war damit zum Beispiel seine Zuverlässigkeit und Lauterkeit im Rechtsverkehr

******rld Mann
1.025 Beiträge
@ gogo51
... nur was ich schwarz auf weiß habe zählt vor Gericht und auf hoher See und vor deutschen Gerichten bist du in Gottes Hand!

Treue und Glaube schön für den, der sich dran hält und einen findet, der auch so Tickt!

... die Realität ist aber anders ... !
****51 Frau
19.376 Beiträge
******rld:
... die Realität ist aber anders ... !

Tut mir echt leid für Dich dass Du soviele schlechte Erfahrungen gemacht hast.

Oh ja ich habe auch schon schlechte Erfahrung gemacht bei einem Shooting.
Klaro. Ich wurde angegrapscht von dem Fotografen.

Meine Erfahrungen daraus: Kein Shooting mehr alleine durchziehen nur noch mit Begleitung.
Aber das war ein Einzelfall und ich denke nicht das jeder Fotograf der ein Shooting auf TFP Basis macht, so drauf ist und das Model anfasst.
******rld Mann
1.025 Beiträge
@ gogo51
... wie es halt so ist schwarze Schafe gibt es überall! ... das "Angrapschen" ist hier aber nicht das Thema! *zwinker*
****51 Frau
19.376 Beiträge
Das weiss ich.

Wollte damit auch nur ausdrücken, das selbst eine TFP Vertrag nicht schützt vor schlechten Erfahren mit Fotografen
Vertrag
http://www.stack.de/modelvertrag-tfp.pdf

hab ich jetzt 100 mal ausgedruckt und in meinen Fotorucksack gepackt
man weis ja nie *zwinker* wer einem übern Weg läuft , aber es ist *traurig*
*******geur Mann
21.799 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Siehst du
Genau wie du sagst:
****51:
Meine Erfahrungen daraus: Kein Shooting mehr alleine durchziehen nur noch mit Begleitung.
obwohl das ein Einzelfall war,

sagen andere:
Kein Shooting mehr ohne Vertrag.
*****ess Frau
18.519 Beiträge
Wenn es denn ein SHOOTING ist!

Ich will ja z.B. KEIN Shooting. Von dem Gedanken habe ich mich mittlerweile entfernt, weil mir das zu unsicher ist.
****51 Frau
19.376 Beiträge
Wenn ich jetzt zu schnell fahre und werde geblitzt, verklage ich dann die Polizei?
*******geur Mann
21.799 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
@ Panther47
Erstens würde dieser Vertrag Sin_less gar nichts helfen und zweiten halte ich den letzten Passus für "gefährlich":
Diese Vereinbarung gilt auch für evtl. folgende Shootings, wenn dafür nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Das setzt nämlich bei dem Model ein gutes Gedächnis voraus.
Man stelle sich vor, ein Mädel aus dem Joy kommt heute zu einem Fotografen und ein ganz normales Profilbild von sich machen zu lassen.

Mit den Jahren kommt sie auf den Geschmack und möchte jetzt Porn-Art-Bilder machen lassen. Sie erinnert sich an den Fotografen, der wiederum sagt "Vertrag brauchen wir nicht, wir haben ja schon einen" und macht die Bilder.

Weiteres überlasse ich eurer Phantasie ...

@ Gogo:
Würdest du auch ein Auto kaufen/verkaufen ohne Kaufvertrag?
Eine Wohnung mieten/vermieten ohne Mietvertrag?



Wenn ich jetzt zu schnell fahre und werde geblitzt, verklage ich dann die Polizei?
DAS habe ich jetzt überhaupt nicht verstanden.
*********rnoir Mann
549 Beiträge
Jetzt sollte es genug sein...
Ich finde es schade, dass hier schon fast missionarisch versucht wird die Notwendigkeit von einem Vertrag durchzusetzen.

Nein, ich meine damit nicht, dass die aufgeführten Argumente nicht wirklich sinnvolle Hinweise sind.

Auch wenn ich noch jung bin, habe ich mir egal ob beruflich oder privat den Status erarbeitet, dass mein Wort zählt. Ja auch ich habe deswegen schon schlechte Erfahrungen gemacht. Die bei weitem aber von den positiven überwogen werden.

Die Konsequenz für mich bleibt dabei, bei den entsprechenden Leuten fotografiere ich ohne Vertrag, da es bei mir um das Fotografieren geht. Kein Geld, keine weitere Verwertung nichts. Ich habe auch schon Bilder gelöscht, weil mich die Person darum gebeten hat.

Sollte ich das ganze anders sehen, kommt es zwingend zu einem Vertrag. Alles andere halte ich aber für knipser wie wir es hier sind weit über das Ziel geschossen.

Und auch zu einem Vertrag ist zu sagen - Recht haben und Recht bekommen sind dann nochmal zwei verschiedene Dinge.
******liK Paar
4.270 Beiträge
Türchen für Halunken wird es immer geben. Beim Auto verkauf, damals100 DM war
ich froh Einen Vertrag zu haben. Nach einem Jahr bekam ich Post vom Ordnungsamt
wegen unerlaubtes abstellen meines Fahrzeugs Umweltverschmutzung durch auslaufendes Öl und noch irgendwas.
Ich musste nachweisen wem ich das Auto verkauft habe, oder bezahlen.
****51 Frau
19.376 Beiträge
*******geur:
@ Gogo:
Würdest du auch ein Auto kaufen/verkaufen ohne Kaufvertrag?
Eine Wohnung mieten/vermieten ohne Mietvertrag?

Ich denke das man das nun nicht vergleichen kann.

Wenn ich jetzt zu schnell fahre und werde geblitzt, verklage ich dann die Polizei?
Nun die machen ein Foto von mir ohne TFP Vertrag.
Hey war ein Joke. *panik*
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