BVG stärkt Streetfotografie
Das Bundesverfassungsgericht stärkt die rechtliche Position der Straßenfotografie in Deutschland.
- Bundesverfassungsgericht erkennt Straßenfotografie grundsätzlich als Kunst im Sinne des Art. 5 Abs.3 Grundgesetz an
- Die ungestellte Abbildung von Personen ohne Einwilligung ist typisch für die Straßenfotografie und macht sie nicht per se rechtswidrig
- Die Rechtsverletzung hängt von der konkrete Präsentation der Fotografie ab
https://bvm-law.de/de/aktuel … rafie-persoenlichkeitsrechte
Es sind zwar ein paar Haken und Ösen dabei, aber generell gilt wohl, man muss nicht jede Person fragen, ob man sie in einer Strassenszene forografieren darf, und eman kann dem auch nicht so einfach widersprechen.