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Vorstellung der einzigen Bi-Sauna in Wien/Österreich.

Schmetterling
********1090
677 Beiträge
Themenersteller 
Vorstellung der einzigen Bi-Sauna in Wien/Österreich.
Wir sind der Club mit der einfachsten und attraktivsten Eintrittspreis Struktur in Wien, der täglich geöffnet ist.

Bei uns im Papillon in 1090 Wien sind jeden Tag alle Gäste willkommen,
• egal ob Paar, Solomann, Solofrau, etc.
• egal ob Hetero, Bi, schwul, lesbisch, etc.
• egal ob TV, TS, DWT, etc.

...denn wir leben LGBT bereits seit dem Jahre 2000.

Wir brauchen keine Extra-Tage für bestimmte Gästegruppen.
Bei uns ist jeden Tag "Mixed Day" und das ohne Ausnahme!

Änderungen nur wegen dem Änderungswillen, liegen uns nicht. Wenn wir etwas ändern, muss es auch eine Verbesserung bringen.

M & M und Team Papillon in 1090 Wien.
Einzige Bi-Sauna in Österreich.
• Das Original -

Homepage: http://www.papillon.at
Unser Blog: http://www.lifestyler24.de/papillon
Papillon in 1090 Wien
******nee Paar
72 Beiträge
Leider sind Raucher bei euch gar nicht mehr willkommen. Und anziehen und auf die Gasse rausgehen... NÖ, geht gar nicht.
Schmetterling
********1090
677 Beiträge
Themenersteller 
@******nee Seit 2018 ist in allen wirtschaftlich betriebenen Gastronomien das Rauchen verboten. Das nur mal zur Erinnerung.
******nee Paar
72 Beiträge
Wenn es als "Gastronomie" betrieben wird "JA". Als Club "NEIN", da Vereinslokale nicht dem Rauchergesetz unterliegen. Aber was soll's. Haben sehr schöne Abende bei euch verbracht. Nun eben nicht mehr... Sehr schade.
Schmetterling
********1090
677 Beiträge
Themenersteller 
Umfassender Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz
§ 12.
(1)Rauchverbot gilt in Räumen für
1.
Unterrichts- und Fortbildungszwecke,
2.
Verhandlungszwecke,
3.
schulsportliche Betätigung, schulische oder solche Einrichtungen, in denen Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, aufgenommen oder beherbergt werden, einschließlich der dazugehörigen Freiflächen, und
4.
die Herstellung, Verarbeitung, Verabreichung oder Einnahme von Speisen oder Getränken sowie die in Gastronomiebetrieben für alle den Gästen zur Verfügung stehenden Bereiche, ausgenommen Freiflächen.
(2)Rauchverbot gilt auch in Mehrzweckhallen bzw. Mehrzweckräumen. Miterfasst sind auch nicht ortsfeste Einrichtungen, insbesondere Festzelte.
(3)Rauchverbot gilt auch in Räumen, in denen Vereinstätigkeiten im Beisein von Kindern und Jugendlichen ausgeübt werden, sowie in Räumen, in denen Vereine Veranstaltungen, auch ohne Gewinnerzielungsabsicht, abhalten. Es ist dabei unbeachtlich, ob der Zutritt nur auf einen im Vorhinein bestimmten Personenkreis beschränkt ist. Darüber hinaus gilt Rauchverbot für Vereine dann, wenn durch die Vereinsaktivitäten eine Umgehung der Bestimmungen gemäß Abs. 1 oder 2 erfolgt.
(4)Rauchverbot gilt auch für geschlossene öffentliche und private Verkehrsmittel zur entgeltlichen oder gewerblichen Personenbeförderung. Dies gilt auch in nicht der entgeltlichen oder gewerblichen Personenbeförderung dienenden Verkehrsmitteln, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
(5)Die Regelungen des Rauchverbotes im Sinne dieser Bestimmung erstrecken sich auch auf die Verwendung von verwandten Erzeugnissen und von Wasserpfeifen.
(6)Abs. 1 bis 5 gelten nicht in ausschließlich privaten Zwecken dienenden Räumen.

Hier mal ein Auszug aus dem Gesetz und ja, es gilt auch für "Clubs" und Vereine.
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