Fair ist es nicht für manche Clubs, nur Glücksache wie gerade die Räumlichkeiten und Möglichkeiten angelegt sind.
Beim Friv. können die Raucher nur vor die Tür, und wenn sich Anrainer gestört fühlen, zeigen sie den Club an, und das ist nicht fair.
Der Gesetzgeber müsste die Clubs Klagfrei stellen, und nur die Lärmverursachenden Personen haftend machen, bei Beschwerden der Anrainer.
Das Le Swing hat es einfacher z.b. da gibt es einen Innenhof, wo geraucht werden kann, und das ganze Haus ist in Clubbesitz.
Auch Caribik, Bermuda und viele andere Clubs im ländlichen Bereichen haben die Möglichkeiten des Rauchens unter freiem Himmel, ohne die Gefahr von Beschwerden der Anrainer wegen Lärm.
Auch viele Deutsche Clubs sind am Rande der Stadt, oder in Industriegebieten, wo dann keinen stört, wenn Raucher vor der Tür stehen.
Halbprivate Veranstaltungen
Wie das dort dann weiter geht, und wie der Gesetzgeber das auslegen wird, mit dem Rauchverbot, wird spannend nach den ersten Anzeigen.
Den wenn die Veranstaltung ausgeschrieben ist, und Eintritt verlangt wird, und Speisen oder Getränke ausgegeben oder angeboten werden, ist es dann keine private Veranstaltung mehr, oder doch?
Es bleibt spannend, wie die Richter dies sehen.
Wirklich ausgenommen sind bei geschlossenen Räumen nur die private Wohnung und Trafiken, so wie es scheint....
Beim Friv. können die Raucher nur vor die Tür, und wenn sich Anrainer gestört fühlen, zeigen sie den Club an, und das ist nicht fair.
Der Gesetzgeber müsste die Clubs Klagfrei stellen, und nur die Lärmverursachenden Personen haftend machen, bei Beschwerden der Anrainer.
Das Le Swing hat es einfacher z.b. da gibt es einen Innenhof, wo geraucht werden kann, und das ganze Haus ist in Clubbesitz.
Auch Caribik, Bermuda und viele andere Clubs im ländlichen Bereichen haben die Möglichkeiten des Rauchens unter freiem Himmel, ohne die Gefahr von Beschwerden der Anrainer wegen Lärm.
Auch viele Deutsche Clubs sind am Rande der Stadt, oder in Industriegebieten, wo dann keinen stört, wenn Raucher vor der Tür stehen.
Halbprivate Veranstaltungen
Wie das dort dann weiter geht, und wie der Gesetzgeber das auslegen wird, mit dem Rauchverbot, wird spannend nach den ersten Anzeigen.
Den wenn die Veranstaltung ausgeschrieben ist, und Eintritt verlangt wird, und Speisen oder Getränke ausgegeben oder angeboten werden, ist es dann keine private Veranstaltung mehr, oder doch?
Es bleibt spannend, wie die Richter dies sehen.
Wirklich ausgenommen sind bei geschlossenen Räumen nur die private Wohnung und Trafiken, so wie es scheint....