Misogynie
Gleichbehandlungsgesetz § 08/15 Absatz 007Vurschrift ist Vurschrift, auch wenn wir hier alle mehr oder weniger unter uns sind, so möchte ich doch w(v)ehe-ment darauf hinweisen, dass diese auch in unserer Anstalt einzuhalten sind!! Die Anrede „Insassen“ vor „Insassinnen“ beleidigt unter Umständen anwesende Frauenrechtlerinnen und kann bei diesen zu einer Misanthropie/Misandrie führen. Diese Verantwortung kann unsere Anstalt nicht tragen – oder sind wir eh gegen alles und jeden Schwach- bzw. Irrsinn versichert?