Hallo Klaus ,
leider ändern sich die Bedingungen im Bezug auf :
http://www.hwk-bayern.de/art … ubestimmungen-74,0,5273.html
ständig , und sind teilweise sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich …..
So das La_Fleur_Noire, nicht nur mit der Unwissenheit der Menschen kämpft,
sondern auch noch mit den allgemeinen Vorschriften …
Wo sie sich quasi im schlimmsten Fall böse die Nesseln setzen würde ..
Doch nun mein Tip an Dich und denen die eine freie Wohnung haben und mit der Umnutzung liebäugeln ….
1)Für meinen Teil , wende ich mich als erstes immer an den Hausbesitzer Verein ,denn die haben Rechtsanwälte die sich im Bezug auf allen was mit dem Gebäude zu tun hat weiterbilden und auf dem Laufenden halten …Um die Chancen vorher durch zu checken, ob die Nutzungsänderung durchgeht …..Die Kosten für den Hausbesitzer Verein, sind bei der Steuer unter Vermietung und Verpachtung ansetzbar ….
2) Für meinen Teil , hab ich seit Jahren einen Makler, der an der Schufa angeschlossen ist und die Mieter nach den Bedingungen, die ich wünsche auswählt …. Die Kosten für den Makler, sind bei der Steuer unter Vermietung und Verpachtung ansetzbar ….und langfristig günstiger als ein Leerstand …
3)Ich pack Dir ein Danke
auf Deinen Beitrag , nicht das sich Deine Tel. Nr geändert hat …und drücke La_Fleur_Noire weiterhin die Daumen ….
Liebe Grüße
von Angel