Also ...
Ich habe das Gefühl, hier wird das Pferd von hinten aufgezäumt und versuche mal, ein paar Dinge klarzustellen.
Markforschung ist schön und gut, aber:
1. Ein "Verein" benötigt ebenso Genehmigungen wie jede andere Geschäftsform.
2. Swingerclubs sind laut Baurecht "Vergnügungsstätten" und müssen die dementsprechenden Auflagen erfüllen.
3. Eine Gaststättenkonzession, um die kein neugegründeter Club heute mehr herum kommt, wird für ein Objekt erteilt und ist nicht von einem Objekt auf das andere übertragbar.
4. Auch Behördenvertreter lesen beim joyclub mit und spätestens wenn man in die Werbung geht, bekommen sie mit, was wirklich dahinter steckt.
Das sind nur ein paar kleine Tipps von einem Club, der voll konzessioniert ist und schon oft andere Clubs bundesweit beraten hat.