****che Mann
Themenersteller Gruppen-Mod
Ich sehe das Urteil doch etwas anders als Mr. Night und keine Bevorzungung der Bayern.
Schon direkt nach dem Spiel waren die Zweifel an einem Erfolg des Einspruchs gegen die Spielwertung stark. Zu offensichtlich ist zu erkennen, dass beie Einwechselspiler der Münchner das Okay das vierten Offiziellen zum Betreten des Spielfeldes bekommen haben.
Gleichzeitig hieß es, dass bei einem Amatuerspiel Ähnliches vorgefallen war und der Einspruch abgewiesen wurde.
ANdererseits fand ich es aber richtrig, dass die Freiburger es mit dem Einspruch versucht haben. So kann dem Prsäsidium nachher keiner vorwerdfen, nicht alles im Kampf um einen CL-PLatz getan zu haben.
Der DFB könnte sein Regelwerk entsprechend anpassen, ist das aber bei der Häufigkeit der Fälle notwendig? Der Richter im voerliegneden Fall hat nicht die Möglichkeit, dies zu tun, frühsetens kann es bei einer der nächsten DFB-Sitzungen beraten werden.
Internationale AUswirkungne hätte dies gleichwohl nicht.
Bei einem Spiel Augsburg gegen Bielefeld hätte es wegen der gegenwärtigen Tabellensituation wohl auch Aufsehen gegeben. Würd edie BEgebngnung aber Bochum gegen Köln lauten, die sich gewrde irgendwo im Nirgendwo der Tabelle bewegen, würde man wohl eher die Einspruch erhebende Mannschaft kritisieren, warum wegen einer Lappalie das Sportgericht beschäftigt würde.