Sind Gangbangpartys verboten? - Jein
Da bei vielen Mitgliedern etwas Unsicherheit herrscht, ob Gangbangpartys seit dem Prostitutionsschutzgesetz verboten sind, möchten wir hier mal dazu einen Thread eröffnen. Wir haben uns inzwischen im Gesetzestext und diversen Foren belesen, und möchten mal versuchen darzustellen wie wir die aktuelle Situation sehen.
Grundsätzlich betrifft das Gesetz ja Prostituierte und Betreiber von Prostitutionsstätten. Da könnte man denken, dass es die Swingerszene garnicht betrifft, solange bei der Party keine Prostituierten anwesend sind, oder die Party nicht in einer Prostitutionsstätte stattfindet.
Das mit den Prostituierten ist klar, mit den Prostitutionsstätten nicht so ganz.
Denn im Sinne des Gesetzes ist auch das zur Verfügungstellen von Räumlichkeiten zur Ausübung von sexuellen Aktivitäten gegen Entgelt eine Prostitutionsstätte. Und das könnte auch Swingerclubs oder Pornokinos betreffen.
Der aus unserer Sicht entscheidende Punkt in dem Gesetz ist das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen/Aktivitäten gegen Entgelt.
Das bedeutet, gibt eine Dame oder ein Veranstalter/Clubbetreiber gegen Entgelt den Teilnehmern eine "Garantie" für Sex, so greift das Gesetz mit allen Einschränkungen (Werbeverbot etc.) Da "hilft" auch keine Einverständniserklärung der Damen oder sonstiges. Das betrifft aber ausschließlich den gewerblichen Bereich.
Im privaten Bereich hat das Gesetz in diesem Sinne keine Relevanz. Ihr könnt ohne Sorge Eure Gangbang/HÜ-Partys weiterhin veranstalten oder daran teilnehmen.
Auch müssen diese nicht kostenlos sein, ihr dürft selbstverständlich die Unkosten auf die Teilnehmer umlegen.
Es muss aus der Beschreibung aber eindeutig hervorgehen, dass der Teilnahmebeitrag nicht für sexuelle Aktivitäten ist, sondern für die Unkosten wie Miete, Essen, Getränke etc.
Auch solltet Ihr zur Sicherheit darauf hinweisen, dass es keine "Garantie" für irgendwelche sexuellen Aktivitäten gibt.
Das die Teilnehmerinnen auf eigenen Wunsch dabei sind, und ihr keine "Professionellen" zur Party einladet, davon gehen wir jetzt mal aus.
Unser Fazit:
Im privaten Bereich auf euren eigenen "Grund und Boden" könnt ihr machen was ihr wollt.
(Andere Gesetze sind natürlich einzuhalten)
Als gewerblicher Veranstalter wäre es empfehlenswert, sich beim zuständigen Ordnungsamt zu informieren, da vermutlich jedes Amt das Gesetz anders auslegt.
Solltet Ihr Euch für Eure Party einen Club oder ähnliches mieten, dann sollte es auch kein Problem sein, solange deutlich erkennbar ist, dass es eine private Veranstaltung mit privaten Teilnehmern ist, die auf eigenen Wunsch teilnehmen. Das könnte man sich zur Sicherheit vorher, speziell von den Damen, schriftlich bestätigen lassen.
So, und jetzt freuen wir uns auf viele Partys, die demnächst hier Gangbang Sachsen-Anhalt: private Veranstaltungen gepostet werden. Denn wir sind doch alle aus dem selben Grund in dieser Gruppe.
LG und vielleicht bis zur Party
Katja und Gerald
Wer das Gesetz nochmal nachlesen möchte:
https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/
Und hier mal die Meinung eines Anwaltes zum Thema:
https://www.anwalt.de/rechts … tets-unzulaessig_119064.html
Meinung des Joyclubs:
https://www.joyclub.de/hilfe/4071.prostituiertenschutzgesetz_und_joyclub.html