haben wir doch
Conctance
........ dass das EWG (Eigentümer Wohnungs Gesetz) vorschreibt, die Errichtung von Dingen mit einer max.Höhe von mehr als 2,20 als bauliche Maßnahme anzumelden..........
natürlich haben wir korrekt angemeldet, inkl. dem nötigen baugespann.
nur, bis die bewilligung endlich kam war die höhe bereits schon wieder überschritten, macht aber nichts, wir haben vorsorglich ein variables baugespann eingerichtet.
baugesuch 1
baugesuch 2