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Mietnomaden

*****nus Mann
6 Beiträge
Themenersteller 
Mietnomaden
Vor etwa drei Jahren hat eine gute Freundin von mir einen Freund zu sich ins Haus geholt. Ein Haus mit zwei Wohneinheiten. Sie machten einen rechtsgültigen Mietvertrag. Der Freund lebte von Hartz V und bekam somit Wohngeld. Sie verliebten sich. Blieben getrennt wohnen, und entliebten sich. Nun macht der „Freund“ Theater. Er zahlt keine Miete mehr. Hat auch bereits eine rechtsgültige Kündigung erhalten mit einer sehr langen Zeit, um sich eine entsprechende neue Wohnung zu suchen. Meine Freundin hätte ihm sogar finanziell unter die Arme gegriffen, damit er den Umzug nicht zu seinen Lasten tragen muss. Aber was ist? Er sträubt sich auszuziehen, obwohl er eine Wohnung hat. Was ich nicht verstehe ist, dass es keinen Grund gibt, dass er weiterhin in der gekündigten Wohnung bleibt. Habt ihr schon mal von solchen Leuten gehört? Was kann man unternehmen? Ich bin natürlich nur an rechtlich relevanten Informationen interessiert. Meine Freundin ist bereits mit den Nerven fertig.
*********more Mann
100 Beiträge
Räumungsklage
und die dauert, anders ist so jemandem nicht Herr zu werden, leider.
Ärger, Stress, Kosten, ist leider so, da hilft nur Geduld und starke Nerven!
********ar44 Paar
288 Beiträge
..
Schwierige Situation , wenn es ganz offiziell läuft mit Zwangsräumung usw , müsst ihr vom einreichen bei Gericht bis zum Auszug mit ca 12 Monaten rechnen .Kann aber auch länger dauern . Wenn Miete bezahlt wird wird es noch schwieriger , Eigenbedarf ist immer schwieriger durchzusetzen , bis zu 2 Monaten mietrückstand sind vor deutschen Gerichten kein kündigungsgrund .

Das ist das was rechtlich i.o. ist .

Illegales loswerden ist sehr viel günstiger aber eben illegal .

Gruß cellerpaar
*****nus Mann
6 Beiträge
Themenersteller 
er zahlt schon länger nicht, eine Anfrage ist auch schon beim Amt für Wohngeld. Was mit dem Wohngeld passiert und ob in der zweiten Wohnung bezahlt wird. Wie jeder weiß mahlen Mühlen langsam. Antworten vom Amt zu erhalten ist langwierig.
Und es sollte schon rechtlich abgesichert sein, einfach legal, damit meine Freundin nicht noch selber Streß mit den Behörden bekommt.
angriff
hallo

also wer drei monate keine miete zahlt dem kann man sofort fristlos kündigen,
wenn er nicht geht,strom abstellen ,wasser abstellen,neue schlösser einbauen
je länger man wartet umso schlimmer wird die wohnung dann aussehen#



mfg
**********ggirl Frau
41 Beiträge
In § 573a BGB gibt es ein Sonderkündigungsrecht für Vermieter in Zwei-Familien-Häusern.
Mietnomaden
tja...,

stellt sich die frage, was und wieviel an quatratmeter dem "genossen" zustehen..

nun verstehe ich aber eins nicht...,
wenn dieser mensch von der arge finanziert wird...., wo bitte überweist die arge denn das sogenannte mietgeld...
doch nicht etwa an den "hilfsbedürftigen"...
da kann dann aber etwas nicht von amtswegen richtig sein...

... auf der anderen seite..., da heißt es nun geduldig sein und jeden "schritt" in schriftlicher form fest zu halten...

auch koennte man doch modernisierungsarbeiten veranlassen...
und somit die miete erhöhen....

möchte ja nicht von anderen dingen sprechen, wie strom oder heizung - wasser
zu bestimmten tages- und nachtzeiten - eine gewisse wartung anzuberauben...,
denn das wäre ja nicht der Norm entsprechend....

...nur ..., wo ist hier die norm....

kann es ja heute ruhig "flüsstern.., so bin ich die "trittbrettfaher"
damals los geworden....
und das im sommer... und nun ist winterzeit....
**********annov Paar
1.501 Beiträge
Noch ein Paar Rückfragen!!
Hallo

Haben wir Richtig gelesen Er hat eine Neue Wohnung???
Erstens wenn er eine andere Wohnung hat die das Amt bezahlt dürfte er ja nicht mehr in der Wohnung gemeldet sein, dies sollte Deine Freundinn dann prüfen. Sollte er woanders gemeldet sein und mal nicht in der Wohnung sein .................nicht ganz legal aber .....
Ist er weiterhin in der Wohnung gemeldet und das Amt überweist Ihm die Miete dann kann sich Deine Freundinn ans zuständige Amt wenden mit der Aufforderung direkt an Sie die Miete zu zahlen, behält er die Miete ein macht er sich des Sozialbetruges schuldig und daran sind die Ämter sehr Interessiert!!

Haben eben nochmal gelesen!!
Entweder bekommt jemand Wohngeld oder Er lebt von ALG 2 beides gleichzeitig geht nach deutschem recht ab 2010 nicht mehr.
Ein ALG 2 Empfänger bekommt die Miete auf sein Konto und kann dann überweisen, es kann worher was anderes vereinbart werden.
Wie gesagt Anfrage beim Einwohnermeldeamt kostet zwischen 5 und 15 Euro ist er nicht mehr in der Wohnung gemeldet dürfte es schwehr für Ihn sein wieder in die Wohnung zu kommen, da er keine Beweise mehr hat das er dann dort wohnt ( am besten wäre es wenn er schon mind. 4 Wochen woanders gemeldet ist), Schlüsseldienst und dann ab dafür!! Denken das sind evt 15 Euro die sich Lohnen!! Im übrigen schaut nochmal unter Vermieter Pfandrecht im BGB nach evt gibt es ja noch brauchbares was zu Geld gemacht werden kann!!
*****nus Mann
6 Beiträge
Themenersteller 
das habt ihr richtig gelesen. Meine Freundin betonte, dass sie die Wohnung bereits gesehen hat. das fand ich merkwürdig, aber sie meinte, er wollte, dass sie sicher sein konnte, dass er ausziehen würde. Wie man sieht, hat er sein Wort nicht gehalten. Und bei der Stadt bekommt nicht jeder die Auskunft wo einer gemeldet ist,sagte sie mir. Über den Rechtsanwalt läuft aber auch das. Nur dauert auch dieses wieder.

Danke an alle für die wichtigen Informationen ich werde sie weiter geben und mich wieder melden, wenn ich Neuigkeiten habe.

Canto
******o27 Mann
2 Beiträge
Strom abstellen usw.
.... da kann ich nur vor warnen. Wenn der richtig ausgebufft ist, wird das dem Vermieter zum Verhängnis.

Ich hatte auch mal so einen renitenten Typen. Trotz mehrmonatigem Baulärm, "Wartungsarbeiten" an Strom und Gas hat es tatsächlich fast ein Jahr gedauert ihn loszuwerden.

Wenn Strom und Gas nicht gehen sollte, dann hagelt es Ruckzuck einstweilige Verfügungen gegen den Vermieter. Das geht vor Gericht atemberaubend schnell, das Rausklagen dauert ewig.

Meiner will sich dann im Winter noch im Hauseingang auf die Nase gelegt haben. Konnte er allerdings nicht beweisen.

Toi, toi, toi.....
*****s4u Mann
211 Beiträge
arge überweist wohngeld immer direkt an mieter. es gibt aber die möglichkeit, beim amt einen antrag zu stellen, dass dieses direkt an den vermieter gezahlt wird. ansonsten bleibt nichts anderes übrig, als den rechtsweg einzuschlagen und eine räumungsklage einzuleiten. das wird aber i.d.r. lange dauern und kostet viel geld.

da deine freundin ihn doch anscheinend ganz gut kennt, weiß sie doch auch wo seine schwachstellen liegen. vielleicht bringt es was, da mal mit seinen eigenen mitteln zurück zu schlagen.
**********annov Paar
1.501 Beiträge
Auskunft bekommt jeder bei der Stadt
Jeder der Berechtigte und glaubwürdige Argumente bei der Stadt vorlegt bekommt die Auskunft. Ausser Er hat bei der Stadt wiedersprochen, das würde aber bedeuten das Er Gründe vorlegen müsste warum Ihn keiner finden darf! Im Zweifelsfall bist Du eben auf der Suche nach Klassenkameraden wegen Klassentreffen ( und manchmal brauchst Du dann auch nichts bezahlen// Aber Psst nicht verraten) habe slebst in Buchhaltungen im Mahnwesen gearbeitet und noch jeden Schuldner gefunden ausser den einen Formel 1 Rennfahrer!!

Kreativ und schnell müsst Ihr sein!!

Strom Heizung Gas und Wasser abstelen könnte solange er noch offiziel dort wohnt gefährlich werden und Deine Freundinn würde Strafen bekommen können!!
*****s4u Mann
211 Beiträge
selber strom, gas und wasser-abstellen abzustellen ist verboten, da sie kein vertrgaspartner ist. somit dürfen nur die stadtwerke an die zähler ! somit bleibt nur der weg zu den behörden und zum ra.
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