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Putzsklaven: Was sind eure Erfahrungen?8
Mich würde interessieren wie ihr zum Thema Putzsklaven steht.
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Rechtliches

**********Demut Frau
8 Beiträge
Themenersteller 
Rechtliches
Guten Morgen,
ein Putzkraft, dich bezahle muss ich anmelden, damit sie versichert ist.
Sie verhält es sich bei einem Putzsklaven, den ich ja nicht anmelde. Wer haftet, wenn er sich bei der Tätigkeit verletzt?
Viele Grüße
Jane
Hahaha. Fehlt nur noch dass man sich bei Finanzamt rechtfertigt, weil man heimlich Spaß hat… typisch d…


Zitat von **********Demut:
Rechtliches
Guten Morgen,
ein Putzkraft, dich bezahle muss ich anmelden, damit sie versichert ist.
Sie verhält es sich bei einem Putzsklaven, den ich ja nicht anmelde. Wer haftet, wenn er sich bei der Tätigkeit verletzt?
Viele Grüße
Jane

**********Demut Frau
8 Beiträge
Themenersteller 
Ich hab dich nicht darum gebeten, mir Kokolores zu schreiben.
Wenn du es nicht weißt, verhalte dich bitte still!
Vielen Dank?

Zitat von ******boy:
Hahaha. Fehlt nur noch dass man sich bei Finanzamt rechtfertigt, weil man heimlich Spaß hat… typisch d…


Zitat von **********Demut:
Rechtliches
Guten Morgen,
ein Putzkraft, dich bezahle muss ich anmelden, damit sie versichert ist.
Sie verhält es sich bei einem Putzsklaven, den ich ja nicht anmelde. Wer haftet, wenn er sich bei der Tätigkeit verletzt?
Viele Grüße
Jane

******zor Mann
1.114 Beiträge
Liebe Jane,

das ist eine wichtige Frage, die ich mir so nie gestellt habe. Ich vermute, es verhält sich ähnlich, wie wenn ich zB Freunden beim Umzug helfe oder andere Dinge aus freien Stücke verrichte: die persönliche Krankenversicherung tritt im Gesundheitsbereich ein und die private Haftpflichtversicherung, wenn ich versehentlich beim Putzen etwas unbeabsichtigt kaputt mache.

Aber das ist nur meine persönliche Meinung, ich habe keine Ahnung, wie das rechtlich aussieht.
**********Demut Frau
8 Beiträge
Themenersteller 
Guten Morgen,

Ja, ich vermute auch, dass es so ist. Aber sicher bin ich mir eben nicht. Hatte gehofft, eventuell einen Anwalt ect hier in der Gruppe zu finden.
Vielen Dank


Zitat von ******zor:
Liebe Jane,

das ist eine wichtige Frage, die ich mir so nie gestellt habe. Ich vermute, es verhält sich ähnlich, wie wenn ich zB Freunden beim Umzug helfe oder andere Dinge aus freien Stücke verrichte: die persönliche Krankenversicherung tritt im Gesundheitsbereich ein und die private Haftpflichtversicherung, wenn ich versehentlich beim Putzen etwas unbeabsichtigt kaputt mache.

Aber das ist nur meine persönliche Meinung, ich habe keine Ahnung, wie das rechtlich aussieht.

Das ist das selbe als würdet ihr jemanden zum Sex zu euch einladen.. Das ist reines Privatvergnügen. Unfälle bezahlt die KV bzw. UV des Besuchers, und wenn ihr ihn aus Versehen verletzt eure Haftpflicht. Wenn er was kaputt macht seine Haftpflicht.
****e22 Mann
1.050 Beiträge
Das was @******zor sagt ist richtig. Solange die Putzsklaventätigkeit ein privates Vergnügen bleibt, ist die Krankheit des Sklaven über seine Krankenversicherung zu regeln, macht er etwas kaputt seine Haftpflicht, machst du etwas kaputt deine Haftpflicht.

Wenn du sowas wie eine Rechtsnorm brauchst, dann müsstest du das Putzsklavenverhältnis von einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung abgrenzen und da scheitert es ja schon am Begriff des Beschäftigten nach § 25 I SGB III:

„Versicherungspflichtig sind Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt (versicherungspflichtige Beschäftigung) sind.“

Man zahlt ja kein Arbeitsentgelt und es ist keine Berufsausbildung. Abgesehen davon sind Vereinbarungen und Sklavenverträge zivilrechtlich ja nichtig, sie sind nicht einklagbar, der Sklave kann nicht wirklich zur Arbeit verpflichtet werden.

Dumm ist die Frage auf keinen Fall, denn es kann natürlich auch zu Grenzfällen kommen. Ich glaube in Österreich gab es mal einen Fall, bei dem eine Frau Sklaven als Hofsklaven hat arbeiten lassen. Da war die Kommunikation anscheinend nicht ganz klar, denn der Sklave hatte sich mehr erhofft, war dann enttäuscht und hat Arbeitslohn eingeklagt. Da bin ich mir aber nicht sicher, wie bei dem Fall die Einzelheiten waren und wie der Rechtsstreit ausging (gefährliches Halbwissen).

Deshalb der Ratschlag: immer alles schön im Privaten halten, stets konsensual und so, dass jeder seinen Spaß hat. *g*
**********Demut Frau
8 Beiträge
Themenersteller 
Vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort!
Wünsche Ihnen einen tollen Tag!
Jane

Zitat von ****e22:
Das was @******zor sagt ist richtig. Solange die Putzsklaventätigkeit ein privates Vergnügen bleibt, ist die Krankheit des Sklaven über seine Krankenversicherung zu regeln, macht er etwas kaputt seine Haftpflicht, machst du etwas kaputt deine Haftpflicht.

Wenn du sowas wie eine Rechtsnorm brauchst, dann müsstest du das Putzsklavenverhältnis von einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung abgrenzen und da scheitert es ja schon am Begriff des Beschäftigten nach § 25 I SGB III:

„Versicherungspflichtig sind Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt (versicherungspflichtige Beschäftigung) sind.“

Man zahlt ja kein Arbeitsentgelt und es ist keine Berufsausbildung. Abgesehen davon sind Vereinbarungen und Sklavenverträge zivilrechtlich ja nichtig, sie sind nicht einklagbar, der Sklave kann nicht wirklich zur Arbeit verpflichtet werden.

Dumm ist die Frage auf keinen Fall, denn es kann natürlich auch zu Grenzfällen kommen. Ich glaube in Österreich gab es mal einen Fall, bei dem eine Frau Sklaven als Hofsklaven hat arbeiten lassen. Da war die Kommunikation anscheinend nicht ganz klar, denn der Sklave hatte sich mehr erhofft, war dann enttäuscht und hat Arbeitslohn eingeklagt. Da bin ich mir aber nicht sicher, wie bei dem Fall die Einzelheiten waren und wie der Rechtsstreit ausging (gefährliches Halbwissen).

Deshalb der Ratschlag: immer alles schön im Privaten halten, stets konsensual und so, dass jeder seinen Spaß hat. :)

********n_he Mann
4.116 Beiträge
Ich übernehme Verantwortung für mein Leben.

Wahrscheinlich ginge auch ein Vertrag, welcher alles regelt.

Verrückte Welt, welche alle sozialen Kontakte fiskalisieren mag.

Real habe ich ein verängstigtes Pärchen erlebt,, dass es ist der Punkt wo ich sage, ich gehe, ihr sucht etwas anderes.
Beim Umzug mithelfen haftet man für angerichtete Schäden nicht. Ausser, es sei absichtlich geschehen und nicht gegen Entgelt.

Beim Putzsklaven sehe ich es so, dass er ja da kein Geld erhält. Der putzt ja freiwillig. Im Gegenteil, du könntest ja Geld verlangen, dass er bei dir putzen darf.
*********ellte Frau
8.698 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ****eat:
Beim Umzug mithelfen haftet man für angerichtete Schäden nicht. Ausser, es sei absichtlich geschehen und nicht gegen Entgelt.

Beim Putzsklaven sehe ich es so, dass er ja da kein Geld erhält. Der putzt ja freiwillig. Im Gegenteil, du könntest ja Geld verlangen, dass er bei dir putzen darf.

Das muss sie dann allerdings versteuern *ggg*
*******_sun Paar
144 Beiträge
Liebes Fräulein Demut,
da Sklavenhaltung in Deutschland rechtswiedrig ist, wäre ein mündlicher oder schriftlichen Sklavenvertrag nichtig. Für nichtige Rechtsgeschäfte sind in der Vergangenheit dem Finanzamt noch keine Besteuerungsmöglichkeiten eingefallen. Trotzdem sollte man die Kreativität der Finanzverwaltung nicht unterschätzen. Die Berufsgenossenschaft der Sklaven kennne ich noch nicht. Vielleicht gibt es ein Joy Mitglieder, die diese gründen wollen.
Vorsicht Sklavenhalter und Halterinnen! Sklaven können bei unfreiwilligen Einsätzen (sehr dehnbarer Begriff) trotz Nichtigkeit Schadensersatz bei den Haltern und Halterinnen geltend machen.
Ausnahmen gibt es für Ehesklaven. Nach der geltenden Rechtsprechung und dem § 1353 BGB sind Diese als körperliche Gemeinschaft auch der Befriedigung des Geschlechtstriebes verpflichtet! 1966 definierte der deutsche Bundesgerichtshof unmissverständlich den ehelichen Beischlaf als Ehepflicht. Und nicht nur das. Der BGH verlangte von den Eheleuten nicht einen einfallslosen, sondern einen engagierten Beischlaf. Insofern kann von Sklavenhaltern von Ehesklaven ein engagierter Sklaveneinsatz gerichtlich geltend gemacht werden.
Ich würde mich freuen, wenn Ehesklavenhalter/innen mir gegebenfalls ihre Klageschriften nebst Aktenzeichen und Urteil zukommen lassen, damit eine entsprechende Urteilssammlung aufgebaut werden kann.
LG Master Advokat
******_HH Frau
4.497 Beiträge
Zitat von *******_sun:

Die Berufsgenossenschaft der Sklaven kennne ich noch nicht. Vielleicht gibt es ein Joy Mitglieder, die diese gründen wollen.


*haumichwech*
Dazu gibt's doch bestimmt (schon) ne Gruppe hier im JC oder?! *lol*


Und so eine Sammlung von einschlägigen und wichtigen Urteilen braucht es unbedingt!
*top2*
Der soll putzen und nicht vögeln!
Frauen die beruflich dem Sexgewerbe nachgehen, werden durch die Steuerbehörden eingeschätzt. Sind ja amtsärztlich registriert (oder sollten zumindest sein). Scheinbar wissen die Steuerämter, was so verdient werden kann.
**ie Mann
522 Beiträge
Zitat von *******_sun:

Ausnahmen gibt es für Ehesklaven. Nach der geltenden Rechtsprechung und dem § 1353 BGB sind Diese als körperliche Gemeinschaft auch der Befriedigung des Geschlechtstriebes verpflichtet! 1966 definierte der deutsche Bundesgerichtshof unmissverständlich den ehelichen Beischlaf als Ehepflicht. Und nicht nur das. Der BGH verlangte von den Eheleuten nicht einen einfallslosen, sondern einen engagierten Beischlaf. Insofern kann von Sklavenhaltern von Ehesklaven ein engagierter Sklaveneinsatz gerichtlich geltend gemacht werden.

Da sollte sich aber mal jemand schlau machen .... Ehelicher Beischlaf zählt explizit nicht mehr zu den ehelichen Pflichten, da gab es ich meine sogar eine Gesetzesänderung zu vor ein paar Jahren, mindestens jedoch eine Entscheidung vom BGH.

Auch der satirische Beigeschmack des gesamten Beitrages ist m.E. nicht angebracht, da die TE eine wirklich ernst gemeinte und wirklich relevante Frage gestellt hat.

Und wenn ich mich recht entsinne haben die deutschen Finanzämter schon des öfteren auch eine Steuerpflicht bei Einnahmen aus rechtswidrigen Verträgen erkannt und auch gerichtlich zu gesprochen bekommen. Siehe Schwarzarbeit: die ist sittenwidrig im Vertrag, das Finanzamt kassiert trotzdem....


@**********Demut ich persönlich würde es unter "Nachbarschaftshilfe" einsortieren, d.h. für mich (Nichtjurist!), Unfälle gehen über die Krankenversicherung des Verunfallten bzw. den Unfallkassen der Länder, habe ich als "Auftraggeber" aber nichts dafür getan das der Unfall nicht passieren kann (zum Beispiel eine intakte leiter zur Verfügung gestellt sondern nur einen wackeligen Stuhl) , wird diese wohl an mich herantreten um sich das Geld wieder zu holen.
Siehe dazu Unfallkasse Hessen:
https://www.ukh.de/ehrenamt/versicherungsschutz/versicherungsschutz-nachbarschaftshilfe
Da sieht man wie leicht man in die anmeldepflichtige Situation rutschen kann.

Da regelmässig und mit sowas wie einem "Aushang" "gesucht" wäre wohl eine Anmeldung erforderlich .... ok man kann ja unregelmässig putzen lassen *zwinker*

Schäden trägt man als "Auftraggeber" wohl überwiegend selber oder man muss sie auf Fairness hoffen oder einklagen, die Haftpflichtversicherungen sind echt pienzig wenn es ums zahlen geht, man kann es versuchen muss aber damit rechnen das die jeweilige Versicherung Nein sagt, als Beispiel sind geliehen und/oder gemietete Sachen oft nicht in der Haftpflichtversicherung mit drin ...

Siehe zu deiner eigentlichen Frage:
"Gerichte gehen in der Regel bei Hilfsleistungen zwischen Nachbarn, Freunden und Bekannten – auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zwischen Hilfenehmer und Hilfegeber – von einem stillschweigenden Haftungsausschluss aus. Das bedeutet, dass der Hilfenehmer auf Schadenersatz verzichten muss."
aus: https://www.sv-sachsen.de/content/service/blog/haftung-bei-hilfe-unter-nachbarn/

Ausnahme wäre grobfahrlässiges Handeln:
"Wer jedoch grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, macht sich auch bei Nachbarschaftshilfe im juristischen Sinne finanziell haftbar. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man bei einem Umzug einen schweren Fernseher allein die Treppe hochträgt, der einem dann aus der Hand rutscht und kaputt geht." (gleiche Quelle Sv-Sachsen)

Ich hoffe das hilft dir weiter.
*******_sun Paar
144 Beiträge
Satire ist leider für Einige schwer verständlich! Oder erträglich?
**ie Mann
522 Beiträge
als Ergänzung:
der eheliche Beischlaf ist 2017 sogar explizit verneint worden im Gesetz (das war die Änderung die ich im Kopf hatte):
Zusammenfassung dazu siehe Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ehelicher_Beischlaf

Ums deutlich zumachen Zitat aus dem Artikel:
" Das Erzwingen des ehelichen Beischlafs ist seit 1997 als Vergewaltigung nach § 177 StGB strafbar (vorher war es als einfache Nötigung strafbar). "
**ie Mann
522 Beiträge
Zitat von *******_sun:
Satire ist leider für Einige schwer verständlich! Oder erträglich?

ja genau dann wenn es um ernsthafte rechtliche Fragen geht und ausdrücklich um sachliche möglichst qualifizierte Informationen und Antworten gebeten wurde.
**********Demut Frau
8 Beiträge
Themenersteller 
Recht herzlichen Dank für Ihre Mühe und die ausführliche Nachricht.


Zitat von **ie:
Zitat von *******_sun:

Ausnahmen gibt es für Ehesklaven. Nach der geltenden Rechtsprechung und dem § 1353 BGB sind Diese als körperliche Gemeinschaft auch der Befriedigung des Geschlechtstriebes verpflichtet! 1966 definierte der deutsche Bundesgerichtshof unmissverständlich den ehelichen Beischlaf als Ehepflicht. Und nicht nur das. Der BGH verlangte von den Eheleuten nicht einen einfallslosen, sondern einen engagierten Beischlaf. Insofern kann von Sklavenhaltern von Ehesklaven ein engagierter Sklaveneinsatz gerichtlich geltend gemacht werden.

Da sollte sich aber mal jemand schlau machen .... Ehelicher Beischlaf zählt explizit nicht mehr zu den ehelichen Pflichten, da gab es ich meine sogar eine Gesetzesänderung zu vor ein paar Jahren, mindestens jedoch eine Entscheidung vom BGH.

Auch der satirische Beigeschmack des gesamten Beitrages ist m.E. nicht angebracht, da die TE eine wirklich ernst gemeinte und wirklich relevante Frage gestellt hat.

Und wenn ich mich recht entsinne haben die deutschen Finanzämter schon des öfteren auch eine Steuerpflicht bei Einnahmen aus rechtswidrigen Verträgen erkannt und auch gerichtlich zu gesprochen bekommen. Siehe Schwarzarbeit: die ist sittenwidrig im Vertrag, das Finanzamt kassiert trotzdem....


@**********Demut ich persönlich würde es unter "Nachbarschaftshilfe" einsortieren, d.h. für mich (Nichtjurist!), Unfälle gehen über die Krankenversicherung des Verunfallten bzw. den Unfallkassen der Länder, habe ich als "Auftraggeber" aber nichts dafür getan das der Unfall nicht passieren kann (zum Beispiel eine intakte leiter zur Verfügung gestellt sondern nur einen wackeligen Stuhl) , wird diese wohl an mich herantreten um sich das Geld wieder zu holen.
Siehe dazu Unfallkasse Hessen:
https://www.ukh.de/ehrenamt/versicherungsschutz/versicherungsschutz-nachbarschaftshilfe
Da sieht man wie leicht man in die anmeldepflichtige Situation rutschen kann.

Da regelmässig und mit sowas wie einem "Aushang" "gesucht" wäre wohl eine Anmeldung erforderlich .... ok man kann ja unregelmässig putzen lassen *zwinker*

Schäden trägt man als "Auftraggeber" wohl überwiegend selber oder man muss sie auf Fairness hoffen oder einklagen, die Haftpflichtversicherungen sind echt pienzig wenn es ums zahlen geht, man kann es versuchen muss aber damit rechnen das die jeweilige Versicherung Nein sagt, als Beispiel sind geliehen und/oder gemietete Sachen oft nicht in der Haftpflichtversicherung mit drin ...

Siehe zu deiner eigentlichen Frage:
"Gerichte gehen in der Regel bei Hilfsleistungen zwischen Nachbarn, Freunden und Bekannten – auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zwischen Hilfenehmer und Hilfegeber – von einem stillschweigenden Haftungsausschluss aus. Das bedeutet, dass der Hilfenehmer auf Schadenersatz verzichten muss."
aus: https://www.sv-sachsen.de/content/service/blog/haftung-bei-hilfe-unter-nachbarn/

Ausnahme wäre grobfahrlässiges Handeln:
"Wer jedoch grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, macht sich auch bei Nachbarschaftshilfe im juristischen Sinne finanziell haftbar. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man bei einem Umzug einen schweren Fernseher allein die Treppe hochträgt, der einem dann aus der Hand rutscht und kaputt geht." (gleiche Quelle Sv-Sachsen)

Ich hoffe das hilft dir weiter.

*****_19 Mann
148 Beiträge
Sklavenhaltung ist in Deutschland verboten.
Folglich wird die Sklavenhalterin doppelt für Personenschäden am Sklaven einstehen müssen.
********n_he Mann
4.116 Beiträge
Ohhh, ich bin total entzückt, welche "männliche" Einstellung hier so kursiert.

Es riecht ein bisschen nach "Alibi-Putzen".
*********ntasy Mann
488 Beiträge
Hallo ich lese gerade interessiert diese Beiträge....

Ich bin auch gelegentlich Putzsklave...

Aber mal die Hand aufs Herz...wer weiß denn eigentlich ob ich zu Besuch bin oder nackt putze ?
********hris Mann
933 Beiträge
Moin,

Mhhh das Finanzamt sagt:
"Nachbarschaftshilfe läuft daher nur dann Gefahr als Schwarzarbeit zu gelten, wenn sie die Grenzen der Gefälligkeit überschreitet. Erst wenn die Unterstützung des Nachbarn auf die Erzielung von Gewinn angelegt ist, kann Schwarzarbeit vorliegen."

*frage*, ab welcher Entfernung keine Nachbarschaftshilfe mehr?

Aber ich denke es kommt letzlich auf das miteinander von Herrschaft und Putzsklave an. Und auf die schwere der Verletzung sowie auch die Rechtskenntnisse des Sklaven.

Krankenkasse versteht unter Heilfürsorge, dass der Patient wieder arbeiten kann. F0r die kk ist es uninteressant, ob der Patient wieder in seinem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten kann oder ob er sich aufgrund der Einschränkung durch den Unfall umorientieren muss. Auch ob das Einkommen so hoch ist wie vorher, oder ob es nur noch für Mindestlohn+ Aufstockung reicht.
Die Berufsgenossenschaft gibt erst ruhe, wenn der Patient wieder der "Alte" ist.

Insofern d enke ich, ist es ein sehr graues Feld des Rechtes und es kommt mit Sicherheit auch auf die schwere des Unfalles an, die Folgen , wie es dazu kam... und der Umgang miteinander vor her und nachher an...

Sprich komplizierter Bruch, monatelang Krankengeld und für die Herrschaft ist man Luft, kann im Graubereich schnell Farbe bekommen.
Sicherlich ein interessanter Musterprozess.
Hallo,

für mich (persönlich) ist die Sache klar. Es geht hier um ganz privaten, persönlichen Spaß, wenn ich bei anderen als Putzsklave putze.

Rutsche ich dabei aus und verletze mich, dann ist es allein mein Thema. Niemand hat mich gezwungen dieses Verhältnis einzugehen. Mache ich dabei bei der Herrin/der Herrschaft etwas kaputt wird gemeinsam besprochen wie der Schaden gelöst wird. In der Regel haben beide Seiten eine Haftpflichtversicherung.

Beides ist mir noch nie passiert.

Zum Vergleich: Ich hatte mir mal beim Sport in einer Gruppe (kein Verein) eine schwere Verletzung durch Ausrutschen zugezogen. Natürlich übernahm meine Krankenversicherung die OP und alles andere danach, damit ich wieder fit wurde.

Wenn man bei solchen Aktionen rechtliche Bedenken bzgl. Haftung, Schadenersatz etc. hat, kann man es auch lassen, bzw. darauf verzichten. Wie gesagt, es ist die ureigene Entscheidung.

So sehe ich das.

Liebe Grüße
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