Arbeitsordnung
Die Arbeit ist Erholung, jede Art von Anstrengung ist zu
vermeiden, wer bei der Arbeit schwitzt, ist sofort zu entlassen.
Der Beginn der Arbeitszeit ist dem Ermessen
der Arbeitnehmer anheim gestellt, darf jedoch nicht vor 10 Uhr
vormittags liegen. Vor Beginn der Tätigkeit werden
Brötchen, Kaffee und Kuchen gereicht.
Der Mindestlohn beträgt 3000, Euro pro Woche. Zusätzlich
gibt es freie Verköstigung, sowie Bier und Zigaretten.
Jeder Arbeitnehmer hat in tadelloser, nach Mass gearbeiteter
Kleidung zu erscheinen. Die Kosten trägt die Firma.
Arbeitnehmer, die länger als 5 Wochen im Betrieb sind,
werden im Auto zur Arbeitsstätte und wieder zurück
gefahren. Wagen stehen genug zur Verfügung, ebenso
Luxuslimousinen für ältere Arbeitnehmer.
Während der Arbeitszeiten darf gesungen und auch
gepfiffen werden. Wird ein bekanntes Lied angestimmt,
so hat es jeder als seine Pflicht anzusehen, nach besten Kräften
mitzuschunkeln.
Von 11 Uhr bis 14 Uhr ist Mittagspause. Der Arbeitgeber
sorgt für gutes Essen, Trinken und dein gemütliches
Ruhelager.
Wer bei der Arbeit einschläft, darf nicht geweckt werden.
Von 14 Uhr bis 16 Uhr ist Kaffeepause. Während dieser Zeit
sorgt der Arbeitgeber für musikalische Unterhaltung.
Um 16 Uhr ist Feierabend. Beim Verlassen des
Arbeitsplatzes ist der Chef verpflichtet, jedem Arbeitnehmer
die Hand zu schütteln und im Namen der Firma für die
aufopfernde Tätigkeit seinen wärmsten Dank auszusprechen.
Das Austreten während der Pausen ist möglichst zu
unterlassen, dafür ist die Arbeitszeit da.
Will ein Arbeitnehmer heiraten, so hat die Firma für die
komplette Aussteuer zu sorgen. Die Hochzeitsfeier findet in
der Wohnung des Chef statt. Der Betrieb ist aus diesem
Anlass 8 Tage zu schliessen.
Bei Streitigkeiten unter Arbeitnehmern sind Tisch- und
Stuhlbeine möglichst zu schonen. Knüppel, Waffen und
Schlagringe sind beim Betriebsrat zu bekommen.
.Der Wahlspruch unserer Firma lautet:
ARBEIT LUSTIG UND GEDIEGEN
WAS NICHT FERTIG WIRD BLEIBT LIEGEN.