Hallo in die Runde,
genau das das war für mich im letzten Winter ein "Weihnachtsurlaubsprojekt". Ich hab einen 5kW Diesel-Drehstromgenerator besorgt, wollte Diesel wegen unserer Ölheizung, im Ernstfall haben wir einfach viel Treibstoff im Keller.
Wie schon geschrieben braucht man Lastumschalter, mit dem das Hausnetz zwischen Stromversorger und Notstromaggregat umgeschaltet wird. Unser Haus hat zwei Etage, ich habe pro Etage einen Umschalter eingesetzt, hab die in einen zusätzlichen Sicherungskasten neben die Zähler gesetzt.
Ich habe vierpolige Umschalter eingebaut, schalte also auch den Nulleiter um, wollte eine saubere Trennung haben, auch wenn das bei unserem TN-C-S-Netz vermutlich wumpe ist.
Dann ein Kabel 5 x 2,5 qmm in den Schuppen gelegt, in dem der Generator steht, CEE-Drehstromstecker an die Wand und mit H07-Verlängerungskabel in den Generator. Für den Generator habe ich noch eine Auspuffverlängerung mit Auspuff-Silikonschlauch und Meterware an Auspuffrohr gebaut.
Weil es oben genannt wurde: Da das hinter dem Zähler liegt und der Generator nur alternativ zum Netz betrieben wird muß das beim Versorger nicht angezeigt werden.
Ein Punkt, über den es auch immer wieder Verwirrungen gibt, ist der Zoll. Eine bewegliche Notstromanlage wie meine muß man nicht beim Zoll anmelden. Mein Generatur steht auf Rollen mit Bremse und ist mit dem Hausnetz nicht fest verbunden sondern über eine gesteckte Verlängerung. Eine fest aufgebaute Notstromanlage muß dagegen beim Zoll angezeigt werden. In beiden Fällen darf man die Notstromanlage mit Heizöl betreiben ohne daß man das nachverzollen muß.
Heizöl muß erst dann nachverzollt werden, wenn der Generator zur dauerhaften Stromversorgung dient.