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Rechtliches ums Helfen und Helfen-lassen

*******geur Mann
21.793 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Rechtliches ums Helfen und Helfen-lassen
Angeregt durch den Beitrag von Detlef, welcher aber leider im Helping Hands: Vorstellungsthread, der I. gepostet wurde, wo er ziemlich schnell nach unten durchrutscht, eröffne ich mal diesen Thread, um das Ganze mal ein wenig zu diskutieren.

Detlef schrieb:
Wer hier Anderen bei der Wohnungs-Umplanung hilft, die Tapete abweicht oder mit Farbe rumkleckst, wird sicher einen neuen "Freund finden" ... und das meine ich völlig ohne Hintergedanken (wobei die natürlich nicht ausgeschlossen sind).
Auf dieser Basis finde ich diese Gruppe ideal.
Wer aber ohne entsprechende Ausbildung und ggf. Versicherung im Hintergrund Arbeiten anbietet bzw. dann auch ausführt, die ggf. ein entsprechendes Schadenspotential beinhalten (z.B. Gas, Wasser, Elektroinstallationen, teilweise KFZ, ...), begibt sich auf ein gefährliches Pflaster.
Mir sind einige Fälle bekannt, bei denen es z.T. erheblichen Sachschaden, in einigen wenigen Fällen auch Personenschäden gegeben hat.
Bei Personenschäden ist dann in aller Regen der Staatsanwalt im Spiel!

Ich will hier diese Gruppenidee in keinem Fall schlecht reden - ganz im Gegenteil - sonst wäre ich nicht hier reingegangen, aber ... bitte prüft genau, welche Hilfestellung ihr anbietet (und das nicht nur hier im Joy).
Wenn die Farbe nicht hält oder die Fliese abfällt ist das ärgerlich. Wenn die Wohnung überflutet ist, zahlt möglicherweise keine Versicherung.

Aber wenn z.B. eine Person auf der Intensivstation landet, weil der Herd nicht richtig angeschlossen war, ermittelt der Staatsanwalt!

*******geur Mann
21.793 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Ich habe mich mal ein wenig umgesehen
Einer der von mir gefundenen Kernsätze ist:
Grundsätzlich gilt: Wer anderen einen Schaden zufügt, ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) zu Schadensersatz verpflichtet.
Bei der Nachbarschaftshilfe und anderen Gefälligkeitsdiensten unter Freunden, Verwandten oder Kollegen hat sich dieser Rechtsgrundsatz jedoch gleichsam ins Gegenteil gedreht.
Denn die Gerichte unterstellen bei Freundschaftsdiensten in der Regel einen so genannten „stillschweigenden Haftungsausschluss“.
Die Richter gehen meist einfach davon aus, dass derjenige, dem geholfen wurde, automatisch auf etwaige Schadensersatzansprüche verzichtet.
Das muss nicht einmal schriftlich fixiert oder tatsächlich besprochen worden sein. Man tut einfach so, als wäre es so gewesen.
Quelle: WAZ.de

Desweiteren:
Zumindest für leicht fahrlässig verursachten Schäden müssen die dienstbaren Geister nicht geradestehen. Das ist etwa der Fall, wenn ein Umzugshelfer stolpert und den Karton fallen lässt.
Anderes gilt bei grober Fahrlässigkeit – der Umzugshelfer wirft einem anderen die wertvolle Vase zu – oder gar Vorsatz.

Wichtig:
„Es muss sich wirklich um eine reine Gefälligkeit handeln“, erklärt Weidenbach. Eindeutig ist das der Fall bei Gratishilfen. Aber auch kleinere Aufwandsentschädigungen oder ein Taschengeld können im Einzelfall unschädlich sein. „Hier hängt vieles von den konkreten Umständen ab“, sagt die Verbraucherschützerin. Ein Indiz für einen stillschweigenden Haftungsausschluss ist für die Richter in der Regel auch eine fehlende Haftpflichtpolice. Ihr Argument: Wer seinen Freund um einen Gefallen bittet, wird auf keinen Fall wollen, dass dieser am Ende auch noch immense Kosten hat.

Hat der Schädiger indes eine Haftpflichtversicherung, ist er grundsätzlich auch bei Freundschaftsdiensten gut geschützt.
Der Versicherer übernimmt die Regulierung aller Schäden, die der Kunde grob oder leicht fahrlässig verursacht. Und die Kfz-Haftpflicht springt ein, wenn Beifahrer bei privaten Chauffeurdiensten durch einen Unfall verletzt werden.
Doch Vorsicht: „Ob die Gesellschaft bei privaten Gefälligkeiten wirklich zahlt, hängt von den Tarifbedingungen ab“, warnt Weidenbach.
So sei etwa der Bereich Umzugshilfe oft von vornherein aus dem Leistungsspektrum ausgeschlossen. Außerdem nutzen einige Anbieter die Argumentation der Gerichte und verweigern die Zahlung unter Berufung auf den stillschweigenden Haftungsausschluss.

Aber:
Unentgeltliche Hilfe schließt juristische Verantwortung nicht aus

Mit seiner Klage nahm ein Gericht sowohl die Hausbesitzerin als auch den Handwerker in Anspruch.
Die Koblenzer Richter gaben der Klage gegen den Handwerker statt.
Dieser hafte, obwohl er sich unentgeltlich zur Verfügung gestellt hatte – und zwar aus mehreren rechtlichen Gründen.
Sie habe ihn die Nachbarin gerade aufgrund ihrer geäußerten Wertschätzung als berufserfahrener Elektriker gerufen.

Also:
Man sollte doch schon eine Haftpflichtversicherung haben.
Alleine, weil man ja immer ein "schlechtes Gefühl" hat, wenn man einem Anderen etwas kaputtmacht. Und selbst wenn der keinen Schadensersatz will, so ist es doch besser, man kann ihn leisten.
Bei Geld hört ja oft die Freundschaft auf.

Und man sollte sich nicht überschätzen, sondern entweder bei dem bleiben, was man auch wirklich kann (oder gelernt hat),
oder vorher deutlich sagen, dass man Laie auf dem Gebiet ist. Der Fairness halber.
*******geur Mann
21.793 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
******nig Mann
24.977 Beiträge
Was noch wichtig wäre zu erwähnen denke ich:
Hier kann keine rechtsberatung stattfinden! Es tauschen sich lediglich Laien miteinander aus,mehr nicht. Die Diskussionen hier haben keinen Anspruch auf rechtliche/juristische Richtigkeit bzw Aktualität!
*******geur Mann
21.793 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Stimmt! *ja*
****y61 Frau
240 Beiträge
Ich habe..
eine Unfall-Haftpflichtversicherung...
Das heisst, wenn bei mir jemand zu Schaden kommt, weil er mir Hilft, ist alles versichert...

Ich selber kann diese Versicherung nicht gebrauchen (wenn ich zu Schaden komme), da kommt eine andere Versicherung ins Spiel...

Da bei mir ab und an einige Freunde aushelfen, habe ich sie extra gemacht...
Weiss nicht, ob so etwas in Deutschland gibt...
*****ess Frau
18.519 Beiträge
Bestimmte Arbeiten sind auch immer von einem Fachmann zu machen, z.B. Elektroherd anschließen. Da muss ein richtiger Elektriker ran.
Wird beim Gasherd sicher ähnlich sein.
Man sollte sich also auch überlegen, welche Arbeiten man selber macht und von Freunden machen lässt und wo's besser einen Fachmann braucht.
ich trau mich garnicht mehr
sorry,

hat hier schon jemand den mut gehabt, bei allem verständnis für diese rechtliche diskussion, um HILFE zu bitten?

ich trau mich momentan garnicht mehr, mein anliegen kund zu tun.

irgendwie merk ich mal wieder, in welchem land ich lebe!

euch allen ein schönes wochenende und lg
*******geur Mann
21.793 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
******ucy:
ich trau mich momentan garnicht mehr, mein anliegen kund zu tun.
Trau' dich ruhig.

Das sind ganz einfach AUSNAHMEFÄLLE.

In der Regel kann, darf und sollte Jeder Jedem helfen können, ohne dass einer von Beiden rechtliche Konsequenzen fürchten muss oder müsste.
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