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Sinn und Unsinn für einen Single Mann auf Joyclub?449
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Sinn oder Unsinn der "Helfenden Hände"

******473 Mann
455 Beiträge
Nachbarschaftshilfe
Es hat immer besonders auf dem Dorf die Hilfe auf gegenseitigkeit gegeben,Das hat der Wirtschaft keinen abbruch getan.Im gegenteil was denkt ihr wovon die Baumärkte exestieren.Aber man kann auch alles Zereden.
******ung Mann
208 Beiträge
Ikarus, Du hast Recht, aber...
eben auch deshalb, weil viele Leute keinen Handwerker mehr Bezahlen wollen. Das Motto ist doch bei vielen Leuten "Geiz ist geil", überall Werbung für billig, billiger, sonderbillig. Und irgend wann um sonst, für lau, geschenkt. Und die helfenden Hände der Nachbarn, Bekanten und Freunde kosten ja nichts. Auf gegenseitigkeit und ein ausgewogenes mitteinander wird halt oft kein Wert gelegt, bzw. der Blick dafür fehlt.
Handwerker haben ihren Preiß, und das zu Recht. Aber das wollen eben viele nicht "wahr" haben.
******473 Mann
455 Beiträge
Hast Recht
Giebt aber viele Tätigkeiten wo kein Handwerker für kommt.Giebt aber auch Leute die sich keinen leisten können.Da streiten wir uns um des Kaisers Bart.
******kmo Mann
2 Beiträge
Hallo also damals...
war alles besser!!! Da war es Selbstverständlich dass jeder jedem geholfen hat (sofern man sich leiden konnte) und jetzt wird rum diskutiert ob dass rechtens ist, jemandem zu helfen. Echt unnötig. Naja wie dem auch sei... wem darf ich ein HAUS bauen *hexhex* *kindergarten*
Finanzamt schaut zu !
möchte hier keine panik schühren, aber habt ihr schon einmal daran gedacht das hier der verdacht der schwarz arbeit erfüllt sein könnte. ich weis das das finanzamt extra mitarbeiter eingestellt hat die im netz nach eventueller schwar arbeit sucht!
darum sollte bei einem angebot das man helfen möchte keinerlei finaziellen absichten hat und diese arbeiten vollkommen gratis ausführen möchte.
dann stellt sich automatisch die frage, wer macht heut schon etwas umsonst!
es sollte klar definiert werden wie die arbeiten honoriert werden.
selbst wenn als gegenleistung ein wertgegenstand geboten wird ist dies eine art bezahlung die als erwerbssteigerung angesehen wird.
die einzige meines wissens nach legale bezahlung ist durch sex .
dies ist auch nicht neu !
desweiteren ist die sogenannte nachbarschaftshilfe eine möglichkeit.
dort ist aber gesetzlich festgelegt wer zur nachbarschaft gezählt wird. laut gesetz nur verwndte ersten grades!
also aufpassen was hier geschrieben wird. die seite ansich ist toll!

lg
******ung Mann
6.662 Beiträge
Ich
glaube mich zu erinnern, das wir dieses Thema schon mal hatten - kann mich aber auch irren...

Schwarzarbeit ist dann gegeben, wenn man was mit nachhaltiger Gewinnerzielung am Finanzamt vorbei macht

KEINE Schwarzarbeit ist es, wenn ich eine Gefälligkeit OHNE nachhaltige Gewinnabsicht ausführe

Was die Sache mit den Verwandten ersten Grades betrifft:

Es sind ODER Punkte - NICHT UND Punkte...

Nicht jede Tätigkeit, die beispielsweise ein Nachbar bei Ihnen ausführt, ist Schwarzarbeit.

Dienst- oder Werkleistungen, die

1.von Angehörigen im Sinne des § 15 Abgabenordnung (AO) oder Lebenspartnern,
2.aus Gefälligkeit,
3.im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
4.im Wege der Selbsthilfe

erbracht werden, gelten nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht als Schwarzarbeit, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet erbracht werden.


Nachbarschaftshilfe
Nachbarschaftshilfe liegt regelmäßig dann vor, wenn Hilfeleistungen von Personen, die zueinander persönliche Beziehungen pflegen und in gewisser räumlicher Nähe wohnen unentgeltlich oder gegen geringes Entgelt erbracht werden. Unter Nachbarschaftshilfe fällt nicht nur die Mithilfe von Wohnungs- und Hausnachbarn desselben Straßenzugs oder Ortsbereichs, sondern auch die Unterstützung zwischen Personen, die persönliche Beziehungen zueinander pflegen (zum Beispiel Mitgliedschaft beim gleichen Verein). Mit zunehmender räumlicher Entfernung müssen die Beziehungen zueinander enger sein. In der Regel wird man Nachbarschaftshilfe insbesondere dann annehmen können, wenn die Hilfe unentgeltlich oder gegen lediglich geringes Entgelt erfolgt, auf Gegenseitigkeit beruht oder dies zumindest unterstellt werden kann und sich die erbrachte Hilfe nicht als Beihilfe zu einer gewerblichen Tätigkeit erweist.


Also NEIN:
Es ist NICHT notwendig, mit Sex zu bezahlen - aber, das muss man dir lassen grandcoq...der VERSUCH war nicht schlecht *zwinker*

MfG
sex für dienstleistungen,
ich möchte das nicht weiter vertiefen und habe auch nicht die absicht hier negative gedanken verbreiten.
mir geht es nur darum auf eventuelle schwierigkeiten aufmerksam machen.
außerdem sex für dienstleistung ist nicht neu sonder gang und gebe seit längerem.
so kommt jeder auf seine kosten, der eine hat sein spass oder beide und der andere spart geld! *zwinker*
hoffe das führt nun nicht zu endlosen diskusionen!
******ung Mann
6.662 Beiträge
grandcoq
Ich sehe es wie du - es soll keine endlose Diskussion werden

Deshalb erwähne ich hier nur am Rande, das es absolut schnurz ist, ob es:

sex für dienstleistung ist nicht neu sonder gang und gebe seit längerem.
so kommt jeder auf seine kosten, der eine hat sein spass oder beide und der andere spart geld! *zwinker*

so ist oder nicht
Denn IN DIESER GRUPPE HIER ist das eben NICHT so
Und hättest du die Gruppenstartseite und/oder die Gruppenrichtlinien (Helping Hands, Helping Hands: Annahme- und Gruppenrichtlinien, FAQ:) gelesen - dann wüsstest du das auch

MfG
sorry,
forderung, danke für den hinweis zum link:

Helping Hands: Annahme- und Gruppenrichtlinien, FAQ:

muss gestehen hatte ich nicht ganz durch gelesen, wie das immer so ist wenn man verträge nicht richtig durch liest! *lol*
hätte mir die ganze schreiberei sparen können.
im link sind ja alle punkte geregelt. also sorry noch mal für mein beitrag!

lg
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