Eigentlich...
... ist so eine Gewinn-/Überschussrechnung gar nicht sooo schwierig, zumindest, wenn du unter "Kleingewerbetreibende" fällst. Im Grunde genommen listest du nur auf, was du eingenommen hast und was du ausgegeben hast, am besten thematisch sortiert. Bei den Ausgaben musst du nur unterscheiden (stark vereinfacht), ob es sich um Anschaffungen (Gegenstände) bis 410 € handelt oder nicht. Alle Anschaffungen bis 410 € kannst du sofort als Ausgaben mit aufnehmen. Hast du größere Anschaffungen getätigt, z.B. PC für 1500 €, kannst du nur einen Teil als Ausgabe berücksichtigen und zwar den Wertverlust - das nennt man dann AfA = Absetzung für Abnutzung. Du findest im Internet so genannte AfA Tabellen. Da schaust du dann einfach, wie viele Jahre so ein PC normalerweise genutzt wird, hier z.B. 3 Jahre. Also teilst du die 1500 € auf 3 Jahre auf - kannst also 500€ zu deinen Ausgaben schreiben. Und die nächsten zwei Jahre genauso. Hast du den PC z.B. Im Juli angeschafft, kannst du für das Jahr natürlich nur 250 € ansetzen.
Hast du alles aufgelistet, ziehst du einfach die Ausgaben von deinen Einnahmen ab und hast so deinen Gewinn ermittelt, der für die steuerliche Veranlagung notwendig ist.
Formvorschriften gibt es da m.E. nicht. Wird natürlich deutlich komplizierter, wenn du nicht umsatzsteuerbefreit bist.
Ich marschiere z.B. immer persönlich zu meinem Finanzamtsachbearbeiter und frage bei meinen Unterlagen, ob das so in Ordnung ist. Die melden sich schon, wenn was fehlt. Sind zumindest bei uns immer total nett und hilfsbereit.
Im Zweifelsfall solltest du aber unbedingt einen Steuerberater aufsuchen... Kostet auch nicht die Welt und wenn der deine Steuer für dich macht, haftet der natürlich auch für die Beratung!