Hast Du der Zulassungsstelle bereits gemeldet, daß Du das Fahrzeug verkauft hast und an wen und wann (Stichwort Veräußerungsanzeige)?
Evtl. könntest Du mit der Kfz-Versicherung folgenden Deal machen:
Da Du das Fahrzeug verkauft hast, hast Du ein außerordentliches Kündigungsrecht. Du kündigst Deine Versicherung (und sprichst mit ihnen ab, daß Deine schadensfreien Jahre gespeichert bleiben und Du, sobald das geklärt ist, mit Deinen schadensfreien Jahren ein neues Fahrzeug dort versicherst, falls Du das vorhast). Da Du der Versicherungsnehmer bist, steht dies Dir zu, auch ohne Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung. Dann meldet die Versicherung an die Zulassungsstelle, daß für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz mehr besteht, und die Zulassungsstelle legt das Fahrzeug zwangsweise still. (Gut wäre, wenn gleich eine Kopie des Kaufvertrages und ggf. der neue Standort des Fahrzeugs mit dazugegeben wird.) Die Entstempelung der Kennzeichen erfolgt dann von Amtsseite, und die dürfen das.
Wenn Du die Stempel auf den Kennzeichen oder die gesamten Kennzeichen selber entfernst, würde es auf Dich zurückfallen, da Dir Urkundenfälschung oder Kennzeichendiebstahl oder das Abstellen eines Fahrzeugs ohne gültige Kennzeichen vorgeworfen wird; Du begehst also eine Straftat, wenn Du das machst, und die neue Besitzerin könnte damit gegen Dich klagen. Wenn es (wie oben dargestellt) die Behörde macht, ist es gesetzeskonform und es kann nichts auf Dich zurückfallen.
Einen Haken könnte die Sache haben: Falls Du noch einen alten Vertrag hast, der noch nicht 100 Details wie fahrberechtigte Personen, Abstellplatz des Fahrzeugs, Mindestalter, Regionalklasse und den ganzen Mist enthält, wirst Du mit einem Neuvertrag automatisch auf diesen Vertragstyp umgestellt. Falls Du aber jetzt schon einen aktuellen Vertrag hast, hast Du kein Risiko.
Nachtrag:
Ich habe es gerade nachgelesen: Du kannst mit dem Kaufvertrag auch selbst zur Zulassungsstelle gehen und eine Zwangsabmeldung des Kfz beantragen. Das dürfte der einfachste Weg sein.
Aber stell' sicher, daß die vorher (oder mindestens zeitgleich) Deine Veräußerungsanzeige erhalten!