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Überregional privater Autoverkauf

*********ellte Frau
8.766 Beiträge
Themenersteller 
Überregional privater Autoverkauf
Ich habe mein Auto privat verkauft bzw mein Sohn sonst wäre das wahrscheinlich anders gelaufen und die neue Besitzerin meldet es einfach nicht um. Die Polizei sagt sie könnten da auch nichts machen. Habe es zwar der Versicherung und der Zulassungsstelle gemeldet aber solange es nicht umgemeldet ist bin ich haftbar.
Ist das jemandem von euch schon mal passiert und was habt ihr gemacht?
*********ellte Frau
8.766 Beiträge
Themenersteller 
*danke*
*********ker64 Mann
59 Beiträge
Ja, ist mir auch schon passiert...
Da hast du keinerlei Möglichkeiten...ohne Brief und Nummernschild kannst du es nicht einfach abmelden.. der neue Besitzer kann damit einfach weiterfahren...du kannst es mit Nachweis von einem Kaufvertrag bei der Polizei und der Versicherung melden, somit haftest du auch nicht mehr für Parkverstöße oder dergleichen...ohne Kaufvertrag hast du die A...karte gezogen
**********unter Mann
105 Beiträge
>>Ist das jemandem von euch schon mal passiert und was habt ihr gemacht?<<

Einem guten Freund ist das vor einigen Jahren auch passiert, wir sind zur Anschrift des Käufers und haben eigenhändig alle Plaketten an den Kennzeichen abgekratzt. Danach die Polizei verständigt, dass an der Anschrift ein abgemeldetes Kfz auf öffentlichem Straßenland steht.
Etwas halbseiden die Sache aber angemessen.
Hast du keinen Kaufvertrag??
*********ellte Frau
8.766 Beiträge
Themenersteller 
Doch natürlich habe ich einen Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit der Übergabe. Dennoch komme ich da erst raus wenn das Auto umgemeldet ist ich habe mich doch bei der Polizei informiert.
**57 Mann
7.418 Beiträge
Hast Du der Zulassungsstelle bereits gemeldet, daß Du das Fahrzeug verkauft hast und an wen und wann (Stichwort Veräußerungsanzeige)?

Evtl. könntest Du mit der Kfz-Versicherung folgenden Deal machen:
Da Du das Fahrzeug verkauft hast, hast Du ein außerordentliches Kündigungsrecht. Du kündigst Deine Versicherung (und sprichst mit ihnen ab, daß Deine schadensfreien Jahre gespeichert bleiben und Du, sobald das geklärt ist, mit Deinen schadensfreien Jahren ein neues Fahrzeug dort versicherst, falls Du das vorhast). Da Du der Versicherungsnehmer bist, steht dies Dir zu, auch ohne Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung. Dann meldet die Versicherung an die Zulassungsstelle, daß für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz mehr besteht, und die Zulassungsstelle legt das Fahrzeug zwangsweise still. (Gut wäre, wenn gleich eine Kopie des Kaufvertrages und ggf. der neue Standort des Fahrzeugs mit dazugegeben wird.) Die Entstempelung der Kennzeichen erfolgt dann von Amtsseite, und die dürfen das.

Wenn Du die Stempel auf den Kennzeichen oder die gesamten Kennzeichen selber entfernst, würde es auf Dich zurückfallen, da Dir Urkundenfälschung oder Kennzeichendiebstahl oder das Abstellen eines Fahrzeugs ohne gültige Kennzeichen vorgeworfen wird; Du begehst also eine Straftat, wenn Du das machst, und die neue Besitzerin könnte damit gegen Dich klagen. Wenn es (wie oben dargestellt) die Behörde macht, ist es gesetzeskonform und es kann nichts auf Dich zurückfallen.

Einen Haken könnte die Sache haben: Falls Du noch einen alten Vertrag hast, der noch nicht 100 Details wie fahrberechtigte Personen, Abstellplatz des Fahrzeugs, Mindestalter, Regionalklasse und den ganzen Mist enthält, wirst Du mit einem Neuvertrag automatisch auf diesen Vertragstyp umgestellt. Falls Du aber jetzt schon einen aktuellen Vertrag hast, hast Du kein Risiko.

Nachtrag:
Ich habe es gerade nachgelesen: Du kannst mit dem Kaufvertrag auch selbst zur Zulassungsstelle gehen und eine Zwangsabmeldung des Kfz beantragen. Das dürfte der einfachste Weg sein.
Aber stell' sicher, daß die vorher (oder mindestens zeitgleich) Deine Veräußerungsanzeige erhalten!
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Der Verkauf eines KFZ bedingt kein ausserordentliches Kündigungsrecht bei der Versicherung!
Da ein zugelassenes KFZ versichert sein muss, wird die Versicherung erst durch Ab- oder Ummelden automatisch beendet. Kündigt man die Versicherung trotzdem (z.B. weil es zufällig zum Ende des Versicherungsjahres liegt), haftet der eingetragene Halter des Fahrzeuges für rechtliche Folgen und muss für eine Folgeversicherung sorgen.

Deshalb niemals ein angemeldetes Fahrzeug an einen Käufer übergeben. Seit es Kurzzeitkennzeichen gibt, ist das Argument wegen der Überführung ja auch gegenstandslos geworden.

Hier hilft jetzt nur ein Fachanwalt. Zumal die Meldung bei Behörden eh ins Leere läuft. Eingetragener Halter und Eigentümer des Fahrzeugs müssen ja nicht identisch sein, somit macht sich der neue Eigentümer hier nicht strafrechtlich schuldig, sondern lediglich zivilrechtlich.
Die Polizei hat da manchmal wirklich keinen Plan von den Dingen.
Melde den Fall deiner Versicherung und dem Landratsamt. Das geht dann seinen Gang.
Oh je, da schreibt jeder etwas anderes fast schon gegenteiliges.

Wozu gibt es die Verkaufsbestätigungen die man der Versicherung zukommen lässt?
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Gute Frage. Diese Verkaufsbestätigung ist für die Versicherung kein rechtswirksames Papier, lediglich eine Information. Genauso, wie die Zuteilung einer Versicherungsnummer vor der Zulassung auch keine gültige Versicherung darstellt. Erst die An- bzw. Ab/Ummeldung machen den Versicherungsvorgang rechtskräftig.
*********ellte Frau
8.766 Beiträge
Themenersteller 
Danke für die Tips... besonders von Michael

Auf der Zulassungsstelle konnten die mir nicht weiter helfen, auch wenn sie die Dame angeschrieben hatten, sie müsste unverzüglich das Auto ummelden. Ein Kaufvertrag reicht nicht aus um eine Zwangsabmeldung zu veranlassen.

Tatsächlich hat die Versicherung weiter geholfen, nachdem ich mich mit der richtigen Fachabteilung habe verbinden lassen. Die Versicherung wird beendet und die Zulassungsstelle darüber informiert, dass kein Versicherungschutz mehr für dieses Fahrzeug besteht. Das zuständige Ordnungsamt wird, falls sie das Auto finden, die Nummernschilder entwerten und das Auto wahrscheinlich abschleppen.
So kenne ich das!!
*top*
*********s_65 Mann
543 Beiträge
Was für eine Bananenrepublik...
Erst mal freut es mich, daß Du liebe Unausgefüllte eine Lösung gefunden hast! *g* *g* *g*

Es war auch sehr interessant die verschieden Tricks sowie die Irrungen und Wirrungen der Behörden zu sehen... - Vielen Dank dafür! *g*

Was dieses Land jedoch anbelangt, so ist es ein Armutszeugnis, wenn die Behörden nicht mal die einfachsten Dinge im Griff haben... - Ein Autoverkauf, den es millionenfach im Jahr gibt stellt sie vor solch unlösbare Probleme??? - Dann muß man erhebliche Tricks aufwenden um eine Lösung anderweitig zu finden, nur weil die Behörden nicht fähig sind???

Da kann ich nur sagen: Armes Deutschland! *snief*

Vielleicht liest ja hier jemand mit, der die Gesetzte dieser BR entsprechend anpassen kann... - dann möge er es tun... - denn Zeit dafür wäre es schon lange!!! - Die Zeit der Pferdegespanne ist "im wesentlichen" *zwinker* vorbei... - Hatte immer gedacht wir leben im 21 Jhd... *zwinker*
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