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Überregional: Bafög Antrag abgelehnt, Sohn ist 23

*********prika Frau
573 Beiträge
Themenersteller 
Überregional: Bafög Antrag abgelehnt, Sohn ist 23
Mein Sohn hat keine abgeschlossene Berufsausbildung, aber einen Realschulabschluß.
Nach dem Verlust des ersten Ausbildungsplatzes, hat er ein paar Maßnahmen übers Jobcenter
gemacht und war danach ein Jahr im Callcenter einer Zeitarbeitsfirma.
Das hat er super durchgezogen und das hat ihn psy. stabilisiert so das er den Mut und den Wunschtraum
hat jetzt sein Fachabitur nachzuholen um daran eine Berufsausbildung im IT Bereich anzuschliessen.

Im August zog er nach Mainz, um eine WG mit 2 Kumpeln zu gründen, die auch das Abi machen.
Nun macht er seit 2 Monaten die Schule und der Bafög Antrag wurde abgelehnt, weil sein Vater zu viel verdient.

Er will jetzt H4 oder Alg 1 beantragen und ich mache mir tierisch Sorgen das er dann die Schule tagsüber nicht mehr weitermachen darf, weil die ihn ja logisch in Arbeit vermitteln wollen.

Einen Nebenjob hat er schon, es geht quasi als "nur" um die Zimmermiete von 330 Euro monatlich.

Was nun also tun?

Widerspruch einlegen hat wohl keinen Sinn, dadurch verdient der Papa ja nicht weniger
Wohngeld beantragen?
oder Papa auf Unterhalt verklagen?
erst mal Widerspruch einlegen
und dann den Vater Fragen wenn er nicht Zahlen möchte auf Unterhalt verklagen? wenn er eh nichts mehr mit euch zu tuen hat
***77 Mann
917 Beiträge
ich frag mich ob papi zahlen, muß.... da eine normal ja nur bis zum abschluss der 1 ausbildung... die ja abgebrochen wurde.... warum gleich klagen?? frag doch erst mal beim jungentamt nach, die sollte dir helfen,... a ist es friedlicher und b billiger..!!
*********lich Frau
2.266 Beiträge
Ich weiß nicht, wie das in Mainz ist, aber in NRW wird das Jobcenter nicht versuchen, jemanden ohne Abschluss in einen Job zu zwingen.

Falls doch, kann er immer noch den Antrag auf Hilfe von dieser Seite zurückziehen, heißt, er ist raus aus der Liste der Jobsuchenden.

Stellenvermittlung und Leistungsgewährung sind zwei Abteilungen des Jobcenters, bei denen nach meiner Erfahrung auch oft die eine nicht weiß, was die andere tut.

Qualifizierung - und das ist ein Schulabschluss ja - wird durchaus auch unterstützt. Unter 25 Jahren gilt er immer noch als Jugendlicher / junger Erwachsener. Auch auf der Schiene geht was.

Berufsausbildungsbeihilfe würde ich auch versuchen.

Kostenlose Sozialberatung, die Euch durch diesen Dschungel hilf, gibt's bei verschiedenen Trägern.

Zum Beispiel :
Sozialberatung St. Elisabeth Caritasverband Mainz e.V.
Ratsherrenweg 5, 55252 Wiesbaden
Tel.: 06134 260077
*********_110 Frau
5.386 Beiträge
Immer Widerspruch einlegen!
Dann müssen Sie sich noch mal damit beschäftigen. Genau erörtern, um was es geht.
Da sich dies viele nicht trauen, besteht die Chance, dass es vielleicht klappt.
******ung Mann
6.667 Beiträge
Hm
Blöd gefragt:
Warum will er ERST Abi machen und DANN eine Ausbildung als ITler machen?
Ausbildungsberufe im IT-Bereich haben kein Abi als Voraussetzung...viele ITler haben Abi - aber die meisten davon nur deshalb, weil sie erst studiert und das dann abgebrochen haben.
Fachinformatiker ist aber ein ganz gewöhnlicher Ausbildungsberuf den man ohne Abi jederzeit machen kann...
Das Ausbildungsjahr hat erst begonnen - es gibt also im Moment bestimmt noch einige freien Stellen auf die er sich noch bewerben könnte - bis Januar sollte das eigentlich kein Problem sein...
Dann wäre auch die Wohnung kein Problem durch die Ausbildungsvergütung und die Berufsausbildungsbeihilfe, die er durch Erstausbildung und Ü20 wohl erhalten könnte.

Wenn er da wirklich dabei bleiben will wie er es jetzt macht, dann kann es schon sein das bei einem Widerspruch ein Erfolg kommt.
Andererseits wäre es wohl allgemein angezeigt den Vater aufzufordern seiner UnterhaltsPFLICHT nachzukommen...das ist ja keine Option - das ist eine PFLICHT.
Und wenn der Vater schon soviel verdient das der Sohn kein BAföG bekommt, dann ist das ja eh schon ein gewaltiges Einkommen was der hat...also auch entsprechend hoch ist der Kindesunterhalt.

Außerdem habt ihr ja im ersten Schritt nur den Verdienst der Mutter und des Vaters angegeben.
Im Widerspruch könnt ihr dann mit anführen, dass zwar eine UnterhaltsPFLICHT besteht (WENN sie denn besteht - das wäre erstmal zu prüfen) - der Vater aber nachweislich dieser Pflicht nicht nach kommt.
Da die schulische Ausbildung dadurch gefährdet wäre, könnte es dann zugesprochen werden - zumindest in Teilen.

Allerdings ist, wenn ich richtig informiert bin, das Fachabitur ohne der Zweite Bildungsweg - und für den ist eigentlich eh das Elternunabhängige BAföG zu beantragen...
Das wäre also evtl. auch noch zu prüfen...denn bei seinem Alter und seinem Werdegang hätte ich eher das beantragt als "das normale BAföG"...
*******s90 Frau
113 Beiträge
Hallo *g*

Ich habe noch ein paar Ergänzungen:

Bist du dir wirklich sicher, dass du den richtigen Antrag gestellt hast? Laut meinen Erfahrungen ist Schüler BaföG elternunabhängig. Das bedeutet, dass das Einkommen der Eltern egal ist. Vielleicht kann er mal seine Klassenkameraden fragen, ob die elternabhängiges oder elternunabhängiges BaföG bekommen. Das wäre natürlich die einfachste Lösung.

Ansonsten gibt es verschiedene Möglichkeiten zu jobben.
Die Post zahlt mit 12 Euro die Stunde, was ich für ungelernte Kräfte verdammt gut finde. Zugegeben, es ist ein Knochenjob, aber wenn man Geld braucht.... PKW Führerschein muss nicht vorhanden sein. Oft suchen sie gerade für Samstags noch Kräfte. Callcenter bezahlt ebenfalls ganz gut und die Arbeitszeiten kann man auch flexibel wählen.

Zumindest im sozialen Bereich gibt es Möglichkeiten Nachtbereitschaften zu machen. Dort kann man ein paar Stunden schlafen und geht nicht ganz gerädert im Anschluss wieder in die Schule. Außerdem kommen Nachtzuschläge hinzu. Vielleicht gibt es so was auch in der IT?

Eine andere Option wäre es in der Nacht auf ein Gebäude aufzupassen. Mir fällt gerade die Berufsbezeichnung ein. Ein Kollege macht das und der nimmt dort immer seinen Unikram mit und kommt wohl gut vor ran, da er nur ein paar Mal die Nacht seine Rundgänge machen und andere kleinere Aufgaben erledigen muss.

Daneben gibt es auch viele Ferienjobs, die immer wieder angeboten werden. Bald steht die Weihnachtszeit an und die Läden suchen immer nach Leuten, um die Geschenke einzupacken. Ebenfalls suchen die Standbesitzer auf dem Weihnachtsmarkt oft noch Aushilfen.

Eine andere Alternative könnte die KFW sein. Zumindest Studenten können dort einen Studienkredit beantragen.

In Mainz müsste es sicherlich mehrere Forschungsinstitut geben. Schau mal nach, ob die vielleicht auf ihren Seiten nach Probanden suchen. Wenn man sich zur Verfügung stellt, bekommt man da teilweise echt gutes Geld. Sollte er sich öfter in Dortmund aufhalten, kann ich ihm hier eine gute Adresse nennen.

Da die Lage bei euch sehr akut ist, könnte er sich als Blutspender/ Plasmaspender registrieren lassen. Das gibt auch pro Spende etwa 20 Euro.


Ich muss zugeben, Abschluss nachmachen und nebenbei arbeiten ist nicht so spaßig, aber durchaus möglich.

Ich wüsche euch trotzdem, dass es sich um ein Missverständnis handelt und ihr einen Anspruch auf BaföG habt.
ohne
Abi ist das vedammt schwer im IT Bereich .Du meinst das Schülerbafög was abgelehnt worden ist ? Wat bei uns auch so.Auf alle Fälle Widerspruch einlegen damit die Frist NICHT abläuft,dann den Vater kontaktieren was er zahlen will , muss ,kann ,darf.Lehnt ER das ab sich das schriftlich bestätigen lassen ganz wichtig !!!! ALG 1 bekommt er nur wenn er 12 Monate am Stück gearbeitet hat.Alg 2 könnte klappen wenn der Vater NICHT zahlen will,das JC wird sich dann mit dem in Verbindung setzen und das zurück fordern.ER soll noch mal zum AA gehen und sich einen SA für U25 gegeben lassen.
Lasst euch NICHT abwimmeln viel Glück
*********lich Frau
2.266 Beiträge
@https://www.joyclub.de/profile/4553575.sexysixtylady.html

Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGBII zahlt das Jobcenter auch unabhängig von vorangegangenen Beschäftigungsverhältnissen und deren Dauer.
Bitte nicht Jobcenter und Agentur für Arbeit in einen Topf werfen *panik*

Die Agentur für Arbeit ist das sogenannte Arbeitsamt und für Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, sowie das Bezahlen von Maßnahmen zuständig.
Die zahlen allerdings nur, wenn bereits 2Jahre in die Arbeitslosenversicherung ein bezahlt wurde.

Das Jobcenter, jetzt ARGE ist für Hartz IV und Sicherung des Existenzminimums zuständig.

Die Agentur zwingt niemanden in Arbeit, der eine Ausbildung macht.

Die ARGE schon eher.
Wenn er nicht zu Hause lebt, hat er Anspruch auf Existenzsicherung und Wohngeld.
Da er noch keine Ausbildung hat, sollte die auch genehmigt werden.
Der Nebenjob wird allerdings angerechnet.
********fall Frau
263 Beiträge
Hart IV sollte eigentlich kein Problem sein. Eine Bekannte bekam dies auch, als sie wieder zur Schule wollte und danach eine Ausbildung anstrebte. Auch bei ihr verdiente der Vater so viel um unterhaltspflichtig zu sein, zahlte aber nicht.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist er jetzt auf einer Schule für"Erwachsene" und macht da sein Abi nach. Da soll er mal nachfragen, denn die wissen oft, was möglich ist und welcher BAföG Antrag gestellt werden muss, oder ob er noch andere Möglichkeiten hat.
***oo Frau
2.113 Beiträge
Das Jobcenter, jetzt ARGE ist für Hartz IV und Sicherung des Existenzminimums zuständig.


umgekehrt .. ARGE ist die Abkürzung für Arbeitsgemeinschaft .. diese Bezeichnung der SGB II Leistung auszahlenden Behörde gibt es aber nicht mehr ..



Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende

§ 6d Jobcenter
Die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b und die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a führen die Bezeichnung Jobcenter.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__6d.html
*********prika Frau
573 Beiträge
Themenersteller 
bitte richtig lesen
***77:
ich frag mich ob papi zahlen, muß.... da eine normal ja nur bis zum abschluss der 1 ausbildung... die ja abgebrochen wurde.... warum gleich klagen?? frag doch erst mal beim jungentamt nach, die sollte dir helfen,... a ist es friedlicher und b billiger..!!

erste ausbildung ist noch nicht abgeschlossen !!!!!!
jugendamt ist mit dem 21ten Lebensjahr raus.
***oo Frau
2.113 Beiträge
aus eigener Erfahrung -

Dein Sohn kann ohne Einkünfte jederzeit einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen, denn er wäre in dem Alter ja selber Kläger und nicht Du. Bei einem Rechtsanwalt wäre es auch in vernünftigen Händen.

Dass Jobcenter wird auf vorrangige Leistungen verweisen, er müsste sowieso nachweisen, dass er sich darum bemüht hat ... also um die Unterhaltszahlungen ... im SGB II sind die Eltern bei unter 25 jährigen voll unterhaltspflichtig .. so einfach bekommt er gar keine Leistungen.
*********lich Frau
2.266 Beiträge
Krümelpaprika:
jugendamt ist mit dem 21ten Lebensjahr raus.
"Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich die jungen Volljährigen; nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 also diejenigen, die das 18., aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben." SGBVIII, Paragraph 41 - bezieht sich aber nicht direkt auf rein finanzielle Leistungen ...
***oo Frau
2.113 Beiträge
aber nach §41 nur in begründeten Einzelfällen ....

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__41.html

und da winken die Jugendämter sogar bei jungen Erwachsenen ab, die sie bis zum 18 Geburtstag in Wohngruppen betreut haben. Ganz selten, dass dem Antrag auf Verlängerung der Betreuung stattgegeben wird ... zumindest hier.
******ung Mann
6.667 Beiträge
*********prika:
erste ausbildung ist noch nicht abgeschlossen !!!!!!
Ist aber erstmal irrelevant...
Es gibt halt keine klaren und eindeutigen Grenzen...deshalb wird dir hier auch niemand was genaues sagen können...
Ich kenne Fälle wo ein Vater mit 18 nicht mehr zahlen musste - weil das Kind mit 16 eine Ausbildung begann und dann abgebrochen hat...und wenn es "mutwillig unterlassen wird eine Ausbildung zu machen" - dann kann die Unterhaltspflicht aufgehoben werden.
Ein anderer zahlt, obwohl der Sohn schon 31 ist...weil der aufgrund einer geistigen Behinderung nicht dazu in der Lage ist eine Ausbildung abzuschließen und deshalb immer Unterhaltsbedürftig sein wird...
Du musst zuerst mal prüfen ob noch ein Anspruch besteht - denn es kann durchaus sein, dass bei eurem Sohn "Mutwilligkeit" festgestellt wird...
Das geht nicht gegen dich oder ihn - aber mit 16, vielleicht 17 macht man den Abschluss in der Realschule...dann eine Ausbildung angefangen - sagen wir mal 2 Jahre gemacht dann Verlust der Ausbildung (warum auch immer) und ein Jahr im Callcenter - was hat er die anderen 3 Jahre gemacht? Warum hat er da keine Ausbildung gemacht?
Das sind Fragen die gestellt werden - weil dadurch die Mutwilligkeit verdächtig nahe rückt...und wenn die Mutwilligkeit da ist - dann ists Essig mit Unterhalt...

*********Lady:
ohne Abi ist das vedammt schwer im IT Bereich
Wer hat dir denn den Floh ins Ohr gesetzt?
Die meisten Fachinformatiker haben den mittleren Schulabschluss - das ist sogar der empfohlene Abschluss...
Abiturienten sind unterm Strich keinen Deut besser als die mit mittlerer Reife - weder in der Ausbildung, noch in den Prüfungen und auch später im Arbeitsleben nicht.
Die einzigen mit Abitur die ein wenig bessere Ergebnisse erzielen - im Durchschnitt - sind die, die bereits 2 - 3 Semester irgendwas mit Informatik studierten, das abgebrochen und dann die Ausbildung begonnen haben...aber NICHT weil sie Abitur haben - sondern weil sie bereits einige theoretische Grundkenntnisse in der Informatik hatten bei Ausbildungsbeginn welche den Realschülern und anderen Abiturienten einfach fehlen...
Aber die aller meisten Fachinformatiker haben "nur" den mittleren Schulabschluss - und im übrigen auch die BESTEN Fachinformatiker die ich kenne...die mit Abi sind meistens bestenfalls in der mittleren Leistungsebene zu finden...einfach deshalb, weil in der Ausbildung quasi nix dran Inhalt wäre, was am Gymnasium nennenswert intensiver behandelt werden würde als in der Realschule.

Deshalb würde ich ihm auch folgenden - eigentlich schon fast üblichen - Weg empfehlen:
• Ausbildungsstelle zum Fachinformatiker suchen
• Ausbildung zum Fachinformatiker machen
• ab dem zweiten Ausbildungsjahr nebenbei das Abi an der Berufsschule oder der Abendschule nachholen
• nach der Ausbildung Studium im dualen System absolvieren
WENN er denn ein Studium anstrebt...
Aber die Verdienstmöglichkeiten eines Fachinformatikers sind ohnehin enorm - je nach Fachrichtung halt...aber auf jeden Fall nicht wenig...

Gerade in seinem Alter sollte man schon mal schauen das man da hinterher kommt und eine Ausbildung hat...mit jedem Jahr wirds schwerer da rein zu kommen...23 ist eigentlich gerade das perfekte Alter für eine Ausbildung im IT-Bereich.
Über 25 wirds dann schon wieder schwerer rein zu kommen.

Es gibt übrigens auch Förderungen durch die EU für Ausbildungsplätze bei einer Erstausbildung (was in diesem Fall ja der Fall wäre, weil die erste Ausbildung nicht abgeschlossen wurde). Eine dieser Möglichkeiten ist z.B., dass ein Betrieb die ersten 12 Monate lang subventioniert wird etwa in Höhe der Ausbildungsvergütung.
Da würde ich mich mal schlau machen - weil das durchaus ein Zuckerchen sein kann für einen Betrieb:
"Hey - ihr bekommt einen Azubi, der ist 23, hat einen Führerschein, ist verantwortungsvoll und zuverlässig...und der kostet euch im ersten Jahr quasi gar nix. Dadurch habt ihr die Möglichkeit euch den ein ganzes Jahr lang anzusehen ohne das er euch auf der Tasche liegt und könnt entscheiden, ob er zu euch passt."
Die Probezeit dauert deshalb im übrigen auch nicht länger - innerhalb von max. 4 Monaten kann ihm ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, danach wirds komplizierter.

Aber ich wüsste echt nichts was dagegen spricht eine Ausbildung anzufangen....
Beispiel:
https://de.indeed.com/viewjo … alid=3&advn=6012826614804643
oder auch
https://de.indeed.com/viewjo … fe7b794sj803&from=serp&vjs=3

Und da gibts bestimmt noch einige...
Die schreiben mittlerweile zwar erst für 2019 aus - aber viele Firmen stellen dann (wie gesagt bis Januar etwa ist das nie ein Problem) auch im laufenden Schuljahr einen Azubi ein, wenn er sie überzeugen kann...wichtig dabei ist halt das Bewerbungsschreiben...kommt er im Oktober oder November zum Vorstellungsgespräch - hat er quasi schon gewonnen.
Und ich persönlich sehe die Chancen nicht sehr schlecht dafür...
Er sollte halt wissen:
• WAS in der IT er möchte
• um WAS es dabei geht
• WO sein Ziel liegt
dann dürfte das kein Ding sein...versuchen würde ichs auf jeden Fall...

Und eben prüfen ob ihr überhaupt das richtige BaFÖG beantragt habt...
*******_85 Frau
375 Beiträge
Hallo,

will der Vater nicht zahlen?

Kann dein Sohn einen Antrag auf Vorausleistung beim Bafögamt stellen?

Liebe Grüße

Candice
******iar Mann
1.838 Beiträge
Hallo,

statt Bafög sollte auch BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beim Arbeitsamt beantragt werden und erst danach wenn nicht genehmigt Wohngeld wenn es "nur" um Miete geht und nicht ALG I/II. Wohngeld erhält man leichter.
Ansonsten wenn es auch um Unterhalt gehen sollte ist die Orientierungsphase wichtig. Es gibt dazu mehrere Urteile aber viel mehr als 3 Monate wird nicht zugebilligt. ( https://www.michaelbertling. … recht/orientierungsphase.htm ) Bzgl Abbruch hat das OLG Nürnberg festgestellt, dass grundsätzlich der Unterhaltsanspruch als verwirkt anzusehen ist, wenn ein volljähriges Kind die Ausbildung abbricht, sich aber keine neue Arbeitsstelle sucht und nun arbeitslos ist. Das Risiko der Arbeitslosigkeit bei Abbruch einer Ausbildung haben also nicht die Eltern zu tragen. Unterhalt wird in einem solchen Fall nur für eine angemessene Übergangszeit geschuldet. Dabei stellt die Frage nach der Angemessenheit stets eine Einzelfallentscheidung dar, die die genauen Umstände und Gründe des Abbruchs berücksichtigen muss, d.h. Rechtsanwalt/Gericht
Ich würde vermuten das beides zusammen gesehen bedeutet, dass jemand nach Ausbildungsabbruch ca. drei Monate Zeit hat sich einen neuen Ausbildungsplatz zu suchen und wenn er dieses nicht macht ab da dann selbst für seine Kosten aufkommen muss und nicht unbedingt mit Unterhalt rechnen darf auch wenn es keine abgeschlossene Erstausbildung gibt. Selbst wenn man sich in 3 Monaten entscheidet kann es länger dauern mit Ausbildungsbeginn und muss dann selbst für seinen Unterhalt sorgen. Tochter von einer Bekannten will Tierärztin werden und der Studienbeginn wg NC an der Wunsch-UNI ist erst in 1.5J. Sie bekommt bis zum Studienbeginn vom Vater keinen Unterhalt und muss die anderthalb Jahre Wartezeit aus eigener Kasse überbrücken. Ab Studienstart gibt es dann wieder Unterhalt.
BAB wird er nicht bekommen,Berufsausbildungsbeihilfe NUR wenn er eine Ausbildung macht.
*******ilia Frau
2.148 Beiträge
ich würde es mit Antrag auf Wohngeld versuchen
***oo Frau
2.113 Beiträge
Wohngeld wird nicht gezahlt, wenn man nicht nachweisen kann, dass das Existenzminimum gedeckt ist.

Sonst verweist die Kommune auf das Jobcenter und gegebenenfalls auf Änderung der jeweiligen Situation, wenn diese zur Leistungsverweigerung führt.


Ich sehe in erster Linie immer noch den Weg zum beratenden Anwalt für Familienrecht .. danach sieht man weiter, denn die Bafög Stelle hat ja nicht umsonst so entschieden, die Gegebenheit für ausreichend Unterhalt sind ja wohl vorhanden - wenn man diesen nicht zumindest versucht einzufordern, wieso soll dann irgendeine Stelle Geld aus Steuermittel bereitstellen?
*********lich Frau
2.266 Beiträge
Liebe TE, wenn ich mir das so angucke, würde ich an Deiner Stelle echt lieber eine kostenlose Beratung bei welchem Träger auch immer in Anspruch nehmen. *gruebel*

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass in solchen Angelegenheiten immer SEHR VIELE Faktoren eine Rolle spielen, die im Einzelnen gebührend zu berücksichtigen doch nur jemand imstande ist, der sich von Berufs wegen damit auskennt.

Und Widerspruch einlegen würde ich auf jeden Fall; wenn dem nicht stattgegeben wird, tut das ja nicht weh - sollte es aufgrund eines nicht berücksichtigten Sachverhalts aber doch berechtigt sein, zu widersprechen, wäre eine verstrichene Frist echt ärgerlich!
*********prika Frau
573 Beiträge
Themenersteller 
eben
*********Lady:
BAB wird er nicht bekommen,Berufsausbildungsbeihilfe NUR wenn er eine Ausbildung macht.

so dachte ich mir das auch.
Abi ist ja keine Ausbildung.
****ao Mann
886 Beiträge
Hier wird so ziemlich alles durcheinander geworfen was geht....

1. Schulausbildung berechtigt zum Schülerbafög. Jetzt ist die Frage warum dein Sohn nach RLP gezogen ist und nicht in NRW geblieben ist.
Gibt es bei dir keine entsprechende Schule?

Wenn dem so ist, dann kann Bafög beantragt werden.
https://www.bafög.de/de/welc … en-wird-angerechnet--377.php
Also wird das Einkommen angerechnet des Vaters, außer dein Sohn hat:
Eine elternunabhängige Förderung erfolgt,
wenn der Aufenthaltsort der Eltern nicht bekannt ist oder sie im Ausland leben und dort rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, Unterhalt im Inland zu leisten,
wenn die Ausbildungsförderung für den Besuch eines Abendgymnasiums oder Kollegs geleistet wird,
wenn die Auszubildenden bei Beginn des Ausbildungsabschnitts schon fünf Jahre erwerbstätig gewesen sind, nachdem sie das 18. Lebensjahr vollendet haben,
wenn die Auszubildenden vor Beginn des Ausbildungsabschnitts eine zumindest dreijährige berufsqualifizierende Ausbildung absolviert haben und anschließend mindestens drei Jahre erwerbstätig waren
https://www.bafög.de/de/wann … n-unberuecksichtigt--380.php

Ich sehe keine der oben genannten Punkte als erfüllt. *snief*
Also ist das Einkommen des Vaters entscheidend.

Eltern müssen ihren volljährigen Kindern Unterhalt zahlen, bis sie die erste berufliche Ausbildung abgeschlossen haben
https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/

Also wieder der Vater fällig. Wenn er nicht zahlt bleibt meines Wissens nur der Klageweg gegen den Vater und Beantragung von ALG II. ALG II unter 25 muss aber auch wieder begründet sein sonst muss dein Sohn zurück zu dir.

ALG 2 unter 25 wird dann erbracht, wenn Betroffene durch ihre Eltern nicht unterstützt werden können, sie nicht verheiratet sind und die sonstigen Voraussetzungen für den Leistungsbezug erfüllen.
Möchten Leistungsberechtigte unter 25 aus dem elterlichen Haushalt ausziehen, muss dies beim Jobcenter begründet und genehmigt werden – anderenfalls drohen Leistungskürzungen.
https://www.hartz4.de/hartz-4-unter-25/

Damit könnte auch hier die Ablehnung drohen.
Entsprechend: Schick ihn zum Amtsgericht -> prozesskostenbeihilfe beantragen. Dann zum Anwalt und lass ihn vorher ALG II beantragen sowie Widerspruch einlegen ohne Begründung.
Erst wenn man beantragt hat kann man auch was bekommen.
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