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Allgemeine Frage zum Kindesunterhalt

*******ichi Paar
476 Beiträge
Themenersteller 
Allgemeine Frage zum Kindesunterhalt
Hallo zusammen....hier schreibt Er *g* Ich versuche mal hier, Antworten zu finden, vielleicht kennt sich jemand aus:

Ich bin Vater einer Mittlerweile 18-Jährigen Tochter aus erster Ehe. wir wurden 2016 geschieden, seitdem zahle ich Kindesunterhalt, da meine Tochter bei der Mutter lebt.

In diesem Monat hat meine Tochter das 18. Lebensjahr vollendet, und meine Frage ist, ob sich für mich was ändert. Gelesen habe ich irgendwo, dass ab dem 18ten beide Elternteile unterhaltspflichtig sind.....oder trifft das in meinem Fall nicht zu?

Die wahrscheinlich benötigten Eckdaten: Meine Tochter besucht derzeit die Fachoberschule, Fachbereich Soziales, in Verbindung damit ein Langzeitpraktikum in einer Klinik. Beginnend in 2018, für 2 Jahre.

Ich: Berufstätig, Nettoeinkommen 2200€, Kindesunterhalt 491 € lt. Düsseldorfer Tabelle abzüglich hälftiges Kindergeld.
Meine Exfrau: Berufstätig, Nettoeinkommen 1900 €.

Freue mich auf Info. Danke im Voraus. Lg Micha
*********_110 Frau
5.386 Beiträge
Geh am besten zum Jugendamt und kläre das dort.

Mir wurde dort auch gesagt, dass ich ab 18 auch monetären Unterhalt zahlen muss und bis 18 den Unterhalt mit dem Wohnraum abdecke.

Liebe Grüße Sunny 🌻
Bezüglich was soll sich was ändern?
Deine Frage ist unspezifisch... hinsichtlich den Unterhalt im Allgemeinen, deiner Exfrau, deines Kindes???
Einmal Vater immer Vater, wenn deine Tochter ein Praktikum macht, wo sie finanzielle Unterstützung braucht, seid ihr beide, also du und deine Exfrau verpflichtet, eurer Tochter diesen zu gewährleisten.. andernfalls können Kinder rechtlich gesehen ihre Eltern anzeigen.... aber das machen natürlich keine Kinder, im Normfall.
********el44 Frau
44 Beiträge
Kindesunterhalt
Hallo Ihr Zwei,
Ob ich Euch weiterhelfen kann weis ich nicht, aber ich versuche es mal Ansatzweise...
Vorab kurz zu mir... ich habe auch eine 17 jährige Tochter und einen 18 jährigen Sohn, bin seit 2007 von ihm getrennt und geschieden.
Das Jugendamt wird Dir keine Auskunft mehr darüber geben... erstens weil Du Zahlungspflichtiger bist und nicht die Beistandschaft hast (die hat in dem Falle Deine Exfrau) und zweitens müsste Dein Kind dann auch noch minderjährig sein.
Der Unterhalt bemisst sich an der Düsseldorfer Tabelle. Da spielen folgende Fakten eine Rolle...
1... ist das Kind noch in der Schule oder in einer Ausbildung( da würde das Einkommen des Kindes auch in die Berechnung mit einfließen)
2... macht es einen Job auf 450E Basis?
3... wo wohnt das Kind? Alleine oder noch bei der Mutter
4... wenn es alleine lebt sind beide Elternteile ungefähr annähernd gleich auf Grund des Nettogehaltes Unterhaltspflichtig
5... wenn es bei Muttern lebt, ist die Frage ob es noch Geschwister gibt, wenn auch nicht Deine , sondern aus nächster Beziehung, denn da ist die Mutter schon Barunterhaltspflichtig und bekommt ja auch des Kindergeld dafür. Das wird dann gegengerechnet. Ist das Kind ausgezogen, sollte das Kind das Kindergeld weitergeleitet bekommen.
Wichtig ist das Du mit Deinem Kind die Unterhaltshöhe vereinbarst und Ihr Euch einig seid. Notfalls hat das Kind das Recht es einzuklagen.
Mein Exmann wollte auch das beide Kinder in die Ausbildung gehen damit er kein Unterhalt zahlen muss, aber ich setze alles dran das die Kinder Ihren eigenen gewollten Weg gehen.

Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkle bringen... Ich hoffe Ihr könnt das unter Euch klären...

Herzliche Grüße
Love_angel44
********el44 Frau
44 Beiträge
P.S. Ich hatte noch vergessen zu fragen, ob sie während des Langzeitpraktikum einen Verdienst hat. Normales Fachabi in der Regel hat das nicht...
My self
****ldx Mann
1.193 Beiträge
@ Micha michi
Ab dem 18. Lebensjahr sind beide Elternteile gegenüber dem Kind BARunterhaltspflichtig.
D.h. auf Basis des gemeinsamen Nettoeinkommens der Eltern wird der Kindesunterhalt verrechnet. Aufgrund der Unterschiedlichen Einkommen der Eltern wird der Unterhaltsbetrag anteilsmäßig neu verrechnet. Das Jugendamt ist ab 18 Jahren nicht mehr zuständig.
Somit bleibt letztlich nur der Gang zum Familienanealt um die Unterhaltsverteilung genau auszurechnen.
Übrigens ein Gang der sich lohnt um späteren Vorwürfen das jemand der Zahlenden übervorteilt wurde zu entgehen.
******iar Mann
1.838 Beiträge
Hi,

was wichtig ist - zahl den Unterhalt nicht an deine Exfrau. Ab dem 18. Lebensjahr muss das Geld direkt an deine Tochter gehen, d.h. auf ihr Konto.

Ausnahme ist nur d hast es von deiner Tochter schriftl. das der Unterhalt weiterhin auf das Konto der Mutter gehen soll. Zudem ist deine Tochter mit 18J. verpflichtet Nachweise zu liefern das sie sich um Ihre Ausbildung kümmert, ggf durch Zeugnisse. So ist z.B. zwischen Schule und Studium/Ausbildung eine Orientierungsphase von ca. 3 Monaten ok. Dauert es länger muss sich für ihren Unterhalt selbst aufkommen bis zum Beginn der ersten Ausbildung. So ist z.B. auch die Wartezeit auf einen Studienplatz an der Wunschuni unterhaltsfrei.
Zudem wird ab 18J auch das Einkommen der Mutter unterhaltsrelevant und die eigenen Einkünfte des Kindes und wenn es nur der Ferienjob ist. Ausserdem gibt es noch Unterschiede ob das Kind priviligiert ist, d.h. eine normale Schule besucht. Fach- o. Berufsschulen sind nicht privilegiert.

Genaues - auch bzgl. Berechnung findest du auf https://www.unterhalt.net
ich
kenne es so bei meinem Sohn,als er 18 wurde stellete der Vater den Unterhalt erst einmal ein.Dann musste er nachweisen das er noch zur Schule geht und musste dann Schülerbafög beantragen,nach der Höhe wurde dann der neue Unterhalt berechnet.Das JA kann wenn einen heranwachsenden bis zur Beendung der Ausbildung aber nicht länger als bis zum 25 LJ unterstützen.Das muss deine Tochter selber entscheiden.Wenn sie ein Praktikum macht und dafür Geld bekommt wird das angerechnet.Wenn sie eine Ausbildung macht und sollte eine eigene Wohnung haben kann sie BAB beantragen.Lasse dich am besten anwaltlich mal beraten ist das Beste.Viel Glück
******_66 Frau
20 Beiträge
Zum Thema
Das Jugendamt wird Dir nicht weiterhelfen. Wenn junge Erwachsene 18 Jahre alt sind, musst Du das mit Deiner Tochter klären. Das Jugendamt ist nicht mehr zuständig.
Die Unterhaltspflicht liegt meines Wissens ab dem 18. LJ tatsächlich bei beiden Elternteilen bis zum Abschluss der Erstausbildung.
******iar Mann
1.838 Beiträge
Bin gerade über einen Rechner gestolpert : https://www.lto.de/juristen/ … recht/duesseldorfer-tabelle/

Da eure Tochter auf eine Fachschule geht habe ich Azubi ausgewählt und die oben von dir angebenen Nettoeinkünfte angenommen ohne eigenes Einkommen der Tochter. Heraus kam 304€ Unterhalt von dir und 219€ Unterhalt von der Seite der Mutter lt. D.-dorfer Tabelle. Der Mutter steht natürlich frei ihren Unterhalt in Naturalien zu leisten da dort der Lebensmittelpunkt deiner Tochter ist und dieses gegen ihren geschuldeten Geldwert zu verrechnen, wenn deine Tochter dem zustimmt. Kann dir aber egal sein, egal wie es verringert das was du zu zahlen hast. Deutlich zu erkennen ist laut Rechner das dein geschuldeter Unterhalt deutlich niedriger sein wird als jetzt.
********rlin Frau
528 Beiträge
in Berlin
Können sich 18 Jährige weiterhin Hilfe vom Jugendamt holen, d. h. BEISTAND.

Nachdem beide Eltern Ihre Einkommen dargelegt haben, berechnet das Jugendamt was jedes Elternteil an die Tochter zu zahlen hat, incl. Kindergeld.

Wenn das Kind sich noch in einer allgemeinen Schulausbildung befindet, dann erteilt das Jugendamt sogar einen Titel.

Auch die Eltern können, in Berlin, sich beim Jugendamt weiterhin beraten lassen.

Schau doch einfach mal auf die Internet Seite von dem zuständigen Jugendamt Deiner Tochter, ob die auch BEISTAND für 18 Jährige (bis zum 21. Lebensjahr) anbieten, dass wäre am einfachsten.
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