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******i70 Frau
820 Beiträge
Erkundige Dich
ob Du PKH (Prozeßkostenhilfe) bekommst, Auskunft erteilt Dir jedes Amtsgericht bei der zuständigen Stelle oder Dein Anwalt müsste das auch wissen.
******aar Paar
257 Beiträge
Meinung
Hast du nach dem Unfall noch Gesundheitliche Einschränkungen? Nicht Böse sein, wenn du 2500,- bekommen hast, wie hoch sind deine Vorstellungen? Kommt der Material Schaden noch dazu ?
****ao Mann
886 Beiträge
Mehrere Dinge fallen mir auf:

1. von welcher Versicherung sprichst du?
2. was war / ist dein Schaden?

Schau mal hier sind Beispiele für Schmerzensgeld

https://www.schmerzensgeldtabelle.net/fahrradunfall/#tabelle
****ao Mann
886 Beiträge
Jetzt nochmal ausführlicher:

Die Versicherung des Unfallgegners muss für alle! Materiellen und immateriellen Schäden aufkommen. Paragraphen spare ich mir jetzt.

Sie ersetzt den Zeitwert des Fahrrads und der Kleidung und in voller! Höhe Schutzausrüstung wie Fahrradhelm.
Auch deinen Awalt muss die gegnerische Versicherung erstmal bezahlen. Zumindest theoretisch.
Kosten von 4000 €? *schock* oder Risiko von 4000 € sprich wenn du verlierst?
Bei eigenen Kosten von 4000 € für eigenen Anwalt und Gerichtstermin reden wir von einem Streitwert von 50000 €.
https://www.smart-rechner.de/gerichtskosten/rechner.php

Schmerzensgeld hat deine Anwältin bestimmt gefordert. In welcher Höhe?
Streitwert ist dann:
• Sachschaden (minus den Betrag wo die Versicherung anerkennt)
• Schmerzensgeld
• Verdienstausfall bei Selbstständigen
• Krankenhaus und Rehakosten wenn nicht anerkannt vom Gegner
• usw.
******aar Paar
257 Beiträge
Schmerzensgeld
Schmerzensgeld ist schwer zu bekommen. Es reicht ht nicht zu sagen, ich hatte Schmerzen. Du bist Nachweis pflichtig das du einen dauerhaften Schaden hast. Ich habe Richter gesehen, die anführen, wer am Straßenverkehr teilnimmt trägt ein Eigenes Risiko. Es ist leider so.
*********paar Paar
1.537 Beiträge
******aar:
Schmerzensgeld
Schmerzensgeld ist schwer zu bekommen. Es reicht ht nicht zu sagen, ich hatte Schmerzen. Du bist Nachweis pflichtig das du einen dauerhaften Schaden hast. Ich habe Richter gesehen, die anführen, wer am Straßenverkehr teilnimmt trägt ein Eigenes Risiko. Es ist leider so.
Da muss ich wohl widersprechen.
Dauerhaft musst du Schmerzen oder eine Verletzung nie haben. Es reicht unter Umständen schon ein Schock oder kurze intensive Schmerzen. Egal ob es körperlich oder seelische Schmerzen sind.
Es gibt natürlich auch eine Tabelle...wie oben aufgeführt, an die man sich grob halten kann.
Das hat alles nichts mit dem alltäglichen Risiko zu tun , wenn es einen Verursacher gibt, den man nachweisen kann.
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