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Überregional Renovierungsarbeiten bei Auszug

*****_74 Mann
1.185 Beiträge
Themenersteller 
Überregional Renovierungsarbeiten bei Auszug
Ich ziehe bald um und würde gerne wissen, ob ich meine Lila Wand oder auch die angerissene Tapete, die meine Katze zerkratz hat erneuern bzw überstreichen muss. Muss ich auch eine Rote Wand weiß streiche, wo ein Motto aufgepinselt ist ?

Was ist mit den Bohrlöchern für die Schränke ?

Ich habe einen Standard Vertrag vor einem Jahr unterschrieben.
***rt Mann
796 Beiträge
.. meines Wissens nach sind die meisten "pauschalen" Renovierungsklauseln in Mietverträgen leicht anfechtbar. Allerdings ist die Rechtsprechung bei Bohrlöchern und kräftigen Wandfarben/Motiven sehr eindeutig. Die musst du beseitigen.

Privater Tipp: mühe dich nicht mit streichen ab, Tapete runter und neue Rauhfaser drauf ist die bessere, einfachere und häufig auch die günstigere Lösung. Wenn du die "normalen" Wände nicht überstreichen musst, musst du die neu tapezierten auch nicht streichen.
********mart Paar
3.331 Beiträge
Ja, die Wände mußt du alle überstreichen, zerrissene Tapeten erneuern und Bohrlöcher sind zu schließen.
Bitte Mietvertrag genau lesen, da steht drin, wie die Wohnung bei Übergabe auszusehen hat. Es gibt auch Mietverträge, da muß nur besenrein übergeben werden. Da macht der neue Mieter die Wohnungsherrichtung.
Aber überlege einmal, wie hast du die Wohnung übernommen? So sollte sie in der Regel auch wieder übergeben werden.
*****_74 Mann
1.185 Beiträge
Themenersteller 
Ich habe die Wohnung komplett weiss erhalten und ohne Bohrlöcher. Jedoch habe ich alle Wände mit anderen Farben gestrichen.
*****870 Mann
2.138 Beiträge
Auszug
Renovierung beim Auszug:
Mach Dir das Leben nicht schwerer, als es schon ist.
Lade den Vermieter zu nem Bier ein und sprich mit dem.
Dann findet Ihr ne Lösung, welche jedem passt.
Nich, das Du nachher arbeiten machst, die Du nicht machen musst und er noch unzufrieden mit arbeiten ist, welche Du nicht machen brauchst.
****et Paar
585 Beiträge
Stimmt doch gar nicht...
Zitat von ********mart:
Ja, die Wände mußt du alle überstreichen, zerrissene Tapeten erneuern und Bohrlöcher sind zu schließen.

Das hängt davon ab, wie die Wohnung bezogen wurde und was im Vertrag steht.
Ich habe eine z.B. eine "nicht renovierte Wohnung" übernommen, und muss auch nicht renovieren wenn ich ausziehe. Einzig die Bohrlöcher sind zu beseitigen.
*******bonn Mann
453 Beiträge
Bunte Wände mit Löchern
Bitte entschuldige dass ich das ganze nicht verstehe.
Was spricht denn dagegen dass du die Wohnung genauso sauber , weiss, schön oder vielleicht sogar besser und schöner übergibst, als du sie selber erhalten hast?
*****_74 Mann
1.185 Beiträge
Themenersteller 
Dagegen spricht, das meine Vermieterin nicht mag, da sie mir seit ich hier wohne (ca. 1Jahr) nur Steine ins Weg gelegt hat. Die Wohnung wurde seit, 5 Jahren nicht mehr Renoviert und es sind 5 Lagen Tapeten auf jeder Wand. Ich sehe nicht ein, als nur das nötigste hier in der Wohnung zu verrichten.
****et Paar
585 Beiträge
Bitte...
... schau was im Mietvertrag steht, da ist normalerweise alles geregelt.
Aber wenn die Wohnung frisch gestrichen war.... wirst du du wohl auch streichen müssen.
(Ich habe das vorher überlesen)
Und wenn deine Katze "Schaden" anrichtet dann solltest du auch so Fair sein und das wieder richten, es kann ja nicht sein das andere dein Zeuch wegmachen
*****870 Mann
2.138 Beiträge
Na dann
Macht das reden mit dem Vermieter ja noch mehr Sinn.
5 Lagen, ist aber ne dicke Nummer😂
Hast dann ja fast nen gefühlten m/2 weniger
*********lzend Mann
1.079 Beiträge
Dagegen spricht, das meine Vermieterin nicht mag, da sie mir seit ich hier wohne (ca. 1Jahr) nur Steine ins Weg gelegt hat.

Dann nimm Leim-Kreide-Farbe, aber weiss streichen musst Du.
Ansonsten darfst Du Dich von Deiner Kaution (oder mehr) verabschieden.
*******bonn Mann
453 Beiträge
Vielleicht kennt dein Vermieter nur Mieter die immer nur das nötigste machen oder weniger

Auch Vermieter freuen sich über positive Überraschungen
*****_74 Mann
1.185 Beiträge
Themenersteller 
Werde mich nochmal mit meinem Vermieter zusammen setzten und die kleinen Punkte miteinander bereden. Es wird sich bestimmt eine Lösung finden.
****4me Frau
5.892 Beiträge
Schäden, die über die normale Abnutzung hinaus gehen (also Kratzspuren der Katze) sind im jeden Fall zu beseitigen. In dem Fall heißt as Tapete ersetzen.

Ebenfalls sind die Wände weiß bzw. in hellen, neutralen Tönen und einheitlich zu übergeben. Sprich : rot, lila, Muster, Farbbordüren etc. sind zu entfernen bzw. zu überstreichen
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
1) Mietkautionen dürfen vom Vermieter nicht auf eventuelle Renovierungsmaßnahmen gegen gerechnet werden. Wie der Name schon sagt, ist damit einzig und alleine ein eventueller Mietausfall abgesichert. Und selbst das darf er nicht eigenmächtig machen.

2) Mal das aktuelle Mietrecht studieren. Der Zustand einer Mietsache bei Auszug ist da eindeutig geregelt, anders lautende Regelungen, auch in älteren Mietverträgen, sind meist hinfällig. -> https://www.sueddeutsche.de/ … auszug-auf-mich-zu-1.1735114
****4me Frau
5.892 Beiträge
Zitat von *******o65:
1) Mietkautionen dürfen vom Vermieter nicht auf eventuelle Renovierungsmaßnahmen gegen gerechnet werden. Wie der Name schon sagt, ist damit einzig und alleine ein eventueller Mietausfall abgesichert. Und selbst das darf er nicht eigenmächtig machen

das stimmt nicht.
Die Kaution sichert alle möglichen Forderungen aus dem Mietverhältnis ab. Dazu zählen auch Nebenkostennachforderungen, Beschädigungen an der Wohnung die über die normale Abnutzung hinaus gehen, aber auch Renovierungskosten

http://www.rechtsanwalt-boeh … eitsreparaturen-kaution.html
****4me Frau
5.892 Beiträge
*******gedy Frau
1.370 Beiträge
sollten tatsächlich 5 lagen tapete drauf sein, musst du keine 6 lage drauf legen, da vorher die alten lagen entfernt werden müssten, bzw. eine neue lage nicht mehr vernünftig aufgebracht werden kann... - alte tapeten abnehmen ist keine aufgabe des mieters

auch streichen ist in der regel nicht möglich und auch nicht erforderlich, da nicht gewährleistet ist, dass die tapetenschichten sich lösen (ist wahrscheinlich parziell eh schon) - falls sich beim aufbringen deiner farben hier schon schäden gezeigt haben, muss der vermieter tätig werden. eventuell kann er kosten anteilig berechnen - allerdings nur im geringen umfang...

bohrlöcher müssen verspachtelt werden - wenn allerdings eh die tapeten runter müssen, solltest du das gespräch suchen - wenn du auf die tapete spachtelst, die eh weg muss, ist das sinnlos

greetings - die miss
*******mcat Mann
3.661 Beiträge
das Problem begann damit ....
... dass beim Einzug nicht protokolliert wurde, dass bereits 5 Lagen Tapeten aufgeklebt waren. Da ist nämlich keine korrekt renovierte Wohnung an den jetzigen Mieter übergeben worden. Und über einen solchen Sachverhalt streiten Rechtsanwälte im Nachhinein gerne und lange ... und wenn sie nicht gestorben sind.....

Da ich selbst mehrfach im Leben eine solche Sch.... ausbaden musste habe ich folgendes gelernt:

Noch vor dem ersten Schritt: Auskünfte über den Vermieter einholen - Finger weg von dubiosen Anbietern mit Negativ-Bewertungen bei Google. Auch wenn dort vieles übertrieben wird - wer viele Negativaussagen sammelt, hat Dreck am Stecken. Ist so.

Ich machte das vor wenigen Jahren noch nicht und lernte im Nachhinein: Das böse Spiel, mit defekten Einrichtungsgegenständen auf Sperrmüllniveau und unsachgemäß renovierten Mietobjekten jeweils beim Auszug "Honig zu saugen" kann durchaus ein Geschäftsmodell sein. Und schlägt sich mit der Zeit auch in Bewertungen nieder. Daraus habe ich ein weiteres Mal gelernt.

Also:

1) Erster Schritt - Vorbeugen - beim Einzug protokollieren - genau hinschauen und sich nicht scheuen, auch mal "hinter die Tapete zu schauen".

2) Zweiter Schritt - die letzten zwei Mieten nicht zahlen und vorschlagen, gegen die Kaution aufzurechnen - ich weiß, ist nicht zulässig. Geht aber notfalls auch, wenn sich abzeichnet, dass es strittig wird. Verbessert die eigene Situation ungemein, wenn man sowieso auszieht. Man muss hinterher nicht um die Kaution kämpfen, die manche Vermieter erst mit der nächsten NK-Abrechnung in einem oder zwei Jahren freizugeben gedenken. Das Geld will man doch beim neuen Vertrag wieder einlegen ! Wieso soll man zwei Vermieter "bilanziell finanzieren" ?

3) Das machen an Renovierungsarbeiten, was rechtmäßig gefordert werden kann. Sich NICHT drücken. Mieterschutzverein berät kostengünstig zu den Verträgen und man kriegt gute Hinweise, staunt aber auch selbst mal Bauklötzer, zu was man alles verpflichtet ist.

Kosten für Mieterverein mal gedanklich gegen zwei Eimer gute Farbe gegenrechnen - lieber mal was investieren, als später schlechte Karten in einem Rechtsstreit zu haben.

Bunte Tapetenfarbe beispielsweise und Katzenkrallenspuren - ja selbstverständlich muss man das in Ordnung bringen. Was soll die Frage ?

4) Einigung nach vorangehendem Muskelzeigen: Den guten Willen zeigen und das, was der Gegenseite zusteht, anerkennen und löhnen. Immer einen guten Vorschlag machen.

Und IMMER alles im Beisein von Zeugen.

Aber - wenn man es mit böswilligen Vermietern zu tun hat (und leider liegt die Quote gefühlt bei 50 %), liegt es bei denen, ihre Forderungen durchzusetzen. Wenn das "Mieterkonto nach Aufrechnung" bereits ausgeglichen hat, also wenn Kaution verrechnet ist und der Vermieter dann trotz gutem Willen des Mieters Forderungen zu haben glaubt, dann hat er nicht die allerbesten Chancen vor Gericht und muss für einen Rechtsstreit erst mal Geld auf den Tisch legen bei ungewissen Erfolgsaussichten. Die wenigsten klagen dann.

Wenn man es richtig macht, ist das Kräfteverhältnis durchaus ausgeglichen. Und wenn man selbst "hart aber fair" bleibt, fährt man auch entsprechend gut.

Und auf jeden Fall: Daraus lernen und nächstes Mal besser machen. Das beginnt schon VOR DEM ABSCHLUSS eines Vertrages.

Der Herr behüte Deinen Einzug und Auszug !
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