das Problem begann damit ....
... dass beim Einzug nicht protokolliert wurde, dass bereits 5 Lagen Tapeten aufgeklebt waren. Da ist nämlich keine korrekt renovierte Wohnung an den jetzigen Mieter übergeben worden. Und über einen solchen Sachverhalt streiten Rechtsanwälte im Nachhinein gerne und lange ... und wenn sie nicht gestorben sind.....
Da ich selbst mehrfach im Leben eine solche Sch.... ausbaden musste habe ich folgendes gelernt:
Noch vor dem ersten Schritt: Auskünfte über den Vermieter einholen - Finger weg von dubiosen Anbietern mit Negativ-Bewertungen bei Google. Auch wenn dort vieles übertrieben wird - wer viele Negativaussagen sammelt, hat Dreck am Stecken. Ist so.
Ich machte das vor wenigen Jahren noch nicht und lernte im Nachhinein: Das böse Spiel, mit defekten Einrichtungsgegenständen auf Sperrmüllniveau und unsachgemäß renovierten Mietobjekten jeweils beim Auszug "Honig zu saugen" kann durchaus ein Geschäftsmodell sein. Und schlägt sich mit der Zeit auch in Bewertungen nieder. Daraus habe ich ein weiteres Mal gelernt.
Also:
1) Erster Schritt - Vorbeugen - beim Einzug protokollieren - genau hinschauen und sich nicht scheuen, auch mal "hinter die Tapete zu schauen".
2) Zweiter Schritt - die letzten zwei Mieten nicht zahlen und vorschlagen, gegen die Kaution aufzurechnen - ich weiß, ist nicht zulässig. Geht aber notfalls auch, wenn sich abzeichnet, dass es strittig wird. Verbessert die eigene Situation ungemein, wenn man sowieso auszieht. Man muss hinterher nicht um die Kaution kämpfen, die manche Vermieter erst mit der nächsten NK-Abrechnung in einem oder zwei Jahren freizugeben gedenken. Das Geld will man doch beim neuen Vertrag wieder einlegen ! Wieso soll man zwei Vermieter "bilanziell finanzieren" ?
3) Das machen an Renovierungsarbeiten, was rechtmäßig gefordert werden kann. Sich NICHT drücken. Mieterschutzverein berät kostengünstig zu den Verträgen und man kriegt gute Hinweise, staunt aber auch selbst mal Bauklötzer, zu was man alles verpflichtet ist.
Kosten für Mieterverein mal gedanklich gegen zwei Eimer gute Farbe gegenrechnen - lieber mal was investieren, als später schlechte Karten in einem Rechtsstreit zu haben.
Bunte Tapetenfarbe beispielsweise und Katzenkrallenspuren - ja selbstverständlich muss man das in Ordnung bringen. Was soll die Frage ?
4) Einigung nach vorangehendem Muskelzeigen: Den guten Willen zeigen und das, was der Gegenseite zusteht, anerkennen und löhnen. Immer einen guten Vorschlag machen.
Und IMMER alles im Beisein von Zeugen.
Aber - wenn man es mit böswilligen Vermietern zu tun hat (und leider liegt die Quote gefühlt bei 50 %), liegt es bei denen, ihre Forderungen durchzusetzen. Wenn das "Mieterkonto nach Aufrechnung" bereits ausgeglichen hat, also wenn Kaution verrechnet ist und der Vermieter dann trotz gutem Willen des Mieters Forderungen zu haben glaubt, dann hat er nicht die allerbesten Chancen vor Gericht und muss für einen Rechtsstreit erst mal Geld auf den Tisch legen bei ungewissen Erfolgsaussichten. Die wenigsten klagen dann.
Wenn man es richtig macht, ist das Kräfteverhältnis durchaus ausgeglichen. Und wenn man selbst "hart aber fair" bleibt, fährt man auch entsprechend gut.
Und auf jeden Fall: Daraus lernen und nächstes Mal besser machen. Das beginnt schon VOR DEM ABSCHLUSS eines Vertrages.
Der Herr behüte Deinen Einzug und Auszug !