Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Soziusplätze
161 Mitglieder
zum Thema
Gibt der Beruf einer Frau Aufschluss über ihre Sexualität?86
Ein Bekannter von uns ist der festen Meinung, dass der Beruf genaue…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Überregional - AZ eines Gerichtsurteils gesucht

*****utz Paar
127 Beiträge
Themenersteller 
Überregional - AZ eines Gerichtsurteils gesucht
Hallo zusammen,
kann uns jemand dabei behilflich sein, das AZ eines Gerichtsurteils zu finden? Vielleicht ein Jurist oder eine(e) Mitarbeiter(in) in einem juristischen Beruf.
Ich habe lange gegoogelt, aber finde nichts Passendes. Es geht um Folgendes:
Es soll ein neues Gerichtsurteil von Nov./Dez. 2018 geben, wonach ein Mieter nicht gezwungen werden kann, die Gebühren für einen Kabelanschluss zu zahlen, wenn er eine Sat-Schüssel hat. (Wir zahlen seit vielen Jahren, obwohl wir Kabelfernsehen überhaupt nicht nutzen.)
Gibt es hier in der Gruppe jemanden, der Zugriff auf eine Datenbank mit Gerichtsurteilen hat?
Lieben Gruß von
Moni
*****cat Paar
43.230 Beiträge
Bei solchen Fragen würden wir uns auch an die Profis von der Gruppe "Recht" wenden.

Recht
**83 Frau
906 Beiträge
Du
kannst jederzeit deinen Kabelanschluss kündigen, das ist ein Vertrag. Nur (ehemals) GEZ ist eine Pflichtgebühr. Was sagt denn dein Vertrag dazu?
*****utz Paar
127 Beiträge
Themenersteller 
Vielen Dank für Eure Beiträge zu diesem Thema!
Wir können nicht kündigen, weil die Eigentümergemeinschaft des Hauses Vertragspartner ist. Es wäre super, wenn sich hier in der Gruppe jemand fände, der dieses Gerichtsurteil mit AZ benennen kann.
**83 Frau
906 Beiträge
oh
da war Regloh schneller und hat auch recht. Wenn es Teil des Mietvertrages der Wohnung ist, kann man das nicht kündigen.

"Oftmals stellen Mieter infrage, ob sie die Kosten für die Gemeinschaftsantenne mittragen müssen, wenn sie von dieser gar keinen Gebrauch machen, weil sie zum Beispiel eine eigene Satellitenschüssel oder gar keinen Fernseher haben. In diesem Fall liegt jedoch ein weit verbreiteter Irrtum vor. Die Nichtnutzung befreit nicht von der Zahlungspflicht. Ist im Mietvertrag geregelt, dass die Kosten für die Antennenanlage von den Mietern übernommen werden, so gilt das unabhängig von der tatsächlichen Nutzung." (https://www.mineko.de/kabel-und-antenne-den-nebenkosten/)

Aber das war ja vor Vertragsabschluss bekannt und ihr habt den Vertrag so unterschrieben. Dann gilt das natürlich.
Quellangaben...
Moin,

ich würde mir einen Fachanwalt für Mietrecht suchen.

Ohne euren Mietvertrag zu kennen, aber dem selbigen gehabten Problem, ist es schlecht darüber zu urteilen. Aber wir haben dazu mit dem Vermieter eine Lösung gefunden.

Ihr sucht lediglich nach Angaben zu dem Fall. Im Internet findet man über die Suchmaschine eine Menge Einträge, kostet aber Zeit sich dahinter zu setzen.
Das sind Links dazu:

https://www.faz.net/aktuell/ … huesseln-dulden-1434054.html

https://www.juraforum.de/for … uss-trotz-sat-anlage.279637/

https://www.test.de/TV-Empfa … ter-und-Vermieter-1447501-0/

https://www.kostenlose-urteile.de/topten.kabelanschluss.htm


Wenn man sich ausreichend Zeit nimmt, dann wird man fündig.

Einen schönen Tag euch.

Die_Lustvolle82
**83 Frau
906 Beiträge
Das
hat sich schon wieder überschnitten und verändert ja die ganze Sachlage. Bist du wirklich sicher, dass es ein solches Urteil (und noch dazu rechtskräftig) existiert?

Als Teil der Eigentümergemeinschaft bist du eigentlich genauso an den Vertrag gebunden wie alle anderen auch. Also ich habe beim googlen nichts derartiges gefunden. Viel Erfolg, vielleicht postest du ja, wie es dann ausgegangen ist.

db83
weitere Internet Recherchen und Antworten...
Hier findet man beim Scrollen der Artikel weitere Informationen:

https://www.juraforum.de/for … abelanschluss-zahlen.604133/
Antennenanlage MFH
Hallo Moni,
wichtigt ist, was in eurem Mietvertrag mit der Kostenverteilung der Gemeinschaftsantennenanlage geregelt ist. Wenn der Vermieter den Anschluss für das ganze Haus anmeldet und dies im Mietvertrag drin ist, dürftet ihr trotzt nicht Nutzung nicht um die Kostenbeteiligung herum kommen.
glg
**83 Frau
906 Beiträge
Jetzt muss ich doch nochmal fragen
Seid IHR Mieter und der Eigentümer ist in einer Eigentümergemeinschaft oder seid ihr die Eigentümer?
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.700 Beiträge
Die Mehrzahl der im Internet dazu zu findenden Beiträge zielt darauf ab, dass die Gebühren für Kabelanschlüsse zu den anderen Betriebskosten zählen und unabhängig von der tatsächlichen Nutzung umgelegt werden dürfen.
Wichtig ist aber, dass dies im Mietvertrag festgelegt ist.

Nach Urteilen und deren Aktenzeichen könnt ihr auf http://www.juris.de suchen. Das ist eine kostenpflichtige Rechercheplattform für Juristen, die die meisten Kanzleien abonniert haben.
Genutzt werden kann sie aber auch in wissenschaftlichen Bibliotheken der Universitäten mit juristischem Fachbereich.

Ich würde mich weder auf laienhafte Einschätzungen hier verlassen, noch auf selbst angelesenes „gefühltes“ Recht.
Gesetze sind nämlich Auslegungssache und je nach Lage des vorliegenden Falles werden unterschiedliche Entscheidungen getroffen.

Und hier im Netz (auch nicht in der Gruppe „Recht“) darf euch kein Fachanwalt Auskunft erteilen, da das Rechtsberatungsgesetz dies verbietet.

Nehmt also etwas Geld in die Hand und geht zum örtlichen Mieterschutzbund und lasst euch dort beraten, was nach Durchsicht eures Mietvertrags die Fakten sind und ob euer Anliegen Aussicht auf Erfolg hat.
Der Mieterschutzbund im relativ euch benachbarten Dortmund hat eine Webseite, auf der ihr auch Informationen *zumthema* finden könntet

Mit freundlichen Grüßen
Bjutifool
*******_you Mann
1.446 Beiträge
kläre Antwort...
... wenn Euer Kabelanschluss prinzipiell zur funktionsfähig zur Verfügung steht, können auch die Kosten dafür über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet werden.
*******_you Mann
1.446 Beiträge
hieß natürlich klare
🙄
...
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.