Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Handjob
2858 Mitglieder
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Gutschein oder Geld zurück???? PLZ 83022

******del Frau
280 Beiträge
Themenersteller 
Gutschein oder Geld zurück???? PLZ 83022
Hallo ihr Lieben,

diesmal suche ich jemanden, der sich mit Reklamationen auskennt. Es geht um ein Brautkleid, das maßkonfektioniert war und leider hinten und vorne nicht passt. Eine nachträgliche Änderung ist laut Aussage einer prof. Schneiderin nicht möglich. Das Geschäft schließt zum 30.10.2019 und uns wurde nur ein Gutschein angeboten.
Was soll ich damit, wenn das Geschäft nicht mehr existiert???
Nähere Umstände gerne per CM Ich will ja hier nicht rum *heul*

Vielleicht werde ich ja hier geholfen

Merci vielmals
Anna
My self
****ldx Mann
1.200 Beiträge
Hallo Anna!

Wenn der Laden zum 30.10. seine Pforten für immer schließt, hoffe ich Du hast eine Rechtsschutzversicherung. Den Gutschein wirst in dem Geschäft kaum noch einlösen können, ein Drohen mit dem Anwalt könnte Dir wenigstens die Herausgabe des Geldes ermöglichen.

Viele Grüße,
Harald
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Bei einer Maßanfertigung ist das ein klarer Fall eines Sachmangels. Da eine Nachbesserung nicht möglich ist, reicht ein Gutschein nicht, sondern der Kaufpreis muss vollständig erstattet werden

Wichtig wäre zu klären, warum das Geschäft schließt und in welcher Rechtsform das Geschäft geführt wurde?
********1975 Mann
51 Beiträge
Hi Anna,

das lässt sich recht einfach beantworten - und doch nicht.

Hat der Verkäufer den Mangel zu verantworten, ist er grundsätzlich dazu verpflichtet, den Mangel zu beseitigen. Wenn der Mangel nicht zu beseitigen ist, hast du einen Anspruch auf Umtausch.

Da der Umtausch wohl nicht in Betracht kommt, ist es tricky. Grundsätzlich hättest du Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises - wenn der Mangel klar beim Händler zu suchen und nicht zu beseitigen ist. Das wirst du im Zweifel nachweisen müssen.

Wenn sich der Händler dann nur auf einen Gutschein einlässt: Dann bist du im Recht. Das regelt (aus dem Kopf raus) § 281 BGB.
******del Frau
280 Beiträge
Themenersteller 
Das Geschäft zieht nach Wien um (auch ein Grund, warum ich den Gutschein nicht zumutbar finde) und ist eine GmbH.
Zitat von ********1975:
Hi Anna,

das lässt sich recht einfach beantworten - und doch nicht.

Hat der Verkäufer den Mangel zu verantworten, ist er grundsätzlich dazu verpflichtet, den Mangel zu beseitigen. Wenn der Mangel nicht zu beseitigen ist, hast du einen Anspruch auf Umtausch.

Da der Umtausch wohl nicht in Betracht kommt, ist es tricky. Grundsätzlich hättest du Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises - wenn der Mangel klar beim Händler zu suchen und nicht zu beseitigen ist. Das wirst du im Zweifel nachweisen müssen.

Wenn sich der Händler dann nur auf einen Gutschein einlässt: Dann bist du im Recht. Das regelt (aus dem Kopf raus) § 281 BGB.


Da gibt es ein Grundsatzurteil des BGH dazu, Gutscheine sind nicht zulässig, der Kaufpreis MUSS zurückerstattet werden
Da gibt es ein Grundsatzurteil des BGH dazu, Gutscheine sind nicht zulässig, der Kaufpreis MUSS zurückerstattet werden

https://www.verbraucherzentr … uecktritt-und-minderung-5078
***xy Frau
4.795 Beiträge
Gaaaaanz schnell zum Anwalt und vielleicht auch zum Gericht, damit Du noch eine Chance hast, bevor die Firma aufhört oder ins ausland verlagert wird.
Die Anwaltskosten würde ich in diesem Fall auch gleich geltend machen...aber das sagt der Anwalt schon.
Und nimm einen mit Biß, nicht so einen, der nicht an seinen eigenen Erfolg glaubt *zwinker*

Trixy
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Zitat von ******del:
Das Geschäft zieht nach Wien um (auch ein Grund, warum ich den Gutschein nicht zumutbar finde) und ist eine GmbH.

Dann schließt nur ein Standort, nicht aber die GmbH. Somit bleiben Deine Schuldrechtsansprüche auch über den 1.11. Hinaus bestehen.

Wie hier schon mehrfach geschrieben, sind Gutscheine nicht zulässig bei Rückabwicklungen wegen nicht behebbarer Mängel. Gutscheine gehen nur noch bei Umtausch aus Kulanzgründen.

Dennoch wäre schon aus dem Grund der nicht erfolgten Nachbesserung eine anwaltliche Beratung angeraten.
***xy Frau
4.795 Beiträge
Zitat von *******o65:
Zitat von ******del:
Das Geschäft zieht nach Wien um (auch ein Grund, warum ich den Gutschein nicht zumutbar finde) und ist eine GmbH.

Dann schließt nur ein Standort, nicht aber die GmbH. Somit bleiben Deine Schuldrechtsansprüche auch über den 1.11. Hinaus bestehen.


Das würde ich aber nicht als gegeben annehmen. Da die Firma sich wissentlich ausserhalb des gesetzlich Vorgegebenen bewegt, mit ihrem Gutschein, würde ich erstmal davon ausgehen, daß die eher aus Deutschland verschwinden und sich in Österreich ganz neu gründen...ohne alte Verbindlichkeiten. Keiner weiß, was die noch für Leichen im Keller haben. Und wenn so ein Kleinbetrieb seinen Laden erstmal zugemacht hat, dann ist es schier unmöglich, noch irgendwie an Geld zu kommen...wenn man nicht grade eine Bank ist.
******iar Mann
1.841 Beiträge
Zum Anwalt, der die Firma schriftl. evtl. per persönlichen Boten unter Zeugen Frist setzt u. wenn er es für notwendig hält Eilverfahren u. evtl. gerichtl. Anordnung der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bei Gericht zum Gläubigerschutz da die Personengesellschaft vermutl. das Land verlässt.

Da du aus Rosenheim in Grenznähe zu Österreich wohnst kommst fehlen ausserdem ein paar Infos. GmbH gibt es in DE u. A. Rechtsform ist ähnl. aber nicht identisch (z.B. Stammkapital in DE min 25.000€ u. in A min 10.000€) Dann ist die Frage schliesst eine Filiale einer österreichischen GmbH o. wird eine deutsche GmbH geschlossen u. Muttergesellschaft bzw. Rechtsnachfolger (evtl. auch GmbH) ist in A ? Bei Kauf schliest man einen Vertrag, da steht normalerweise auch der Firmensitz, komplette Bezeichnung u. ggf Gerichtsstand drauf. (Anmerkung - das Konstrukt gibt es auch bei xxl Möbel - GmbH in Würzburg u. Firmensitz (Muttergesellschaft) in Österreich)

Was das Kleid angeht : Bei einer Maßanfertigung besteht nach zwei vergeblichen Versuchen der Nachbesserung in der Regel ein Rücktrittsrecht, so dass die Ware dann zurückgegeben werden kann. Ein Gutschein braucht meines Wissens nach nicht akzeptiert werden zumal in dem Fall erschwerend eine Distanz von ca. 400km für eine Strecke nicht zugemutet werden kann. Das wären mit PKW u. erst recht mit ÖPNV mehr als ein Arbeitstag + Reisekosten zusätzlich die den Artikelpreis erhöhen würden.
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Zitat von ******iar:
Zum Anwalt, der die Firma schriftl. evtl. per persönlichen Boten unter Zeugen Frist setzt u. wenn er es für notwendig hält Eilverfahren u. evtl. gerichtl. Anordnung der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bei Gericht zum Gläubigerschutz da die Personengesellschaft vermutl. das Land verlässt.

Dem kann ich nur zustimmen. Eine aktenkundige Gewährleistungsforderung kann sogar die Abmeldung der GmbH verhindern.

Zitat von ******iar:
Da du aus Rosenheim in Grenznähe zu Österreich wohnst kommst fehlen ausserdem ein paar Infos. GmbH gibt es in DE u. A. Rechtsform ist ähnl. aber nicht identisch (z.B. Stammkapital in DE min 25.000€ u. in A min 10.000€) Dann ist die Frage schliesst eine Filiale einer österreichischen GmbH o. wird eine deutsche GmbH geschlossen u. Muttergesellschaft bzw. Rechtsnachfolger (evtl. auch GmbH) ist in A ? Bei Kauf schliest man einen Vertrag, da steht normalerweise auch der Firmensitz, komplette Bezeichnung u. ggf Gerichtsstand drauf. (Anmerkung - das Konstrukt gibt es auch bei xxl Möbel - GmbH in Würzburg u. Firmensitz (Muttergesellschaft) in Österreich)

Das hatte ich so gar nicht auf dem Schirm. Eine GmbH kann ja gar nicht von D nach AT umziehen. Wo war den der bisherige Sitz der GmbH.

Maqn kann übrigens auch in D eine GmbH mit 10.000 € gründen (nur so als Anmerkung)

Zitat von ******iar:
Was das Kleid angeht : Bei einer Maßanfertigung besteht nach zwei vergeblichen Versuchen der Nachbesserung in der Regel ein Rücktrittsrecht, so dass die Ware dann zurückgegeben werden kann. Ein Gutschein braucht meines Wissens nach nicht akzeptiert werden zumal in dem Fall erschwerend eine Distanz von ca. 400km für eine Strecke nicht zugemutet werden kann. Das wären mit PKW u. erst recht mit ÖPNV mehr als ein Arbeitstag + Reisekosten zusätzlich die den Artikelpreis erhöhen würden.

Die aktuelle Rechtssprechung ist da sehr eindeutig, Gutscheine als Ausgleich von Gewährleistungsansprüchen nach erfolgloser bzw. nicht möglicher Nachbesserung nicht zulässig. Das gilt aber nur in D. Durch die Grenznähe wäre jetzt mal wichtig, wo sich denn das besagte Fachgeschäft eigentlich befindet? In D oder AT.
******del Frau
280 Beiträge
Themenersteller 
Momentan befindet sich das Geschäft noch in Deutschland. So wie es heißt bis zum 30.10.2019 Am 1.11.2019 macht dann in Wien ein Pop Up Store auf.
******iar Mann
1.841 Beiträge
Zitat von ******del:
Momentan befindet sich das Geschäft noch in Deutschland. So wie es heißt bis zum 30.10.2019 Am 1.11.2019 macht dann in Wien ein Pop Up Store auf.

Dann nimm die Beine in die Hand und ab zum RA, es ist Eile geboten - ab dem 30. scheint die Firma dann in DE nicht mehr zu existieren u. der Gutschein ist dann u.U. nicht das Papier wert auf dem er gedruckt ist.
******del Frau
280 Beiträge
Themenersteller 
Wir wollen morgen persönlich in dem Geschäft vorsprechen, obwohl man uns einen Termin verweigert hat.
Die Begründung war, sie hätten keine Zeit während den "Beratungsgesprächen"
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Zitat von ******iar:
Zitat von ******del:
Momentan befindet sich das Geschäft noch in Deutschland. So wie es heißt bis zum 30.10.2019 Am 1.11.2019 macht dann in Wien ein Pop Up Store auf.

Dann nimm die Beine in die Hand und ab zum RA, es ist Eile geboten - ab dem 30. scheint die Firma dann in DE nicht mehr zu existieren u. der Gutschein ist dann u.U. nicht das Papier wert auf dem er gedruckt ist.

Dem kann ich mich nur anschließen!
Die GmbH in Deutschland kann zwar nicht von heute auf morgen aufgelöst werden, sondern wird von Amts wegen erstmal "in Auflösung" gestellt, aber da wir bisher nicht wissen, ob die Auflösung bereits läuft oder gar eine Insolvenz vorliegt, sollte man es da nicht drauf ankommen lassen.
***xy Frau
4.795 Beiträge
Zitat von ******del:
Wir wollen morgen persönlich in dem Geschäft vorsprechen, obwohl man uns einen Termin verweigert hat.
Die Begründung war, sie hätten keine Zeit während den "Beratungsgesprächen"

Viel Glück...obwohl ich befürchte, daß die Zeit bei einem Anwaltstermin besser angelegt wäre.

Trixy
******del Frau
280 Beiträge
Themenersteller 
Hallo meine liebe Liebenden,
vielen, vielen Dank für eure tollen Ratschläge, Informationen und vor allen Dingen den Rechtsbeiträgen!
Insbesondere, dass ein Gutschein in unserem Fall nicht akzeptiert werden muss und auch nicht rechtens ist.
Wir waren am Samstag im Laden und haben das alles vorgebracht. Mit dem Ergebnis, dass die volle Anzahlung erstattet wurde.
Juhuuuuuuu und noch mal
DANKE DANKE DANKE *top*
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Das sind doch mal gute Nachrichten!
Freut mich für Euch.
My self
****ldx Mann
1.200 Beiträge
Hi Anna!

Vielen Dank für die positive Rückmeldung! ich denke, es wird alle Teilnehmer am Thread erfreuen!

Viele Grüße,
Harald
********1975 Mann
51 Beiträge
Gerne 😍
********n299 Frau
1.662 Beiträge
Ich mache dann mal zu
*geschlossen*
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.