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83022 Arbeitsrechtler gesucht

******del Frau
280 Beiträge
Themenersteller 
83022 Arbeitsrechtler gesucht
Hallo ihr lieben Leutz,

diesmal suche ich einen Fachmann für Arbeitsrecht. Es geht um "angewiesene Minusstunden".

Ich bin seit einiger Zeit auf "Minusstunden" zu Hause, obwohl ich meine Arbeitskraft mehrfach (auch abteilungsübergreifend) selbstverständlich zur Verfügung stelle.

Trotzdem häufen sich jetzt die Stunden, von denen ich nicht weiß, wie ich sie wieder einarbeiten soll (muss?).

Vielen Dank schon mal für eine Auskunft, die möglichst Hand und Fuß hat.

Gruß aus Rosenheim
Anna
********er69 Paar
442 Beiträge
Hallo Anna,

im Bürgetlichen Gesetzbuch § 615 ist Dein Anliegen juristisch-eindeutig geregelt.
Dienstberechtigter = Arbeitgeber/in
Verpflichteter = Arbeitnehmer/in

BGB § 615
Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko

1. Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
2. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
3. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Solltest Du mit mir (ehem. Gewerkschaftssekretär ver.di) telefonieren wollen, schreib mit eine ClubMail.
Schönes Wochenende *g*
********chen Frau
3.384 Beiträge
Solltet ihr einen Betriebsrat haben, so wende dich an den. Aber auch die örtlichen Gewerkschaften geben Auskunft und bei Mitgliedschaft auch einen Rechtsanwalt!
****z35 Mann
1.433 Beiträge
Bei Bedarf melde Dich gerne per PN.
******del Frau
280 Beiträge
Themenersteller 
@ Herkaefer
Ich kann dich leider nicht anschreiben, weil ich nicht in dein "Suchschema" passe *smile*
Vielleicht versuchst du einfach mal, mich per CM zu erreichen.
Lieben Dank
******del Frau
280 Beiträge
Themenersteller 
Es soll natürlich Herzkaefer heißen....
*******967 Frau
744 Beiträge
Wenn ihr einen Betriebsrat im Unternehmen hat muss dieser darüber informiert sein und in der Regel wird dies dann durch eine betruebsvereinbarung abgeklärt, auch wie die minusstunden wieder abgebaut werden.
Grundsätzlich empfinde ich das Thema flexible Arbeitszeit incl. Ggf. Aufbau von minusstunden bei nicht vorhandener Arbeit besser als Kurzarbeit oder Entlassung, da zumindest dein Gehalt weiter vollständig ausbezahlt wird.
Dein Arbeitgeber muss natürlich auch beim Abbau der minusstunden die gesetzlich oder tariflich geregelten Arbeitszeiten einhalten.
*********kend Paar
14.124 Beiträge
Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist kannst du dich dort beraten lassen oder sie vermitteln und zahlen dir einen RA.

g/w
Ich denke es wäre ganz hilfreich, wenn du erstmal schaust welche Betriebsvereinbarungen in eurem Unternehmen gelten. Ob es zum Beispiel eine BV zum Thema Arbeitszeitkonto gibt oder Ähnliches.
******del Frau
280 Beiträge
Themenersteller 
Vielen lieben Dank für die Unterstützung in diesem Fall.
Besonders aber möchte ich @********er69 danken. Durch sein fundiertes Wissen konnte ich meine Ansprüche geltend machen *danke*

Liebe Grüße aus Rosenheim
Anna
*******geur Mann
21.807 Beiträge
Gruppen-Mod 
Dann mach ich hier mal zu
*geschlossen*
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