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Elektriker für Wallbox in 89081

*******real Paar
188 Beiträge
Themenersteller 
Elektriker für Wallbox in 89081
Hallo, wir benötigen einen Elektriker, welcher eine Rechnung für die Montage einer Wallbox ausstellen kann.
Box hängt an der Wand, Leitung vom Zählerkasten zur Box ist auch verlegt, also nur anklemmen und prüfen.
Danke und Gruß *top*
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Wir reden von einer KfW-440 konformen Installationsbescheinigung?
*******real Paar
188 Beiträge
Themenersteller 
*ja*genau
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Was habt Ihr für eine Wallbox gekauft? Mit welcher Leistung? 11KW oder 22KW?
*****orf Mann
1.416 Beiträge
Zur Wallbox Mal fix angemerkt!!
Sie muss beim Energieversorger gemeldet werden!
Das kann nur ein eingetragener Elektrobetrieb!!
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Zitat von *****orf:
Zur Wallbox Mal fix angemerkt!!
Sie muss beim Energieversorger gemeldet werden!
Das kann nur ein eingetragener Elektrobetrieb!!

Ich denke mal, das dürfte den beiden schon klar sein, dass das mit einer Gefälligkeitsrechnung unter der Hand hier nicht zu bewerkstelligen ist.

Sowohl KfW als auch Stromversorger führen derzeit (auf Grund der gestiegenen Förderungsbetrugsfälle) Plausibilitäts-Prüfungen durch und manch einer hat sich danach schon gewundert, warum kein Geld von der KfW kam.

Ich denke, hier geht es eher darum, überhaupt einen Elektriker zu finden, der Zeit (und Lust) hat, die Installation, Konfiguration, E-Check und den Papierkram zu erledigen, nachdem er an der Wallbox selber schon nichts verdient hat.
*******real Paar
188 Beiträge
Themenersteller 
Genau so ist das, 11Kw und alle Anträge gestellt.
*******_you Mann
1.446 Beiträge
Wie das in BaWü aussieht kann ich nicht sagen,
in NRW und SH dürfen auch Vorruheständler, die bei den Stadtwerken beschäftigt waren,
die Messung und Unterschrift geben, reicht auch für KFW, solange sie Abnahmetechniker waren.

Und ja, aufgrund der neuen Fördermittel, glaube zusätzliche 300mios, nutzen das einige aus.

Nur als Tipp

Lustig wird es in der politischen Lage erst, wenn zu Feierabend die Netze der Städte wegschmoren, da die Leitungskapazität nicht reicht. Reine Anmerkung aus Politik&Wirklichkeit.

Örtliche Stadtwerke, bzw. die Förderquellle nimmt meistens Anschluss/Abnahme 200€
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Zitat von *******_you:
Wie das in BaWü aussieht kann ich nicht sagen,
in NRW und SH dürfen auch Vorruheständler, die bei den Stadtwerken beschäftigt waren,
die Messung und Unterschrift geben, reicht auch für KFW, solange sie Abnahmetechniker waren.

Das war einmal ...

Diese Bescheinigungen werden mittlerweile weder von der KfW noch von den Lieferanten der Ladepunkte mehr anerkannt. Heißt auch, kompletter Garantie-Verlust. Bitte das Kleingedruckte in den Kaufverträgen lesen *zwinker*
*******_you Mann
1.446 Beiträge
Wieviel Anlagen hast denn bauen lassen???? seit Förderungsbeginn.

Und jupp, alte Stadtwerkegurus sind früher Beamte gewesen und die haben einen Status.

Das diskutiere ich hier jetzt auch nicht aus...
warum ehemalige "Beamte" noch im Installationsverzeichnis aufgeführt werden.
Und da ist es halt so, man reiche Materialkosten und Ladestation ein und Bsp Zertifizierung der Person der Stadtwerke ein, welche dort immer noch geführt wird.

Gleiche gilt auch für Angestellte in einem Betrieb.

Kundenseitiges Lastmanagement... ist bei den meisten älteren häusern vorhanden, sprich Zugang bis zur Plombe. Technischbedingt hatten die Häuser früher häufig schon den 380er gelegt in ihre Garagen,
Baustromverteiler liegt bei 120, 4blau, 2rot...

usw
usw

Und da wir immer älter werden, kann man auch noch einiges parallel Möglich, deswegen ist der Pott Barriere­reduzierung auch aktuell empty/ 30% Überschritten und was 2022 kommt.... kommt wohl was
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Zitat von *******_you:
Wieviel Anlagen hast denn bauen lassen???? seit Förderungsbeginn.

Ende Oktober sind die 10.000 voll, die unter KfW440 laufen *zwinker* Gewerbliche AC und die großen DC rechne ich mal nicht mit. Ladepunkte von Fremdherstellern und eigene Ladestationen.

Mal so aus dem Nähkästchen, gerade alter Baubestand mit vorhandenen 380V Anschlüssen in der Garage macht die meisten Probleme *zwinker* spätestens, wenn der alte, überfüllte Sicherungskasten aufgemacht wird und kein Platz mehr für den 3phasen Sicherungsblock und den RCD-A vorhanden ist, gibt es große Augen *lach*
*******_you Mann
1.446 Beiträge
Die kleinen Nebengeschenke des Staates und goldener Masken, oder hieß das Nasen....
Du kommst nicht zufällig aus dem SS-ND Emsländle ?

@*******real ... ich hoffe Ihr findet jemanden, wie geagt es darf auch ein "Bekannter" sein der ohne Rechnung arbeitet. Dazu bei Eurem Netzbetreiber schauen, meist unter Service, dort werden dann die 400 bis 1000 Firmen aufgeführt *zwinker*
Nachzulesen ist das auch irgendwo auf der 440er Seite unter häufige Fragen.

Anmerkung wer häufiger mal den Stromanbieter wechselt sollte auch eine steuerbare
Verbrauchseinrichtung beantragen, die Netzbetreiber verzichten nicht umsonst freiwillig auf diese Einrichtung
*******Wind Frau
189 Beiträge
Zitat von *******_you:
Die kleinen Nebengeschenke des Staates und goldener Masken, oder hieß das Nasen....
Du kommst nicht zufällig aus dem SS-ND Emsländle ?

@*******real ... ich hoffe Ihr findet jemanden, wie geagt es darf auch ein "Bekannter" sein der ohne Rechnung arbeitet. Dazu bei Eurem Netzbetreiber schauen, meist unter Service, dort werden dann die 400 bis 1000 Firmen aufgeführt *zwinker*
Nachzulesen ist das auch irgendwo auf der 440er Seite unter häufige Fragen.

Anmerkung wer häufiger mal den Stromanbieter wechselt sollte auch eine steuerbare
Verbrauchseinrichtung beantragen, die Netzbetreiber verzichten nicht umsonst freiwillig auf diese Einrichtung


Die pauschale Aussage von Dir, dass ein "Bekannter ohne Rechnung" tätig werden darf und könnte, mag zwar stimmen, ist er Inhaber oder Angestellter eines vom Netzbetreiber akzeptierten Fachunternehmens ABER eben nur, wenn er für die eigenen Ladepunkte aktiv wird. Dann muss er seine eigene Arbeitsleistung nicht in Rechnung stellen. So liest sich das für mich auf der "440erSeite" der KFW.


Für die Gewährung der Fördermittel ist in allen anderen Konstellationen zwingend eine Rechnung vorzulegen.

Also CAVE...... der gute Rat - "ohne Rechnung gibt es die KFW-Förderung" könnte ziemlich teuer werden, insbesondere, wenn man gleich mehrere Installationspunkte im Rennen hat.

Edit..... um den juristischen Scharmützeln jetzt die Grundlage zu nehmen.... klar ist es keine Schwarzarbeit, wenn ich einen Installateur oder Inhaber einer Fachfirma aufreiße.... er mir im Gegenzug die Ladepunkte anschließt und eine Rechnung ausstellt.... über die Materialkosten und einen niedrigen Installationsbetrag oder eben eine "Nullrechnung".....

Aber.... in wieweit der jeweilige Sachbearbeiter des zuständigen Finanzamtes es witzig findet, sich zu überlegen, wie mein Deal mit dem Installateur nun unter steuerrechtlichem Anspruch legal oder contra legem stattgefunden hat....und sich ein Unternehmen, welches solche "pro bono Rechnungen" gehäuft ausstellt an Schwierigkeiten an Land zieht, sei einfach offen gelassen.



PS: Auch die Frage nach Haftung.... Garantie und Gewährleistung und korrekter Rechnungslegung
tangieren sich nicht nur peripher.

PPS: Freue mich über die Frage der Threaderstellerin, hat sie mir persönlich eben auch den Antrieb
gegeben, mich zu informieren. Und bevor es Fragen gibt.... ich habe meine eigenen Gedanken
eben mit einem Sachbearbeiter der KFW kurz diskutiert, war lustig und eben Aufschlussreich.
Da ich seit vielen Jahren das Forum schätze, besonders auch zur Information, sollte hier eben
bei sachlich falschen Infos, deren Richtigstellung ohne persönlich empfundene Kritik eigentlich an
der Tagesordnung liegen - auch, um den fachlich richtigen Beiträgen eine gewisse Aufmerksamkeit
zu zollen.
*******_you Mann
1.446 Beiträge
@*******Wind
Das Zitat von mir, leider nicht verstanden, das war eine Frage an Kopfkino...
bzgl Örtlichkeiten (kenne ja viele Subunternehmer) und die Differenzen von 200 bis 600€ für die Abnahme im Förderboom.

Eingangsthread waren pensionierte Beamte der Regionalversorger zweier Bundesländer (vlt gibt noch mehr),
dass sind halt meine Gebiete.

Hinzu kommt, man sollte Wissen, was man darf.
Der Versorger bis zum Übergabepunkt.
Im Eigentum der Hausherr seine komplette Elektrik machen. Den Anschluß/Abnahme, nenne ihn jetzt Sicherungskasten macht der Elektriker, also er prüft die gesamte Elektrik (sollte er).

Die andere Seite ist eine private Versicherungslage, überwiegend HausratVers/WohngebäudeVers.

Hier fehlt Dir viel was, Unterschied zw. Theorie und Praxis....

Fragestellerin hat Ihre Verkabelung gemacht, Sie braucht eine Abnahme.
*******Wind Frau
189 Beiträge
Zitat von *******_you:


@*******real ... ich hoffe Ihr findet jemanden,

wie geagt es darf auch ein "Bekannter" sein der ohne Rechnung arbeitet. Dazu bei Eurem Netzbetreiber schauen, meist unter Service, dort werden dann die 400 bis 1000 Firmen aufgeführt ;)


Nachzulesen ist das auch irgendwo auf der 440er Seite unter häufige Fragen.


*alarm* Ich habe Dir die Stelle im Zitat (Deiner eigenen Aussage) einmal deutlicher frei gestellt.
Auf genau diese Aussage, beziehe ich mich.

Ganz wichtig: glaube mir - ich kann schon zwischen Dir und Kopfkino unterscheiden.
Ich kann auch unterscheiden, wem Du unter die Gürtellinie treten möchtest und wo sachlich und
fachlich ein "Veto... Vorsicht falsch oder gründlich nachprüfen", dran muss.
Schon ziemlich vermessen zu schreiben, dass ich ein Zitat von Dir leider nicht verstanden habe...


Und jetzt wird es wirklich leicht bizarr....

Das, was Du gerne als Eingangsthread deklarieren möchtest :"Eingangsthread waren pensionierte Beamte der Regionalversorger zweier Bundesländer" ist nicht der Eingangsthread .... es war Dein Beitrag im Thema von paarundreal der die Überschrift: "Elektriker für Wallbox in 89081" trägt.

Dass es "sich um Deine Gebiete" handelt, Du aber eben nur schwammig von "pensionierten Beamten zweier Bundesländer (vlt gibt noch mehr)" schreibst, ist dafür, dass Du von Deinem Gebiet schreibst schon ziemlich dünne Luft.

Es wird auch nicht besser, indem Du schreibst, was alles ohne Nachweis oder Rechnung installiert werden darf.... darüber brauche ich keine Belehrung. Das ist mir klar und um diese Aspekt geht es hier *nicht*.

Gut, Haftungsrechtliche Grundsätze durchzukauen hat zwischen uns beiden keinerlei Wert.
Aber eben auch witzig - anscheinend hast Du bisher mit wenigen Sachverständigen zu tun gehabt.

Was die Fragesteller in diesem Thread gesucht haben bzw. wozu sie einen guten Tipp erhalten wollen.... auch das habe ich gelesen.

"Hier fehlt Dir viel was, Unterschied zw. Theorie und Praxis...."

Prima........... dann weiß ich ja jetzt zumindest Bescheid

Damit es nicht völlig *offtopic* wird: Ein Telefongespräch mit einem Mitarbeiter der KFW hat Deine Aussage: wie geagt es darf auch ein "Bekannter" sein der ohne Rechnung arbeitet. Dazu bei Eurem Netzbetreiber schauen, meist unter Service, dort werden dann die 400 bis 1000 Firmen aufgeführt ;)

ganz deutlich als nicht richtig bezeichnet.

*alarm* Damit der Antrag ein grünes Häkchen bekommt und die Förderung auf das Konto fließt, ist die Rechnung ein Bestandteil der nicht fehlen darf.


War rein formal und rechtlich betrachtet schon irgendwie klar, aber hätte ja sein können, dass man mir bei der KFW sagt, dass die Antragsunterlagen zu denen man von der 440er Seite aus hinkommt, überholt und falsch sind .... oder das es einen größeren Bemessungsspielraum bei der Prüfung der Anträge im Hinblick auf Rechnung vorhanden oder eben ohne Rechnung geben würde.
Bevor ich meinen *senf* dazu gebe und eine Aussage als zur Überprüfung verdächtig anzähle, passiert schon ein bisschen was.

Wenn ich Dir das noch genauer erklären soll können wir das gerne privat tun.
Hier haben, das denke ich zumindest soweit alle wirklich komplett verstanden auf was ich mich bezogen hatte;)



Zitat von *******_you:
@*******Wind
Das Zitat von mir, leider nicht verstanden, das war eine Frage an Kopfkino...
bzgl Örtlichkeiten (kenne ja viele Subunternehmer) und die Differenzen von 200 bis 600€ für die Abnahme im Förderboom.

Eingangsthread waren pensionierte Beamte der Regionalversorger zweier Bundesländer (vlt gibt noch mehr),
dass sind halt meine Gebiete.

Hinzu kommt, man sollte Wissen, was man darf.
Der Versorger bis zum Übergabepunkt.
Im Eigentum der Hausherr seine komplette Elektrik machen. Den Anschluß/Abnahme, nenne ihn jetzt Sicherungskasten macht der Elektriker, also er prüft die gesamte Elektrik (sollte er).
Helping Hands: Forum
Die andere Seite ist eine private Versicherungslage, überwiegend HausratVers/WohngebäudeVers.

Hier fehlt Dir viel was, Unterschied zw. Theorie und Praxis....

Fragestellerin hat Ihre Verkabelung gemacht, Sie braucht eine Abnahme.

*******_you Mann
1.446 Beiträge
second_wind Grüße vom UnSachVerständigen (Munich RE/ HartfordSteamBoiler)

Ihnen fehlt viel Fachwissen vom Netzbetreibern, Übergabepunkten, Niederspannungsanschlussverordnungen,
Länderbestimmungen usw.

Beiträge bitte richtig interpretieren, Anlage ist unter 12KW
Meldepflicht bezieht sich auf Leistungssteuerung von Gebieten

Desweiteren vielleicht einen eigenen Thread erstellen *zwinker*
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