Zitat von *******_63:
„wenn jemand ein fremdes Fahrzeug irgendwo hin fährt, zB TÜV, egal ob aus Gefälligkeit oder für ein Entgelt, und dabei passiert ein selbst verursachter Unfall und es entsteht ein Sachschaden am Fahrzeug, ist der Fahrer dem Eigentümer sicherlich für den Schaden haftbar.
Hallo, ich gehe jetzt mal auf die Ausgangsfrage ein und sehe für mich eine Antwort aus einem anderen Blickwinkel.Wenn man um einen Gefallen gebeten wird kann man mich in der Regel nicht haftbar machen sofern ich nicht vorsätzlich oder fahrlässig etwas verursacht habe (Trunkenheit am Steuer oder ähnliches) welches aber ein anderer Strafbestand ist.
Als Fahrer (privat) bist du nur verpflichtet, dich zu vergewissern das es verkehrstüchtig und für den Strassenverkehr zugelassen (min. Kaskoversichert) ist.
Der Halter hat das Fahrzeug entsprechend zu versichern. Wen er also eine Fahrzeugführer-Regelung in seiner Police aus Kostengründen angegeben hat und das Fahrzeug nicht Vollkasko versichert ist, bleibt er nicht nur auf seinem Schaden sitzen sondern kann sogar von seiner Versicherung in Regress genommen werden weil er unberechtigt jeman anderen fahren ließ.
Ich denke auch nicht, das Du gegenüber dem Eigenthümer schadenersatzpflichtig wirst, wenn Du es schwarz gegen Lohn machst. Du würdest dich nur selber strafbar machen wegen Schwarzarbeit.
Zitat von *******_63:
„Kann man das für kurze Fristen absichern? Gibt es irgendwo Haftpflicht tageweise? Oder Vollkasko tageweise?
Ja, so etwas gibt es und nennt sich Drittfahrerschutz.https://www.test.de/Autoversicherung-und-Fahrerkreis-Zusatzfahrer-versichern-so-gelingt-es-am-guenstigsten-5295104-5817189/
Da ich davon ausgehe, das Du als Fahrer von einer Gefähligkeit dem Halter gegenüber handelst, wäre diese Versicherung ebenfalls seine Sache!
Wie erwähnt, gehe ich bei deiner Anfrage von einem privaten Zusammenhang aus.