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Überregional kurz. Versich. gegen Sachschaden für Überführun

*****_ER Mann
120 Beiträge
Themenersteller 
Überregional kurz. Versich. gegen Sachschaden für Überführun
Hallo Schwarm,

wenn jemand ein fremdes Fahrzeug irgendwo hin fährt, zB TÜV, egal ob aus Gefälligkeit oder für ein Entgelt, und dabei passiert ein selbst verursachter Unfall und es entsteht ein Sachschaden am Fahrzeug, ist der Fahrer dem Eigentümer sicherlich für den Schaden haftbar.

Kann man das für kurze Fristen absichern? Gibt es irgendwo Haftpflicht tageweise? Oder Vollkasko tageweise? Für PKW oder LKW gibt es das wohl tatsächlich, aber bei Motorrad oder ähnlichem Gefährt? Bei den üblichen Verdächtigen wie ADAC, HUK etc. nicht aber vielleicht IRGENDWO?
*******ley Frau
2.442 Beiträge
Dazu sind die Kurzzeitkennzeichen gedacht - werden auch Überführungskennzeichen genannt *zwinker*
Die gelten 5 Tage. Früher war es die rote Nummer.
*******Z73 Paar
330 Beiträge
Zitat von *******ley:
Dazu sind die Kurzzeitkennzeichen gedacht - werden auch Überführungskennzeichen genannt *zwinker*
Die gelten 5 Tage. Früher war es die rote Nummer.

Dann aber schriftlich bestätigen lassen das kasko Deckung besteht. Im Normalfall haben die kurzzeitkennzeichen nur haftpflicht deckung
*******ley Frau
2.442 Beiträge
Gibt es da keine Wahlmöglichkeit? *gruebel*
Könnte man aber auch bei seiner Versicherung mal erfragen. Da gibt es sicher Möglichkeiten.
*******ng27 Frau
2.134 Beiträge
Wenn man ein fremdes KFZ führt und daran einen Schaden verursacht müsste eigentlich die eigene Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.
Frage hierzu doch mal Deine Versicherung.

Überführungskennzeichen greifen, meines Wissens nach, nur, wenn das KFZ noch keine Zulassung hat.
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Zitat von *******ley:
Dazu sind die Kurzzeitkennzeichen gedacht - werden auch Überführungskennzeichen genannt *zwinker*
Die gelten 5 Tage. Früher war es die rote Nummer.

Kurzzeitkennzeichen funktionieren aber nur, wenn das Fahrzeug nicht angemeldet ist, aber einen gültigen Hauptuntersuchungsbescheid hat. Ohne TÜV darf das Kurzzeitkennzeichen nicht für Überführungsfahrten genutzt werden.

Das rote Kennzeichen (Händler-Kennzeichen) darfst Du privat überhaupt nicht mehr benutzen.


Zitat von *******ley:
Gibt es da keine Wahlmöglichkeit? *gruebel*
Könnte man aber auch bei seiner Versicherung mal erfragen. Da gibt es sicher Möglichkeiten.

Die eVB ist immer nur mit einer Haftpflicht verbunden. Willst Du zusätzlich eine Kasko abschließen, muss dies getrennt davon mit der Versicherung abgeschlossen werden. Viele Versicherungen bieten das aber nur Kunden an, die anschließend auch die reguläre Zulassung über die gleiche Versicherung abschließen.
*****_ER Mann
120 Beiträge
Themenersteller 
Es geht nicht wirklich um "Überführung" eines sonst nicht angemeldeten Fahrzeugs, sondern ein normal angemeldetes Fahrzeug soll gelegentlich von jemand anders zu einem anderen Standort zB TÜV etc. gefahren werden, aber eben ohne finanzielle Risiko für den Eigentümer ODER den kurzfristigen Fahrer.
*****_ER Mann
120 Beiträge
Themenersteller 
die PrivatHaftPflichtVersicherung hat eine "Benzinklausel". Alles was Benzin frisst, fällt da nicht rein. Und falls sich jemand an "Benzin" stört: Gilt genau so für Diesel oder LPG Autos... *zwinker*
Zitat von *******ng27:
Wenn man ein fremdes KFZ führt und daran einen Schaden verursacht müsste eigentlich die eigene Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.
Frage hierzu doch mal Deine Versicherung.

Überführungskennzeichen greifen, meines Wissens nach, nur, wenn das KFZ noch keine Zulassung hat.

Bei entgeltlosen Gefälligkeitsschäden zahlt die eigene Haftpflicht (die des Verursachers) in der Regel nicht. Es könnte mal aus Kulanz gemacht werden. Oder, und dass muss man halt nachfragen, evtl. im Vertrag mit abgesichert sein.
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Zitat von *******_63:
Es geht nicht wirklich um "Überführung" eines sonst nicht angemeldeten Fahrzeugs, sondern ein normal angemeldetes Fahrzeug soll gelegentlich von jemand anders zu einem anderen Standort zB TÜV etc. gefahren werden, aber eben ohne finanzielle Risiko für den Eigentümer ODER den kurzfristigen Fahrer.

Dann ist die Privathaftpflicht des gelegentlichen Fahrers der richtige Ansprechpartner, wobei auch dann nur die sogenannten "Kasko"-Risiken abgedeckt werden können. Die eigentliche Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges kann man damit nicht ersetzen, da Haftpflichtversicherungen nicht doppelt abschließbar sind.
*****130 Mann
76 Beiträge
Aus Erfahrung kann ich nur sagen, das die Halter bzw die Versicherung für solche Schäden haftet.
Wenn ich also jemand mein Fahrzeug überlasse (privat) , dann bin ich auch für die Schäden die er verrutscht verantwortlich.

So zumindest das Versicherungsgesetzliche.

Hatte ich leider schon im beiden Richtungen persönlich erfahren dürfen.

Wenn ich dann aber natürlich einen gewerblichen anbietet zum überführen beauftrage, ADAC usw geht das auf seine Kappe.


Problematisch wird es, wenn ich eben privat Geld verdienen will.
Also quasi "Schwarz" kann's teuer werden.
*********lich Frau
2.266 Beiträge
Ich habe in meinem Versicherungsvertrag eine Klausel drin, die regelt, wer außer mir mein Auto fahren darf. *nixweiss*
*******ley Frau
2.442 Beiträge
@*****130 die Versicherung vom Halter haftet dann zwar. Aber genau da liegt ja das Problem.
Wenn ich ein Auto ausleihe, und ICH verursache einen Schaden, dann zahlt erst mal die Versicherung den Schaden vom Gegner. Aber entweder muss dann noch der Schaden vom aus geliehenen Fahrzeug bezahlt werden.
Und in beiden Fällen hat der Halter das Problem, dass die Versicherung steigen wird. Und das ist dann doof.
******o67 Mann
216 Beiträge
"Wer jemanden (nicht gewerblich) ein Fahrzeug überlässt, muss damit rechnen, dass durch das verliehene Fahrzeug ein Saden verursacht wird, bei dem das Fahrzeug selbst beschädigt wird. Es gilt die Halterhaftung."

-> Kein Anspruch an die Privat-Haftpflicht des Ausleihenden, weil der Verleiher schließlich selber schuld ist, wenn er so doof/brav ist, sein Fahrzeug jemandem für lau zu leihen! ... Fahrzeuge sind gem. AKB der Privathaftpflichtversicherungen daher explizit ausgenommen ...

Es besteht aber die Möglichkeit einer sog. Reise-Kaskoversicherung, die auch "dritte Personen" als Fahrer zulässt.

Im Zweifelsfall bei einem Fahrzeugvermieter ein adequates Fahrzeug anmieten mit Vollkaskoschutz (zur Kostenminderung ggfls. mit Selbstbeteiligung)

LG
*****130 Mann
76 Beiträge
Zitat von *******ley:
@*****130 die Versicherung vom Halter haftet dann zwar. Aber genau da liegt ja das Problem.
Wenn ich ein Auto ausleihe, und ICH verursache einen Schaden, dann zahlt erst mal die Versicherung den Schaden vom Gegner. Aber entweder muss dann noch der Schaden vom aus geliehenen Fahrzeug bezahlt werden.
Und in beiden Fällen hat der Halter das Problem, dass die Versicherung steigen wird. Und das ist dann doof.

Habe ich auch so geschrieben.
*********lich Frau
2.266 Beiträge
Zitat von *****130:
Zitat von *******ley:
(...) Und in beiden Fällen hat der Halter das Problem, dass die Versicherung steigen wird. Und das ist dann doof.

Habe ich auch so geschrieben.

Auch dagegen gibt's Versicherungsklauseln. Bei mir heißt die "Rabattschutz". *lolli*
******_us Paar
730 Beiträge
Zitat von *******ng27:
Wenn man ein fremdes KFZ führt und daran einen Schaden verursacht müsste eigentlich die eigene Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.
Frage hierzu doch mal Deine Versicherung.

Überführungskennzeichen greifen, meines Wissens nach, nur, wenn das KFZ noch keine Zulassung hat.

Bitte keine irrenführenden Tipps geben! Wer ein fremdes Fahrzeug mit Erlaubnis des Fahrzeugbesitzers bewegt, kann im Unfallfall NICHT seine Privathaftpflichtversicherung bemühen. Die zahlt in diesem Fall keinen Pfennig!
*******er_a Frau
2.052 Beiträge
Wenn man bei der WGV versichert ist, kann ein Fahrer der begleitetes Fahren macht eine Zusatzversicherung abschließen, die dann im Schadensfall zahlt.
Genauso kann man bei bei der WGV einen Schadensfreiheit füri einen möglichen Unfall als Zusatzoption kaufen und andere Fahrer eintragen lassen.

Für Einzelfahrten ist mir nichts bekannt.

Vielleicht noch mal bei der eigenen Versicherung nachfragen und schauen was ein anderer Tarif kostet.
*******Man Mann
4.365 Beiträge
Dem TE geht es eher darum was passiert wenn er zum Beispiel an dem Fahrzeug die Stoßstange verkratzt (gegen einen Parkstein fährt) oder ein Stück von der Fahrbahn abkommt und dabei die Aufhängung oder Felge kaputt fährt.

Er verursacht als Fremdfahrer einen Schaden an dem Auto einer anderen Person.

Beruflich deckt das eine Firmenhaftpflicht die bei mir gleichzeitig auch die Privathaftpflicht ist.

Die Versicherung kann durchaus die "Benzin" Klausel drin haben da früher viel schindluder betrieben wurde. Versicherungsbetrug. Der tatsächliche Verursacher eines Schadens und dessen Hergang lassen sich nur schwer nachvollziehen.

Am besten suchst du einen freien versicherungsmakler auf und schilderst ihm dein begehren.
****k72 Frau
296 Beiträge
Einfach vorübergehend Vollkasko abschließen.
*******Man Mann
4.365 Beiträge
Vollkasko müsste aber der Halter machen und meine Versicherungen drehen am Rad wenn ich halbjährlich teilkasko machen will.
********mart Paar
3.339 Beiträge
Fazit:
Fahre ich das Auto des Nachbarn zum TÜV und verursachte einen Schaden. Dann zahlt der Fahrzeughalter, respektive seine Versicherung alles, bis auf den Schaden, am geliehenen Fahrzeug (wenn es nicht Vollkasko versichert ist und auch dann nur bis zum Zeitwert des Fahrzeuges).

Den am geliehenen Fahrzeug entstandenen Schaden, zahlt Keine Versicherung, soweit uns bekannt ist.
******iar Mann
1.843 Beiträge
Zitat von *******_63:
die PrivatHaftPflichtVersicherung hat eine "Benzinklausel". Alles was Benzin frisst, fällt da nicht rein. Und falls sich jemand an "Benzin" stört: Gilt genau so für Diesel oder LPG Autos... *zwinker*

Jein, kommt auf den Vertrag an. Ich habe Flugmodellbau gemacht und meine RC-Modelle hatten Verbrenner. Es gibt gibt eine extra Modellflugversicherung wg. dieser Verbrennerklausel der Verband hat aber grundsätzlich empfohlen die eigene Haftpflicht zu fragen und bei meiner war es nicht ausgeschlossen.
Zudem gibt es die sogenannte Mallorca-Klausel o. -Police für Leihfahrzeuge für die Privathaftpflicht fir für geliehene Fahrzeuge.

Gruß

Seanthiar
*******ng27 Frau
2.134 Beiträge
*******_88 Frau
2.205 Beiträge
Wenn der Halter eine Vollkasko hat, zahlt diese, wenn das niemand ausgeschlossen hat, auch dann, wenn du fährst.
—>Halter muss Reisevollkasko mit Drittfahrerhaftung abschließen, entweder beim ADAC oder bei seiner eigenen Versicherung.

Falls du selbst ein Fahrzeug mit Vollkasko (evtl. reicht auch mit Haftpflicht) versichert hast, könnte es sein, dass du als Fahrer auch dann versichert bist, wenn du ein fremdes Fahrzeug führst.
—> deine Versicherung fragen

Die Privathaftpflicht zahlt den Schaden erst einmal NICHT! Aber: Es könnte sein, dass im Nachhinein (also nachdem der Halter den Schaden selbst gezahlt hat) die PH trotzdem greift und zwar über den Weg der privaten Schadenersatzklage.
—> RA fragen, ob es über diesen Weg eine Lücke gibt.

Für Fremdhaftung, die du als Fahrer absichern willst, wäre meine Infostelle der ADAC! Die können dir am besten sagen, ob
• sie selbst etwas anbieten, was diese Fahrten abdecken würde
• wie die sonstige Rechtslage ist und wohin du dich wenden kannst.
• wie du das Problem vielleicht generell anders lösen kannst. Also wenn der Fahrer nicht fahren kann oder darf, gibt es ja gerade bei Motorrädern evtl. auch die Möglichkeit des Tüv vor Ort oder dass die Werkstatt das Fahrzeug abholt ( und die sind dann auch via Firmenhaftpflicht versichert) oder dass der ADAC das Fahrzeug dorthin schleppt…, du als Nachbar diese Gefälligkeit also gar nicht tun musst.

Insgesamt kann man aber sagen, dass ein Restrisiko immer beim Fahrer bleibt, weil ohne SB kannst und willst du eine Versicherung nicht bezahlen… und ein-Tagesversicherungen gibt es im VK-Bereich m.E. auch nicht. Gut so! Weil sonst würde jeder Depp, der ein neues Auto braucht, seinem Nachbarn oder Freund die Schlüssel in die Hand drücken und sagen: Hier hast du 200€, 100€ für dich und 100€ für die Versicherung für morgen, nimm das Auto und fahre damit kräftig gegen die Wand…
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