Wenn der Halter eine Vollkasko hat, zahlt diese, wenn das niemand ausgeschlossen hat, auch dann, wenn du fährst.
—>Halter muss Reisevollkasko mit Drittfahrerhaftung abschließen, entweder beim ADAC oder bei seiner eigenen Versicherung.
Falls du selbst ein Fahrzeug mit Vollkasko (evtl. reicht auch mit Haftpflicht) versichert hast, könnte es sein, dass du als Fahrer auch dann versichert bist, wenn du ein fremdes Fahrzeug führst.
—> deine Versicherung fragen
Die Privathaftpflicht zahlt den Schaden erst einmal NICHT! Aber: Es könnte sein, dass im Nachhinein (also nachdem der Halter den Schaden selbst gezahlt hat) die PH trotzdem greift und zwar über den Weg der privaten Schadenersatzklage.
—> RA fragen, ob es über diesen Weg eine Lücke gibt.
Für Fremdhaftung, die du als Fahrer absichern willst, wäre meine Infostelle der ADAC! Die können dir am besten sagen, ob
• sie selbst etwas anbieten, was diese Fahrten abdecken würde
• wie die sonstige Rechtslage ist und wohin du dich wenden kannst.
• wie du das Problem vielleicht generell anders lösen kannst. Also wenn der Fahrer nicht fahren kann oder darf, gibt es ja gerade bei Motorrädern evtl. auch die Möglichkeit des Tüv vor Ort oder dass die Werkstatt das Fahrzeug abholt ( und die sind dann auch via Firmenhaftpflicht versichert) oder dass der ADAC das Fahrzeug dorthin schleppt…, du als Nachbar diese Gefälligkeit also gar nicht tun musst.
Insgesamt kann man aber sagen, dass ein Restrisiko immer beim Fahrer bleibt, weil ohne SB kannst und willst du eine Versicherung nicht bezahlen… und ein-Tagesversicherungen gibt es im VK-Bereich m.E. auch nicht. Gut so! Weil sonst würde jeder Depp, der ein neues Auto braucht, seinem Nachbarn oder Freund die Schlüssel in die Hand drücken und sagen: Hier hast du 200€, 100€ für dich und 100€ für die Versicherung für morgen, nimm das Auto und fahre damit kräftig gegen die Wand…