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Wahrheit oder Pflicht
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Überregional: Pflicht des Arbeitgebers, Auswärtstätigkeiten?

****hid Frau
3.829 Beiträge
Die Reisekosten muss der AG zahlen und auch ihm gegenüber sind sie abzurechnen.
§§ 670, 675 BGB
****k72 Frau
296 Beiträge
Der AG muss das bestätigen, was das FA anfordert. Bei unserem FA reichen z. B. Gesamt(jahres-)kilometer und Gesamtzahl der Tage mit Auswärtstätigkeit, aufgeschlüsselt nach Abwesenheit ( > 8 bzw. 24 Std.). Also letztendlich drei Zahlen. Sollte der SB detaillierte Angaben anfordern, was er vermutlich nicht macht, muss dies der AG bestätigen. Eine Verpflichtung die Auflistung zu erstellen, hat er allerdings nicht.
****z35 Mann
1.431 Beiträge
@**********Seele gerne CM, wenn Du noch mehr Info benötigst
******ung Mann
6.679 Beiträge
Zitat von ****z35:
gerne CM, wenn Du noch mehr Info benötigst
Versteh ich immer nicht...
Es KANN doch gar keine Information geben die so sensibel ist, dass ich sie nicht hunderten unbekannter Menschen mitteilen kann wenn ich gleichzeitig dazu bereit bin sie einer unbekannten Person zu geben.
Und wenn man Infos zu so einem Thema hat, dann ist das vielleicht auch für andere interessant...

Bei uns ist es so:
Ich hab ein digitales Formular erstellt damit alle bei uns eine Reisekostenabrechnung erstellen können und man das auch mit dem eigenen Kalender synchronisieren kann...das machts leichter...

Vielleicht wäre das auch mal eine Investition wert bei euch?
Es machts den Leuten leichter die eine solche Abrechnung machen müssen - und für die Buchhaltung ists einfacher weil sie sich nicht damit ärgern muss das jemand unbedingt seine Zeiten nicht mehr weiß...
Aber natürlich auch abhängig von der Art der Firma...
****z35 Mann
1.431 Beiträge
Um hier eine Lösung zu finden, muss man wohl in die Tiefe gehen .... und dann wurds zu speziell
*******geur Mann
21.807 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wenn du der Arbeitgeber bist, ist das eine kommerzielle Anfrage, die nicht mehr unter die freundschaftliche Nachbarschaftshilfe fällt.

Deshalb *geschlossen*
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