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Wahrheit oder Pflicht
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Überregional: Pflicht des Arbeitgebers, Auswärtstätigkeiten?

Überregional: Pflicht des Arbeitgebers, Auswärtstätigkeiten?
Sorry, der ganze Text des Themas hat nicht in die Überschrift gepasst.

Kann mir jemand (verbindlich) sagen, ob es die Pflicht des Arbeitgebers ist, eine Auflistung der Tage von Auswärtstätigkeiten zu erstellen? Oder ob der AG "nur" verpflichtet ist, die aufgestellten Tage des Arbeitnehmers zu bestätigen.
Wo finde ich gezielt diese Information?

Im Netz scheiden sich die Geister und ist nicht wirklich eine eindeutige klare Aussage zu finden.

Wenn mir hier jemand (zeitnah) helfen könnte, wäre das echt klasse *anbet* *danke*
Ich nehme an es geht um den Verpflegungsmehraufwand?

Ich kann ihnen gerne helfen.
Richtig @**********ff_bw

Zitat von **********ff_bw:
Ich kann ihnen gerne helfen.
Das wäre nett.
Gerne hier als Antwort *zwinker*
§ 9 Abs. 4a EStG
Kann ich ihnen weiter helfen? Oder reicht das an Information?
Profilbild
*******rrum Mann
352 Beiträge
Wenn es um einen Handwerksberuf geht kann eine Anfrage bei der zugehörigen Handwerkskammer bestimmt weiter helfen.
Darin finde ich keine Information zu meiner Frage, ob der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, dem AN diese auszustellen.
Oder hab ich was überlesen?
Nein, ist er nicht. Bei einer Erstattung durch den AG entfällt bei ihnen der Abzug der entstandenen Werbungskosten.
Zitat von *******rrum:
Wenn es um einen Handwerksberuf geht kann eine Anfrage bei der zugehörigen Handwerkskammer bestimmt weiter helfen.

In unserem Falle wär es die IHK ... daran hab ich auch schon gedacht, aber bislang noch nie von denen eine wirkliche Hilfe bei rechtlichen Fragen bekommen.
§9 EstG hängt mit den Überschusseinkunftsarten zusammen. Sie erzielen wahrscheinlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit... Also müssen Sie als Arbeitnehmerin ihre Kosten, welche in einem betrieblichen zusammenhang entstanden sind, und abziehbar sind, geg. dem Finanzamt geltend machen. Der Arbeitgeber ist hierzu nicht verpflichtet.

Bei einer Erstattung der Verpflegungsmehraufwendung stellt dies für eine reine Betriebsausgabe dar. Kein Geldwerter Vorteil etc.
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Du bist als AN verpflichtet, entsprechende Reisekostenabrechnungen zu erstellen, falls der AG entsprechend Bundesreisekostengesetz Reisekosten und Spesen bezahlt. Dann allerdings kannst Du es nicht als Werbungskosten geltend machen.

Zahlt der AG keine Reisekosten/Spesen, erstellst Du selber ein Aufstellung der entstandenen Reisekosten/Spesen. Das FA führt nur eine Plausibilitätsprüfung durch und kann ggf. eine Bestätigung der "Reisetätigkeiten" durch den AG einfordern. Letzteres habe ich aber in 17 Jahren mit Reisetätigkeiten noch nie erlebt.
Zitat von *******o65:
Zahlt der AG keine Reisekosten/Spesen, erstellst Du selber ein Aufstellung der entstandenen Reisekosten/Spesen.

Und genau für diese "Aussage" suche ich einen schriftlichen Beweis, den ich unserem Arbeitnehmer liefern kann, da dieser der Meinung ist, dass wir, also die Firma, ihm das liefern müssen.
AG in BaWü?
****hid Frau
3.829 Beiträge
https://www.joyclub.de/my/1110831.neugierigeseele.html

Für die Auflistung und das Rechnungen einreichen bist du verantwortlich. Tust du das nicht. Böse formuliert dein Problem. Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet dich richtig zu vergüten sofern ihm alle Unterlagen vorliegen.

Nehmen wir mal ganz simple einen Baustellenmitarbeiter. Reicht er seine Stundenzettel nicht ein darf ihm das Gehalt gekürzt werden. Ihm muss aber die Möglichkeit gegeben werden die Stundenzettel nachzureichen und er muss z.B. durch eine Kollegenaussage nachweisen das die Angaben der Richtigkeit entsprechen.

Um genauere Auskunft geben zu können müsste man wissen was vorgefallen ist. Deine Frage ist zu grob formuliert.
Fundstelle: Landesreisenkostengesetzt BaWü

§3 Absatz 4:

. Die oder der
Dienstreisende ist verpflichtet, die Kostenbelege nach Erstattung der
Reisekostenvergütung bis zum Ablauf eines Jahres für Zwecke der
Rechnungsprüfung aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Auf
Reisekostenvergütung und Auslagenerstattung kann ganz oder teilweise verzichtet
werden. Der Verzicht ist schriftlich oder elektronisch zu erklären
Okay... anscheinend gelingt es mir nicht, mein Anliegen konkret zu formulieren.
Ich (bzw. der ArbeitGEBER) werde es morgen nochmal beim FA versuchen, ob ich eine klare Auskunft bekomme. Denn unser AN behauptet, wir müssten ihm das liefern.

Vielen Dank für Eure Versuche *zwinker*
****hid Frau
3.829 Beiträge
https://www.joyclub.de/profile/1110831.neugierigeseele.html

Sorry war zu langsam. Du bist scheinbar der AG.
Oh, ja dann im Umkehrschluss. *ggg*
****hid Frau
3.829 Beiträge
Melde dich bei deiner Buchhaltung.
Reisekosten, Verpflegung und Sonstiges landen auf seinen Gehaltszettel inkl. der Tage und zusätzlicher Vergütung.
Sie sollen Euch schnell mal eine Auflistung machen.

Tun müsst ihr es nicht. Wäre aber albern deswegen zu streiten.
Zitat von **********Seele:
Pflicht des Arbeitgebers, Auswärtstätigkeiten aufzulisten?
Sorry, der ganze Text des Themas hat nicht in die Überschrift gepasst.

Kann mir jemand (verbindlich) sagen, ob es die Pflicht des Arbeitgebers ist, eine Auflistung der Tage von Auswärtstätigkeiten zu erstellen? Oder ob der AG "nur" verpflichtet ist, die aufgestellten Tage des Arbeitnehmers zu bestätigen.
Wo finde ich gezielt diese Information?

Im Netz scheiden sich die Geister und ist nicht wirklich eine eindeutige klare Aussage zu finden.

Wenn mir hier jemand (zeitnah) helfen könnte, wäre das echt klasse *anbet* *danke*

Naja, so wie ihr das vereinbart habt. Irgendwo werden ja hoffentlich Zeitaufzeichnungen geführt, wo klar hervorgeht, was Innen- und was Außendienst war. Dein AN wird wohl auch Reisekostenersatz haben wollen, dafür muss er auch eine Abrechnung liefern. Die enstprechenden Formulare solltest schon du bereitstellen.

Heutzutage ist es halt üblich, dass man das direkt beim AG elektronisch erfasst. Vielleicht kennt dein AN das so - er trägt ein, du druckst dann aus, fertig? Möglicherweise redet ihr einfach nur gehörig aneinand vorbei (du und dein AN)
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Zitat von **********Seele:
Okay... anscheinend gelingt es mir nicht, mein Anliegen konkret zu formulieren.
Ich (bzw. der ArbeitGEBER) werde es morgen nochmal beim FA versuchen, ob ich eine klare Auskunft bekomme. Denn unser AN behauptet, wir müssten ihm das liefern.

Vielen Dank für Eure Versuche *zwinker*

Der AG ist nicht zur Aufstellung verpflichtet. Es gibt dazu keine gesetzliche Obligation.

Der AN ist für die Abrechnung gegenüber AG bzw. FA selber zuständig -> Bundesreisekostengesetz bzw. die jeweiligen Landesreisekostengesetze. Der AG ist nur verpflichtet, im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung entsprechend mitzuwirken und eingereichte Aufstellungen auf Verlangen des FA zu bestätigen.

Mich beschleicht so ein bisschen das Gefühl, dass Euer AN schlicht vergessen hat, wann er wo war und seine Belege nicht entsprechend den Vorgaben aufbewahrt hat ...
****hid Frau
3.829 Beiträge
Zitat von *******o65:
Mich beschleicht so ein bisschen das Gefühl, dass Euer AN schlicht vergessen hat, wann er wo war und seine Belege nicht entsprechend den Vorgaben aufbewahrt hat

Mai sowas kann vorkommen. In meiner alten Arbeit hatte ich schon nach ein paar Tagen nicht mehr gewusst wann ich wo überall war. Nach meiner Kündigung und nach dem das neue Jahr begonnen hatte fand ich beim Frühjahrsputz eine Rechnung von 400 Euro Hotel die ich nicht eingereicht hatte. Auf liebes Nachfragen und Kulanz bekam ich das Geld trotzdem noch rückwirkend. Hätte der alte AG aber nicht gemusst.
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Zitat von ****hid:
Melde dich bei deiner Buchhaltung.
Reisekosten, Verpflegung und Sonstiges landen auf seinen Gehaltszettel inkl. der Tage und zusätzlicher Vergütung.
Sie sollen Euch schnell mal eine Auflistung machen.

Wenn der An gegenüber dem AG abrechnet, landen das auf der Gehaltsabrechnung und liegt damit dem AN ja vor. Dann aber braucht der AN es nicht fürs FA. Reisekosten/Spesen kann man nicht doppelt geltend machen.

Zitat von ****hid:
Tun müsst ihr es nicht. Wäre aber albern deswegen zu streiten.

Denk mal ein bisschen größer *zwinker* Du hast mehrere AN und alle vergessen es, ihre Reisekosten/Spesen zu dokumentieren. Dann soll die Buchhaltung das ausbügeln?
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