Überregional: Pflicht des Arbeitgebers, Auswärtstätigkeiten?
Sorry, der ganze Text des Themas hat nicht in die Überschrift gepasst.Kann mir jemand (verbindlich) sagen, ob es die Pflicht des Arbeitgebers ist, eine Auflistung der Tage von Auswärtstätigkeiten zu erstellen? Oder ob der AG "nur" verpflichtet ist, die aufgestellten Tage des Arbeitnehmers zu bestätigen.
Wo finde ich gezielt diese Information?
Im Netz scheiden sich die Geister und ist nicht wirklich eine eindeutige klare Aussage zu finden.
Wenn mir hier jemand (zeitnah) helfen könnte, wäre das echt klasse