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Überregional Rechtsberatung nächtliche Ruhestörung Mietminde

****yx Frau
434 Beiträge
Themenersteller 
Überregional Rechtsberatung nächtliche Ruhestörung Mietminde
Hallo zusammen.

Hat jemand eine aktuelle Tabelle zum Thema Mietminderung bei immer wieder auftretende nächtlicher Ruhestörung?

Es haben schon viele Gespräche der Vermieterinn statt gefunden, aber Abhilfe konnte bislang noch keine gefunden werden (Problem: ein sehr nachtaktiver Mieter in Rente in der oberen Etage. Ich habe seit Monaten keine Nacht mehr geschlafen und langsam geht es mir echt an die Substanz)

Und hier wurde vorher auf eigene Kosten viel renoviert...

Hat jemand etwas zum Thema Kostenerstattung diesbezüglich? Bzw auch weiteren entstandenen Kosten, wie neue Zeitungsanzeigen, Wohnungsgesuch, Umzugsfirma....

Grüße aus der Nacht.
Danke! *les*
*******_88 Frau
2.205 Beiträge
Also ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, was der Vermieter mit deinen „Kosten“ zu tun hat. Letzterer kann sich kümmern, Abmahnungen schreiben und schlussendlich wegen Störung des Hausfriedensbruchs dem Rentner die Wohnung kündigen - was aber, aufgrund eben der Tatsache, dass es ein Rentner ist, sozial schwierig werden dürfte.

Je nachdem, wie alt der Rentner ist und wie lange der da bereits wohnt, geht das in Richtung unmöglich und muss evtl. schlichtweg von dir hingenommen werden.

Also wenn der da schon 20 Jahre wohnt, 85 ist und so langsam dement wird, aber nicht dement genug für eine zwangsweise Heimeinweisung, hast du meiner Ansicht nach den Status von Nachbarn mit kleinen, schreienden Säuglingen: Da geht m.E. weder Mietminderung, noch Ruhestörung noch Kündigung des Vermieters noch sonstwas - wenn es dir nicht passt, zieh halt aus - aber auf eigene Kosten.

Wenn der Rentner ein 55–jähriger Frührentner ist, der da gerade eben erst eingezogen ist und der einfach nur rücksichtslos Randale machen will, weil er Langeweile hat, kann man den, siehe oben , mit Geduld, Spucke, Polizei holen, Mieterschutz und Abmahnungen wieder loswerden - dauert aber.

Dass der Vermieter aber deine Anzeigekosten für eine neue Wohnungssuche übernimmt, weil du genervt bist: Irgendwas kann da an deinem Rechtsempfinden nicht stimmen, oder? Der Vermieter ist verantwortlich für die Wohnung selbst, das Haus, die Hausordnung, die Sicherheit und den Hausfrieden in gewissem Umfang (Abmahnung, Kündigung)… aber nicht der Babysitter seiner Mieter auf eigene Kosten. Um Gegenteil, wenn du ausziehst, hat er selbst ja aufgrund der fehlenden Mieteinnahmen und Renovierungskosten herbe Verluste!

Also WENN du jemandem diese Kosten rechtlich aufdrücken kannst, dann höchstens dem krachmachenden Mieter - bei dem, wenn der Rentner ist, vermutlich nichts zu holen ist, aber das steht auf einem anderen Blatt.

Und was du auf eigene Kosten renoviert hast, ist dein Privat-Kaffee. Ich verstehe, dass dich das wütend macht, aber chill… dafür, was du tust, erwartest und dir vorgestellt hast, sind nicht andere verantwortlich, sondern alleine du! Hat dich niemand gezwungen…

Von daher: Schonmal von Oropax gehört?
Und: Man kann die Wohnung auch von innen schalldämmen und, da das ja eine Wertsteigerung darstellt, dafür auch mal beim Vermieter anfragen, ob der die Kosten dafür übernimmt oder sich beteiligt und man das bei Auszug entsprechend nicht mehr zurück bauen muss. Das wäre ein gangbarer, vernünftiger Weg, der allen etwas bringt, statt Streit und Wut vor Gericht auszuagieren.

Meine 59 cent dazu…
@*******_88 Deinen Beitrag empfinde ich als extrem übergriffig und verletzend. Vielleicht solltest du erst einmal frühstücken und dich DANN wieder an den PC setzen.

Die Frage nach Kostenübernahme bezog sich, soweit ich es erfassen konnte, auf die von der TE in der Mietwohnung vorgenommenen Renovierungen, die ja nun für den Vermieter eine Wertsteigerung seiner Wohnung darstellen und für die sie, mit Fug und Recht, eine Erstattung beantragen möchte, wenn sie aus ihrer schönen, frisch renovierten Wohnung ausziehen soll nur weil eine andere Person keinen Anstand hat und sich nachts rücksichtslos benimmt und die gesetzlich vorgeschriebene (!) Nachtruhe stört.

Die Frage nach den Kosten für Anzeigen war lediglich als Informationsaustausch gedacht, es steht nirgends geschrieben, daß die TE diese Kosten dem Vermieter auf's Auge drücken will.

Wer so unempathisch schreibt, der hat noch nie Lärmbelästigung in einer Mietwohnung erleben müssen und ich kann aus eigener Erfahrung attestieren, daß es mit Ohropax nicht getan ist.

Wenn der Vermieter, aus welchen Gründen auch immer, diese lästige Person nicht aus der Wohnung bekommt, dann ist es zwar in der Tat nervenschonender, sich etwas Ruhigeres zu suchen, aber erstens kann man das auch freundlicher sagen als @*******_88 dies getan hat und zweitens ist es durchaus legitim sich Rat zu holen, wie dies mit minimalstem Kostenaufwand geschehen könnte. Niemand von uns hat was zu verschenken, denke ich mal.

Leider kenne ich mich mit der Rechtslage nicht aus, da ich kein Jurist bin und wenn ich einer wäre, dürfte ich hier nichts Erhellendes schreiben - aber ich denke doch, daß wiederholte nächtliche Ruhestörung zu einem Handeln des Vermieters führen muß. Entweder er muß, falls es sich um ein hellhöriges Haus handelt, den Bodenbelag soweit ändern, daß der Trittschall nicht mehr so stört, oder aber er muß, falls der Mann laut poltert oder Musik macht oder ähnliches treibt, dies ernsthaft zu unterbinden suchen und im Fall einer fortgesetzten Zuwiderhandlung mit Konsequenzen drohen.

Es wird in solchen Fällen immer zu einem Lärmprotokoll geraten, welches vor Gericht eine gewisse Aussagekraft hat.

Es steht nun nicht dabei, ob sich im Haus noch mehr Parteien befinden - falls ja, so ist dringend anzuraten, sich deren Beistand zu sichern. Also zu fragen, ob auch diese sich von dem Lärm gestört fühlen. Sollte dies nicht der Fall sein, dann ist es schlecht, denn alleine auf weiter Flur gegen einen offenbar beratungsresistenten Menschen kämpft es sich sehr schlecht.
*********_1976 Frau
1.868 Beiträge
*alarm* Rechtsberatung kann und darf nur ein Rechtsanwalt geben! *alarm*

Was du zb machen kannst ist immer wieder die Polizei zu rufen und dich auch an die Polizei zu wenden.

Ich wünsche dir einen guten Weg.
*********elia Frau
737 Beiträge
Guten Morgen.

Ich würde mich an den Mieterschutzbund in der Nähe wenden. Die kennen sich mit der aktuellen Rechtslage gut aus und haben zur Not bestimmt Fachanwälte an der Hand.
Aber ein Lärmprotokoll und auch die Polizei einzuschalten, wenn es zu schlimm wird, würde ich dir auch raten. Es kann nie schaden, wenn es auch offiziell "bekannt" ist.
Ich drück dir die Daumen.
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.740 Beiträge
@*********rlan

Und du bist in deinem Beitrag nicht übergriffig und auf Krawall gebürstet?
Überlasse doch die Moderation den dafür zuständigen - alles andere ist anmaßend und führt nur zu *streit* henseuts des Themas.

Das fatale ist, dass in der Stellungnahme von Susanna eine mögliche juristische Realität beschrieben wurde: sachlich, klar und schnörkellos. Klar möchte das ein vom Lärm Betroffenen nicht hören. Ich wäre auch aktuell oder früher schon gerne Nachbarn los geworden, von denen ich mich tyrannisiert fühle. Genau dafür gibt es aber das Mietrecht. Qualifiziert Auskunft geben kann und darf tatsächlich nur ein Rechtsanwalt respektive der Mieterschutzverein.
Nein: es gibt keine verbindlichen Tabellen, um wie viel die Miete gemindert werden kann, wenn bestimmte Missstände vorliegen. Es gibt lediglich Einzelfall-Entscheidungen einzelner Richter.

Was ein Vermieter bei Auszug erstattet oder auch nicht, ist dessen Angelegenheit beziehungsweise das Ergebnis eines möglichen zuführenden Prozesses. Ein Vermieter kann genauso gut sagen: dann nimm deine Einbauküche eben mit und bei ihm nicht genehmen Renovierungen einen Rückbau verlangen. Manche haben sich schon mit ihren Nachmietern geeinigt.
In Berlin war es einmal ein lukratives Geschäft, billige Mietwohnungen nur denen zu überlassen, die für drei Stühle und einen Tisch einen horrenden Abstand zahlten.

Ansonsten: ja die Störungen zu dokumentieren und die Polizei zu holen (die in der Nacht sich ja auch hell auf begeistert ist, zu einer Ruhestörung gerufen zu werden) sind erste Schritte auf dem Weg zum Rechtsanwalt. Ob dir das dann hilft oder nur zusätzliche Kosten verursacht, ist eine weitere *frage*, die in den Sternen steht.
*****osa Mann
502 Beiträge
Du könntest ja mal ganz unverbindlich beim Mieterschutzbund nachfragen, wie deine Möglichkeiten aussehen. Eventuell musst du dafür aber Mitglied sein, oder du lässt dir eine kostenlose Rechtsberatung geben. Google spuckt zu Friedberg folgendes Angebot aus:

https://awo-friedberg.de/rechtsberatung/

'Mieten und Vermieten' und 'der böse Nachbar' sind genannte mögliche Themen.
*******ngel Frau
1.062 Beiträge
Guten Morgen meine Liebe. Ich kann dir nur ans Herz legen nehme einen Anwalt. Und was ganz wichtig wenn du dich an die Vermieterin wendest immer schriftlich. Mache am besten auch eine Aufnahme mit Handy das man die nächtliche Unruhe auch als Beweis vorliegen hat. Mein Tipp wäre auch die Polizei zu rufen wegen Ruhestörung. Weil das alles dokumentiert wird. Lg
*********ellte Frau
8.804 Beiträge
Als Nachtruhen Geschädigte, die keine Hilfe vom Vermieter bekam, kann ich nur sagen was bei mir geholfen hat nämlich ständig Polizei und Ordnungsamt anzurufen und Anzeige zu erstatten. Ein Lärmprotokoll habe ich zwar auch erstellt, habe ich dann aber nicht mehr gebraucht, weil der Lärm dann abgestellt wurde.
Wer das nicht selbst erlebt hat darf sich hier kein Urteil erlauben denn das ist einfach nur schrecklich gewesen diese Zeit, bis hin zu körperlichen Beschwerden Medikamenteneinnahme und so weiter, also wenn man nicht schlafen kann dann ist das furchtbar.
*******ngel Frau
1.062 Beiträge
Guten Morgen meine Liebe. Ich kann dir nur ans Herz legen nehme einen Anwalt. Und was ganz wichtig wenn du dich an die Vermieterin wendest immer schriftlich. Mache am besten auch eine Aufnahme mit Handy das man die nächtliche Unruhe auch als Beweis vorliegen hat. Mein Tipp wäre auch die Polizei zu rufen wegen Ruhestörung. Weil das alles dokumentiert wird. Lg
*********ellte Frau
8.804 Beiträge
Als Nachtruhen Geschädigte, die keine Hilfe vom Vermieter bekam, kann ich nur sagen was bei mir geholfen hat nämlich ständig Polizei und Ordnungsamt anzurufen und Anzeige zu erstatten. Ein Lärmprotokoll habe ich zwar auch erstellt, habe ich dann aber nicht mehr gebraucht, weil der Lärm dann abgestellt wurde.
Wer das nicht selbst erlebt hat darf sich hier kein Urteil erlauben denn das ist einfach nur schrecklich gewesen diese Zeit, bis hin zu körperlichen Beschwerden Medikamenteneinnahme und so weiter, also wenn man nicht schlafen kann dann ist das furchtbar.
Aufnahmen habe ich auch gemacht und mit geschickt
Menschen, Trigger, Selbstverantwortung
Off Topic; sorry, aber das will raus.

Was Menschen heute alles als übergriffig, verletzend und beleidigend empfinden. WOW!

Lernt mal mit euren Triggern umzugehen.

Es gibt einen großen Unterschied zwischen "etwas als beleidigend empfinden" und "es ist beleidigend" ..... gleiches gilt für Übergriffigkeit , sich verletzt fühlen, etc. .
Da muss man sich doch mal SELBST fragen; Was stimmt nicht mit MIR ,wenn ich mich durch die Meinung (und nix weiter wird hier verschriftlicht eine Meinung) eines Fremden im Internet verletzt fühle?
So viel Selbstreflexion kann man doch als Erwachsener leisten.

Zwischen Gefühlen und Pseudogefühlen zu unterscheiden lernen Menschen eigentlich in der Kindheit, vom Umfeld. https://www.fachverband-gfk.org/pseudo-gefuehle-und-gefuehle-unterscheiden.

Vielen dank für eure Aufmerksamkeit.
*knicks*


Zurück zum Thema, ....vielleicht helfen ja Ohrstöpsel oder eine Mediation.
****yx Frau
434 Beiträge
Themenersteller 
Noch kurz zur Erklärung wegen der E-Mails.

Hier hat es anscheinend kein Mieter länger als 1-2 Jahre ausgehalten. Das habe ich aber erst später erfahren. Und ich habe mich explizit vor dem Einzug nach Ruhe erkundigt, da ich für brauchte, als mein Mann verstorben ist... Man hat mich angelogen und auflaufen lassen.

Für mich ist ein Umzug sehr schwierig, da Umstände vorliegen, die alles andere als gut oder brauchbar wären...

Gespräche, inkl Hausordnung haben schon lange stattgefunden. Es hat keine Veränderung gebracht. Und ich habe immer zurück gesteckt...

Deswegen einfach die praktische Frage.

Danke für die Anteilnahme, ich werde das mit dem Mieterschutz machen. Das ist das Sinnvollste.

Ich wünsche euch einen angenehmen Tag
******iar Mann
1.843 Beiträge
Wichtig ist auf jeden Fall dokumentieren. Denn sonst geht es nach dem Motto erzählen kann man viel. Das beste ist jedes mal, wenn es nicht nur kurze Phasen sind und die Person dann wieder ruhig ist, indem man die Polizei anruft. Normalerweise ist das Ordnungsamtssache allerdings nicht in der Nacht. BESCHWERDEN an den Vermieter NUR SCHRIFTLICH MIT NACHWEIS, d.h. Einschreiben. Hilfreich wäre es auch andere Haausbewohner anzusprechen ob die auch gestört werden und nicht vergessen noch wichtiger ist mit dem Ruhestörer versuchen das ganze zu regeln - auch schriftlich. Immer nett und höflich bleiben, so ala
'Sehr gehrte/r .... wie ihnen bekannt ist, ist die Schallisolierung in diesem Gebäude nicht die beste. Ich habe einen stressigen Job und bin daher auf eine ungestörte Nachtruhe angewiesen. Ich verstehe ihren Bedürfniss, wenn sie nachts nicht schlafen können sich zu beschäftigen. Ich weiss nicht ob es Ihnen bewusst ist, aber was sie machen erreicht eine Lautstärke die mich aus dem Schlaf reisst und von Nachtruhe ist langem nicht mehr zu reden. Bitte reduzieren sie die Lautstärken ihrer nächtlichen Aktivitäten. Sollte dieses nicht passieren bin ich leider gezwungen anddere Maßnahmen zu ergreifen, da ein ungestörte Nachtruhe von 22-6 Uhr gesetzlich festgelegt ist. Das bedeutet Zimmerlautstärke und Zimmerlautstärke ist wenn man nichts von dem was in der Wohnung geschieht ausserhalb der Wohnung hören kann, was im Moment aber der Fall ist. MfG....'
Gespräche sind zwar nett, bringen aber nichts wenn da nichts schriftliches bei rauskommt.

Wir hatten so einen Fall mit einer älteren Dame die von mittags bis in die Puppen TV gesehen hat. Schwerhörig ohne Ende und daher den TV bis zum Anschlag das sich Leute mehr als zwei Häuser weiter beschwert haben, da das ganze auch noch bei offenem Fenster passierte. Die Lösung war ein Funkkopfhörer.....
*********l006 Frau
491 Beiträge
Geh zum Mieterverein, eine Mitgliedschaft kostet nicht die Welt.
****yx Frau
434 Beiträge
Themenersteller 
Weiß ich, danke. Ich hatte nur gehofft, dass es hier ggf jemand gibt, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder ggf. vom Fach ist. Hätte ja sein können. Liebe Grüße
*****aer Mann
404 Beiträge
Die Kosten auf den Vermieter abzuwälzen, wird vermutlich alleine schon daran scheitern, dass der Vermieter nicht SCHULD an der Ruhestörung ist. Er verursacht sie nicht. Die Miete zu mindern funktioniert auch erst, wenn der Vermieter nicht tätig werden wollte.

Wenn du ein detailliertes Protokoll über Zeiten, Qualität und Grad der Ruhestörung führst (am besten mit Zeugen, die das alles bestätigen können), kannst du deinem Vermieter etwas an die Hand geben, womit er gegenüber einem anderen Mieter tätig werden kann. Ohne ist er chancenlos.

Einen Anwalt würde ich erst für spätere Schritte empfehlen. Erst kleinere Schritte, damit die Fronten nicht verhärten, und du dich von einer Lösung des Problems nicht unbeabsichtigt entfernst.

Informationen dazu findest du in einem Mieter-Lexikon, bei einem Mieterverband und natürlich auch im Mietgesetz.

Haben denn eigentlich schon freundliche Gespräche mit dem "Rentner" stattgefunden?

Jeder braucht einen gesunden, ungestörten Schlaf. Das ist überhaupt keine Frage.

Da die TE nichts über moderate und empathische Versuche der Lösung innerhalb der Hausgemeinschaft geschrieben hat, würde ich zuallererst solche Empfehlen.

Und ja, ich habe selbst sowohl als Mieter, als auch als Vermieter Erfahrung mit Ruhestörung gemacht. Die Lösung lag deutlich öfter im direkten Gespräch als in der Konfrontation.

Ich wünsche dir Erfolg!
*****aer Mann
404 Beiträge
*oh*, während ich geschrieben habe, war schon jemand schneller *g*
******171 Mann
587 Beiträge
Wie schon @*********_1976 geschrieben hat, gibt es Gesetzte für Rechtsberatung, bzw Dienstleistung.

Selber hatte ich auch schon zwei Mal so einen Nachbarn gehabt. Daher kenne ich den Schlafentzug und Kopfschmerzen etc.

Also ich hatte mir angewöhnt, dann das Telefon mit zum Bett zu nehmen. Wenn dann der Krach wieder los ging, gleich den Notruf zu wählen und auch sagen, dass die Polizei schon so oft da war.
Dann die Haustüre unten groß aufmachen, damit die Polizei nicht lange warten muss und die Party gewarnt wird, sondern gleich ins Haus kommt und dann bei der verursachenden Wohnung gleich klingeln kann. Wobei die Klingel gar nicht gehört wurde. Deswegen musste die Polizei kurz warten, bis irgendwer der Idioten die Tür zur Wohnung aufmachte. Dann hatte auch die Polizei die Anzeigen gemacht, wegen der Ruhestörung und es hatte auch mal jemand mit Drogen in der Hand die Tür geöffnet. Polizei erteilte Platzverweise, nahm die Anlage mit, beendete eine Party mit Massen an Leuten, aus einer Zweiraumwohnung.
Das war ein paar Monate echt daneben. Am Ende ist er soweit mir bekannt in Haft gekommen. Hatte wohl etwas mehr auf dem Kerbholz gehabt...
In einem anderen Haus hatte ein Idiot laute Nazimusik abgespielt und die Polizei fand das nicht zu laut und wollte nichts dagegen unternehmen. Eher bekam ich einen Vortrag, dass für solche Kleinigkeiten nicht die Polizei gerufen wird... Aber dort war ich dann einfach umgezogen.

Ich kann die Frage nach den Kosten gut verstehen. Jeder Umzug kostet Geld, evtl ist eine Ersatzwohnung schlechter gelegen, sodass auf immer Zusatzkosten auf dem Weg zur Arbeit und so anfallen. Oder die Wohnung ist insgesamt teurer. Wie auch immer, das ist etwas für Fachleute.

Wünsche Dir aber ein gutes Durchhalten, und gute Nerven.
****68 Mann
219 Beiträge
Hallo
Ich kann Dir nur empfehlen das Ordnungsamt mit einzuschalten. Die haben eher die Möglichkeit ein Bußgeld auszustellen.
Dem Vermieter wird es weniger interessieren.
Wünsche Dir viel Erfolg.
Glg
****yx Frau
434 Beiträge
Themenersteller 
Hi an Alle *wink*

danke, ein Mitglied konnte mir via PN helfen, hier noch ein Link für alle, die in ähnlicher Sitation sind.

Ständige nächtliche Ruhestörungen durch Nachbarn (betrofft sogar die NK als Leistung)

20 %

Amtsgericht Kerpen, Urteil vom 14.09.1983, Az. 3 C 181/83

Quelle: https://www.advocado.de/ratgeber/mietrecht/mietminderung/mietminderung-laerm.html

Wie gesagt, alle Gespäche, Hausordnung usw sind leider gescheitert; mehrfach im Guten versucht, ich bin eher ein netter Mensch, der alles zuvor irgendwie hin bekommen möchte, aber wer seit Monaten nicht mehr schläft und dadurch sehr viele Beeinträchtigungen erlebt, braucht irgendwann Hife. Und ich bin eher zu spät als zu früh.

Ich danke euch allen. Besonders für das Mitgefühl.

MOD bitte das Thema schließen, *danke*
***rt Mann
796 Beiträge
Ich möchte nur kurz ein paar kleinere Punkte teils erwähnen, teils richtig stellen.

Lärm- und eine event. bestehende Belästigung ist nicht unabhängig von der Bausubstanz.
d.h.: in einem alten Haus, gerade aus der Nachkriegszeit, z.B. Holzbalkendecken, kannst du weniger "Ruhe" erwarten als in neueren Häusern, z.B. Betondecken.

Natürlich ist dein Ansprechpartner IMMER der Vermieter. Er ist für den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache zuständig. Wenn das nicht gewährleistet wird, hast du ggf. Anspruch auf Schadensersatz, Mietminderung etc.

In deinem Fall besonders wichtig: Kommst du noch an die Vormieter ran und haben diese den Lärm dokumentiert bzw. ist die damalige Situation beweisbar? Dann könnte sogar der gesamte Mietvertrag anfechtbar werden und damit wären auch deine Investitionen zu erstatten.

Du solltest alles mögliche dokumentieren:
• Lärmprotokoll
• Zeugen (Gäste einladen)
• Jede Lärmbelästigung über Polizei aktenkundig machen

VORSICHT bei Mietminderung. Schreib den Vermieter an, schildere die Gesamtsituation, kündige ab nächsten Monat eine 10% Kürzung (ausgehend von der Warmmiete) an UND fordere explizit den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache ein. Wenn du Glück hast erkennt der Vermieter die Kürzung "der Sache und der Höhe nach" an. Dann läuft für dich kein Mietrückstand auf. Wenn er das nicht schriftlich anerkennt, musst du vorsichtig sein!
Frühestens nach 2 weiteren Monaten würde ich die Kürzung (nur bei Anerkennung) auf max. 20% erhöhen. Nach weiteren, ca. 2 Monaten, kannst du auch Klage gegen den anderen Mieter einreichen.
****k72 Frau
296 Beiträge
Im Durschnitt werden bei regelmäßiger, erheblicher nächtlicher Ruhestörung 20 % Mietminderung angesetzt. Mangel schriftlich anzeigen (genaue Beschreibung), Frist zur Abhilfe setzen und Mietminderung ankündigen.
*******geur Mann
21.807 Beiträge
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... mache ich hier mal zu *geschlossen*
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