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Suche Beratung/Wirtsch. Totalschad. Auto/ am Unfall Schuldlo

**********light Frau
220 Beiträge
Themenersteller 
Suche Beratung/Wirtsch. Totalschad. Auto/ am Unfall Schuldlo
Hallo, gibt es hier eine KFZ Meister / Sachverständigen der mich beraten kann bezüglich eines Auffahrunfalls auf mein Auto (ich war schuldlos - wurde auch so polizeilich festgehalten) Lt. Sachverständigen ist mein Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden. RA ist eingeschaltet - Aufkäufer hat Gebot abgegeben - Mehr würde ich gern per PM oder Telefonat mitteilen.

Überregional / bzw. Raum Wü / MSP

Vielen Dank
*******geur Mann
21.807 Beiträge
Gruppen-Mod 
Was jetzt?
Überregional? Dann ist es die falsche Rubrik.
Oder Regional Wü/Msp?
Dann bitte die Postleitzahl angeben.
******ger Paar
1.494 Beiträge
Wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, bekommst Du von der Versicherung den Betrag, den Dein Auto vor dem Unfall wert war, abzüglich dem Wert, den ein Aufkäufer noch zu zahlen bereit ist.
Du kannst dann Dein Auto selber wieder reparieren, oder Du verkaufst direkt an den Aufkäufer oder Du kaufst einen Anderen Gebrauchten und gibst Deinen Kaputten in Zahlung (natürlich nicht unter dem Preis, den der Aufkäufer zahlen würde.
**********light Frau
220 Beiträge
Themenersteller 
Un_voyager - lass es in der Rubrik bitte - es ist ja nicht regional gebunden.
*********an63 Mann
17.894 Beiträge
Die unfallautos werden überall gekauft..
Aber der Versicherer zieht dir den Preis vom Wert des Autos ab.

Wir haben den ka meines Sohnes Unfall Totalschaden an meinen cousin verkauft. 200 Euro.. mit Vertrag für den Versicherer.
Der hatte ihn dann im eine Auktion bei e bay eingestellt.
Ein Pole hatte in für 1610 ersteigert, kam 2 Tage später vorbei und hatte ihn mitgenommen.
Ohne nachzukarten...
Auto bezahlt aufgeladen und tschö
****z35 Mann
1.431 Beiträge
Der Sachverständige hat der Zeitwert vor dem Unfall ermittelt. Den bekommst Du ersetzt abzüglich den vom Sachverständigen festgesetzten Restwert. Hier setzen die Versicherer an und benennen Aufkäufer, die mehr als den Restwert bezahlen, um so den Entschädigungsbetrag zu drücken.

Du bist aber nicht verpflichtet, Dein Auto zu verkaufen, sondern darfst es ohne weiteres auch ganz oder teilweise reparieren (lassen) oder sogar unrepariert weiternutzen (sofern verkehrssicher).

Das sollte Dir Dein Anwalt alles erklären können. Der hat im Zweifel auch mehr Ahnung davon als ein Kfz-Meister oder Sachverständiger.

Gerne auch CM
****aw Mann
235 Beiträge
DSR24
Wenn unschuldig dann dort.
Kostet dich nix und sind Anwälte die nur sowas machen.
****hid Frau
3.829 Beiträge
Da du unschuldig warst. Zahlt die Versicherung des Gegners den Anwalt und den Sachverständiger. Du hast freie Sachverständiger Wahl. Er sucht drei Käufer die gegnerische Versicherung nennt dann ebenfalls Käufer. Du musst für dich entscheiden ob du lieber das Auto verkaufst oder weiter nutzen möchtest. Wenn du es weiter nutzen möchtest bekommst du wahrscheinlich in Summe etwas mehr Geld darfst das Auto aber 6 Monate lang nach Auszahlung nicht verkaufen. Deine Fragen kann dir deine Anwaltskanzlei rechtssicher beantworten, daher verstehe ich nicht warum du die Frage hier stellst. Dich kostet doch der Anwalt nichts. Die Kanzlei rechnet mit der Versicherung des Gegners und nicht mit dir ab. Jede Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung läuft über die Anwaltskanzlei.
**********light Frau
220 Beiträge
Themenersteller 
@*******geur du kannst den Thread zumachen. Ich bin "erleuchtet" worden und mir wurde geholfen. Vielen Dank an Alle.
*******geur Mann
21.807 Beiträge
Gruppen-Mod 
Dann mach ich hier mal zu
*geschlossen*
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