Das ganze wurde bereits am 12.4.2022 in der Gruppe diskutiert.
Z.B. folgender Beitrag:
Ich bin kein Anwalt, aber nach meiner Meinung und Lebenserfahrung, inkl. der Erfahrung eines geerbten Hauses:
Also die Lebenspartnerin kann absolut gar nichts be-und verhindern, weil die in dem Fall einfach mal absolut nichts zu melden hat. Wenn der selbst nichts mehr gebacken bekommt, würde ich mir für den Verkauf/die Regelung von ihm eine Generalvollmacht geben lassen und gut ist. (ggf. mit den MA vom Pflegeheim reden!!!) Das wäre das Einfachste.
—> Wenn er das nicht will - und nur dann - dann Betreuungsgericht, das kann aber Jahre dauern, wenn er selbst oder seine Partnerin da quer schießt und wenn du Pech hast, bekommt sie die Betreuung und dann hast du erst richtig Terz. Also dir von IHM selbst UNANFECHTBAR unterschreiben lassen, dass er dir alles überlässt, was das Haus anbelangt (außer natürlich seinem Anteil daran, ich rede vom Handling und den dazu passenden Entscheidungen.—> Verkauf oder Vermietung; Notar; Makler, Gutachter, …, etc. ) —> Also mit ihm zum Notar oder mit Notar zu ihm und ihn unterschreiben lassen, dass du das, auch in seinem Namen, regeln darfst oder/und ggf. den Notar als Verwalter bis zur Endabrechnung (zu seiner Sicherheit, dass du ihn nicht betrügst) einsetzen.
Finanzamt: Tja, ist halt blöd, dass er es nicht mit warmen Händen verschenkt hat, aber nicht zu ändern. Allerdings gibt es Freibeträge und die Summe gilt für euch beide. Das bedeutet, du bist zwar voll haftbar für die gesamte Summe, aber da der Pflegefall ebenfalls die Hälfte davon zahlen muss, kannst du ihm das vom Erlös wieder
abziehen.
Falls die Summe vom FA geschätzt wurde: Widerspruch, Gutachten und schleunigst Erbschaftssteuererklärung inklusive der Belastungen, die da noch drauf sind und die dagegen zu rechnen sind.
Und zu guter Letzt: Mit dem FA eine geringe Ratenzahlung bis zum Verkauf vereinbaren, also schildern, dass das Haus verkauft werden soll, du demzufolge das Geld nicht hast und aufbringen kannst und noch dazu nur für die Hälfte verantwortlich bist, bei dem aber vor Verkauf des Hauses auch nichts zu holen ist und dann eben eine Rate in Höhe von x anbieten und bei Verkauf die Restzahlung ans FA.
Außerdem schließe ich mich an: Schau erst mal, wieviel Schulden TATSÄCHLICH noch auf dem Haus sind; gut möglich, dass das bereits vollständig oder größtenteils bezahlt ist. Ansonsten müsste das Haus ja quasi >450000 Euro Wert sein und nichts getilgt, wenn da tatsächlich noch 300k Belastung drauf sind - und wenn das so ist, ist der FA-Bescheid vermutlich vollkommen richtig, weil die dann die Schulden vermutlich schon berücksichtigt haben