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Überregional Steuerberater bzgl. Erbschaftsteuererklärung

****ra Frau
2.710 Beiträge
Themenersteller 
Überregional Steuerberater bzgl. Erbschaftsteuererklärung
Ich brauche ganz dringend einen guten Steuerberater bzgl. einer Erbschaftssteuererklärung!
Ich (+ noch 1 Erbe in Hessen) habe Anfang letzten Jahres eine Immobilie in Solingen geerbt. Das Finanzamt hat einen Wert weit oberhalb des realen Verkaufswertes angesetzt und forderte schon Ende 2021 >36 000€ Erbschaftssteuer von mir. Ich habe Widerspruch eingelegt, etc, bin aber mehrfach umgezogen, die Post kam mit den Nachsendeanträgen nicht hinterher.
Letzte Woche kam der Vollstreckungsbescheid, da ich dem Land NRW 36827,63€ Erbschaftssteuer schulden würde. Die Immobilie ist noch hoch belastet, es wird insgesamt nicht soviel Geld für die Erben übrig bleiben.
Ich brauche schnellstmöglich Hilfe!
alles Weitere in PN.
******513 Frau
1.006 Beiträge
Ich würde Dir raten einen Fachanwalt für Steuerrecht einzuschalten.
****z35 Mann
1.431 Beiträge
@****ra

Wenn der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, besteht evtl. die Chance, Vollstreckungsaufschub bzw. eine Stundung zu erreichen.

Gerne CM
Der Wert der Immobilie wird in der 1. Stufe einheitlich und gesondert durch Feststellungsbescheid festgestellt. Dieser Bescheid müsste bereits im Vorfeld ergangen sein und durch Einspruch angegangen werden. Ich fürchte die Frist ist diesbezüglich abgelaufen, da das Finanzamt erst nach Rechtskraft den darauf basierenden Folgebescheid erlässt. Bezüglich der Höhe kann der Folgebescheid (Erbschaftsteuerbescheid) dann nicht mehrangegangen werden.
Es wäre also zu prüfen, ob und wem der Feststellungsbescheid rechtskräftig zugestellt wurde.
Zitat von ****mir:
Der Wert der Immobilie wird in der 1. Stufe einheitlich und gesondert durch Feststellungsbescheid festgestellt. Dieser Bescheid müsste bereits im Vorfeld ergangen sein und durch Einspruch angegangen werden. Ich fürchte die Frist ist diesbezüglich abgelaufen, da das Finanzamt erst nach Rechtskraft den darauf basierenden Folgebescheid erlässt. Bezüglich der Höhe kann der Folgebescheid (Erbschaftsteuerbescheid) dann nicht mehrangegangen werden.
Es wäre also zu prüfen, ob und wem der Feststellungsbescheid rechtskräftig zugestellt wurde.

Dass der Grundlagenbescheid bestandskräftig sein könnte ist sicher richtig. Nur hilft es aktuell der TE nicht. Denn sie scheint ja jetzt den Vollstreckungsbescheid vorliegen zu haben.

Vermutlich hat sie Einspruch eingelegt (sie schreibt ja was von Widerspruch) und hat die Aussetzung der Vollziehung evtl nicht beantragt (sofern der Einspruch zulässig und begründet war).


Liebe TE:

Das ist ganz klassisches Abgabenrecht und das ist das Handwerkszeug eines jeden Steuerberaters. Du brauchst keine super-duper-über-die-Grenzen-hinweg-bekannte-Kanzlei mit einem Hochstundensatz.

Ruf beim nächsten in deiner Gegend an und frage nach Erbschaftsteuer-Neigung.

Nur langsam wird es Zeit, denn wenn ich lese "letzte Woche kam der Vollstreckungsbescheid" und dann soll der Fachmann/die Fachfrau einen Termin haben, Unterlagen sichten, mal gerade eben einlesen, Schriftsatz schreiben und rechtzeitig an das Finanzamt senden....sportlich
*******mcat Mann
3.672 Beiträge
Mein Gedanke: Prüfen (lassen) ob Wiedereinsetzung-In-Die-Frist noch eine Chance hat - da Du mehrfach umgezogen bist, konnten ja zwischenzeitliche Bescheide eigentlich gar nicht zugestellt werden, es sei denn, Du hast vergessen, Dich jeweils vom vorangehenden Wohnsitz abzumelden (und auch das Namens-Schild am Briefkasten zu entfernen). Etwaige frühere gelbe Kuverts d.h. förmliche Zustellungen werden nicht nachgesendet !
****z35 Mann
1.431 Beiträge
Wiedereinsetzung wäre evtl. möglich, wobei Steuerbescheide ja auch vollstreckbar sind, wenn sie noch nicht rechtskräftig sind
accipe_me hat natürlich Recht. Einspruch , Aussetzung der Vollziehung usw. sollten in jedem Werkzeugkasten eines Steuerberaters sein. Wichtig ist aber auf jeden Fall sofort zu handeln.
Also sofort die Steuerberater in nächster Nähe anrufen und versuchen einen Termin zu bekommen.
****ra Frau
2.710 Beiträge
Themenersteller 
Ich werde dem Gerichtsvollzieher mein Umzugskartonlager beim self-storage zeigen, meine negative Schufa-Auskunft und dann abwarten müssen, was überhaupt noch übrig bleibt...
****z35 Mann
1.431 Beiträge
Das Finanzamt könnte eine Sicherungshypotgek im Grundbuch des ererbten Hauses eintregen lassen, damit wäre die Steuerschuld gesichert und die Zahlung müsste nicht sofort erfolgen.
*********r7066 Paar
580 Beiträge
Gehe davon aus das es rechtskräftig ist , und die Einspruchsfrist verstrichen ist.
Weiter gehe ich davon aus das die höhe , wenn nicht Erbschaft 1. Ordnung war , sondern Onkel oder Tante , die Höhe angemessen ist
*********r7066 Paar
580 Beiträge
Weiter hat das FA einen Bodenrichtwert und das Baujahr des Gebäude , bzw Mieteinnahmen .
Falls vermietet war, dann wird berücksichtigt der Einheitswert . Danach berechnen sich die Steuern .
Das ganze wurde bereits am 12.4.2022 in der Gruppe diskutiert.
Z.B. folgender Beitrag:

Ich bin kein Anwalt, aber nach meiner Meinung und Lebenserfahrung, inkl. der Erfahrung eines geerbten Hauses:

Also die Lebenspartnerin kann absolut gar nichts be-und verhindern, weil die in dem Fall einfach mal absolut nichts zu melden hat. Wenn der selbst nichts mehr gebacken bekommt, würde ich mir für den Verkauf/die Regelung von ihm eine Generalvollmacht geben lassen und gut ist. (ggf. mit den MA vom Pflegeheim reden!!!) Das wäre das Einfachste.
—> Wenn er das nicht will - und nur dann - dann Betreuungsgericht, das kann aber Jahre dauern, wenn er selbst oder seine Partnerin da quer schießt und wenn du Pech hast, bekommt sie die Betreuung und dann hast du erst richtig Terz. Also dir von IHM selbst UNANFECHTBAR unterschreiben lassen, dass er dir alles überlässt, was das Haus anbelangt (außer natürlich seinem Anteil daran, ich rede vom Handling und den dazu passenden Entscheidungen.—> Verkauf oder Vermietung; Notar; Makler, Gutachter, …, etc. ) —> Also mit ihm zum Notar oder mit Notar zu ihm und ihn unterschreiben lassen, dass du das, auch in seinem Namen, regeln darfst oder/und ggf. den Notar als Verwalter bis zur Endabrechnung (zu seiner Sicherheit, dass du ihn nicht betrügst) einsetzen.

Finanzamt: Tja, ist halt blöd, dass er es nicht mit warmen Händen verschenkt hat, aber nicht zu ändern. Allerdings gibt es Freibeträge und die Summe gilt für euch beide. Das bedeutet, du bist zwar voll haftbar für die gesamte Summe, aber da der Pflegefall ebenfalls die Hälfte davon zahlen muss, kannst du ihm das vom Erlös wieder
abziehen.
Falls die Summe vom FA geschätzt wurde: Widerspruch, Gutachten und schleunigst Erbschaftssteuererklärung inklusive der Belastungen, die da noch drauf sind und die dagegen zu rechnen sind.

Und zu guter Letzt: Mit dem FA eine geringe Ratenzahlung bis zum Verkauf vereinbaren, also schildern, dass das Haus verkauft werden soll, du demzufolge das Geld nicht hast und aufbringen kannst und noch dazu nur für die Hälfte verantwortlich bist, bei dem aber vor Verkauf des Hauses auch nichts zu holen ist und dann eben eine Rate in Höhe von x anbieten und bei Verkauf die Restzahlung ans FA.

Außerdem schließe ich mich an: Schau erst mal, wieviel Schulden TATSÄCHLICH noch auf dem Haus sind; gut möglich, dass das bereits vollständig oder größtenteils bezahlt ist. Ansonsten müsste das Haus ja quasi >450000 Euro Wert sein und nichts getilgt, wenn da tatsächlich noch 300k Belastung drauf sind - und wenn das so ist, ist der FA-Bescheid vermutlich vollkommen richtig, weil die dann die Schulden vermutlich schon berücksichtigt haben
****ra Frau
2.710 Beiträge
Themenersteller 
ok, die Sache ist gegessen, für jeglichen Widerspruch ist es zu spät, ich hab' das dummerweise nicht so ernst genommen, wie ich es hätte nehmen sollen und jetzt sind sämtliche Einspruchs-Fristen abgelaufen. Ich werde mit dem Gerichtsvollzieher - wenn er das nächste Mal auftaucht - zu meinem self-storage-Raum gehen und ihm das zeigen, mehr hab' ich nicht.
*******mcat Mann
3.672 Beiträge
in Aktion bleiben - nicht abwarten - und flexibel verhandeln
Die Idee mit der Sicherungshypothek, oft auch Zwangshypothek, ist sicher gut. Dass machen Finanzämter oft selbst - dann heißt es "Zwang" - wenn man den Ball selber spielt bzw anbietet, freut sich vielleicht der Sachbearbeiter über den Hinweis und folgt dem Vorschlag - dann hat er fürs erste seinen Job gemacht, wo sonst nix zu holen ist.

Ratenzahlung - da war ich vor Jahrzehnten selbst mal in einer heftigen Klemme und hatte aber gerade nen neuen Job angetreten, jedoch noch kein Geld. Ich habe angeboten, eine ganz minimale Rate, die jeweils nach 1 Monat zu VERDOPPELN sei. Klingt monströs, funktioniert aber so lange, wie erstens die mitspielen (haben sie gemacht), zweitens die Beträge tatsächlich geleistet werden können, und drittens die Gesamttilgung binnen 1/2 Jahr erfolgen kann. Nach 4 Monaten war bei mir erwartungsgemäß die Luft raus, aber ich hatte 4 mal brav gezahlt und gezeigt, dass ich guten willens bin. Dann haben wir über den Rest neu verhandelt und nochmal eine neue Ratenzahlung von wieder einem halben Jahr ausgehandelt und dieses mal aber nicht extrem ansteigend.

Wichtig ist, dass erstens alles rechtens ist - und sowas geht tatsächlich. Zweitens dass Du Deine Verpflichtung monatelang einhältst solange es irgendwie geht - mehrere Monate ! Und natürlich, dass Du sehr tief anfangen darfst - und wenn der Sachbearbeiter beim FA ein Einsehen hat und sein Vorgesetzter auch, dann kommt man auf eine solche Weise aus der Patsche raus, ohne dass die Hütte zwangsversteigert wird (macht den Preis kaputt) und ohne dass man wegen Erbschaft in Insolvenz gehen muss.
*********r7066 Paar
580 Beiträge
Wegen Erbschaft in Insolvenz gehen , dann war der Erbe schon vorher überschuldet! Ouatsch.
Jetzt mit den FA sprechen über die Zahlungen , manchmal günstiger auch Steuerlich wenn vermietet Kredit bei der Bank.
****z35 Mann
1.431 Beiträge
Insolvenz ist nicht nur ein Folge von Überschuldung, sondern auf von Zahlungsunfähigkeit.

Und das ksnn sehr wohl bei einer Etbschaft eintreten, nämlich dann, wenn wie hier, die Erbschaft eben nicht aus Geld, sondern aus schwer veräußerlichen Sachwerten besteht.

Dann wird die Erbschaftsteuer fällig, bevor der Erbe den Nachlass veräußert hat und über liquide Mitrel zur Steuertilgung verfügt.
*********r7066 Paar
580 Beiträge
Das habe ich bis jetzt noch nicht gehabt, trotz Steuerzahlungen kam immer noch was raus für den Erben.
Es sei denn man erbt nur schulden , dann kann man das Erbe ausschlagen und dann bekommt das FA auch nichts
****z35 Mann
1.431 Beiträge
Steuer fällt natürlich nur bei einer werthaltigen Erbschaft an. Aber es kann trotzdem so sein, dass die Erbschaft zwar werthaltig ist, aber die Werte nicht kurzfristig realisiert werden können und die Steuer schon vorher fällig ist.
*********r7066 Paar
580 Beiträge
Theoretisch kann das sein , wenn eine Haltefrist bei Aktien besteht.
Beispiel Boris Becker Werbung for AOL und der haltefrist der Aktien.
Bei Immobilien die Steuerlast und Freibetrag. und dann einen späteren Verkauf. Hab ich in 30 Jahren nicht gehabt das die Erbschaftssteuern den Verkaufspreis übersteigt
Das ist auch nicht das Prinzip einer Besteuerung: mehr Steuern als Wert

Wenn ich aber die Erklärung falsch abgebe und der Bescheid bestandskräftig wird, sieht es mager mit Änderungen aus
****ra Frau
2.710 Beiträge
Themenersteller 
Also es wird schon noch was für die Erben "rauskommen", aber nicht sooo viel, daß es 36 000€ Erbschaftssteuer rechtfertigt.
Ich habe jetzt mit den betroffenen Finanzämtern und mehreren Steuerberatern gesprochen: einen Schuldenturm, in den ich gesperrt werden könnte, gibt es nicht mehr; daß ich kein pfändbares Vermögen oder Wertgegenstände habe, kann ich nachweisen.
"stay cool & keep calm" ist wohl zukünftig mein Motto

Wen der weitere Verlauf interessiert, darf sich gerne von Zeit zu Zeit bei mir melden, ansonsten (@*******geur)
kann die Diskussion geschlossen werden. Danke an Alle, die sich Gedanken gemacht haben und versucht haben, mir weiter zu helfen!
*******geur Mann
21.807 Beiträge
Gruppen-Mod 
Dann mach ich hier mal zu
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