Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Handjob
2859 Mitglieder
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Überregional Arbeitslosengeld Berechnung nach Krankengeld

*****_74 Mann
1.186 Beiträge
Themenersteller 
Überregional Arbeitslosengeld Berechnung nach Krankengeld
Evtl. kann mir jemand weiterhelfen. Nach einem Arbeitsunfall in der Probezeit wurde ich gekündigt. Das war Juli 2021. Die Kündigung war rechtlich in Ordnung. Natürlich hatte ich mich nach der Kündigung auch schon direkt arbeitssuchend gemeldet und bescheid gegeben, dass ich Krank geschrieben bin wegen des Arbeitsunfalles. Aufgrund meiner Behandlung erhalte ich seit der Kündigung Krankengeld von der Berufsgenossenschaft (BG). Dieser läuft ja nach 72 Wochen aus. Jetzt habe ich gegoogelt und keine passende Antwort gefunden. Wie wird mein Arbeitslosengeld (ALG I) berechnet. Nach meinem Krankengeld oder nach meinem Gehalt, was ich vor dem Krankengeld verdient habe?
*********oor11 Frau
179 Beiträge
Es werden die letzten 12 Monate vor dem Krankengeld zur Berechnung genommen.
*********2017 Frau
392 Beiträge
Außerdem erhälst du doch bei dem Krankengeld von der BG 100 Prozent, also volles Gehalt, demzufolge kein Unterschied
****hid Frau
3.829 Beiträge
Die Höhe des Arbeitslosengelds richtet sich nach Ihrem letzten Vorjahresverdienst. Haben Sie da schon Krankengeld bezogen, wird dieser Zeitraum nicht zur Berechnung herangezogen. Dann sind die letzten zwölf Monate vor Antragsstellung, in der noch normal das Gehalt gezahlt wurde, maßgeblich.

https://www.wirtschaftsforum.de/tipps/wie-wirkt-sich-die-kuendigung-waehrend-einer-krankheit-auf-das-arbeitslosengeld-aus
****hid Frau
3.829 Beiträge
Zitat von *********2017:
Außerdem erhälst du doch bei dem Krankengeld von der BG 100 Prozent, also volles Gehalt, demzufolge kein Unterschied

Für die Berechnung des Arbeitsamtes wird das Brutto-Gehalt herangezogen. Der TE hat nun Angst das das Brutto der BG verwendet wird was nur 80% Brutto des Bruttogehaltes des Arbeitsgebers ist. Die Angst ist aber unbegründet.

Hier die BG Berechnung
https://www.bgbau.de/themen/versicherungsschutz-und-leistungen/verletztengeld-und-uebergangsgeld#:~:text=Verletztengeld%20ist%20das%20%22Krankengeld%20der,behandelnden%20Arzt%20festgestellt%20worden%20ist.

Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des regelmäßigen Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als das regelmäßige Nettoentgelt.

*****_74 Mann
1.186 Beiträge
Themenersteller 
Danke dir @****hid
Der letzte Beitrag war sehr hilfreich.
Du hast recht, es sind nur 80%, war schon eben verwirrt wegen den 100%.
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Zitat von *****_74:
Überregional Arbeitslosengeld Berechnung nach Krankengeld
Evtl. kann mir jemand weiterhelfen. Nach einem Arbeitsunfall in der Probezeit wurde ich gekündigt. Das war Juli 2021. Die Kündigung war rechtlich in Ordnung. Natürlich hatte ich mich nach der Kündigung auch schon direkt arbeitssuchend gemeldet und bescheid gegeben, dass ich Krank geschrieben bin wegen des Arbeitsunfalles. Aufgrund meiner Behandlung erhalte ich seit der Kündigung Krankengeld von der Berufsgenossenschaft (BG). Dieser läuft ja nach 72 Wochen aus. Jetzt habe ich gegoogelt und keine passende Antwort gefunden. Wie wird mein Arbeitslosengeld (ALG I) berechnet. Nach meinem Krankengeld oder nach meinem Gehalt, was ich vor dem Krankengeld verdient habe?

Die BG zahlt 80% des Bruttogehaltes, begrenzt auf das netto-Gehalt vor dem Unfall, über einen Zeitraum von 78 Wochen.

Danach kommt es darauf an, ob die betroffene Person wieder vollumfänglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (nur dann gibt es ALG I), oder ob die Person nur teilweise genesen ist und entsprechend anteilig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (Übergangsgeld), oder ob weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit besteht (volle oder vorübergehende Verrentung).
********jung Frau
82 Beiträge
Arbeitslosengeld I bekommst du allerdings nur, wenn Du nach der Aussteuerung (sprich nach Auslaufen des Verletztengeldes) wieder vollkommen arbeitsfähig bzw. gesund bist. Sollte dies nicht der Fall sein, bekommst du auch kein Arbeitslosengeld I.

Zur Berechnung erhälst Du da 60 % (ohne Kinder) bzw. 67 % (mit Kinder) vom letzten Nettogehalt.
*******013 Frau
1.763 Beiträge
Ähm, meines Wissens nach besteht die Möglichkeit, nach Aussteuerung aus dem Krankengeld, bei weiter bestehender Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung zu beantragen.

Hierbei erhält man dann ALG 1 in gleicher Höhe wie bei "normalem" Bezug, muss aber nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, bzw unterliegt nicht der Vermittlung.
Evtl wird eine Begutachtung durch den ärztlichen/medizinischen Dienst der Agentur für Arbeit vorgenommen, Beurteilung nach Aktenlage ist aber auch möglich. Hierfür müssen dann aber entsprechende Arztberichte und evtl auch Schweigepflichtentbindungen der diversen Ärzte dem ärztlichen Dienst zur Verfügung stehen.
***py Mann
18.904 Beiträge
Bei mir war es zwar kein Arbeitsunfall, sondern eine PAV im linken Arm, die mich in den Krankengeldbezug(AOK), dann ALG 1, dann Übergangsgeld (DRV Umschulung) und nun wieder ALG1-Bezug gezwungen hat.

Was alle Sozialleistungen gemeinsam hatten - war, dass sie alle in etwa der "gleichen Höhe" ausgezahlt wurden. Die Unterschiede waren/sind in meinem Fall nur marginal einige wenige € pro Monat.

Aber es hängt natürlich auch vom Ausgangpunkt (Höhe des Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze) und des Familienstand bzw. Kinder ab.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.