Guten Morgen
Kennt sich jemand im Erbrecht aus und kann mir die Frage beantworten? „Wird der Freibetrag für jeden (Nichte/Neffen) angesetzt oder für deren Gesamtheit. Egal ob Einzelneffe oder sechs sieben Nichten und Neffen?
Bei Immobilien wird aber nicht der Verkehrswert der Besteuerung zugrunde gelegt, so dass ggfs. der tatsächliche Nachlasswert auch höher als die Summe der Freibeträge sein kann.
„Bei Immobilien wird aber nicht der Verkehrswert der Besteuerung zugrunde gelegt, so dass ggfs. der tatsächliche Nachlasswert auch höher als die Summe der Freibeträge sein kann.
Und danach kommt es drauf an.
Eigennutzung eventuell ohne Erbschaftssteuer, oder Vermietung 90% des Marktwerts usw.
Da braucht man nicht nur einen Steuerberater, sondern ggf. auch ein Gutachten, da das Finanzamt den Maktwert schätzt, aber Wertmiderungen der Immobilie evtl. mit einbezieht.