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Überregional Grundsteuererfassung

****z35 Mann
1.428 Beiträge
Es sollte schon richtig sein, denn ansonsten zahlt man dann zuviel Grundsteuer ... oder hat schlimmstenfalls ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung am Hals ....
****ggi Paar
624 Beiträge
Nein auch für Wohnungen wird Grundsteuer bezahlt….

Nein. Die Grundsteuer für das Grundstück wird nur vom Eigentümer auf die Miete umgelegt.
Für die Wohnung selbst wird keine Grundsteuer verlangt.
Die Höhe der Grundsteuer kann aber vom Zustand der Bebauung abhängen.
In Bawü bekommt man bei Wohnbebauung z. B. 30% Rabatt.

Was genau zur Ermittlung der Grundsteuer verwendet wird, hängt wohl aber vom Bundesland ab.
In der Anleitung für Bawü hab ich nichts zu Größe oder Art der Bebauung gelesen, sie spielt da also wohl keine Rolle.
*******mcat Mann
3.671 Beiträge
Off topic - aber ich kanns nicht zurück halten: @*********ellte - echt, Du arbeitest bei einem Finanzamt ? Ist Dir denn da Dein Nicknamen durch den Anblick unausgefüllter Formulare eingefallen ?
****z35 Mann
1.428 Beiträge
Ich habe bereits einige Anfragen wegen der Erklärung auf dem Schreibtisch ... da muss ich mich demnächst mal dransetzen ...
*********ellte Frau
8.794 Beiträge
Zitat von *******mcat:
Off topic - aber ich kanns nicht zurück halten: @*********ellte - echt, Du arbeitest bei einem Finanzamt ? Ist Dir denn da Dein Nicknamen durch den Anblick unausgefüllter Formulare eingefallen ?

Nein das war viel früher und bedeutet was ganz anderes *haumichwech*
*********r7066 Paar
580 Beiträge
Grundsteuer ist in jedem Bundesland möglich. Es gibt beim FA aber nur ein Formular in Papierform.
Das FA will nach möglichkeit alles inline haben .
Spart Arbeit
**********03_63 Frau
184 Beiträge
Ich habe gehört dass die Elster Seite völlig überlagert ist, habe mir die Formulare geholt. Habe da auch noch nicht wirklich den Durchblick!
*******geur Mann
21.802 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich möchte mal so sagen:
Ich habe meine "ganz normale" Steuererklärung (ohne Grundbesitz, etc.) immer mit Elster-Online gemacht und komme ganz gut damit zurecht.
Obwohl ich in Sachen Steuer ein ziemlicher DAU bin.
*******ian Mann
203 Beiträge
Ich habe das auch hinter mir. Allerdings ist es in Niedersachsen etwas anders als in anderen Bundesländern, wo die Prozedur, wie ich gelesen habe, regelmäßig durchgeführt werden muss.
Hier ist nur nach einer Änderung eine Aktualisierung erforderlich.
Kompliziert war es nicht wirklich, zumal ich erst kürzlich die Baupläne digitalisiert habe und die Wohnfläche damit zügig ermitteln könnte.Nutzflache(Keller/Dachboden) waren in meinem Fall uninteressant. Etwas tricky könnte dann noch die Ermittlung der Flurstücksnummer (sowie Grundbuchblatt) sein . Für ersteres gibt es in Niedersachsen einen extra Viewer, der Flurstücksnummer und Flächengröße sowie Bodenrichtwert (für die Erklärung unwichtig) ausgibt. Die Angaben zum Grundbuch sind dem Grundbuch -Auszug zu entnehmen, den es beim Kauf bzw. der Grundstücksübernahme gab. Die Vorbereitung war etwa 10 Minuten Arbeit. Die Eingabe vielleicht 5. In Abhängigkeit von der Zahl der (inkl. Steuernummer und -ID) einzutragen Miteigentümer kann der Aufwand natürlich auch steigen..
Und was ist bei WEG ? Also wir mussten das als Eigentümer für unsere Wohnung machen… Incl Flurnummer, qm Zahl etc
Zitat von ****ggi:
Nein auch für Wohnungen wird Grundsteuer bezahlt….

Nein. Die Grundsteuer für das Grundstück wird nur vom Eigentümer auf die Miete umgelegt.
Für die Wohnung selbst wird keine Grundsteuer verlangt.
Die Höhe der Grundsteuer kann aber vom Zustand der Bebauung abhängen.
In Bawü bekommt man bei Wohnbebauung z. B. 30% Rabatt.

Was genau zur Ermittlung der Grundsteuer verwendet wird, hängt wohl aber vom Bundesland ab.
In der Anleitung für Bawü hab ich nichts zu Größe oder Art der Bebauung gelesen, sie spielt da also wohl keine Rolle.

*********ller Mann
455 Beiträge
Die Behörde hat alle Daten von mir.
Sie weiß welche Grundstücke es sind und weiß was sie Wert sind.
Man bekommt ja für alle Grundstücke oder Eigentumswohnungen gesonderte Post.
Warum soll ich das melden was sie eh wissen.

Im Radio kam, das der Server von Elster abgestürzt ist weil viele gleichzeitig meldeten.

Ich mache erst mal gar nichts, bis zur evtl. Mahnung.
Bis die das ganze gemeldete mal bearbeitet haben ist St. Nimmerlein.

Wenn sie dann merken, dass von mir was fehlt, dann melde ich halt mal.
*******ave Frau
9.703 Beiträge
Zitat von *********ller:
Die Behörde hat alle Daten von mir.
Sie weiß welche Grundstücke es sind und weiß was sie Wert sind.
Man bekommt ja für alle Grundstücke oder Eigentumswohnungen gesonderte Post.
Warum soll ich das melden was sie eh wissen.
Genau das frage ich mich auch. Bauamt, Liegenschaftsamt, Finanzamt, Grundbuchamt... Jedes Amt hat unsere Daten, und der Hammer ist doch letztendlich, daß die Infos, die man geben soll, mit Quellenangabe durch das Finanzamt genannt wird. Das ist einfach nur Beschäftigungstherapie für die Bürger, und Arbeitsersparnis der Behördenmitarbeiter, mit zeitgleichem Erhalt der Emailadressen derer, die bisher ihre Steuer nicht online gemacht haben. Echt clever! *ironie*
*******ian Mann
203 Beiträge
Tja... Datenschutz ist nicht immer so super -und Grund dafür dass jetzt die Bürger*innen die bei den Behörden bekannten und vorhandenen Daten verknüpfen müssen... Gut - wahrscheinlich ist das mit der Wohnfläche eher nicht bekannt (warum auch immer das eine Rolle spielt)
****ed Mann
179 Beiträge
Hast du deine Frage jetzt beantwortet bekommen? *lol*
Sonst meld dich gerne mal, hab schon paar Erklärungen (Bayern) durch...
******513 Frau
1.006 Beiträge
Themenersteller 
@****ed……dankeschön…ich hab die angegebene Telefonnummer angerufen. Hing zwar 45 Minuten in der Warteschleife aber hab dann Antworten gekriegt, ebenso wie die Aussage dass die Fragen teilweise richtig blöd formuliert sind und Mitarbeiter teilweise mehrere Schulungen durchlaufen.
******i70 Frau
820 Beiträge
Ich habs von meiner Steuerberaterin machen lassen. Für solche Sachen ist mir meine freie Zeit zu kostbar und da sie sowieso meine Steuererklärung macht, habe ich sie damit auch beauftragt. *zwinker*
*******r_59 Mann
46 Beiträge
Das finde ich eine kluge Idee *happy*
*****ing Mann
244 Beiträge
Sorry, wenn ich den Beitrag kapere, aber es geht um das selbe Thema.

Ich habe ein Grundstück, das knapp 1/3 Bauland und 2/3 Gartenland ist (die amtliche Baugrenze ist auch im Grundbuch klar eingetragen, in der Anlage zur Grundstücksteilungserklärung werden die jeweiligen qm benannt). Es ist nur unter einer Flugstücknummer im Grundbuch geführt. Boris.nrw weist für das Bauland einen Wert von 250 Euro, für das Gartenland von 2 Euro aus. Beide Teile habend die selbe Flurnummer.

Führe ich nun in der Erklärung 2 Teile mit derselben Flurnummer und unterschiedlichen Richtwerten auf oder bilde ich nach den Anteilen den gewichteten Mittelwert und führe nur das Gesamtgrundstück einmal auf?

Danke für Euer Schwarmwissen.
*****ing Mann
244 Beiträge
Und Zusatzfrage: kann man in Elster auch erklärende Dokumente dazu hochladen wie Auszug der damaligen Teilungserklärung, Grundbuch, etc.?
******513 Frau
1.006 Beiträge
Themenersteller 
Ich geb Dir den guten Rat und ruf die Telefonnummer an die auf der Rückseite des Schreibens des Finanzamtes angegeben ist. Für diese speziellen Fragen würde ich niemals irgendwelche Meinungen von Laien einholen. Hier geht es um Dein Geld für die Zukunft. Hier scheint niemand sich wirklich damit auszukennen.
******_16 Frau
102 Beiträge
In Hessen kann man die Grundsteuererklärung nur über Elster einreichen oder man beantragt in berechtigten Ausnahmefällen die Einreichung in Papiererklärung. Diese werden, wenn er genehmigt wurde per Post zugestellt.
Hessen hat seine eigenen Vordrucke.
In dieser müssen weniger Angaben, als bei den Bundesvordrucken gemacht werden.

Es gibt noch diese Seite als Alternative (gilt aber zbsp nicht für Hessen)

https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/

In Bayern liegen die Vordrucke sogar in den Rathäusern aus (sie sind aber nicht für Hessen anwendbar, da würden einige mal schnell nach Aschaffenburg fahren *zwinker* )

Elsterportal funktioniert übrigens wieder, ich war gestern im Portal.
Wer Probleme mit der Registrierung hat kann Mo-Sa bei der Elster Hotline anrufen. Zur Zeit benötigt man halt ein wenig Geduld. Es müssen über 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
******_16 Frau
102 Beiträge
Zitat von *****ing:
Und Zusatzfrage: kann man in Elster auch erklärende Dokumente dazu hochladen wie Auszug der damaligen Teilungserklärung, Grundbuch, etc.?

Dies ist in Elster bei der Grundsteuererklärung nicht vorgesehen.

Aber wie schon mal erwähnt, einfach die Telefonnummer auf dem Anschreiben anrufen oder beim zuständigen Finanzamt direkt.
Die Elster Hotline gibt es auch.
******i63 Frau
10.265 Beiträge
Zitat von ******_16:
In Hessen kann man die Grundsteuererklärung nur über Elster einreichen oder man beantragt in berechtigten Ausnahmefällen einen Antrag auf Papiererklärung. Diese werden, wenn es genehmigt wird per Post zugestellt.
Hessen hat seine eigenen Vordrucke.

Auch aus Hessen
Also meine Eltern und eine Arbeitskollegin hatten da gar keine Probleme
Angerufen und gesagt das sie kein Internet hätten und bekamen alles zugeschickt.
Da kam nicht mal die Frage ob da evtl Kinder sind die das online ausfüllen können.
.
******_16 Frau
102 Beiträge
Zitat von *****ing:
Sorry, wenn ich den Beitrag kapere, aber es geht um das selbe Thema.

Ich habe ein Grundstück, das knapp 1/3 Bauland und 2/3 Gartenland ist (die amtliche Baugrenze ist auch im Grundbuch klar eingetragen, in der Anlage zur Grundstücksteilungserklärung werden die jeweiligen qm benannt). Es ist nur unter einer Flugstücknummer im Grundbuch geführt. Boris.nrw weist für das Bauland einen Wert von 250 Euro, für das Gartenland von 2 Euro aus. Beide Teile habend die selbe Flurnummer.

Führe ich nun in der Erklärung 2 Teile mit derselben Flurnummer und unterschiedlichen Richtwerten auf oder bilde ich nach den Anteilen den gewichteten Mittelwert und führe nur das Gesamtgrundstück einmal auf?

Danke für Euer Schwarmwissen.

Rufe beim Finanzamt an *zwinker*
Deine Frage ist zu speziell für JC
******_16 Frau
102 Beiträge
Zitat von ******i63:
Zitat von ******_16:
In Hessen kann man die Grundsteuererklärung nur über Elster einreichen oder man beantragt in berechtigten Ausnahmefällen einen Antrag auf Papiererklärung. Diese werden, wenn es genehmigt wird per Post zugestellt.
Hessen hat seine eigenen Vordrucke.

Auch aus Hessen
Also meine Eltern und eine Arbeitskollegin hatten da gar keine Probleme
Angerufen und gesagt das sie kein Internet hätten und bekamen alles zugeschickt.
Da kam nicht mal die Frage ob da evtl Kinder sind die das online ausfüllen können.
.

Glück gehabt. Man sollte dies nur machen, wenn man wirklich keine Möglichkeit hat.
Alle schreien nach Digitalisierung, also nützt sie.
Für JC und Amazon Prime, Netflix usw. haben die Leute ja auch Internet.
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