779xx Überregional, Gebäudeenergiegesetz, Sanierungspflicht
Hallo zusammen,ich habe eine Frage bzgl. der Sanierungspflicht bei Kauf/Übernahme/Erbe eines Hauses nach November 2020.
Wie strikt werden Härtenfälle innerhalb dieses Gesetzes ausgelegt nachdem innerhalb von 2 Jahren eine Sanierung durchgeführt werden muss?
Das Haus in dem es in meinem Fall gehen würde hat nen Energieausweis von geschätzt ZZZ Es ist alles alt Baujahr Ende 60 Ausgebaut in den 80ern mit damals bissl Isolierung.
Es müsste von oben bis unten alles saniert werden. Das kann ich mir vermutlich nicht innerhalb der ersten 2 Jahre nach Übernahme und Auszahlung meiner Geschwister leisten. Meine Überlegung ist über kurz oder lang das Haus abreißen und für mich was kleines draufstellen.
Da auch das innerhalb 2 Jahre vermutlich knapp wird überlege ich, das neue zu bauen und anschließend das alte "stillzulegen" bis ich es abreiße, reicht das aus oder muss ich das Haus definitiv unbewohnbar machen? Heizung ausbauen oder sonst etwas damit Vater Staat sagt jawohl hier kann niemand mehr drin wohnen.
Vielleicht kennt sich jemand etas mit der Materie aus
und Vorweg verkaufen möchte nur im äußersten Notfall da großes Grundstück Ortsrandlage und was neues/saniertes könnte ich mit dem Verkaufsgeld auch nicht kaufen höchstens anzahlen bei den aktuellen Preisen