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779xx Überregional, Gebäudeenergiegesetz, Sanierungspflicht

**********cubus Frau
144 Beiträge
Themenersteller 
779xx Überregional, Gebäudeenergiegesetz, Sanierungspflicht
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. der Sanierungspflicht bei Kauf/Übernahme/Erbe eines Hauses nach November 2020.
Wie strikt werden Härtenfälle innerhalb dieses Gesetzes ausgelegt nachdem innerhalb von 2 Jahren eine Sanierung durchgeführt werden muss?

Das Haus in dem es in meinem Fall gehen würde hat nen Energieausweis von geschätzt ZZZ Es ist alles alt Baujahr Ende 60 Ausgebaut in den 80ern mit damals bissl Isolierung.
Es müsste von oben bis unten alles saniert werden. Das kann ich mir vermutlich nicht innerhalb der ersten 2 Jahre nach Übernahme und Auszahlung meiner Geschwister leisten. Meine Überlegung ist über kurz oder lang das Haus abreißen und für mich was kleines draufstellen.

Da auch das innerhalb 2 Jahre vermutlich knapp wird überlege ich, das neue zu bauen und anschließend das alte "stillzulegen" bis ich es abreiße, reicht das aus oder muss ich das Haus definitiv unbewohnbar machen? Heizung ausbauen oder sonst etwas damit Vater Staat sagt jawohl hier kann niemand mehr drin wohnen.

Vielleicht kennt sich jemand etas mit der Materie aus *g*

und Vorweg verkaufen möchte nur im äußersten Notfall da großes Grundstück Ortsrandlage und was neues/saniertes könnte ich mit dem Verkaufsgeld auch nicht kaufen höchstens anzahlen bei den aktuellen Preisen
*******_90 Mann
121 Beiträge
Hi Du musst gar nichts machen, das Haus hat weiterhin bestandsschutz, wenn teile des Hauses saniert werden müssrn diese nach den neusten Vorschriften erfolgen. Alles andere kann bleiben.Weiterhin gibt es im Energiegesetz noch einen Passus wenn es finanziell nicht möglich ist oder es unwirtschaftlich ist gibt es ausnahme Regelungen
**********cubus Frau
144 Beiträge
Themenersteller 
Das klingt halt anders

https://www.engelvoelkers.com/de-de/hannovercommercial/blog/sanierungspflicht-gilt-auch-f%C3%BCr-erben/

Daher wäre es wichtig wie festgelegt wird ob eine Sanierung finanziell vertretbar ist oder nicht.
**********cubus Frau
144 Beiträge
Themenersteller 
Und was genau muss saniert werden? Mal heißt es, es muss nach aktuellem Standard saniert werden aber dann hab ich was gefunden wo es heißt "nur" Rohre isolieren, oberste Geschossdecken dämmen und min. Brennwertkessel installieren, wobei Öl nur noch bis 2025 eingebaut werden darf.

Sanierung nach Standard würde ich verstehen Fenster, Dach, Fassade isolieren Heizungsanlage umstellen weg von Öl, usw.

Nur die drei anderen Sachen wäre ja kein Aufwand und teils schon gemacht
********ef68 Mann
447 Beiträge
Hallo @*********4711,

Die Seite die du als erstes verlinkt hast scheint mir etwas dubios und darauf aus zu sein billig Immobilien aufzukaufen und schreibt daher wohl nicht alles.

Schau lieber hier https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/geg-was-steht-im-neuen-gebaeudeenergiegesetz-13886 und lass dich von denen mal beraten.

So wie du beschreibst wie der Zustand ist wirst du wohl ein paar Sachen machen müssen, aber bestimmt werden sie dich nicht ruinieren.

Ist es denn ein Ein- oder Zweifamilienhaus?

Liebe Grüße
CC
**********cubus Frau
144 Beiträge
Themenersteller 
Es ist ein Einfamilienhaus.

In dem Link steht auch nicht so viel anderes als in dem von mir bzw. Das was ich schon gefunden habe, zur minimal Dämmung die ich auch in den zwei Jahren hinbekommen würde.

Noch ist es nicht soweit aber dann Mal einen Energieberater holen bevor das Haus umgeschrieben wird.
****z35 Mann
1.426 Beiträge
Damit bist Du auf jeden Fall technisch und finanziell auf der richtigen Seite.
*******_90 Mann
121 Beiträge
Ich bin selber Energieberater, im GeG $5 steht das mit der Wirtschaftlichkeit auch gelten die Anforderungen nur bei Veränderungen am Gebäude. Es besteht Bestandsschutz. Nur bei der Heizung greift die BIsV wenn der Kessel zu alt ist, aber auch da gibt es Möglichkeiten.
**********cubus Frau
144 Beiträge
Themenersteller 
Okay also ist die Grundlage das ich nichts tun muss der Fakt das das Haus Baujahr 68 ist und somit die erwartete Restnutzungsdauer nicht mehr ausreichend ist eine Grundlegende Sanierung zu amortisieren?

Das wäre prima da ich eh mehr zu Abriss und Neubau tendiere als noch Unmengen Geld reinzustecken da auch der Grundriss und die Aufteilung nicht so dolle sind
******pii Mann
14 Beiträge
Hallo Fabienne,

"Okay also ist die Grundlage das ich nichts tun muss der Fakt das das Haus Baujahr 68 ist und somit die erwartete Restnutzungsdauer nicht mehr ausreichend ist eine Grundlegende Sanierung zu amortisieren?"

Nein *nein*
Die Vorgaben des Gesetzes haben nichts mit der Restnutzungsdauer zu tun.
Fakt ist, das im GEG (Gebäudeenergiegesetz) u.a. geregelt ist, das bei Eigentümerwechsel eine Nachrüstpflicht für die oberste Geschoßdecke (Dach), freiliegende Heizungsrohre und Heizungsanlage besteht. Für alle Maßnahmen gibt es Ausnahmen bzw. Besonderheiten.
In der Praxis wird dann aber von keiner Behörde diese Vorgaben überprüft, außer bei der Heizung, da gibt der Schornsteinfeger frühzeitig Bescheid, wann ein Austausch erforderlich ist.

Gruß vom
Schlumpfii
*******_90 Mann
121 Beiträge
Doch die Unwirtschaftlichkeit kann über die zu erwartenden Restnutzubhsdauer des Gebäudes begründet werden. Auch wenn es einem finanziell nich möglich ist kann somit die Unwirtschaftlichkeit begründet werden. Sollte man auch planen nur ein paar Jahre in dem Haus zu wohnen ist auch die Unwirtschaftlichkeit begründet. Und man hat keine Sanierungspflicht.
****z35 Mann
1.426 Beiträge
Ich würde es ggfs. auch darauf ankommen lassen. Das Bauamt hat kaum die Resourcen, nach jedem Eigentümerwechsel zu überprüfen, ob enercetisch saniert wurde ....

Juristisch haltbar ist dieser Rat allerdings nicht.
******_ka Mann
12 Beiträge
nur das nötigste sanieren. bin aus dem Gewerbe
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