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Wie gehen Menschen bei Joy mit Krankheit um?140
Ein heikles Thema. Sehr schwer zu beschreiben und sicher kontrovers…
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Überregional

*********ntes Paar
287 Beiträge
Themenersteller 
Überregional
Wer kennt sich mit Arbeitsrecht aus ,bzw weiß wie das mit dem Urlaubsanspruch bei längerer Krankheit nach Arbeitsunfall geregelt ist
*****911 Frau
159.513 Beiträge
Um was geht es denn genau?

Was ist längere Krankheit?
Ein Fachanwalt.
Falls es einen Betriebsrat gibt...den mal fragen.
*******anns Frau
3.890 Beiträge
Zitat von ********rin9:
Um was geht es denn genau?

Was ist längere Krankheit?

Ich war 14 Monate krank und habe allen Urlaub bekommen. Hab aber auch eine geile Firma. 🤷‍♂️
*****911 Frau
159.513 Beiträge
Das ist vom Gestzgeber her so vorgeschrieben...ob der Arbeitgeber will oder nicht. *zwinker*
*******anns Frau
3.890 Beiträge
Zitat von ********rin9:
Das ist vom Gestzgeber her so vorgeschrieben...ob der Arbeitgeber will oder nicht. ;-)

Glaube ich nicht ganz, wenn du ein ganzes Jahr nicht arbeitest, kann es sein, dass du keinen Anspruch auf Erholung hast. 🤷‍♂️🤷‍♂️🤷‍♂️
Aber ich weiß es nicht....
*****911 Frau
159.513 Beiträge
Ich musste es als AG...der Mitarbeiter ging am Ende in Rente und so musste ich den gesamten Urlaub auszahlen....gesetzlich so vorgeschrieben!!!!!!
Und es war kein Arbeitsunfall...
*********ntes Paar
287 Beiträge
Themenersteller 
Ich bin seit Oktober 21 . Krank wegen eines Arbeitsunfalls
Bin also seit Nov .21 im Verletztengeld
Aus 2021 besteht ein Restanspruch von 12 Tagen .
Mich interessiert was mit der Zeit in 2022 ist
*****911 Frau
159.513 Beiträge
Der komplette Jahresurlaub für 2022 wird Dir gewährt bzw. muss Dir gewährt werden als wenn Du gearbeitet hättest.
***xy Frau
4.797 Beiträge
Zitat von *******anns:
Zitat von ********rin9:
Das ist vom Gestzgeber her so vorgeschrieben...ob der Arbeitgeber will oder nicht. ;-)

Glaube ich nicht ganz, wenn du ein ganzes Jahr nicht arbeitest, kann es sein, dass du keinen Anspruch auf Erholung hast. 🤷‍♂️🤷‍♂️🤷‍♂️
Aber ich weiß es nicht....

Über wirklich kompetente Antworten freut sich der Lesen *ja*
***xy Frau
4.797 Beiträge
Zitat von *********ntes:
Überregional
Wer kennt sich mit Arbeitsrecht aus ,bzw weiß wie das mit dem Urlaubsanspruch bei längerer Krankheit nach Arbeitsunfall geregelt ist

Ein Anruf/eine Mail an Deine Gewerkschaft sollte das kompetent beantworten *zwinker*

Trixy
*******ack Paar
1.051 Beiträge
Ist der Arbeitnehmer länger erkrankt und kann wegen der Krankheit den Urlaub innerhalb eines ganzen Kalenderjahres oder bis zum Ende des Übertragungszeitraums im Folgejahr nicht nehmen, verfallen die Urlaubsansprüche - nach europarechtskonformer Auslegung des deutschen Urlaubsrechts durch das BAG - erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres (lesen Sie dazu: Urlaubsverfall bei Langzeiterkrankung). Ob der Urlaubsverfall auch dann gestattet ist, wenn der Arbeitgeber im Urlaubsjahr seine Mitwirkungspflicht unterlassen hat, soll der EuGH jetzt klären.

Quelle: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-was-gilt-bei-elternzeit-kuendigung-krankheit/urlaubsanspruch-bei-krankheit_76_549506.html

Mitwirkungspflicht heißt hierbei, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer darauf hinweisen muss, dass da noch Urlaubsanspruch (und in welcher Höhe) besteht.
*********r7066 Paar
580 Beiträge
Urlaub kann gekürtzt werden
****z35 Mann
1.431 Beiträge
Urlaub kann nicht einfach gekürzt werden. Der Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen ind vertraglichen Sndpruch suf Urlaub und zwar in der vereinbarten Höhe bzw. mindestens in gestzlichem Umfang.

Die Vergütung (Lohn bzw. Gehalt) kann ja such nicht einfach gekürzt werden.
***py Mann
18.947 Beiträge
Nun wenn man den Urlaub wegen längerer Krankheit nicht antreten kann, besteht aber vielleicht die Möglichkeit, sich den Urlaubsanspruch auszahlen zu lassen. Natürlich nur in Absprache mit dem Arbeitgeber. *idee*
*******l_Ja Frau
44 Beiträge
In manchen Verträgen ist der Urlaubsanspruch in den gesetzlichen Mindestanspruch und einen vom AG darüber hinaus gewährten Urlaub unterteilt.
Der gesetzliche stehtso wie vorher schon genannt zu Verfügung. Der vom AG darüber hinaus gewährte Urlaub kann wegfallen, wenn das im Vertrag dabei steht.

Ich hoffe, das hilft als Ergänzung weiter.
******171 Mann
587 Beiträge
Also ich habe irgendwo vor Jahren gelesen, dass nur der gesetzliche Mindesturlaub von 4 Wochen im Jahr bei langer Krankheit bestehen bleibt.

Meine Firma kürzt aber nicht.
*******ack Paar
1.051 Beiträge
Kann ich mir nicht vorstellen. Bislang habe ich noch keinen Arbeitsvertrag gesehen, in dem der Urlaubsanspruch aufgedröselt wird in "gesetzlich" und "darüber hinaus" mit entsprechenden Sonderregeln. Das wird i.a. immer als Ganzes angegeben.

Das mag vertraglich grundsätzlich möglich sein, so wie z.B. auch Zulagen (etwa Weihnachts- und Urlaubsgeld) nicht zwingend einen Automatismus auslösen, wenn es entsprechend sauber im Arbeitsvertrag formuliert sind. Aber in freier Wildbahn gesehen habe ich sowas, den Urlaub betreffend, noch nicht.
Der Urlaub wird aber tatsächlich in einen gesetzlichen und einen freiwillig-gewährten Teil unterteilt. Der gesetzliche Anteil verfällt / verjährt anders, als der freiwillige.

Bei dem freiwillig gewährtem Urlaub kann das Unternehmen auch selber vertraglich festlegen, wie und wann er angetreten werden muss und wann er verfällt. Die meisten Arbeitgebende sind jedoch kulant. Ein Anrecht besteht jedoch nicht.

Weiter oben hat doch schon jemand einen entsprechenden Link eingestellt gehabt.
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