Arbeitsrecht 6.... überregional
gibt es jemanden der sich mit Arbeitsrecht auskennt und uns mal helfen könnte.Es geht um eine Kündigung einer Person mit 100% Behinderung aufgrund einer Vermutung einer Handlung.
Desweiteren wurde Aufgrund der gleichen Vermutung einer Angehörigen die schon von selbst gekündigt hatte, die gleiche Handlung angelastet.
Diese 100% Behinderte Person wurde komplett überfordert in der Arbeit. Bei 7 Stunden Arbeit wurden nur 6,5 Stunden gezahlt, aufgrund der gesetzlichen Pause. Allerdings können die Mitarbeiter diese Pause nicht machen. Zu dem Mindestlohn der gezahlt wird, wird dann täglich noch eine halbe Stunde unbezahlt gearbeitet. Was wohl seitens des Gesetzgebers nicht so geplant war. Eine Stundenabrechnung der Stechuhr wird auch auf Nachfrage nicht ausgehändigt.
Die Arbeit war für 6 Personen in 2 Schichten und mit Wochenendarbeit ursprünglich.
Nun hat sich die Situation geändert und 3 Mitarbeiter sollen die gleiche Arbeit erledigen, was nicht möglich ist. Aber anstatt abhilfe zu schaffen wird der Behinderten Person druck gemacht um noch mehr zu arbeiten, obwohl sie den anderen in nichts nachstand. Allerdings wurde beim Integrationsamt hilfe beantragt das diese Person nicht so arbeiten könnte wie die anderen, was aber nicht stimmt.
In wie weit kann man denn dagegen vorgehen, gegen diese haltlosen Beschuldigungen und das umgehen des Mindestlohnes?
LG
Lettinlover