Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Handjob
2859 Mitglieder
zum Thema
Was können nicht-behinderte Menschen verbessern? :)113
Hey, Bisher habe hier Threads gelesen, wo Behinderungen immer als…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Arbeitsrecht 6.... überregional

*******over Paar
389 Beiträge
Themenersteller 
Arbeitsrecht 6.... überregional
gibt es jemanden der sich mit Arbeitsrecht auskennt und uns mal helfen könnte.

Es geht um eine Kündigung einer Person mit 100% Behinderung aufgrund einer Vermutung einer Handlung.
Desweiteren wurde Aufgrund der gleichen Vermutung einer Angehörigen die schon von selbst gekündigt hatte, die gleiche Handlung angelastet.

Diese 100% Behinderte Person wurde komplett überfordert in der Arbeit. Bei 7 Stunden Arbeit wurden nur 6,5 Stunden gezahlt, aufgrund der gesetzlichen Pause. Allerdings können die Mitarbeiter diese Pause nicht machen. Zu dem Mindestlohn der gezahlt wird, wird dann täglich noch eine halbe Stunde unbezahlt gearbeitet. Was wohl seitens des Gesetzgebers nicht so geplant war. Eine Stundenabrechnung der Stechuhr wird auch auf Nachfrage nicht ausgehändigt.
Die Arbeit war für 6 Personen in 2 Schichten und mit Wochenendarbeit ursprünglich.
Nun hat sich die Situation geändert und 3 Mitarbeiter sollen die gleiche Arbeit erledigen, was nicht möglich ist. Aber anstatt abhilfe zu schaffen wird der Behinderten Person druck gemacht um noch mehr zu arbeiten, obwohl sie den anderen in nichts nachstand. Allerdings wurde beim Integrationsamt hilfe beantragt das diese Person nicht so arbeiten könnte wie die anderen, was aber nicht stimmt.

In wie weit kann man denn dagegen vorgehen, gegen diese haltlosen Beschuldigungen und das umgehen des Mindestlohnes?

LG

Lettinlover
*******ave Frau
9.703 Beiträge
Da hilft nur das Arbeitsgericht, denn bei solchen Arbeitgebern ist man hilflos ausgeliefert, egal wieviel Recht man hat. Also einen Anwalt suchen, sich beraten lassen und dann evtl vor Gericht gehen.
Gut ist, wenn man Zeugen hat, die dieses Gebaren des Arbeitgebers bezeugen können.
*******rus Mann
493 Beiträge
Hier kann es, wie bei allen ähnlichen Fällen nur eine Antwort geben - einen Anwalt aufsuchen.

Der kann das dann in Ruhe auseinander nehmen, die Rechtmässigkeit der Kündigung bewerten und gegebenenfalls vor Gericht anfechten lassen. Auch kann er helfen zu beurteilen ob eine Pause unzulässigerweise verwehrt wurde und ob daraus evtl. Lohnnachzahlungen reaultieren könnten.

Hier im Forum lässt sich das nicht leisten.
****e19 Frau
9.889 Beiträge
Ich seh nur den Weg zum Anwalt für Arbeitsrecht. Denn da scheint es nicht mit rechten Dingen zuzugehen.
Der Anwalt kann einen Beratungsschein und Prozesskostenbeihilfe für die Person beantragen, wenn sie nicht genug Geld besitzt einen Anwalt zu bezahlen.

Eine Möglichkeit wäre auch beim VdK nachzufragen.

Auskunft kann eventuell auch die Polizei geben. Einfach fragen.
****112 Mann
1.102 Beiträge
Ich würde hier auch mal den Kontakt zum VDK suchen. Hier gibt es kompetente Beratung und auch bei bedarf juristische Unterstützung.

Es gilt immer noch:

Kündigt der Arbeitgeber ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamtes, kann der schwerbehinderte oder gleichgestellte Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung vor dem Arbeitsgericht eine sogenannte Feststellungklage einreichen. Das heißt, dass die Kündigung rechtswidrig ist und das Arbeitsverhältnis wegen fehlender Zustimmung fortbesteht.

Würde ich mal prüfen lassen.
*********paar Paar
1.537 Beiträge
Entweder Gewerkschaft oder VdK
*******over Paar
389 Beiträge
Themenersteller 
Gewerkschaft bin ich gerade dran mir da mal einen Rat zu holen.
Vdk hatte ich gerade nicht auf dem Schirm, danke dafür.

Anwalt für Arbeitsrecht ist wohl das mittel der Wahl, wobei wüsste da vielleicht jemanden einen der gut ist zwischen Frankfurt und Fulda?

Integrationsamt habe ich bereits kontaktiert und die wissen von nix.

Lohnnachzahlungen?, geht das wie kann man das beweisen, das die Pausen zwar abgezogen wurden aber nicht eingehalten werden konnten. Reichen da die Aussagen von Mitarbeitern, Ex Mitarbeitern etc?
*******over Paar
389 Beiträge
Themenersteller 
Danke Euch schon jetzt für die schnelle Hilfe
*******ley Frau
2.442 Beiträge
Wenn die Person nur Mindestlohn bekommt, besteht vielleicht auch die Möglichkeit einen Beratungsschein zu bekommen (dann ist der Anwalt kostenlos).
Als erste Hilfe geht auch noch, in die Gewerkschaft einzutreten. Unterstützung und anwaltliche Beratung bekommt man sofort. Nur vor Gericht selbst ist es nicht kostenlos, wenn man jetzt erst frisch eintritt.
Aber eine Gewerkschaft hilft da besonders gut, da sie spezialisierte Anwälte haben und man nicht auf gut Glück einen suchen muss.

Die Vermutung einer Handlung reicht auch für eine Kündigung nicht aus. Es muss nachgewiesen sein! Und auch dann führt nicht jedes Vergehen zur Kündigung. Das muss schon sehr schwerwiegend sein, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.
Und Behinderte haben noch mal einen besonderen Kündigungsschutz.
Das Vergehen bzgl. zuviel Arbeitszeit ist schwerwiegend für den Arbeitgeber. Auch wenn es vom Ablauf theoretisch nicht geht, die Pause zu machen, MUSS der Arbeitgeber das möglich machen. Es ist seine Fürsorgepflicht. Das kannst du z.B. auch bei der Handwerkskammer melden.
****k72 Frau
293 Beiträge
Integrationsbeauftragter vom Integrationsamt oder Integrationsfachdienst vom Arbeitsamt müssten auch weiterhelfen können. Zumindest was die Kollegin mit dem GdB anbelangt.
*********avea Paar
918 Beiträge
@*******over

Fragt mal beim VDK und Integrationsamt nach einem Anwalt. Die haben meistens eine Liste von Anwälten, die sich in diesen Themen gut auskennen.
*****yes Frau
4.265 Beiträge
Das Integgrationsamt muss der Kündigung ja auch zustimmen ...
Aber Gewerkschaft ist meist ein guter Ratgeber, wenn man denn Mitglied ist.
Vdk kennt sich leider nicht immer so gut aus.

Ich wünsche starke Nerven und ein gutes Durchhaltevermögen
*******ley Frau
2.442 Beiträge
Zitat von *****yes:

Aber Gewerkschaft ist meist ein guter Ratgeber, wenn man denn Mitglied ist.

Man bekommt sofort Hilfe, wenn man jetzt erst Eintritt. Nur nicht die Vertretung vor Gericht. Manchmal reichen die Infos vorab aber schon aus, um zu wissen, ob ein Gang zum Gericht lohnenswert ist, bzw. wie die Chancen dafür stehen. Und wenn es ganz eindeutig ist, dass der Arbeitgeber damit nicht durchkommt, kann man auch das Risiko eingehen und selbst einen Anwalt beauftragen.
*********paar Paar
1.537 Beiträge
Mit der Liste von Anwälten ist das so ne Sache, da beide eigene Anwälte beschäftigen. Ist einfach ein geschlossener Kreislauf. Da muss man schon eintreten und gleich wieder austreten nach Fall geht nicht, da haben sie natürlich aus Klauseln.
*******_Kr Frau
61 Beiträge
Hat der Betrieb vielleicht einen Betriebsrat oder / und einen Schwerbehinderte Vertreter?
*******ions Paar
65 Beiträge
Zitat von *******over:
Arbeitsrecht 6.... überregional
gibt es jemanden der sich mit Arbeitsrecht auskennt und uns mal helfen könnte.

Es geht um eine Kündigung einer Person mit 100% Behinderung aufgrund einer Vermutung einer Handlung.
Desweiteren wurde Aufgrund der gleichen Vermutung einer Angehörigen die schon von selbst gekündigt hatte, die gleiche Handlung angelastet.

Diese 100% Behinderte Person wurde komplett überfordert in der Arbeit. Bei 7 Stunden Arbeit wurden nur 6,5 Stunden gezahlt, aufgrund der gesetzlichen Pause. Allerdings können die Mitarbeiter diese Pause nicht machen. Zu dem Mindestlohn der gezahlt wird, wird dann täglich noch eine halbe Stunde unbezahlt gearbeitet. Was wohl seitens des Gesetzgebers nicht so geplant war. Eine Stundenabrechnung der Stechuhr wird auch auf Nachfrage nicht ausgehändigt.
Die Arbeit war für 6 Personen in 2 Schichten und mit Wochenendarbeit ursprünglich.
Nun hat sich die Situation geändert und 3 Mitarbeiter sollen die gleiche Arbeit erledigen, was nicht möglich ist. Aber anstatt abhilfe zu schaffen wird der Behinderten Person druck gemacht um noch mehr zu arbeiten, obwohl sie den anderen in nichts nachstand. Allerdings wurde beim Integrationsamt hilfe beantragt das diese Person nicht so arbeiten könnte wie die anderen, was aber nicht stimmt.

In wie weit kann man denn dagegen vorgehen, gegen diese haltlosen Beschuldigungen und das umgehen des Mindestlohnes?

LG

Lettinlover

Alles ein bisschen verwirrend geschrieben. Es ist ein bisschen schwer die Situation einzuschätzen wenn man die Fakten nicht kennt. Hier wird irgendwem irgendwas „angelastet“. Ja was denn ? Dem Chef den Geldbeutel geklaut ? 🤣 ?

Ganz allgemein:

1. innerhalb einer Frist von 3 Wochen muss Kündigungsschutz-Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Die AG haben i.d.R. 1x wöchentlich einen Beratungstag (keine Rechtsberatung!!!) die einem das Procedere erklären.

Wichtig: die 3 Wochen Frist muss unbedingt eingehalten werden. Alles andere kommt danach.

Die Klage in der ersten Instanz kostet nichts und es besteht auch kein Anwaltszwang. Aus taktischen Gründen würde ich aber den Anwalt mitnehmen (dann kostet es natürlich).

2. es liegt eine Schwerbehinderung vor ?
—> die Kündigung muss zwingend beim Betriebsrat und beim Integrationsamt über den Schreibtisch laufen. Beide müssen eine Stellungnahme abgeben. Der Arbeitgeber ist daran aber nicht zwingend gebunden.

3. Die Sache mit den Arbeitszeiten und Pausen und dem Nichtaushändigrn von Stundennachweisen scheint ja nochmal eine ganz andere Baustelle zu sein, könnte aber für das Kündigungsschutzverfahren evtl. von Belang sein.

Da hier aber jegliche Details fehlen empfehle ich dringend den Gang zum Fachanwalt und dann müssen alle Karten auf den Tisch.

VG
***en Mann
311 Beiträge
Liebe @*******over,

auch mir scheint das ein Fall für einen Anwalt zu sein. Wie hier schon von jemandem erwähnt, wenn es um Mindestlohn geht, habt Ihr vermutlich Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Das behinhaltet auch Beratungskosten vom Anwalt. Die Beihilfe ist recht unkompliziert. Man muss das beim Amtsgericht beantragen. Googelt mal danach.

Mein Rat ist aber ein anderer:
Sucht der behinderten Person eine andere Tätigkeit.
Solche Rechtsstreitereien sind für uns Normalos nur eine nervenaufreibende Angelegenheit, bei der man meist irgendwelche Abstriche machen muss. (Ich hatte schon zwei Arbeitsrechtprozesse.)
Und wenn Ihr dann halbwegs Recht bekommt, dann soll derjenige täglich in einer Firma arbeiten, die nur Stress macht und ihn/sie auf jeden Fall loswerden will, ihn/sie nicht ordentlich bezahlen will und nur fortlaufend nach anderen Gründen für eine Entlassung sucht und den Arbeitnehmer sehr wahrscheinlich mobben wird.
Also: Wenn es geht, erklagt Euch eine finazielle Entschädigung. (z. B. Abfindung) Aber ansonsten sucht Euch/Ihm/Ihr etwas anderes.

Übrigens: Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Und, wenn es keine besonderen Ausnahmen gibt, beträgt die Kündigungsfrist nach der Probzeit mind. vier Wochen. Achtet darauf, dass Ihr für rechtliche Schritte, die Fristen einhaltet.

Viel Erfolg!
****jo Paar
566 Beiträge
Auf jeden Fall nichts unterschreibe und schnell zum Anwalt. Der VDK hilft. Fristen einhalten
********chen Frau
3.382 Beiträge
Wie groß ist die Firma? Gibt es einen Betriebsrat? Einen Schwerbehinderten-Beauftragten?
Branche ist ja auch nicht klar. Aber in jeder Gewerkschaft gibt es Fachanwälte!
*******over Paar
389 Beiträge
Themenersteller 
@*******ions
Ich bin auch ehr für Fakten, aber wer sagt mir denn das der "Feind" nicht auch hier mitliest?

Danke allen für die Zahlreichen Ratschläge.
*********herin Frau
641 Beiträge
Ha,lo
Ich empfehle Dir über einen Anwslt

In Heidelberg kenne ich einen / zwei sehr guteAnwälte für Arbeitsrecht;)
Wenn der Weg nicht zu weit entfernt ist?
Näheres per PN

Auf jeden juristisch dagegen vorgehen,, alles was rechtswidrig ist , darf man sich nicht gefallen lassen
Besser noch erstmal krank schreiben lassen, in Ruhe darüber nachdenken und dadurch ein wenig Abstand von dem Stress zu bekommen um klar denken zu können,,;)
In der Zeit dann weitere juristische Schritte einleiten,,,
Viel Erfolg
Alles Liebe
*********paar Paar
1.537 Beiträge
Ist natürlich eine Kostenfrage, einen Anwalt ohne Rechtsschutzversicherung zu konsultieren kann auch ins Geld gehen. Aber wenn man diese hat, warum nicht.
Darüber hinaus sind Anwälte meist auf bestimmte Bereiche spezialisiert. Stehen au der Webseite und dazu die allgemeinen Bewertungen zu lesen kann dabei nicht schaden
*******over Paar
389 Beiträge
Themenersteller 
Integrationsamt und fristlose Kündigung greift nicht, habe ich gerade abgeklärt.
In der Probezeit greift der besondere Kündigungsschutz für Behinderte nicht.
*******rus Mann
493 Beiträge
Liebe Lettinlover, genau aus diesen Gründen haben dir hier schon viele dazu geraten, Hilfe beim Anwalt zu suchen: Du beschreibst die Situation hier nicht vollständig (natürlich ist Probezeit was ganz anderes), vermischt verschiedenes (unbezahlte Pause hat nichts mit einer evtl. unrechtmässigen Kündigung zu tun), hältst mit Informationen hinterm Berg (was war denn der ominöse Vorfall der als Vorwand zur Kündigung gedient hat) und benutzt in der Beschreibung juristisch nicht eindeutige Begriffe (war die Kündigung jetzt unbegründet in der Probezeit, mit besonderem Grund, fristlos, wurde freigestellt und Kündigungsfristen der Probezeit beachtet?).

Geht zu einem Anwalt, erzählt ihm ALLES was vorgefallen ist und lasst euch dann beraten. Das ist nicht böse gemeint, aber hier im Forum kann (und darf es vermutlich auch gar nicht) es keine sinnvolle Hilfe geben bis auf diesen Tip und und evtl. eine Empfehlung für einen Anwalt bzw. einer unterstützenden Organisation.
*******over Paar
389 Beiträge
Themenersteller 
@*******rus

Ich mache gerade eine Stoffsammlung, nehme hier ein paar Anregungen und kombiniere das mit dem was ich selbst weiß.
Dazu nutze ich zusätzlich das Internet und Suche auf eigene Faust und Kontakte bei Gewerkschaft. Öffentliche Stellen ziehe ich auch hinzu. So bekomme ich ein Gesamtbild der Situation was ich tun kann, was nichts bringt und ob es einen Sinn macht.

Nach dieser Prüfung der Lage, werde ich dann einen Anwalt aufsuchen, den mir eventuell einer empfehlen kann.

Zudem wollte ich einfach eine Rückmeldung geben, in wie weit jetzt der ein oder andere Ratschlag hilft. Falls jemand anderes mal in eine ähnliche Lage kommt. Mir war bewusst das Behinderte einen erweiterten Kündigungsschutz haben, auch wurde mir das soweit bestätigt von einem Mitarbeiter vom Integrationsamt gestern Abend, der auch in die Akten einsehen konnte. Aber die Zuständige Mitarbeiterin im Integrationsamt wusste dann doch deutlich mehr und hat mich auch darauf hingewiesen das eben dieser Kündigungsschutz noch nicht in der Probezeit greift.

Natürlich ist das was ich anfangs geschrieben habe mehr als vage und teils auch irreführend. Ich war etwas aufgebracht und zu viel wollte ich auch nicht sagen damit es nicht von dieser Seite aus Rückschlüsse gibt.

Letztendlich ist mir bewusst das ich hier keine Anwaltliche rechtlich Fundierte Hilfe bekommen kann. Aber es dient einfach dazu nicht etwas zu vergessen.

Vielen Dank nochmal an alle
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.