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Überregional - Kündigung Eigenbedarf - Erfahrungen?

Überregional - Kündigung Eigenbedarf - Erfahrungen?
Wir wohne, seit 2 Jahren und 8 Monaten, in einem tollen Haus mit Garten, zur Miete.

Uns wurde wegen Eigenbedarf gekündigt. Persönlich zugesellt. Bei der Vermietung wurde uns, nur mündlich aber vor Zeugen, mehrfach versichert das Eigenbedarf überhaupt nicht in Frage käme. Wir hatten extra gefragt, wären sonst nämlich nicht eingezogen.

Nun erhalten wir eine Kündigung wegen Eigenbedarfs, weil die Vermieter älter würden (bei Vermietung waren sie 74 Jahre, jetzt sind sie 77 Jahre) und gebrechlicher ( Attest über Erschwerung bei Treppennutzung eines Orthopäden lag bei) und das Eigentum in dem sie jetzt leben Treppen hätten und das vermietet Haus nicht, würden sie das Haus nun selbst nutzen wollen und uns darum kündigen.

Als ob die vor knapp 3 Jahren nicht nicht alt waren und als wäre eine Verschlechterung der Mobilität nicht absehbar gewesen.
Ich versteh das so, dass man Mietern, von Beginne der Vermietung an 5 Jahre gar nicht wegen Eigenbedarfs kündigen kann, sofern der Grund für den Eigenbedarf absehbar war. Liege ich da falsch?
Wir haben bereits einen Termin bei Mieterbund für Einspruch und Beratung. Trotzdem fühlen wir uns gerade sehr niedergeschlagen. Wir hatten natürlich angenommen in diesem Haus alt zu werden, fühlen uns hier zu Hause haben viel Geld investiert und sind jetzt wirklich niedergeschlagen, wütend (wir fühlen uns echt verarscht) und traurig.

Habt ihr Ratschläge?
Kann uns jemand Hoffnung machen?
Hat sich vielleicht schon jemand hier erfolgreich gegen eine Eigenbedarfskündigung gewehrt?
*********eety Frau
84 Beiträge
Am besten, wenn vorhanden, mit der Rechtsschutz telefonieren und beraten lassen.
******iar Mann
1.841 Beiträge
Geht zum Mieterbund ( https://www.mieterbund.de/beratung.html ) - mir kommt es vor wie treuwidriger und widersprüchlicher Eigenbedarf wegen der Kürze des Mietverhältnisses :
Das ist der Fall, wenn der Vermieter die Kündigung auf Gründe stützt, die schon vor Abschluß des Mietvertrages vorgelegen haben oder vorhersehbar waren. Wenn der Vermieter vor Abschluß des Mietvertrages hätte wissen müssen, daß er die Wohnung in naher Zukunft benötigt. Er hätte den Mieter bei Vertragsabschluß darauf hinweisen oder einen Zeitmietvertrag abschließen müssen.

Dass man älter und weniger mobil wird sollte man mit 74J. wissen. Das ist keine Überraschung und vorhersehbar. Zudem gibt es Treppenlifte etc. Ausziehen würde ich aber trotzdem, aber nicht ohne Entschädigung, denn friedlich wird das sicher nicht ablaufen, wenn man schon direkt ohne Vorwarnung die Kündigung reinreicht.

Rechtl. Unterstützung ist sinnvoll. Wenn ein Termin beim DMB das gleiche Ergebnis gibt, was ich vermute, hat man a) die Option von rechtl. Schritten oder b) die Option eines Aufhebungsvertrages. Ohne Bestätigung das die Kündigung rechtswidrig ist oder Aufhebungsvertrag müsst ihr die Umzugskosten selber tragen. Ist die Kündigung rechtswidrig muss der Vermieter sie tragen. Bei einem Haus ist das sicher nicht wenig. Ich vermute mal um die 3000€, dazu kommen evtl. Kosten für die Suche für eine Ersatzunterkunft (Maklergebühren, Renovierung etc.)
*******ack Paar
1.050 Beiträge
Woraus ersiehst Du bzw. erseht Ihr, dass es generell einer Mindestmietdauer bedarf, bevor wegen Eigenbedarf gekündigt werden kann?

Eine derartige Frist existiert m.W. nur, wenn der Kündigungsgrund nicht schon bei Vertragsabschluss vorlag und der Vermieter diesen verschwiegen hat. Offenbar war der Vermieter aber offenbar der Ansicht, dass es keinerlei Grund für eine Kündigung wegen Eigenbedarf geben wird.

Siehe z.B. hier: https://housinganywhere.com/de/Deutschland/wohnungskuendigung-wegen-eigenbedarf

Grundsätzlich hast Du mit dem Punkt "als ob die vor 3 Jahren nicht schon alt gewesen haben" zwar recht, andererseits müsste hier auch der Beweis erbracht werden, dass es sich um sogenannten "Treuwidrigen oder widersprüchlichen Eigenbedarf" handelt:

Treuwidriger und widersprüchlicher Eigenbedarf:
Das ist der Fall, wenn der Vermieter die Kündigung auf Gründe stützt, die schon vor Abschluß des Mietvertrages vorgelegen haben oder vorhersehbar waren. Wenn der Vermieter vor Abschluß des Mietvertrages hätte wissen müssen, daß er die Immobilie in naher Zukunft benötigt. Er hätte den Mieter bei Vertragsabschluß darauf hinweisen oder einen Zeitmietvertrag abschließen müssen.

Quelle: https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/eigenbedarf.html

Andererseits habe ich das bei der eigenen Verwandtschaft zur Genüge gesehen, dass sie in einem gewissen Alter binnen kurzer Zeit massiv abgebaut haben. Kurz davor noch quietschfidel und problemlos ins 3. OG ohne Aufzug gerannt und täglich im Gartengrundstück gewerkelt, dann fiel der Hammer und es stand urplötzlich der Umzug ins betreute Wohnen an.

Insofern wird es vermutlich sehr schwer, mit treuwidrigem Eigenbedarf zu argumentieren. Es sei denn, natürlich, es fällt Euch spontan ein Attest von vor 3 Jahren in die Hand, welches belegt, dass die angesprochene Gebrechlichkeit nicht schon damals vorlag.
******iar Mann
1.841 Beiträge
@*******ack nach TE "Bei der Vermietung wurde uns, nur mündlich aber vor Zeugen, mehrfach versichert das Eigenbedarf überhaupt nicht in Frage käme." also auch nicht wenn man gebrechlicher wird, was bei dem Alter (sehr) wahrscheinlich ist.

Was wichtig ist was DMB und dessen RA sagen. Ich habe auch das Gefühl, das gegen den Treu und Glauben Grundsatz im Mietrecht gehandelt wird, denn der Vermieter würde Nutzniesser der gemachten Investitionen sein die im Glauben von dem Mietern gemacht wurden diese jahrelang geniessen zu können. Aber das soll bitte ein Rechtsanwalt klären der mehr Ahnung davon hat als das Bauchgefühl von Laien. Ausziehen wird man nicht drum rumkommen, wichtig ist den Schaden zu begrenzen.
Zudem gibt es soweit ich weiss eine Anbieterpflicht des Vermieters für eine Alternative wenn man mehrere Mietobjekte besitzt - z.B. Tausch mit dem aktuellen Objekt des Vermieters die dann frei wird. Passiert das nicht besteht Schadensersatzanspruch.
Zudem ist in der Rechtssprechung immer von mehreren Jahren vorrausschauender Planung bei Eigenbedarf für Kinder o. möglichem Pflegebedarf die Rede. Vermute das hierbei der Grundsatz bzgl. Pflege auch zutrifft. - Aber wie gesagt DMB bzgl. örtlichen Mieterverein und deren Anwalt fragen auch was die kurze Mietzeit angeht.
*********rucht Mann
596 Beiträge
Warum tauscht Ihr nicht die Häuser?
*********paar Paar
1.537 Beiträge
Zitat von *********rucht:
Warum tauscht Ihr nicht die Häuser?
Darum geht die Frage nicht. Außerdem kann man verstehen das man dort unter falschen Vorraussetzungen Geld investiert hat.
********at77 Mann
55 Beiträge
Ohne Anwalt wird es nichts werden. Denke mal auch mit Anwalt nur eine zeitliche Verzögerung.
Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht die Möglichkeit nutzen.
My self
****ldx Mann
1.199 Beiträge
Ein sehr kniffeliges Thema!!!
Wurde für Deine Investitionen im Haus eine temporäre Mitminderung mit dem Eigentümer vereinbart?
Die Mietminderung läuft in nächster Zeit aus? Wenn ja, ist hier ein Anwalt absolut erforderlich.

Ich hatte vor einigen Jahren im Bekantenkreis selbiges erfahren. Möglicherweise suchte der Eigentümer bei Dir einen neuen, handwerklich versierten Mieter der alles auf Vordermann bringt um anschließend 'Eigenbedarf' anzukündigen.
Mein Bekannter montierte damals die Fenster, Heizkörper etc. neu, der Vermieter zahlte das Material und es wurde Mitminderung vereinbart. Nach Ablauf der Mietminderung hatte der Vermieter plötzlich 'Eigenbedarf' für seine Tochter....
*******ave Frau
9.702 Beiträge
So wie ich es weiß, kann ein Vermieter jederzeit auf Eigenbedarf kündigen. Genauso wie bei einer Wohnung gibt es Kündigungsfristen, die einzuhalten sind. Was mündlich und/oder vor Zeugen vereinbart wurde, ist nicht bindend.

Trotzdem würde ich mit dem Mieterbund sprechen. Nur die können Dir sagen, ob alles rechtens ist, oder ob es es Sinn macht, einen Anwalt einzuschalten.

Und was das Alter und die daraus resultierende Gebrechlichkeit angeht, ist kein Argument, das eine Mietzeit beeinflusst. Ja, man wird älter und je nach dem, gebrechlicher. Manchmal geht es schneller, manchmal langsam. Und so können Pläne, die ich heute habe, morgen schon wieder Makulatur sein.
*******ack Paar
1.050 Beiträge
Zitat von ******iar:
@*******ack nach TE "Bei der Vermietung wurde uns, nur mündlich aber vor Zeugen, mehrfach versichert das Eigenbedarf überhaupt nicht in Frage käme." also auch nicht wenn man gebrechlicher wird, was bei dem Alter (sehr) wahrscheinlich ist.

Das würde ich nicht überbewerten, denn "überhaupt nicht in Frage" ist hier schlicht umgangssprachlich zu verstehen und nicht juristisch-fachsprachlich. Sie wollten damit eben kundtun, dass sie zu dem Zeitpunkt keinerlei Pläne hatten, in absehbarer Zeit eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen.

Den Aspekt der eigenen Gebrechlichkeit hat man eben gar nicht wahrgenommen, weil es zu dem Zeitpunkt gar nicht zur Debatte stand oder überhaupt als Möglichkeit in Betracht gezogen wurde.

Sie hätten ja auch 5 Jahre durchhalten können statt nur 2,75 Jahre. Als alleinige Grundlage für eine treuwidrige Eigenbedarfsündigung m.E. schwer durchfechtbar.

Bezüglich der investierten Gelder bliebe natürlich eine Entschädigung/Ablöse zu prüfen. Da nicht gesagt wurde, worin exakt investiert wurde und ob hier eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde wie die angesprochene Mietminderung wg. Eigenleistung, ist's natürlich schwer, das abzuschätzen.

Wenn z.B. in Eigenregie ein ranziges Parkett wieder aufgearbeitet wurde oder ein Bad runderneuert wurde, ist das nach der Zeit noch nicht wieder abgenutzt. Bei der Küche dagegen wird's schon schwieriger, überhaupt auf Übernahme zu drängen, bei allfälligen Möbeln hinreichend unmöglich.
*********paar Paar
1.537 Beiträge
Was hier jetzt weiter überlegt wird, ist alles nur Gedankengänge, die hier aber niemand unterschreiben kann.
Die einzige Möglichkeit ….ist der Gang zum Anwalt, Mieterbund, Rechtsschutz.
Jedenfalls kann man die Zeit für den Auszug rausziehen, wenn man nachweist das man auf der Suche nach einer Wohnung keinen Erfolg hat.
Ausziehen ist nicht gleich.
Habe selbst bei einer Vermietung einer Eigentumswohnung gehabt. Wobei ich sehr sozial damit umgehe. Selbst bei einer Räumungsklage hat alles seine Vorlaufzeit und birgt Kosten für den Vermieter.
*****la2 Frau
1.941 Beiträge
Habe das ähnlich erlebt.
Kündigung wegen Eigenbedarf, der Sohn wolle jetzt doch einziehen.
War beim Einzug 2 Jahre zuvor noch ausgeschlossen worden.
Selbst dass der Sohn danach doch nicht eingezogen ist, war kein Grund gegen den Vermieter vorgehen zu können.
Kommt immer darauf an, welche Region und welcher Richter.
Hallo Zusammen,
Ich denke ich kann da weiterhelfen. Bzw eigentlich nicht.
Mein Kollege hatte das gleiche Problem. Ihm wurde nach 2 Jahren und 11 Monaten wegen Eigenbedarf gekündigt.
Er hat sich diesbezüglich informiert und rechtlich ist es wohl so, dass der Vermieter binnen der ersten 3 Jahre diesen Joker ziehen kann und auf Eigenbedarf kündigen kann. Sind die 3 Jahre verstrichen geht es angeblich nicht mehr so einfach bzw eben dann nur mit verlängerter Kündigungsfrist.
Ist zwar ärgerlich aber mein Kollege musste sich was neues suchen.
Wünsche euch viel Erfolg bei der Situation.
Gruß
Sigi
*******umi Mann
691 Beiträge
Immer die bösen Vermieter, die 3 Jahre vorher nicht absehen konnten, daß sie unerwartet gesundheitliche Probleme bekommen könnten, obwohl sie sich trotz des vorgerückten Alters doch noch fit fühlten.
Sarkasmus aus.
Vermutlich dürften da eher weniger Chancen bestehen, da die Eigentümer sich schon vorbereitet haben und gleich die Begründung mit Nachweis mitgeliefert haben.
Das abwehren bei der gut begründeten Eigenbedarfskündigung dürfte da schwer fallen, denn auch ein Richter wird meist verstehen, daß sich in 3 Jahren der Gesundheitszustand ändern kann.
Aber natürlich immer ärgerlich, wenn die eigene Planung dann nicht eintritt.
Der Mieterbund wird sich über einen neuen Mandanten freuen, denn diese wollen schließlich auch Geld verdienen, selbst wenn es eher aussichtslos erscheint.
Man könnte natürlich, statt das Geld den Anwälten zuzuwerfen auch anfragen, ob nicht eine zeitliche Streckung der Kündigung möglich wäre, um etwas anderes zu suchen.
Oder natürlich der Haustausch.
***ne Frau
521 Beiträge
Hat mich in den vergangenen Wochen ebenfalls ähnlich ereilt .... ich les mal mit.
Danke für's Thema!
Wonne
****hid Frau
3.829 Beiträge
Ich hatte mal den Fall mit einer Wohnung im EG. Der Ehemann baute so schnell ab, dass er nicht mehr richtig laufen konnte. Sie kündigten uns wegen Eigenbedarf. Ich ging zum Anwalt und wir legten Widerspruch ein. Parallel führten wir aber Gespräche mit den Vermietern und erklärte das wir erst renoviert und Laminat verlegt hätten und wir zwar verstehen können das sie einziehen möchten um keine Treppen mehr zu steigen, aber das sie uns rauskaufen müssten. Sie bekamen ihre Wohnung und wir mehr Geld als wir in die Wohnung steckten.

Außer einem Anwalt bringen Jahrelange Rechtsstreits nichts. Es kostet nur unnötig Energie und Kraft.
***xy Frau
4.795 Beiträge
Wenn ich als Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen mußte, und das waren mehrere (warum soll hier kein Thema sein), dann habe ich die idR rausgekauft und hatte schnell eine freie Wohnung und keinen Ärger.

Macht den Vermietern doch einfach mal einen Vorschlag, wie Ihr Euch das vorstellen könntet - denn raus müßt Ihr früher oder später sowieso.

Trixy
*******_88 Frau
2.205 Beiträge
Also Anwalt, Mieterschutz… logo!!! Anders geht’s nicht!
Meine 50 cent dazu:

Ich muss als Vermieter Eigenbedarf ANMELDEN, nicht begründen! Und gerade im Fall von Pflegebedürftigkeit oder älter werden:

Folgendes Szenario: Mir geht es super, meine Lebensplanung sagt, dass ich im Alter, falls ich pflegebedürftig werde, zu meiner Tochter oder in ein Seniorenheim ziehe. Mein Haus will ich langfristig vermieten.

Jetzt, drei Jahre später, wohnt meine Tochter in Kanada oder ist unendlich mit mir verstritten oder hat einen Lebenspartner, den ich nicht mag oder wohnt inzwischen, nach einer Trennung, in einer viel zu kleinen oder nicht altersgerechte Wohnung für zwei Leute oder, oder, oder und im Seniorenheim ist gerade ein Bekannter verstorben. Alles plötzlich eine Horrorvorstellung, die Treppen kann ich nicht mehr gut laufen: Eigenbedarf.
So schnell kann es gehen.

Aber darauf zu picken war ja auch von dem TE etwas blauäugig, oder? Meine Mutter wurde nur 59… und was die Erben machen, wisst ihr eh nicht… —> Also sowas besser nur mit Mietkauf oder damit rechnen und nichts investieren…
Aber darauf zu picken war ja auch von dem TE etwas blauäugig, oder? Meine Mutter wurde nur 59… und was die Erben machen, wisst ihr eh nicht… —> Also sowas besser nur mit Mietkauf oder damit rechnen und nichts investieren…

Super hilfreich, danke.
****hid Frau
3.829 Beiträge
Ich mag die Ironie *lol*

Aber ernsthaft die Vorschreiber haben schon Recht. Mein Anwalt sagte mir damals auch das das einzige was er machen kann ist das er einen Widerspruch schreibt um zu zeigen das man sich nicht alles gefallen lässt und das ganze hinauszögert.

Parallel sollten wir schauen möglichst viel Geld mitzunehmen. Das haben wir getan. Wir suchten uns ein Haus, die Kaution und Umzugskosten wie das Geld das wir in die Wohnung steckten wurden bezahlt. Dazu gab es auch noch die alte Kaution raus. Am Schluss haben wir uns wohntechnisch für 0 Kosten verbessert. Und gingen im guten auseinander. Sie konnten eben auch rechnen. Da ist doch lieber das Geld in den Umzug der Mieter gesteckt als in die Anwälte.

Ohne aber das erste Anwaltschreiben hätten wir uns nicht geeinigt. Diese erste Gegenwehr braucht der Mensch anscheinend.
*******_88 Frau
2.205 Beiträge
Zitat von ****711:
Aber darauf zu picken war ja auch von dem TE etwas blauäugig, oder? Meine Mutter wurde nur 59… und was die Erben machen, wisst ihr eh nicht… —> Also sowas besser nur mit Mietkauf oder damit rechnen und nichts investieren…

Super hilfreich, danke.

Klar war das hilfreich. Für andere *lol* und sogar auch für euch, falls ihr wirklich ausziehen müsst und euch wieder ein Haus zur Miete suchen wollt. Daran denkt man nämlich oft tatsächlich nicht - dass derjenige, mit dem man den Vertrag schließt, vielleicht ganz schnell gar nicht mehr der Vertragspartner ist… weil er verkauft oder eben verstirbt. Passiert ja auch jüngeren Leuten…

Bei einer Mietwohnung ist das ziemlich egal, bei einem EFH aber nicht…
*********xima Frau
176 Beiträge
Also ich habe gerade dieses Szenario: Ich habe 2017 mein Haus vermietet und mündlich mitgeteilt, dass irgendwann die Kündigung wegen Eigenbedarf kommt - damalige Planung war, nach 10 Jahren selbst ins Haus einzuziehen, was ich auch mündlich mitgeteilt habe. Inzwischen hat sich meine Lebenssituation stark verändert und meine Mieter haben dieses Jahr meine Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten. Ich weiß, dass sie darüber verärgert sind und dass sie sich beim Mieterschutzbund beraten lassen haben. Trotzdem ist miene Kündigung rechtskräftig. Ich musste den Eigenbedarf natürlich nicht nur anmelden, sondern auch begründen. Ohne diese - schriftliche - Begründung wäre meine Kündigung nicht rechtskräftig gewesen.

Mündliche Absprachen sind in der Regel beim Mietvertrag ausgenommen (steht in den Mietverträgen meist standardmäßig drin). Da nützen auch Zeugen nichts. Was nicht schriftlich vereinbart ist, zählt nicht.

Trotzdem wünsche ich Euch alles Gute!
Zitat von Wir4711:

Aber darauf zu picken war ja auch von dem TE etwas blauäugig, oder? Meine Mutter wurde nur 59… und was die Erben machen, wisst ihr eh nicht… —> Also sowas besser nur mit Mietkauf oder damit rechnen und nichts investieren…

Super hilfreich, danke.

Klar war das hilfreich. Für andere *lol* und sogar auch für euch, falls ihr wirklich ausziehen müsst und euch wieder ein Haus zur Miete suchen wollt. Daran denkt man nämlich oft tatsächlich nicht - dass derjenige, mit dem man den Vertrag schließt, vielleicht ganz schnell gar nicht mehr der Vertragspartner ist… weil er verkauft oder eben verstirbt. Passiert ja auch jüngeren Leuten…

Bei einer Mietwohnung ist das ziemlich egal, bei einem EFH aber nicht…

Blasiertes herumspekulieren und theoretisieren hilft sicher uns allen......

Übrigens muss man auch Mietwohnungen wieder renoviert übergeben, wenn man nur Mieter war.
Diverses Feedback zu diversen Posts
Frage lautetet; warum tauscht ihr nicht die Häuser?

Ich zitiert hier mal aus dem Kündigungsschreiben, das direkt von einem bevollmächtigten Haus und Grund Verein Anwalt kam.
"Unsere Mandanten schließt einen Immobilen Tausch aus."

Außerdem, wenn ich unbedingt einen Mieter aus einer meiner Immobilien raushaben will, dann biete ich ihm doch keine meiner anderen an, wo wäre der Sinn für den Vermieter? Regen in Traufe....

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Theorie der plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes, der armen alten Leute.

Unser Einzug 11/2019
Die Kündigung 15.09.2022
Das Ärztliche Attest, dass der Kündigung beiliegt 17.02.21

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Der Plan

28.09. Termin mit Anwalt vom Mieterbund - ja, wir sind schon lange Mitglieder dort.
Danach wissen wir mehr.

Bis dahin; versuchen nicht dauern in Tränen auszubrechen und nachts zu schlafen.

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Cool wäre es , wenn jene die Ahnung haben, mit Fakten helfen (meinen Dank an jene) und die anderen einfach mal schweigen....

Theoretische Konstrukte, Annahmen und Klugscheißerei , sowie individuelle Bewertungen von guten..... und böse....... helfen so gar nicht und nerven sehr.


*knicks*
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