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Überregional Ablehnung der Erwerbsminderungsrente

*******ions Paar
65 Beiträge
Zitat von ****e19:
Ist nicht Quatsch. Ich hab mich mit Personen aus meinem Freundeskreis (EU-Rentner) ausgetauscht, denen es so ergangen ist. VdK berichtet auch immer wieder darüber in seiner Mitgliedszeitschrift. Ist realer Fakt @*******ions. Gerade bei Erwerbsminderungsrente. Ich bekomme auch EU-Rente.
Beim Versorgungsamt geht es ähnlich zu, wenn es um die Berechnung und Genehmigung des GdB geht. Bin deshalb mit dem VdK vor das Sozialgericht gezogen.
Ich hatte alle medizinischen Atteste vorgelegt, die aktuell und vollständig waren. Sie wollten die Atteste nicht anerkennen. Letztendlich mussten sie und ich bekam doch meinen Schwerbehindertenausweis. Das war ein langer Weg.



Dass die DRV streitet weil irgendwelche Zeiten nicht stimmen ist sehr wohl Quatsch.

Zum VDK sage ich jetzt besser mal nix. Da gibt es auf einer Skala von 1 - 10 alles.
Aber die möchten natürlich Mitglieder (insgesamt machen sie aber einen ganz ordentlichen JoB)

Es ist wie es ist: der Streitpunkt ist fast immer die Leistungsbeurteilung.
Ich halte wöchentlich Vorträge zu dieser Thematik, und merke wie schwer es den Leuten fällt dieses abstrakte Thema zu verstehen. Allein hier stelle ich fest - ohne das wertend zu meinen - das falsche Begrifflichkeiten durcheinandergewürfelt werden.

Dass das System unfair ist steht außer Frage. Die DRV hat sich da 2001 schon was geschicktes einfallen lassen.


Warum ich überhaupt geschrieben habe: in den ganzen Posts wird mit völlig falschen Begrifflichkeiten argumentiert. Zuletzt schreibt jemand von „erwerbsfähig“ bzw. „Arbeitsunfähig“. Das alles hat nichts mit Leistungsfähigkeit im Sinne der Definition der DRV zu tun.
***py Mann
18.904 Beiträge
Gegenfrage:

Seit wann ist den die Bekannte wegen des Hirnschlags im Krankenstand?

Hintergrund der Frage ist, ist sie denn schon aus dem Krankengeldbezug (von der Krankenkasse) herausgefallen?

Denn der Vorteil vom Krankengeldbezug gegenüber der Erwerbsminderungsrente ist, dass während des KG (Krankengeld) weiterhin sich Anwartschaften für die Rentenberechnung ansammeln, was bei der Erwerbsminderungsrente nicht der Fall wäre.

(So weit ich weis *nachdenk* )
****75 Frau
51 Beiträge
Hallo,
Bei den 6 Monaten geht es um Vorversicherungszeiten, hier Einspruch einzulegen macht nur Sinn wenn irgendwelche Zeiten der Erwerbsfähigkeit nicht berücksichtigt worden. Um eventuell diese sechs Monate noch voll zu kriegen könnte ein Reha-Antrag helfen. Bei geringer Vorversicherungszeit wäre die Erwerbsminderungsrente sowieso sehr gering und dann käme noch Grundsicherung dazu. Allerdings bin ich persönlich der Meinung, dass nur zu Hause bleiben oft keine Lösung darstellt.
Der letzte Satz ist ja echt der Hammer. Da hat jemand einen Schlaganfall erlitten und es ist so schlimm, daß er Pflegestufe II bekommt wenn ich das richtig verstanden habe, und da schreibt jemand, nur zu Hause zu bleiben sei keine Lösung? Ja nee klar, in dem Zustand kann man ja prima dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder was? Mann echt!!!
****e19 Frau
9.889 Beiträge
Ok @*******ions . Deine Meinung. Meine Erfahrung ist eine andere. Und ich bin wahrlich nicht schwer von Begriff.
Theorie und Praxis gehen oft verschiedene Wege.
***77 Mann
918 Beiträge
ich lese das nicht so, das das zu hause bleiben auf die Sache mit dem Schlaganfall bezogen Wirt,....
zumal da ja auch was von persönlicher meineung steht.........
diese teile ich übrigens im allgemeinen auch, man muss ja auch nicht arbeiten gehen,... und volle leistung bringen... aber irgent etwas zu tuhen hielft einem ja selber auch irgentwie immer weiter, und man kommt unter leute, ....
Für 'irgendetwas tun' bekommt man aber nicht genug Geld, um davon leben zu können. Daher ist es schon wichtig, sich um sämtliche Hilfen zu bemühen, die man bekommen kann, und darum geht es. Nicht, ob die Betroffenen dann zuhause bleiben oder nicht. Das ist bitte jedem Einzelnen selber überlassen, wie er mit seinem Schicksal umgeht. Punkt.
******ton Mann
223 Beiträge
@*******ions
Du sprichst von der blanken Theorien wie es sein kann und laufen sollte.
Doch oft sieht es in der Praxis ganz anders aus.
In meinem Fall kann niemand verstehen warum ich keine Erwerbsminderungsrente bekomme, egal ob VDK, Ärtze und Behörden.
Warum die zuständigen Sozialgerichte bis zur letzten Instanz immer nur abgelehnt haben.

Rein nach der Theorie müsste ich eine Erwerbsminderungsrente bekommem, doch in der Praxis bekomme ich keine.
Und da ich als arbeitsunfähig nicht vermittelbar bin, bekomme ich auch kein ALG2.
Wobei ich darauf nicht angewiesen bin.
******ia1 Frau
53 Beiträge
Ich denke abschließend sei angemerkt… eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist unabdingbar… In der Hoffnung dass die jungen Leute diesen Beitrag auch lesen. Allen anderen, die noch immer gegen Windmühlen kämpfen, drücke ich alle Däumchen.
******ton Mann
223 Beiträge
@******ia1
So ist es und ich bin froh, das ich genau dies mit 20 bereits gemacht habe.
Ohne diese hätte ich kenn Geld weder vom Staat noch durch eine Rente.
Wie jetzt. Wenn jemand nicht vermittelbar ist aufgrund von Krankheit, muß er doch Sozialhilfe bekommen, wie auch immer die grad heißt. Ich hab Mädels in der Klinik getroffen, die auch keine Rente bekommen, die hatten aber Hartz IV.
****e19 Frau
9.889 Beiträge
Wenn die BU zu hoch ist, gibts auch kein Hartz4. Meine BU hätte nicht gezahlt, weil die gesundheitlichen Beeinträchtigungen, deretwegen ich jetzt in EU-Rente bin, bereits in jüngeren Jahren bei Abschluss vorhanden waren. Ich hab die BU-Rente frühzeitig wieder gekündigt, weil mir schon bald darauf klar war, dass das nix wird. Ich zahle keine BU ein, wenn sie für mich nicht aufkommen will.
Ja und wovon sollen die Leute dann leben wenn sie keine Rente, keine Versicherung und kein Hartz IV bekommen? Irgendwas muß man ihnen doch geben.
******ia1 Frau
53 Beiträge
In Deutschland wird niemand allein gelassen .. HartzIV bekommt jeder.. muss sich dafür aber total nackig machen..
******ton Mann
223 Beiträge
@*********rlan
Jain
Es gibt ein Sondervermögen von aktuell 16 000 Euro das man max haben darf um alg2 zu bekommen.
Private Renten zählen nicht.
Doch alles andere was man so besitzt oder in seinem Eigentum hat.
Du musst komplett alles offen legen und einer Wohnungsbesichtigung zustimmen.
Ja das weiß ich, mein Bekannter, der bei mir gewohnt hat, bekam Hartz IV, da kam auch wer und hat geschaut, ob wir nicht doch ein Paar sind. Die beiden Zahnpastatuben im Bad haben sie dann überzeugt.
****ed Mann
179 Beiträge
... und in jedem Fall darauf achten, dass zunächst einmal fristgerecht ! (steht im Bescheid) Einspruch eingelegt wird!
(ob es hier reicht einen Einspruch einzulegen mit dem Vermerk 'Begründung wird zeitnah nachgereicht' vermag ich nicht zu sagen)
****z35 Mann
1.428 Beiträge
Im Sozialrecht gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, so dass die Begründung zwar sinnvolll, aber nicht zwingend vorfescheieben ist.
*****_84 Mann
209 Beiträge
Zitat von ******ia1:
Ich denke abschließend sei angemerkt… eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist unabdingbar… In der Hoffnung dass die jungen Leute diesen Beitrag auch lesen. Allen anderen, die noch immer gegen Windmühlen kämpfen, drücke ich alle Däumchen.

Was bringt denn ne private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Für Junge Leute bringt das gar nichts. In dem Falle dass du Berufsunfähig wirst, wirste erstmal mit Maßnahmen, wie z.b. gezahlte Umschulung, Reha, berufliche Reha usw. zu gemüllt. Und erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind,hast du evtl einen Anspruch auf die Versicherung. Gibt aber wie immer einige Hacken an der Sache.
--------------------
@*********rlan Das was du beschreibst, ist der Antrag auf Wohngeld. Hat rein gar nichts mit dem Hartz IV Satz zu tun.

Sozialgeld bekommt in der Regel jeder, der kein ALG I mehr bekommt.

Bei Wohngeld muss man bestimmte Dinge einhalten. Wie z.b. so und so viele Personen im Haushalt und ist der 2. im Haushalt verdiener etc.
--------------------
Sollte die Bekannte des TE Erstellers/in keine Berufsunfähigkeitsrente bekommen, wäre die Möglichkeit ALG I erstmal zu beantragen.

Falls man nur den Mindestsatz von ALG I erhält (glaube sind etwas mehr als 650€), kann man ggf. zur zuständigen Gemeinde/ Stadtverwaltung gehen und Wohngeld beantragen. Das kann übrigens jeder der eine gewisse Einkommengrenze (Mietstufe I bei 986 Euro Netto) hat machen.

Die Mietstufen sind relativ einfach erklärt, nach Region bzw. Stadt, wo die Wohnung liegt.

Der Nachteil an der Geschichte: ALG I, Hartz IV und Krankengeld zählen nicht zur Rente dazu bzw. auch zu den Zeiten. Es gibt aber Ausnahmen wo es zählt. Aber da muss man jemanden Fragen, der sich besser damit auskennt^^

Ich kämpfe grad selbst etwas mit der RV, weil es einige Fehlzeiten gibt, die keiner mehr nachvollziehen kann. Selbst die KV kann es nicht mehr einsehen. Sogar in Jungen Jahren nervt das schon tierisch.
******ton Mann
223 Beiträge
Sozialgeld bekommt in der Regel jeder, der kein ALG I mehr bekommt.
******ton Mann
223 Beiträge
Zitat von ******ton:
Sozialgeld bekommt in der Regel jeder, der kein ALG I mehr bekommt.


Aber nur wenn das Vermögen nicht 16 000 Euro übersteigt.
******ton Mann
223 Beiträge
Was bringt denn ne private Berufsunfähigkeitsversicherung?


Diese bringt sehr viel.
Ohne diese hätte ich kein Einkommen und würde nicht einmal ALG2 bekommen
*****_84 Mann
209 Beiträge
Zitat von ******ton:
Zitat von ******ton:
Sozialgeld bekommt in der Regel jeder, der kein ALG I mehr bekommt.


Aber nur wenn das Vermögen nicht 16 000 Euro übersteigt.



Was darf das Jobcenter anrechnen?

Verwertbares oder anrechenbares Vermögen bezeichnet alle Vermögenswerte, die direkt oder durch Verbrauch, Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung für den Lebensunterhalt eingesetzt werden können. Dazu zählen beispielweise: Bargeld, Sparbücher, Immobilien oder Wertpapiere.

Was ist erhebliches Vermögen bei Hartz 4?
Vermögen ist dann erheblich, wenn die Person keinen Anspruch auf Wohngeld hätte. Die Grenzen liegen bei 60.000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied

Übrigens kommt es auf das Geburtsjahr an, was du persönlich an Vermögen haben darfst und was nicht.
******ia1 Frau
53 Beiträge
@***sl
.. gerade junge Menschen die gesund sind und nicht irgendwelche Faulkrankheitszeiten vorzuweisen haben sollten frühzeitig eine priv. BU abschließen.. um nicht später auf nicht existierende Krankheiten im Jugendalter festgenagelt zu werden.
Eine private.BU hat keine Verweisung auf einen anderen Beruf, wenn man den richtigen Vertrag abgeschlossen hat!
Aber als junger gesunder Mensch KOMMST auf die Idee doch nicht, daß du irgendwann nicht mehr wirst arbeiten können. Vor allem hast als junger Mensch nicht das Geld für x Versicherungen. War bei mir jedenfalls so. Oft genug hat die Mama noch aushelfen müssen weil es nicht gelangt hat obwohl ich eh ganztags gearbeitet hab, aber Leihfirmen zahlen halt ned so gut. Und selbst wenn es langt - man hat da andere Prioritäten.

Zudem: Wer weiß denn als unerfahrener junger Mensch, was die richtigen Verträge sind? Ich hab schon erwachsene Männer weinen sehen als sie aus dem Büro meines ehemaligen Chefs kamen, nachdem der ein Gutachten für deren Versicherung gemacht hatte und sie trotz dieser Versicherung nach einem Unfall leer ausgingen, weil sie die Schäden ja angeblich vorher schon gehabt hätten und sie nur durch den Unfall evident geworden seien. So schauts nämlich aus.
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